Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 32 (9.8.1934)
- Date
- 1934-08-09
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Wort, an das er voll Ehrfurcht denkt. Denn das große Denkmal des rabbinischen Judentums ist der Talmud. Er heißt babylonischer Talmud, und seine über den Palästinensischen weit hinausreichende Bedeutung erinnert uns, daß das Schicksal-des Judentums mit dem Exil auch in positivem Sinne verbunden ist. Daß wir Städter sind, ist keine Sünde. Zion war eine Stadt mit Krambuden und - Wcchslerbänken, mit Priestern und Soldaten, mit Neichen und Bettlern, mit Predigern des Gotteswvrtes und mit Mördern und Dirnen. Alles Heil und alles Unheil hat Raum in der Stadt. Tie ersten Synagogen dürfen wir in den Städten Babylons vermuten. Nicht nur der Talinud, auch Teile der Bibel sind babylonisch. Das „Sündenbabylon" ist weder geschichtlich noch geographische ernierbar. „Das große Babylon ist doch nur Scherz. Will c-r im Ernst so groß und maßlos sein Wie unser babylonisches Herz." (Francis Thornpsmi, übersetzt von Theodor Haecker.) Der deutsche Jude ist Städter, und nur als Städter kann er deutscher Jude sein. Als der Große Kurfürst aus Wien vertriebene Inden nach Berlin berief und damit den Grundstein für die Entwicklung der Berliner Jüdischen Gemeinde schuf, war er daraus bedacht, nur solchen Juden Ansiedlungsrecht zu gewähren, von denen er eine Bereicherung der Wirtschaft erwarten konnte. Er hat sich dabei um die Proteste der nichtsüdischen Konkurrenz nicht gekümmert. Auch Friedrich der Große hat dein Berliner Judentum nicht unfreundlich gcgcnübergestanden, und int Anschluß an seine Aeußerung, es könne in seinem 'Reich jeder nach seiner Fasson selig werden, konnte sogar die durch nichts gerechtfertigte legende von seinem Liberalismus entstehen. InWirklichkeit ist nicht dikr Jude, sondern der jüdische Bürger, und zwar der Werte schaffende Kaufmann, toleriert worden. Diesem Bilde ist aber noch etwas Wesentliches hinzuzufügen. Als Friedrich der Große auf seinen schlesischen Feldzügen zum erstenmal Ostjuden, also zum erstenmal Juden nicht in ihrer Stadteristenz. sondern in ihrer als geschlossene Volksgruppe austretenden Erscheinung kennenlernte, als durch die Teilung Polens Posen mit seiner Judenschaft, die damals keineswegs städtisch-bürgerlich war, Preußen einvcrleibt wurde, reagierte er durchaus judenseindlich. Dasselbe ist auch bei Napoleon der Fall, der seine sehr verheißungsvollen Verordnungen, die zum großen Sanyedrin führten, nicht nur nicht fortfeßte, sondern sehr ins Gegenteil verwandelte. Diese Wandlung soll auch bei ihm dadurch hervvrgerufen worden sein, daß er im Elsaß und in Polen ein ganz anderes Judentum kennenlernte, als er es von den Städten her kannte. Für eine Volksgemeinschaft ist auf dem europäischen Kontinent nur im vorgeschichtlichen Osten Raum. In dem Maße, in dem dieser Osten selbst aus dem Schlummer der Geschichtslosigkeit aufwacht, schwindet dieser Raum, wie Rußland zeigt, oder er wird inuner unsicherer, wie Polen und die anderen Länder Europas zwischen Deutschland und Rußland beweisen. Einzig der protestantischanglikanische Raum bildet sür eine jüdische Volksgemeinschaft eine Heimstätte. Alan blickt diesbezüglich heute wohl auf Palästina. Aber inan darf nicht vergessen, daß Whitechapel und Bronr auch sind — der Unterschied ist wichtig genug —, was das jüdische Palästina ist: eine durch die anglilanifch-prvtestantische Ordnung allein möglich gewordene jüdische Volksgemeinschaft. In Deutschland ist der Raum für eine jüdische Volksgemeinschaft nicht vorhanden. Der preußisch-protestantische Raum kann nicht geben, was der anglikanisch-protestantische Raum gewähren kann. Wir haben das ohne Ressentiment sest» znstellen. Das Preußentum ist die Form, in der der deutsche Osten der westlichen Zivilisation und Staatlichkeit zugesührt wird, eine Form, die strasfe Zusammenfassung notwendig macht, wie sie sür die anglikanische Kolonisierung nicht in Frage kommt. In Deutschland können die Inden nur sein: deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens. Das müssen sie sein. Aber sie können es sein. Die preußischen Gedanken garantieren eine Rechtsstellung der Inden nicht minder als die westlichen Gedanken. Gegen die ans preußische Gedanken ausgerichtete Formel „deutsche Staatsbürger [übtfdjcit Glaubens" wird auch von zionistischer Seite nichts einznwenden sein, wenn man unsere Eristenz als Volkstum unverhüllt zngibt und nur hinzufügt. daß von dieser jüdischen Volkseristenz in Deutschland nur einzelne Seiten in Erscheinung treten können. Tie Organisation als religiöse Gemeinde in gerechter Entsprechung zur protestantischen -Gemeinde und katholischen Kirche wird die vom Gesetz zugewiesene Gemeinschaft sein, und der einzelne wird als deutscher Staatsbürger Lebensrecht haben, das heißt als Jude, der sich in Kultur und Staatsordnung Deutschlands einfügt. Dj'e. 120 Jgsire, bic_fett..ber deutschen Judenemanzipation vergangen sind/ beweisen, daß der Jude sich einordnen kann, ohne sein Judentum unterdrücken zu müssen. Wo es geschah, ist nicht immer die Situation daran schuld, die gewiß stark und mächtig war. Schuld ist bei Menschen zu suchen. Wir wollen doch nicht materialistisch denken und sagen deshalb, die Situation bedeutet viel, aber nicht alles. Die Menschen sind es, die sich verschulden. Es gibt nirgends in der Welt ein Heim — auch nicht in Palästina —, wo Judentum einfach gedeiht. Unser Judentum steht immer in der Gefahr des Abfalls und ist immer allein garantiert durch die Treue. Die Einordnung des Juden in Deutschland ist dem Juden als Städter möglich, ohne daß er seinem Judentum, das er sich als Bekenntnis bewußt gemacht hat, untren werden müßte. Auch ohne die organischen Bindungen einer jüdischen Volkskultnr kann man treuer Jude sein. Die Errichtung einer jüdischen Volksgemeinschaft ist im deutschen Staunt nicht möglich. Damit sind wir mit allen landwirtschaftlichen Umschichtungsplänen nach Palästina gewiesen. Gegen die jüdische Siedlung in Deutschland brauchen die Zionisten keine Propaganda zu machen. Das Schicksal entscheidet ganz eindeutig. Wer in Deutschland landwirtschaftliche jüdische Siedlung macht, soll es tun. Er schasst Hachscharahzentren und nimmt den Zionisten Arbeit ab. Mehr bedeutet diese Arbeit nicht. Wer mehr will, wird weniger erreichen. Die Landschaft wird siegen, wie sie immer gesiegt hat. Das jüdische Torf ist in Palästina möglich. Sonst nirgends. Es gibt eine heilige Geographie. Warum ist Bayern katholisch, warum Preußen protestantisch? Ter Jude außerhalb Palästinas ist Städter, und als solcher kann er allein dev Wohlfahrt des Landes dienen, in das ihn sein Gott geführt hat. Bringt eine Notzeit in die Städte dieses Landes eine Schrumpfung der Wirtschaft und fordert, die Verstädterung der Bevölkerung zu mindern, so hat das Judentum einzig Palästina. Tie landwirtschaftlichen Siedlungen in Uebersee verfallen dem Schicksal der verlorenen zehn Stämme. Nach Palästina können die jüdischen Städter ihre Söhne und Töchter schicken, die sie in Stadtberufen nicht unterbringen können. Schon dieses wirtschaftliche Moment — von dem religiösen und seelischen ist hier nicht die Rede — knüpft das deutsche Judentum an Palästina, Rur in Palästina ist landwirtschaftliche jüdische Siedlung möglich. Denn die landwirtschaftliche Siedlung bleibt nur dv r t jüdis ch, wo sie in einer jüdischen Voltsgenreins ch a f t r u h t. Das deutsche Judentum muß alle Anstrengungen machen, damit es die Kleingemeinden jüdisch erhält. Hier liegt schon ein genügend schweres Aufgabenselddas vielleicht noch die aufgebrachten Anstrengungen mit Erfolg lohnen wird. Vielleicht. Mehr dürfen wir nicht sagen, wenn wir es auch hoffnungsvoll sagen. Aber es geht über die Kraft des deutschen Judentums, landwirtschaftliche Siedlungen zu schassen. Gründen können wir sie, aber jüdisch erhalten nicht, da das deutsche Judentum nicht als jüdische Dolksgeineinschast, sondern als bürgerliche Gesellschaft eristiert. Ter Eristenzkampf verbindet den deutschen Inden mit der Stadt. Tie Wohlfahrt eines Landes ruht aus Stadt und Land. Die deutschen Juden dienen der Wohlfahrt Deutschlands als Städter. Tie Diffamiernng des Städters ist nur in einer primitiven Soziologie zu Hause. Leider hat diese Primitive Soziologie, auf die der Antisemitismus immer zurückgreift, bei uns Inden selbst Einzug halten können. Um so energischer hatten wir fest, daß der deutsche Jude als Kaufmann — wie übrigens auch als Wissenschaftler — in der Geschichte des faustischen Geistes seinen nicht wegdenkbaren ehrenvollen Platz hat. Daß die Wirtschaft in Deutschland heute keinen Arierparagraphen besitzt, muß uns die Grundlage sein, von der wir die Rettung des deutschen Judentums unternehmen müssen. Dazu aber ist nötig, daß die primitive Soziologie, die den Kaufmann als Händler und Schacherer, also als Parasiten, diffamiert, in unserer Mitte außer Kurs gebracht wird. Tie Berufsumfchichtung ist kein moralisches Programm, dem man um jeden Preis zu gehorchen hätte. Wo sie das fein will, ist sie in Wirklichkeit eine Ideologie, die uns schadet, wie alles Starre dem Leben Schaden zufügt. Tie Berufsumschichtnng ist Schicksal. Diesem Schicksal müssen sehr viele von uns gehorchen, wenn sie nicht untergehen wollen. Aber die jüdische Gemeinschaft hat ein Interesse daran, einer Fellachisierung . zu entgehen. Eine elitenlose Gemeinschaft kann sich nicht halten. Darum ist es nur unser Interesse, wenn sich der eine oder der andere dem Schicksal der Berussurnschichtung entziehen kann und in einem bürgerlichen Beruf untcrkommt. Tie Ehre des Judentums ist gewiß nicht an den bürgerlichen Stand auf Gedeih und Verderb gebunden, aber die Ehre des Judentums verlangt es, diesen Stand in seiner Gemeinschaft nicht preiszugebm. .Wenn . wir der jüdischen Jugend vom ehrbaren Kaufmann keine Vorstellung machen, wird es nicht möglich sein, Eristenzen in Deutschland zu halten, die noch zu halten wären, und wir., unterbinden selbst noch vorhandene Möglichkeiten sür einen Nachwuchs. Das können nur uns aber nicht leisten. Auch als Angestellter wird man als Jude in Deutschland leben können Wir dürfen keine Möglichkeit anyer acht lassen. Es ist ein Schaden, den wir uns selbst zufügen, wenn ein indischer Kaufmann, der einen jüdischen Lehrling sucht, in der jüdischen Jugend keine Anwärter findet. Selbstverständlich bietet auch das Randwert weite Möglichkeiten, Inden in Deutschland zu halten. Allerdings hat dann das deutsche Judentum die bisher noch nicht klar begriffene Pflicht, diesen handarbeitendeu jüdischen Die NeMtasring des NL-LehrerbuiMS Auf der Reichstagung des NS-Lehrerbnndcs. die in beit letzten Tagen in Frankfurt n. 'JJi. stattfand, wurde wiederholt die Vedentung des Rassengrundsatzcs sür die Jugenderziehung i>n national-' sozialistischen Staat betont. In einem Vortrag über „Rasse und Erziehung" erklärte der Leipziger ttniversitätsprosessor Tr. E. G. Dresel, der Wert der Persönlichkeit werde durch die Summe der gesunden Erbanlagen bedingt. Besondere Schwierigkeiten stellen sich seinen Bemühungen entgegen, wenn Erzieher und Erziehender einander rassenfremd seien. Ter Lehrer müsse bcu Kamps ausnehmen mit den Verhältnissen der Umwelt, die die Entwicklung der Kinder dceinslussen. Ter Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung. Tr. Bernhard Ruft, führte in einer Ansprache auS, statt einer allzu tIndien Allgemeinbildung wolle der Nationalsozialismus eine nationalsozialistische deutsche Erziehung haben. Rur wirkliche Nationalsozialisten würden sie zu leisten vermögen. Nicht darauf komme es an, daß ein Lehrer ein guter Kenner der Geschichte sei. sondern entscheidend sei, das; Geschichte, wo inuner sic betrachtet und gelehrt würde, vom deutschen Standpunkt gesehen wird. Ter deutsche Standpunkt aber sei gegeben, wenn sich der Erzieher auf die großen Kräfte des deutschen Lebens, auf Blut und Rasse, Volk und Boden besinne. Ter Neichsamtsleiter des NSLB. Staatsminister Schemin, hob in seiner Schlußansprache, in der er sich mit den außerschulischen Erziehungskrästen befaßte, hervor, auch die Kirchen müßten ihre Tore öffnen, um den Begriffen Rasse und Volk die Verbindung mit den vorhandenen kirchlichen Grundsätzen zu geben. . MkarisAe EAKer vom nsffsMl« soztMHHrn WenW befreit Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Unterricht gibt nunmehr den Wortlaut des Abkommens bekannt, das zwischen dem Reichsminister für Wissenschaft. Erziehung und Volksbildung und dem Jugendführer des Tentschcn Reiches über die Erziehung der Schuljugend im nationalsozialistischen Staate abgeschlossen worden ist. Bekanntlich wird in diesem Abkornmen der Sonnabend als schulfreier Tag für die der Reichsjugendsührung unterstellten -Schüler bestimmt. In Punkt 6 des Abkommens heißt es: „Die nicht der Hitler-Jugcnd-Bewcgrmg an« gehörigen Schüler und Schülcrincn haben am Sonn« abend pftichiinäsjigcn Unterricht. Dieser Unterricht soll nach einem scstzulcgcndtn Lehrplan in mindestens zwei Unterrichtsstunden den Schülern und Schülerinnen das nationalsozialistische Gedankengut nahcbringen. Die nichtarischen Schüler sind von diesen Stunden befreit. Die Schulaufsichtsbeamten haben bei ihren Besuchen der Anstalten diesem Unterricht besondere Aufmerksamkeit zuzuwendcn." Ter Erlaß schasst sindie Frage der Errichtung jüdischer schulen neue Gesichlspuiikte. Wir ijattc’n vor einiger Zeit die Anregung veröffentlicht. daß auf die Beachtung der Sabbatgesetze seitens der jüdischen Eltern und Schüler gerade in dieser Zeit besonders hingeu'irkt werden soll. Manche Eltern, die bisher stegeu ihre innere Uebetzeugung mit Rücklicht auf die ungestörte Ausbildung ihrer Kinder die Verletzung der Sabbatgesetze durch ihre Kinder geduldet hatten, werden die Möglichkeit der Beachtung der Sabbatgesctze begrüßen. KMlner FMNke! aus England MZgM'elrn Tie „Fränkische Tageszeitung" vom 80. Juli veröffentlicht unter der großen Ueberschrift „Greuel-Rabbiner aus England ausgewiesen. der frühere Groß-Rabbiner von Deutschland in England verhaftet" eine Nachricht aus London, die englische Regierung habe sich im Interesse ungestörter freundschaftlicher Beziehungen zu 'Deutschland E veranlaßt gesehen, den seinerzeit aus Deutschland nach England geflüchteten früheren Groß-Rabbiner Jonas Fraenkel verhaften zu lassen und anszuweisen. Bon dem Ausweisungsbefehl sei auch die Tochter Fraenkels betroffen worden, da diese entgegen dem Verbot der eng- Irlchen Regierung dte deutschfeindliche Propaganda ihres Vaters fortgesetzt habe. Wir haben bereits in Nr. 28 der „E.-V.-Zeitung" vorn 12. Juli arrsdrücklich daraus hingcwresen, daß Rabbiner Fraenkel niemals Ober- Rabbiner von Berlin gewesen ist, wie die Auslandsblättcr damals behaupteten. Es gibt weder die Stellung cirrcs Ober-Rabbiirers von Berlin jüdische. Volksaememschaft zu bieten, die w einzelnen in sich hegt, auch "wenn er selbständiges Individuum im Anne i? bürgerlichen Geistes ist, dazu ist das wf* Judentum nicht in der Lage. Aber die Äst giöse Gemeinde in den Dienst dieser gw* 311 stellen, werden wir-sehr wohl vermT Es geht um die Rettung des deutschen 2»' tmns. - Dieser Eristenzkampf, den wir ist ein geistiger Kampf. Wir wollen nicht , unser Leben fristen, wir wollen Indent,,^ retten. Die dem deutschen Judentum m p!? -mende Fürsorge ist nicht nur eine Angele,Ä' heit der Philantropie. Tie Erhaltung?'! deutschen Judentums bedeutet mehr als v Erhaltung einer jüdischen Gruppe. Es^m um all das, was diese jüdische Gruppe. geistige Macht tut Gesaintjudentnin bedeutest (Fortsetzung und Schluss dieses Aufsatzes fmdunsere Leser im 2. Beiblatt) ötaootner ss-raemei. rjat weder nt Berlin n0di sonst in einer deutschen -jüdischen Gemeinde di Skellung eines Rabbiners bekleidest Er l)fO [ebin l'ch als Privatperson eine Zeitlang in gelebt. "" Gesetz isnd Kecht EliHelllMAiMlSung deröuriik!' tois» Tie Reichsminister der Justiz und des Innern haben auf Grund des Artitels 5. des Ersten Ee setzes zur lleberleitnng der Rechtspflege ans da- Reich vom l«!. Februar .19-4 eine für' das gaine Reich geltende Iustizausbildungsordnung von- 22. Juli. 19.44 (RGBl, i, S. 727) erlaßen. Ziel der Ausbildung des Inristeu ist danach die .veran. Ziehung eines in seinem Fach gründlich vorgebildeten. charakterlich uutadelhaflen Dieners de? Rechts, der im Bolk und mit ihm lebt und ihm bei der rechtlichen Gestaltung seines Lebens ein unbestechlicher und zielsicherer Helfer und Führer sein fvill uv.d kann. Zum Gerichtsreferendar kann imr ernannt werden, wer die erste juristische Staatsprüfung bestanden hat. Der Bewerber hat ein ordnungsmäßiges Nuiversitätsstudium des Rechll von mindestens sechs und höchstens zehn Hall', jahren nachzmveisen. Ter Meldung'zur ersten iuristlschen Staatsprüfung ist u. a. die vorgeschriebene Erklärung über die arische Abstammung des Bewerbers und seiner Ehefrau beiznsügen. Ter Vorbereitungsdienst für Gerichtsrefercndare dauert mindestens drei Jahre. Tie große Staatsprüsnng. die der Feststellung dienst ob den Gerichtsreserendaren die „Fähigkeit zum Richteramt" znzuspreclien ist, rvird im ganzen Reich vor einer einheitlichen, denr Reichsminister der Justiz unmittelbar unterstehenden Stelle (Rcichsjusist prüsungsamt) abgelegt. Wlehnung iüdilÄer Beisitzer im Schirtzrgeriüiöverslldren Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hannover vom 26. Ntärz 1964 (2 IV 0 92;! 1: ..Juristische Wochenschrift", Heft 27 vom 7. Juli 1931, S. 1684) ist der Beschluß, durch den im Jahre lW! die Ablehnung eines jüdischen Beisitzers in einem Schiedsgerichtsverfahren als unbegründet erklärt ist. nichtig, und zwar auch dann, ivenn nach der früheren Vereinbarung ein solcher Beschluß als endgültig vorgesehen ist. Durch eilt bereits seit dein Jahre ll»4«> schwebendes Schiedsgerichtsversahreu, in dein als Schiedsrichter u. a. ein jüdischer Instizrat mii' wirkte.-war eine Behörde verurteilt ivorden. Im Jahre I9.".:1 lehnte sie den jüdischen Schiedsrichter ab. Nach dcm früheren Vereinbarungen der Ptrleien hatte über die Frage der Ablehnliug eine bestimmte Stelle in Berlin zu entscheiden. Tiefe hatte das Ablehnungsgesuch znrnckgewnesen, weil der jüdische Beisitzer Frontkämpfer gewesen!>. Tie Behörde erhob nunmehr die Allfhebiingsklage vor dent zuständigen Landgericht, weil ein jüdischer Schiedtzrickiter trotz Ablehnnitg den Scliiedespruch mitgesällt habe. Das Landgericht Hainiover hat den Schiedsspruch aufgehoben. Ausschlaggebend für die Bestinnnnng bcs § 1082, Abs. :> ZPO. sei lediglich die Tatsache. ol> der abgelehute Schiedsrichter Richtarier sei oder tticht. § 1082 ZPO. enthalte keine Ansiiahmebestimmungeu wiest; 8 des Beriltsbeamtengesetzes. Es könne deshalb dahingestellt bleiben, ob der d'- gelchnte Schiedsrichter Frontkämpfer geivesen w oder nicht. ■ Das in Berlin erscheinende „Protcstantcnblatt" nimmt zu der Rede Stellung, die Gauleiter Ttaaurat E r o h e türzlich auf einer Kundgebung n" Rahmen der Kulturtvoche der Hitler-Ingend in Aachen gehalten hak, und aus der wir Auszüge veröffentlicht haben. Staatsrat Grohe hatte gesagt, wer den Juden als Feind behandele, befinde udl in einer Gesellschaft mit Christus und in der Gesellschaft der christlichen Kirchen, der katholischen und der evangelischen. Dazu bemerkt das .Prv-- testantenblatt": „Wir erheben ernsten Widerspruch gegen den Ntißbrauch von religiösen Urteilen Ist" und wissen nichts von derartiger Gesellschaft der christlichen Kirchen." Jüdische Badeärzte. Da in einzelnen prospekten die jüdischen Badeärzte nicht ausgesumc sind, ist die Hauptgeschäftsstelle des Central-Lerew» bereit, aics Attfragen die 'Namen der dort incoe - gelassenen jüdischen Aerztc anzugeben. .□aUuü; -rpr^nrir^ . 4 *-1/ ub\k:Jb!iü ■ io;o)M SCH iSAS und HOSSUL bis zu 80*130 cm A> KP! 90 *140cm s | ' i rj L *• Ll^Lüi bJfbWloll IVG I-IEPJS bis zu :-100490cm i,JJ LLi.m ilh n^^f-ynserLager.ee/>Dwtsehfands DlliW PwveniÄfÄ / /> in allen Größen von seltener / I) ~inn?'0,A! Spondauen / Stresst & LVuvWiJ' ■~JLl 1 M Jl sc' sn er da nu dc- 111 Eu ß*1 vo nti söial Iv. ob >: Ml Ü 5. I'.c de de S> Tic bc ge dc w> di. bi iw (i Zl :)u Gt di di H st P> -fh bö sc w in s! dc i ) VH i | wi i | in i \ seu Au; j höt : ) err 1 : Ja- . gen gib iS dm lvr! kost sei st Dl ko % st A, aa st tu st re gc D vs j de sti. stst A st l{ : ie st bc; s