Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 34 (23.8.1934)
- Date
- 1934-08-23
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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ich'men yönner 'eine spende Von '40000 Pfund' na Verfügung gestellt worden ist. Eine Kommission, likstehend aus den Herren Dr. Weizmann, Dr. Mag.! nes. Dr. Salarnan und Dr. Libman, wurde benuftragt, die Einzelheiten des Planes und seiner Durch, sührung festzulegen. Schließlich beschloß das Kuratorium. Schritte zur Gründung eines pädagogischen Instituts zu unternehmen und bevollmächtigte den neu gebildeten Nniversitätsrat. die hierzu notrvendigen Maßnahmen zu treffen. Sodann wurde eine Reihe von Nangerhbhungen heim Leh'rpersonal der Universität beschlossen. Mehrere Anträge che. treffend die Anglrederuna neuer Abteilungen an die Universität wurden dem Universitätsrat zur weiteren Behandlung zugewiesen. Die Tagung, schloß mit einem Dankvotum an die Mitglieder der Untersuchungskommission, an Rektor Magnes und das Professorenkollegium sowie an den Vorsitzenden des Verbandes der jüdischen Aerzte in Amerika, Dr. Nathan Natnosf. Hauptanwendungsgebiet der Ariergesehgebung sind bekanntlich neben der Beamtenschaft die freien Berufe, innerhalb deren der Rcchtsauwaltsberuf eine wesentliche Rolle spielt. Einen klaren Einblick in die Verhältnisse, wie sie sich bei der Rechtsanwaltschaft und bei den Notaren in den vergangenen fünfzehn Monaten gestaltet haben, gewährt eine kürzlich aus Grund der Feststellungen des preußischen Justizministeriums veröffentlichte Vernmltungsstatistik (Bergl. „Deutsche Insti;", Berlin. Rr. 29. Ausgabe vorn 2V. Juli 34). Wenn sich auch die Zahlen nur ans Preußen beziehen, so ist dieser Mangel verhältnismäßig gering, weil etwa Ol Prozent der gesamten Anwaltschaft — übrigens entsprechend dem Anteil der preußischen Bevölkernng an der Reichsbevölkernng — in Preußen niedergelassen U'aren und damit also für mehr als "-> der gesamten Rechtsamvaltschast im Reich die Ansnürkungen der Aricrgesepgebung einwandfrei llargestellt sind. Es nuiß vorn'eg darauf hingewiesen lverden. daß die amtlichen Zahlen nur Nichtaricr und Arier voneinander trennen, innerhalb der Richtarier aber ans die uns Inden wesentliche Scheidung Zwischen Inden und nichtjüdischcn Indenstämm'. ringen verzichtet. Der Anteil der Iudenstäiumlinge an den Richtariern innerhalb der Rechts- «nnvaltschnft vor der Ariergesehgebung steht nicht wall statistisch fest, sondern kann nur geschaht werden. Für Preußen ist Mitte l‘.ni.r» die Gesamtzahl der Rechtsanwälte mit rund ^3-!0 ermittelt, für Anfang 1933 mit etwas über 118/K). was einer r leigernng mit rund 3500, das heißt um 40 Prozent. gleichkommt. Die Zahl der rein jüdischen Rechtsanwälte in Preußen (ohne die Indewtämmlmge — also ohne diejenigen jüdischen Blutes, die chrc Religionszugehörigkeit nicht angegeben haben. Tissideuteu gervorden oder zu einer anderen Religiousgeineinsämft übergetreten sind) ist für Mitte >02?» mit rund 22^) feslgeskeilt. Sollte sich, was mit Rücksicht auf die grundsätzliche Leffiuiug der Beannenberufe für die Juden einerseits und die verschlossene Dffizierskarricre infolge der veränderten Bestimmungen für das deutsche sseer für alle Deutschen andererseits nicht anzunehmen ist. die Zahl der rein jüdischen Anwälte bis Anfang 1933 ebenfalls um nahezu 40 Prozent vergrößert haben, so hätte ihre Ziffer zu diesem Zeitpunkt bei etwas über 0000 gelegen. Da die amtliche Statistik die «Gesamtzahl' der nichtarischen Anivälte, die am 7. April 1900 — also vor der Auswirkung der Arierparagraphen — zngelassen waren, mit 3070 in Breußen angibt, so würden demnach in dieser Zahl etwa nur knapp WO Iudemtämmlinge enihalten sein. Wenn auch ans verschiedenen Gründen der Anteil der Iudeustäinmlinge innerhalb der Rechtsanwaltschaft geringer sein muß als innerhalb der Gesamtheit der Bevölkerung bzw. der nichtarischen Bevölkerung, so erscheint doch diese Zahl der Iudemtämmlinge zu gering. Wir glauben, daß sie sowohl früher als auch seht kaum niedriger als 15, Prozent aller nichlarischen Rechtsanwälte sein nnrd. Diesen Diirchschnittsprozentsaß wird man in Abzug bringen müssen, wenn im folgenden die amtlich nicht getrennten Zahlen der Richtarier genannt werden und man aus ihnen ans die rein indischen Menschen unter ihnen schließen will. Die RechkSQNwättS Der für den Stand vom 1. Mai 1934 erakt statistisch ermittelte Tatbestand für die Rechtsa n w a l t s ch a s t in Preußen ist folgender: An diesem Tage waren insgesamt 10 885 Rechtsanwälte zngelassen, darunter 2009 Inden und Indenstämmlinge. und 8870 Arier. Demgegenüber bestand vor der Ariergesehgebung — out Stichtage vom 7. April 1933 — * eine Gesamtzahl von 01814 Rechtsanwälten, darunter 3370 Juden und Zndenstämmlinge, und 8444 Arier. In der Zeit .zwischen Anfang April 1933 nnd Ende April 1934 bat demnach die Zahl der Rechtsanwälte jüdischen Glaubens nnd jüdischer Abstammung um 1301 abgenommen: in der gleichen Zeit ist die Zahl der arischen Anwälte um 432 gestiegen: ans drei auS* geschiedene Richtarier kommt demnach etwa ein nenanfgenvmmener Arier. Der größte Teil der n.ichtarischen ansgcschiedenen Rechtsanwälte (1080) ist auf Grund des Gesetzes über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vorn 7. April 1933 ausgeschieden. Die restlichen rund 280 haben sich entweder freiwillig ans der Liste der Rechtsanwaltschaft löschen lassen, sind gestorben oder werden ans anderen Gründen nicht mehr cIS Rechtsanwälte geführt. Bon. den heute verbleibenden rund 2000 jüdischen Anwalten (einschließlich der Indenstämmlinge) dürsten, wie ans einer früheren Beröfsentlichung des preußischen Justizministeriums hervorgeht, ihr Verbleiben in der Anwaltschaft etwa zwei Drittel der Tatsache zu verdanken haben, daß sie sogenannte ..Altanwälte" sind (das heißt, das; sie bereits am K August 1914 zngelassen waren), und etwa ein Drittel, 'weil sie als Soldaten an der Front gekämpft haben. Interessant ist eine Uebersicht, wie sich die Verhältmsse in den 13 preltßischen Lberlandesgerichtsbezirken gestaltet haben. Don Anfang April 1933 bis Ende April 1934 sind an jüdischen Rechtsanwälten (einschließlich der Indenstämmlinge) a u L g c s ch i e d e n: Im Oberlandesgerichtsbcz. Berlin . . 720 (720 Breslau . . 143(145) ., .. Gelle .. . 32 Düsseldorf . 6,1 Frankfurt/M. 121 „ „ >vamm i. W. 82 „ Kassel . . . 15 Kiel .... 13 .. .. Köln ... 61 .. KönigSbgu'Pr. 47 Maricnwerder 9 .. Raumburg'S. 32 « „ Stettin , , 20 Trotz dieser auch für die kleineren Bezirke bedeutsamen Zahlen hat keineswegs die Gesamtzahl der am 1. Mai 1934 in Preußen zugelassenen Rechtsanivälte gegenüber dem Stand vor der Ariergesetz, gebnng in allen Gebietsteilen abgenommen. Tie Zulassung arifck)er Anwälte überwog vereinzelt die Entlassung nichtarischer Anwälte, so daß die Gesamtzahl der dort tätigen Rechtsanwälte jetzt größer ist als vorher. Das gilt für vier von den dreizehn Lberlandesgerichtsbezirken, nnd zwar für Königsberg i. Pr.. Hamm i. 29., Kassel und Köln. In welchen Gebieten die heute tätigen jüdischen Rechtsanwälte (einfchl. der Indenstämmlinge) ihren Beruf ansübcn. zeigt nachstehende Zusammenstellung: Es sind an Rechtsanwälten jüdischen Glaubens bzw. jüdischer Abstammung heute zngelassen im Dberlandeögerlchtsbezirk Berlin . . . .1159 „ „ 'Breslau . . . 233 Gelle .... 52 „ Düsseldorf . . 7i', ,. .. Frankfurt a. M. 151 „ .. Hornm i. W. . 84 .. .. Kassel .... 28 .. ,. Kiel.21 .. .. Köln .... 61 „ „ Königsberg i. Pr. 13 „ „ Marienwerder . 8 „ „ Naumburg a. £. 49 „ „ Stettin ... 39 Die Notare Keineswegs gleichmäßig sind die Auswirkung gen der Ariergesetzgebung ans diejenigen Anwälte, die gleichzeitig Notare waren. Unter den 11814 preußischen Rechtsamvälten zn Anfang Vtprit 1933 (jüdische und arische Anwälte zusammen) waren 0220 Notare, d. h. etwa 53 Prozent. Unter den Amvältcn jüdischen Glaubens bzw. jüdischer Abstammung waren zu Anfang April 1933 die Notare mit 00 Prozent etwas starker vertreten (2051 Notare unter 3370 Anwälten). bei den arischen Anwälten lag der Anteil der Notare demnach unter dem preltßischen Durchschnitt. Dieser Ttlrchschnitt hat sich von den vorerwähnten 53 Prozent zu Anfang April 193.3 bis Ende April 1934 insgesamt zwar nur verhältnismäßig wenig verändert: er ist aus etwa 4" Prozent Zurückgegangen. Aber innerhalb der Vlrter lind der jüdischen bzw. der judenstämmlichen Anwälte hat sich eine merkliche Acndernng vollzogen. Unter den heute zugelassenen jüdischen bzw. sonstigen nichtarischen Anwälten haben in Preußen heute etwa 42 Prozent das Notariat, unter den arischen Anwälten dagegen ctlva 50 Prozent. Gegenüber diesen preußischen Durchschnittszahlen für die Gegenwart ergeben sich in den einzelnen Gebietsteilen sowohl bei den Arier als mich bei den Juden und Ilideustämmlingen starke' Ablveichungen, wenn mtrti natürlich in keinem Bezirk etwa der Notariarsprozentsatz bei den jüdischen bzw. teilsüdischen Rechtsanwälten größer wäre als ltnter den übrigen. Als Besonderheit sei festznhalteil. daß im Dberlandesgerichtsbezirk Kölrt der eine jüdische Notar, der vor der Ariergesetzgcbnng zngelassen war, ausgeschieden ist. so daß in diesem Bezirk heute mir arische Notare amtieren. Tie nachstehende Znsammcltstellmig läßt die Zahlen der heute amtierenden jüdischen und teiljüdischcn Notare in ben 13 preltßischen Oberlandesgerichtsbezirken erkennen: iu Klammern ist der Prozentsatz dieser Notare innerhalb der zugelassenen jüdischen bzw. teilsüdischen Rechtsanwälte für jeden einzelnen Bezirk hinzugefügt: Oberlandesgerichtsbezirk Berlin , , . 499 (43) „ Breslau . . 109 (471 „ Gelle .... 32 (61) ,, Düsseldorf . . 7(9) * Frankfurt/M. 76 (50) ,, Hamm t. BZ. . 35 (42) „ Kassel ... S (291 .. Kiel .... 10 (18) .. Köln . . . . — (-)' „ Königöberg/Pr. 25 (58) „ Marienwerder 0 (75) „ Naumburg/S. 25 (51) .. Stettin ... 20 (51) Den insgesamt 852 im preußischen Staatsgebiet heute amtierenden jüdischen bzw. teiljüdischen Notaren standen vor Erlaß der Ariergesetzgcbnng 2051 gegenüber, so daß also 1199 jüdische bzw. teiljüdtsche Notare ausgeschieden sind. Bon den rund 1361 ausgeschiedenen jüdischen bzw. teiljüdischen Anwälten sind also etwa 85 Prozent gleichzeittg Notare gewesen und etwa 15 Prozent mußten als Anwälte ohne Notariat ihren Beruf aufgeben. Untersucht man nach dieser Richtung die einzelnen preußischen Gebietsteile, so ergibt sich die Bestätigung der Vermutung, . daß an manchen Orten einzelnen jüdischen Anwälten nur ■ das Notariat genommen worden ist, während sie aus Grund der gesetzlichen Bestimmungen als Auwalte nicht gelöscht werden konnten. Diese Tatsache trifft ziffernmäßig belegbar für diejenigen Oberlandesgerichtsbezirke zu. in denen die Zahl der ausgeschiedenen jüdischen bzw. teiljüdischeu ■ Notare größer ist als die der ausgeschiedenen entsprechenden Anwälte. Das gilt für Breslau mit 11. für Kassel mit 7, für Stettin mit 0 und für Kiel mit 2 jüdischen Rechtsanwälten, die früher ' gleichzeitig als Notare amtieren konnten und jetzt nur noch als Nechtsamvälte wirken können. Es wird sich hier' tm wesentlichen um Altanwälte handeln, die zlvar am I. August 1914 bereits als Rechtsanwälte niedergelassen waren, denen aber das Notariat erst später verliehen worden ist und auf die die Frontkämpfereigenschaft nicht zuträf. In. einzelnen Bezirken erscheint die Zahl der. mdlschen bezw. teiljüdischen - Notare gegenüber ihren arischen Kollegen, absolut betrachtet, besondersniedrig. In Köln ist, wie erwähnt, unter 151 heute amtierenden Notaren keiner Jude oder auch nur Iudenstämmling; in Kiel sind es 10 unter: 816, tu Marienwerdcr 0 unter 81. in Naumburg 2.» unter 431 in Düsseldorf 7 unter 182 und schließlich tn Kassel 8 unter 135. Demgegenüber amtieren w Berlin 499 jüdische bzw. toilMische Notare unter 1491 Notaren insgesamt eine Zahl, die icnen höheren preußischen Durchschnitt begründet. Abschließend sei noch seftgestellt. daß den 1199 in Preußen ansgcschiedenen jüdischen bzlv. teiljüdischen Notaren im gleichen Zeitraum neu hmzngelvmmene 189 arische Notare gegenüberstehen, von denen der wesentlichste Teil mit oll aus Berlin, mit 46 auf Breslau entfällt, stellt man die Ab. gäuge jüdischer Notare und die Zugänge, arischer Notare in den einzelnen Oberlaudesgertchts-Bezirten einander gegenüber, so zeigt sich, daß trotz der Auswirkungen der Ariergesetzgebung m drei Bezirken die Zahl der Notare durch Neuernennung von Ariern etwas höher ist als Anfang 1933. und zwar in den Bezirken Kiel, Gelle und Köln. Es wäre wünschenswert. daß die Klarheit, die durch die amtliche preußische Statistik für das Wrmi (ihjm) m preußische Staatsgebiet in bezug aus die Msan, menhange zwischen Ariergesetzgebung und anwaltschaft und Notartat gcschasscu worden iT durch Publikation entsprechender Ziffern für & außerpreußischen Länder eine Ergänzung fänd» die es erlaubt, die Auswirkung im ml mit gleicher Deutlichkeit zu scheu. Ö 3 Vr. E. R, Zur Ablehnung Mischer -Beisitzer im LHMserlMösrfshren In Nr. 32 der ..G.-V.-Zettung" vom 9. August 1934 wurde von einer Entscheidung des^ Landgerichts .vtumvver vorn 20. Biärz 1i>34 berichtet, die die Ablehnung eines südistlien Beisitzers in einem Schiedsgerichtsverfahren an.ssprach ,md einen ent. gegei,stehenden Schiedsspruch für nichtig erklärte. Tic Aushebung des Schiedsspruches ist in dem zitr Entscheidung steheriden Falle zu' Rocht erfolgt, lveil über die Ablehnung rucht das ordentliche Gericht, sondern ebcusalls eine Schiedsslelle entsehieder: hatte nnd deren Entscheidung bereits 1930 durch Vereinbarung als endgültig vorgesehett, mit, hin die Ablehnbarleit bereits vor der Entstehung des jetzigen gesotzlicl)eu Adlchuungsgruiwes der tuchtarischvn Abstammung eingeschränkt worden lvar. Dagegen ist es g r tt u d s ä tz l i ch möglich, ans die Ablehnung jüdischer Schiedsrichter gemäß 88 43, 1045 ZPO wirksam zu verzichten. Der Berzicht utuß n»r rechtzeitig, d. h. nach Erlangung der Kenntnis von der jüdischen Abstammung des Schiedsrichters, erfolgen. Ter Gesetzgeber hat also die Riitwirkttng jüdischer Schiedsrichter in das Ermessen der Schiedsgerichtsparteieu gestellt. Hätte er sie ohne Rücksicht ans den Willen der Parteien gänzlich mtsschnlten wollen, dann lonrde er unter entsprechender Anwendung des § 41 ZPO bestimmt haben, daß sie kraft Gesetzes von: Schiedsrichteramt ausgeschlossen seien. 1)r. Kurt Ouhn (Chemnitz). Aus »rr Clul!s!ik der @cf£mecstennni(ßlleit In Nr. 32 der „Deutschen Justiz" vom 10. August veröfseutlicht Ministerialrat Dr. Schmidt etne längere 'Arbeit „Arts der Statistik der preußischen Gefangeuenaustalten". Im Kapitel „Belegung" geht er auf die Verteilung der Gefangenen auf die einzelnen Rcligionsbekeniltutsse ein. Als Unterlage hierztt benutzt er die „Tagcsdurchschmttsbeleguitg" in der: Reehnuugsiahren 1930. 1931 und 1932. Dabei ergibt sich, daß die aus die Iudeil entfallenden Zahlen 329. 375 und 462 betragen. Tie entsprechenden Prozentzahlcn lauten: 1,09. 1,15 und 1.22. Vergleiclit man diese Zistern mit dem Ergebnis der Volkszählung vom 16. Juni 1925, so zeigt sich, daß die Dagcsdurchschnittsbelegung etwas über dem Mittel der freien Bevölkerrnng — die preußischen Juden utachteu 1925 l,t)0 der Gesamtbevöllernng aus — liegen. Dr. Schutidt stellt nuf Grund der Vergleiche fest, daß. während die Protestanten unter den: Mittel der freien Bevölkerung blieben. Katholiken und Israeliten um ein Geringes darüber liegen, während die Dissidenten, die sich in den drei Jahren der Statistik fast verdoppelt haben, den entsprechenden Prozentsatz der freien Bevölkerung erheblich überschriitcen. Neue NorlSriklen für Leu Nstcnl;sndel Nach Anordnung des Präsidenten der N e i ch s m u s i k k a m m e r vom 30. Juli müssetc alle Personen, die sich hauptberuflich mit dem N o t e n h a n d e l beschäftigen, dtrrch Eingliederung iu den für sie allein zuständigen Fachverband die Mitgliedschaft der Reichsmusikkammer erwerben. Ter Fachverband ist der 'Rcichsverband der Deutschen NKtsttalieuhättdler. Berlin C. 1, Gertchtslveg 20. Die Niitgliedschaft muß bis zum 1. Oktober erivorbeit sein. Die Zugehörigkeit zum Fachverbaud ist die Voraussetzung für die Berufsansübiing. Personen, die nebenberuflich Nvtenhandel betreiben lvoUen, und deren Tätigkeit auf diesem Gebiet sich als gertngfügig oder gelegentlich darstellt. müssen sich in eine besondere'Stammrolle des Reichsverbaudeä der Deutschen Rtusikalienhändler gegen eine jährliche Berwaltungsgebühr von 5 Reichsmark cintrageu lassen. __ —ist.— AiSlarkr isZachkSuren Die für den Besuch von höheren Schulen geltenden Bestimmungen erhalten nach einem Erlaß des preußischen. NnterrichtSmitnsters, an den das Fachschulwesen nunmehr verwaltungsmäßig übergegangen ist. airch für die gewerblichen, ' kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Fach- - schulen Geltung. Danach wird die Zahl der für . den Besuch vrm Fachschulen zuznlassenden nichtarischen Studierenden und Schüler in Zukunst mit 1,5 v. H. der Gesamtzahl der Besucher dieser Fachschulen festgesetzt. Angehörige ausländischer Staaten bleiben.auf jeden Fall von der Berechnung . ausgeschaltet. ' Bilanz her MiUMWch «->'J^.,^?^^°^ugelegten Aussatz „.Das neue ^eltbrld^ (. Die Tat". 20. Jahrgang. Heft 6) ' ölcht ,z-e rdinand Fried die vorläufige Bi- . lanz der gegenwärtigen Wirtichaftsweude. Tic Nationalisiertilig der Böelt, so stellt er fest, gtbt der gegenwärtigen Gestaltung der Weltwirt. schast das Gepräge. Tic Nationalisierung zwangsläufig einen »oeftflciienNm Eingrist' Staates in die Wirtschaftspolitik und cineZveogehende Steuerung der Wirtschaft durch de'-i Staat überhaupt. Die Wandlung des Wirtschaft-! deukens vom Geld aus die Ware ist 'wesentlich Tie Eutschulbung der Landwirtschaft, die \)k«, grarisiernng der Iudtistricläuder einerseits und die Iudristrralisieruug der Agrarstaaten anderseits sowie die grundsätzliche Abkehr der einzelne,. Länder von der Monvtultur sind weitere Keu,^ Zeichen der Euttvicklimg. Eine totale staatlich-' Wirtschaftspolitik hat umfassende staatliche Ar> beitsbeschafsliugsmaßnahnu'!! iu die Wege geleitetüberall wird eine ttunntürliche Wirtschaflseutivick^ luug im istahmen des Liberalisutns. also der Ireiheit des Geiviuiistrebeus, wieder gutznmachen versucht durch dei, Staat als Vertreter der Interessen der Gesamtheit der Ration, des Ecn-.ein. nutzes. Wenn allein s.untliche Pläne eines Ambaues von Vewässerttngsan-lagen durchgeiiihrt lverden, die heute vvrliegeit, so entstehen im ^aufe der Zeit ganz neue Landschaften, die wir heute mir als 20üste kennen. Ueberall ist di? eigentliche tvirtschaftliche Unternehmungslust und ivirtschaftliche Verantwortung ans den Stau übergegaugeu. Das liberatistische Prinzip der freien Marktwirtschaft wird grundsätzlich nicht mehr anerkannt: mau bemüht sich, für den Rot,, stvfs einen ganz bestimmten stetigen, gerechten. Preis ztt halten nrtd zn gewährleisten. ' Die geioaltigc iapanische Wirtschastsossensive hat drei große Weltreiche in die Verteidigungstellung am Stillen Ozean gedrängt, das Britische Weltreich, die Vereinigten Staaten und die Sowjet-Union, und indem cs die wirtschaftliche Bormachtsteltutig dieser Weltreiche im Pazifik tatsächlich erschüttert hat, hat Japan dort bereits die Grundlagen eines nerren Weltreiches gezimmert. Es gibt ledenfalls kaum ein Land mehr, das mit dem Grundsatz der Meistbegünstigung und des Freihandels noch praktische Handelspolitik betreibt. vielmehr entwickeln sich die neuen Grundsätze der Gegenseitigkeit, der Präferenz, der Kompensationsgeschäfte beinahe zwangsläufig und oft allerdings auch noch etwas roh und ungehobelt. . Tr. Hugo Spitzer, Ehrenpräsident des Der-- bandes der jüdischen Gemeinden und Ehrenpräsident des Zionistenverbnndes in Jugoslawien, ist im Alter von 70 .Jahren gestorben. Dttrch seinco Tod ist die jugoslawische Iudenheit um eine ihrer markantesten Persönlichkeitm armer geworden. Unter militärischen Ehren wurde der B,irg mit den sterblichen Ueberrcsten des sriiheren bc-!- gischen Gesandten in Washington. Pattl Riav. am. 16. August aus der Gruft auf dem jüdischen Frieb- Hof von Ärlington gehoben, wo die provisorisän Beisetzung erfolgt war. Der Zeremonie wohnten zahlreiche hohe Regicrungsbeamtc und ausländische Diplomaten chei. Der Sarg wurde aus einer W.- fette zur Eisenbahustatiou gebracht und ivird neu t'lnapolis aus aus dem Kretzer ..Pensacola" rraäi Anttverpen übergcsührt iverden. Als ptrsönltch'l' Vertreter von Präsident Rvvscvelt wird Botschafter David Morris den Sarg auf der Ucberfahrt begleiten. In Begleitung des Gouverneurs der Stadt Anm. Prinz Bnoncompagni Ludovisi. hat Ministerprästden! Mnßolini den alten Judeniriedhof auf denn Anent: besucht, bet, wie wir kürzlich gemeldet haben, zwecks Ttirchsührung des neuen Stadtregulieruttg-'-p'aüs aufgelassenwird. Tie Gräber und Grabdenlutäler werden nach dem indischen Friedhof 2'- ' '? ' ingk. Der Friedhof ans dein Aneuti heuent -ch 300 Jahren. Auf ihm sind zahlreiche hervorragende l'Ntrglieder der Jüdischen Genteinde Routs begraben, Puter,ihnen auch Felice Vc-nezian, der :n der italienischen Freiheitsbelvegnug eine hedetttende Rolle gespielt hach. ^N'in-isterpräsidc-nt Mussolini wurde bei sein.cm Bestich auf -dem Friedhof von dem stellvertretenden Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Rout. Eurtco Evhen. und von dein Gcmeindesekretär Dr. ll:nber.e Seazzocchio empfangen. Mussolini ließ sich gcsäna).' liche Einzelheiten über den 'alten Friedhof erlaw' tern und erkundigte sich mit großem Interesse naa, dem Stand der Verlegitugsarboiten. die auf Heften der Stadtverwaltung Rom dnrchgesührt werden. Araber wegen der Teilnahme an dem Pogrew zu Gefängnisstrafen verirrteilt worden feien. I Anfang der vorigen Woche war die - Algerien immer noch unklar, so daß die Behvr^ Stcherungsmaßnahmen ergreifen mußten. darauf ist jedoch von mohammedaniscl)er a eine Friedenskundgebung erlassen worden. moslemitischeu Vertreter im Eemeinderat algerischen Stadt Oran bekundeten dann tyr ^- Willen, daß Friedeit zwischen den Religtvnn -- Rassen herrsche. Arabische und südische ' haben Freundschaftsbriefe ausgetauscht.