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Central-Verein-Zeitung · 1934-08-30 · 35 (30.8.1934) · page 2

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
35 (30.8.1934)
Date
1934-08-30
Page
– (sequence 2)
Language
German
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wertvoller ist, als ein Zustand, in welchem eine solche Zentralleitung überhaupt nicht existiert. Um solche Fehlgriffe zu vermeiden, ist eine Zusammensetzung der Zentralleitung gewählt worden, in welcher alle Richtungen und Einrichtungen des deutschen Judentums gehört werden und Einfluß haben. Alle lebendigen Kräfte des deutschen Judentums sind in der Reichsvertretung durch ganz hervorragende Männer vertreten, die als treue Wahrer der großen jüdischen Einrichtungen und Organisationen, aber ebenso sehr als energische und großzügige Vertreter des Zentralgedankcns von vornherein geschätzt wurden und diese Tatsache durch die Tat auch bewiesen haben. Tiefe Männer haben die schwere Aufgabe, so weit dies in der kurzen Zeit überhaupt möglich war, gelöst, daß sie zwar ausgesprochene Vertreter jüdischer Einrichtungen oder Organisationen sind, aber auch persönlich, soweit ihre Arbeit in der- Zentrale in Betracht kommt, ein 'Eigenleben führen, welches von Bindungen in ihren einzelnen jüdischen Einrichtungen oder Organisationen unabhängig ist. Eines aber kann nicht genug betont werden: der großzügige Geist, der die Reichsvertretung geschaffen hat, muß in unseren Einrichtungen und Organisationen fortlebcn. Ter Gedanke der Reichsvertretung vertrügt es nicht, daß irgendwie Machtgeluste. wie sie vor der Gründung der Reichsvertretung bestanden haben, wieder hervortreten. Tie Führer unserer großen jüdischen Einrichtungen und Organisationen dürfen sich nicht damit begnügen, bei der Gründung der Reichsver- . tretung Gemeinschaftsgeist bewiesen zu haben, sondern sie müssen ihn in Zusammenarbeit mit der Reichsvertretung auch dauernd bew'eiscn. Tann entwickelt sich allmählich ein Eigenleben der Reichsvertretung, das wirklich eine zentrale Vertretung schafft, ohne die großen jüdischen Einrichtungen und Organisationen zu stören oder gar zu zerstören. Tie Entwicklung der Reichsvertretung in einem gesunden, zentralen, aber auch die einzelnen Einrichtungen und Organisationen lebensvoll wahrenden Ginne darf nicht durch Machtfragen gestört werden. Sobald Machtfragcn aufgerollt werden, ist nur ein Ende vorauszuschen, nämlich die Zertrümmerung' der Reichsvertretung. Werden . Machtfragen von einer Seite ausgerollt, so ist die Gefahr gegeben, daß sie auch von anderer Seite aufgerollt werden. Principiis obsta! Für ganz abwegig halte ich die Erörterungen, die zum Teil in der jüdischen Presse nach der Richtung stattgefunden haben, daß die Stelle, welche die finanziellen Voraussetzungen der Arbeit der Reichsvertretung schaffen, daraus ein Recht ableiten dürfen, eine besondere Machtstellung innerhalb der Reichsvertretung zu besitzen. Ties läuft dem Gemeiuschaftsgedanten, von dem alle Gründer der Reichsvertretung von der großen jüdisehen Gemeinde zu Berlin und den grogcn und kleinen Gemeinden im deutschen Judentum bis hinauf über alle die großen und kleinen jüdischen Organisationen beherrscht waren, zuwider, und bedeutet einen Rückfall in egoistische Erwägungen vor der Gründung der Reichsvertretung. Es ist eine selbstverständliche Pflicht des deutschen Judentums und insbesondere der jüdischen Gemeinden, der einzigen Stelle, die in der Lage ist, ein Steuerrecht den deutschen Juden gegenüber auszuüben, die finanziellen Voraussetzungen für eine ruhige und vor allem unabhängige Arbeit der Reichsvertretung zu schaffen.. Es hieße, der bedeutsamen Arbeit, welche in dieser Rotzeit insbesondere die großen Gemeinden und an ihrer Spitze die große jüdische Gemeinde Berlin leisten, zu nahetreten, wenn man glauben wollte, daß die finanziellen Leistungen gegenüber der Reichsvertretung einen Wechsel darstellcn sollen, der präsentiert wird, um Machtfordcrungen zu rechtfertigen. Ich schätze insbesondere die Arbeit der großen jüdischen Gemeinden viel zu hoch, als daß ich glauben könnte, daß es in ihrem Sinne ist, wenn in der Presse Forderungen austreten, die in gedachtem Sinne zu werten sind. Ich sehe als ruhiger Betrachter gar keinen Grund, derartige Fragen gegenwärtig auszurollen. Ich glaube, zu dieser Stellungnahme um so mehr berechtigt zu sein, als ich in meiner Kritik an einzelnen Maßnahmen der Reichsvertretung nie zurückgehalten habe, allerdings ohne daraus die Forderung nach Aenderung' in der Zusammensetzung der Reichsvertretung abzuleiten. Ich vertraue dem großen Gründungsgcdanken und bin überzeugt, daß der Weg bester Zusammenarbeit von Reichsvertretung und den großen jüdischen Einrichtungen und Organisationen gesunden werden wird. Aber wenn man einmal die Möglichkeit einer Aenderung in dem Ausbau der Reichsvertretung ins Auge faßt, so muß man sich auch fragen, wer zur Aenderung der Zusammensetzung der Reichsvertretung berufen ist. Selbstverständlich dürfen solche Vorhandlungen nicht unter dem Druck geführt werden, daß irgendwelche finanziellen Fragen hierbei einen entscheidenden Einfluß ausüben sollen. Tie Reichsvertretung kann aber auch nicht das Ergebnis irgendwelcher diplomatischen Verhandlungen innerhalb derjenigen Kreise sein, die Forderungen gegenüber der Reichsvertretung erheben. Eine Umgestaltung der Reichsvertretung im Wege von Wahlen ist, jedenfalls zurzeit, unausführbar, und große maßgebende jüdische Einrichtungen und Organisationen, die'auch weitgehenden Einfluß innerhalb der Reichs- Vertretung haben, sind Wahlen in letzter Zeit aus Gründen, die durchaus zu billigen sind, aus dem Wege gegangen. Nach der Konstruktion der Reichsvertretung gibt es nur eine Stelle, die im Sinne der Gründer Aenderungen im Aufbau der Reichs- Vertretung vvrzunehinen in der Lage ist. daS ist der von den Gründern geschaffene große Beirat der Reichsvertretung. Nirgends im deutschen Judentum gibt es gegenwärtig eine Stelle, die für sich eine stärkere Legitimität in Anspruch nehmen könnte. ' \ Wir müssen uns darüber klarem: nnHends seit den neuen Ereignissen in Deutschland haben die deutschen Juden in geheimer Urwahl Männer ihres Vertrauens in die leitenden jüdischen Gremien entsenden können, weil 'nirgends jüdische Wahlen stattsanden. Keine jüdische Stelle kann also für sich in Anspruch nehmen, daß ihr Mandat durch die jüdischen Massen unmittelbar oder neueren Datums sei und daß sie daher den Anspruch ableite. Trägerin des eigentlichen jüdischen Richtungs- oder Arbeitswillens zu sein. Aber hinter keiner jüdischen Stelle steht so stark wie hinter der Reichsvertretung die positive Gesinnung der großen Masse im deutschen Judentum und die Anerkennung auch der Führung der erdrückenden Mehrzahl der jüdischen Einrichtungen und Organisationen. Und deshalb ist die Legitimität'der Reichsvertretung so stark, wie nur heute die moralische Grundlage einer jüdischen Spitze sein kann. Ich bin mir bewußt, daß die ewig Gestrigen auch gegen meine Ausführungen Rechtsdarlegungen bringen können, die mit allen Mitteln alter Rechtskonstruktioncn arbeiten. Eine so moderne Einrichtung wie diejenige der Reichsvertretung kann aber nicht nach alten Rezepten behandelt werden. Es gilt, dem Geiste der Gründer und dem Geiste des modernen deutschen Judentums Rechnung zu tragen. Zur Herbsttagung des Völkerbundes WWWMS Sahungsgemäß findet in der ersten Septemberwoche in Genf eine Völkcrbundstagung statt. In Völkerbundskreisen wird erörtert, ob Sowjetrußland seinen Beitritt zum Völkerbund erklären werde. Gerade mit Rücksicht hierauf — Rußland zählt 70 Millionen nationaler Minderheiten — erlangt ein Antrag der polnischen Negierung besondere Bedeutung, der auf der Tagesordnung der diesjährigen Versammlung steht: Polen verlangt die Einberufung einer Konferenz zur Ausarbeitung eines alle Mitgliedsstaaten des Völkerbundes verpflichtenden Minderheitenschutzes. Bisher nur „privilegium odiosum“ einer bestimmten Kategorie von Staaten, soll damit der Minderheitenschutz zu einer Art Wcltminderheitenrecht ausgebaut und erweitert werden, ein Ziel, das nicht nur die vierzig Millionen europäischer Minderheiten, sondern auch alle Staaten und Völker, die an dem Wohl. und Wehe ihrer Volksgenossen innerhalb fremder Staatsgrenzen interessiert sind, aushorchen läßt. Um Sinn und Bedentnng dieses weiter unten im Wortlaut abgedruckten bedeutsamen Antrages zu verstehen, ist eine kurze historische Betrachtung unerläßlich. Tie Pariser Vorstadt-Friedensvertrüge der Nachkriegszeit hatten die Gründung neuer Staaten und bedeutsame Gebietserweiterungen und Aenderungen bereits bestehender Staaten zur Folge. Diese territorialen Veränderungen brachten es mit sich, daß viele Millionen nationaler Minderheiten der Staatsgewalt eines fremden Volkstums unterworfen wurden. Um den Minderheiten die Rechtsgrundsätze zu sichern, von denen die Verfassungen der europäischen Kulturstaaten beherrscht wurden, mußten die neugegründeten Staaten sich in besonderen Verträgen mit den Alliierten zur Wahrung gewisser, seit der französischen Revolution im Bewußtsein der europäischen Völker aufs tiefste verankerten Grundrechte verpflichten. Diese Verpslichtun» gen wurden unter die Garantie des Völkerbundes gestellt, und mit dem zusammenfassen, den Schlagwort „M i n d e r h e i t e n s ch u tz" charakterisiert. Tiefe völkerrechtlichen Verpflichtungen mußten nicht nur die Staaten der „Kleinen Entente", sondern auch Staaten der Mittelmächte (Oesterreich und Bulgarien) eingehen; die traditionellen Kulturstaaten, Deutschland und z. V. auch Dänemark, wahrten jedoch die Uebernahw.e derartinp-r 2W, pflichtungen unter Hinwers aus die nach ihren Verfassungen allen Bürgern.ohne Unterschied gegebenen Rechtsgarantien mit Erfolg ab. Diese Differenzierung in durch Minderheitenschutzverträge völkerrechtlich gebundene und von solchen Verpflichtungen freie Staaten, wurde von den ersteren stets als außerordentlich lästige Einschränkung ihrer staatlichen Souveränität empfunden. Bei den Völkerbundsversammlungen und Ratstagungen, bei den Debatten der Minderheitenkommission erlebten wir immer wieder das gleiche. Allen Bemühungen um Verbesserung der höchst unzulänglichen und reformbedürftigen Verfahren des völkerrechtlichen Minderheitenschutzes setzten die Staaten der „Kleinen Entente" die stereotype Forderung nach einer allgemeinen Ausdehnung des Minderheitenschutzes aus alle Staaten des Völkerbundes entgegen. „Erst generalisieren, dann reformieren" wurde das Leitmotiv ihrer Minderheitenpolitik. Die Grundhaltung blieb durch all die Jahre die gleiche. Auch der berühmte Appell, den der um die Entwicklung des Minderheitenschutzes hochverdiente kanadische Telcgierte D a u d u, rand 1929 an sie richtete, „diese Staaten, sollen nicht vergessen, daß sie dazu beigetragen haben, das Panier einer neuen Moral aufzurichten, welche die Ehre des 20. Jahrhunderts sein wird", vermochte sie nicht von ihrer Forderung abznbringen. In den Bestrebungen nach Verallgemeinerung des Minderheitenschutzes wurden diese Staaten von fast allen mit der Entwicklung des Mindcrheitenrcchts befaßten Institutionen unterstützt. Vier Kongresse der U n i o n d er V ö l k e r b u n d l i g e n, zwei Konferenzen der interparlamentarischen Union und vier europäische Nationalitütenkongresse erhoben die gleiche Forderung. Ter Völkerbund dagegen begnügte sich damit, am 21. September 1922 an alle Mitgliedsstaaten die Empfehlung 311 richten, sie sollten bei der Behandlung ihrer Minderheiten die gleichen Grundsätze der Gerechtigkeit und Toleranz beachten, die in den Minderheitenschutzverträgen niedergelegt sind. Tiefe Empfehlung wurde bekanntlich besonders eindringlich in der Dölkerbnndsversammlung vom 11. Oktober 1933 wiederholt. 1933 hatten bereits die Vertreter der einzelnen Staaten zu dev Frage der Generalisierung des Minderheitenschutzes Stellung genommen. In Uebereinstimmung mit früheren Ausführungen der deutschen Delegation, insbesondere in den Jahren 1930 und 1932, erklärte der deutsche Vertreter Herr von Keller, das Deutsche Reich sei bereit, das Problem der Verallgemeinerung im positiven Sinne zu erörtern, falls alle europäischen Staaten mit der Generalisierung einverstanden seien. In der Haltung der übrigen Staaten sind verschiedene Gruppen zu unterscheiden; Polen und die Staaten der Kleinen Entente sind selbstverständlich für die Generalisierung, desgleichen die sogenannten neutralen Staaten, wie Schweden, Irland, Holland. Dagegen nahmen England und Frankreich eine mehr desinteressierte Stellung ein und äußerten sich nur sehr reserviert, während Baron Aloisi, der italienische Staatsvertreter, wohl als einziger starke Bedenken geltend machte, was bei der im diametralen Gegensaß zu den Grundsätze des Minderheitenschutzes stehenden Assimilationspolitik des faschistischen Italiens erwartet Serben mußte. Diese Debatte führte keinerlei positivem Ergebnis, sondern lich zu einer Wiederholung der Empfehlung des Jahres 19 22 Völkerbund zu einer klaren itnb'embM.t; 1 Stellungnahme zu zwingen, hat nunnX y1 Polnische Regierung folgenden aus der Wc ordnung der diesjährigen Völkerbund' sammlung stehenden Antrag eingebracht- ' „3m Hüiblick darauf, daß die gegenw^tic, Kraft befindlichen Mmderheitenverträge wie die Erklärungen über den international Schutz der Minderheiten, die von einigen Liüai vor dem Rat abgegeben worden sind, nur'ci',^ Teil der Mitglieder des Völkerbundes bind^' während andere Mitglieder des Völlerbündeä jeder juristischen Verpflichtung nach diese/cv? sicht befreit bleiben. überzeugt davon, daß diese Lage nur gewinn Minderheiten eine internationale (.Garantie tuht dagegen die anderen ohne Schutz laß!. ' ■ in der Erwägung, daß ein derartiger Rncr. schied zwischen geschützte'.! und nicht'geschn'elcn Minderheiten im Widerspruch mit dem der Gleichheit und der Gerechtigkeit ist. und der Tatsache Rechnung tragend, das; eie Minderheiten der Rasse, der Sprache'und der Religion, die durch den gegenwärtigen Minderhcitenschutz nicht gedeckt werden, sich in europäischen und außereuropäischen Lande definden. spricht die Völkerbiindsnersannnlnng die lieber. Zeugung ans, daß die gegenwärtigen Bedingung des internationalen Minderheitenschutzes nicht',!» Einklang stehen mit den grundlegenden Prinzipien der internationalen Moral, und glaubt das; ei nötig ist, hier durch den Abschluß eines allgc. meinen Abkommens über den Schutz der Alrnder- Heiken Abhilfe zu schassen. Tiefes Ablemmm : müßte allen Mitgliedern des Völkerbundes dir- > selben Verpflichtungen auferlcgcn und glcichzeing i den internationalen Schutz aus alle Mindechechn s der Sprache, der Rasse und der Religion aus- > dehnen. Tie Versammlung beschließt zu diesem Jwick eine internationale Konferenz einznbernfen. a» der alle Mitglieder des Völkerbundes teilncfimcn, eine Konferenz, die den Auftrag erhält, ein allgemeines Abkommen über den internationale» Schutz der Minderheiten ansznarbeiten. Tie Versammlung bittet den Völkerbnndsrat. geeignete Mittel zu ergreifen, um diese Kvnscren; bald und ans jeden Fall innerhalb von sew- Monaten nach Schluß der gegenwärtigen Tagunz der Völkerbundsversanunlnng einznöernsen. Das Schicksal dieses Antrages ist nach völlig ungewiß. Neben Staaten, die eine Generalisierung nur in der Hoffnung erstreben, das neue Weltminderheiteurecht werde nur einige unwesentliche Bestimmungen enthalten und daher dazu beitragen, ihre eigenen völkerrechtlichen Verpflichtungen zu mindern, stchcu Staaten wie Schweden und Holland, die ernsthaft eine befriedigende Genera! lösung anstreben. Entscheidend wird jedoch letzten Ende« die Haltung der Großmächte sein; ob sie unter dem Druck der öffentlichen Meinung auch in ihren eigenen Ländern ihre bisher mehr negativ gerichtete Haltung beibehalten werden, bleibt abzuwarten. Neben den 27 Millionen völkerrechtlich geschützter Minderheiten lind 13 Millionen Minderheiten, die keinen Miw derheitenschutz haben, an den Genfer Verhandlungen interessiert, vr. ^Verlier irn>oubee§. an den ZMeMw KMMß Wie wir erfahren, hat das Präsidium de^ Gönnte des Delegations Juives beschlossen, sich au dem diesjährigen Minderheiten-Kongreß, der Anfang September in Bern stattfinden lutrb, zu l’c* tciltqen Dieser Beschluß entspricht der Stellungnahme, die die jüdischen Minderheiten bereits auf dein vorjährigen Berner Kongreß kundgegeben baden. Damals hatten die jüdischen Muwrital.cn I"- nächst an dem Kongreß teilgenommen. 3m Verlause der Beratungen hatte der Vertreter der russischen Minderheit in Estland eine ErtlärmA eingebracht, die sich mit dem Antisemitismus befaßte. Leo Motzkin hatte daraufhin mit anderen jüdischen Wortführern den Antrag gestellt, die Generaldebatte über die Lage der Juden n, Deutschland zu eröffnen. Daraufhin drohten die deutschen Gruppen mir deur Austritt ans dein Kongreß. Dr. Roth, der Führer derdentchei. Minderheiten in Rumänien, . gab eine programmatische Erklärung ab, die sich nc‘lei! Aufsaugung der Minderheiten im Sinne der Erhaltung des Volkstums und für die Ansglienrung andersrassiger Minoritäten ans dem Per des Gastvolks aussprach. Im Verlaine dadurch entstandenen Konfliktes verlietzen o jüdischen Gruppen den Kongreß, indem I>e w' stellten, daß die von den deutschen Delegierte! abgegebene Erklärung, in der sie eine Rechner' ’ gung der die Abschaffung der bürgertia. Gleichberechtigung begründenden Theorien er blickten, ihre weitere Mitarbeit unmöglich n'.a-b- Trotz der späteren Wiederwahl des inzwnchen o storbenen Leo Motzkins in das PrästdnA'- - Kongreßes und der lebhaften Bemlihungm J Kongreßvorsitzenden Tr. Wilfan ist es zu s s Rückkehr der jüdischen Minderheiten in den MW p nicht gekommen. | ä laden zur / ~\ Deutschlands größte fff WWUHdeskMMsM/ nUWMVKZSWW1 imm WMWWWWW0!0 ^/r, j 'JIM.-T MI _■ T > >»7 ipi T |M, - . .»I i1* Ml I. irni-n' -U , I —,üt —//jüyWv. 1PH itis 'iJJMkßuLnypJerlin, C£Jj>and au ei Straß 6"

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