Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 31 (2.8.1934)
- Date
- 1934-08-02
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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bekommen kann. Wir haben im Weltkrieg und im-, Kampf nm die Macht in beit letzten 14 Jahren den Wert echter treuer Kameradschaft kennen und schätzen gelernt, und wir wißen, daß immer nur der Volksgenosse, ein Mensch gleichen Blutes, gleicher Erziehung, gleicher Ueberlieferung, wirklich Kamerad sein kann. In dem Juden, wie in dem Angehörigen jeder anderen fremden Nasse, erkennen wir mit zwangsläufiger Selbstverständlichkeit, den außerhalb der Volksgemeinschaft Stehenden, mit dem man, nur wenn es sein muß. Ge- ' schäfte tätigt, von dem man anderseits aber über das geschäftliche hinaus gegebenenfalls nur insoweit Verständnis und Hilfe erwarten darf, als der andere sich davon einen Vorteil versprechen mag. Tamit ist das ganze Verhältnis zwischen Volks- genossen und Deutschem einerseits und Fremdrassigem anderseits klargestellt . . . ... All das ist ja nichts Unbekanntes und man sollte meinen, daß das ganze deutsche Volk in seiner Gesamtheit von diesen Feststellungen ausgehend nunmehr sinngemäß handelt. Bebauerlicherweise sicht es in der Wirklichkeit noch anders lu.is. Es gibt ganze Bcrufszweige, in denen der Jude nach wie vor fest im Sattel sitzt. Fragen wir den Bauern, an wen er Getreide und Vieh verkauft; untersuchen wir, wer nach wie vor die größten Käuscrmasscn im Warenhaus und bei den jüdischen Geschäften stellt: zweifelsohne der deutsche Käufer, der von den Landorten in die Städte kommt und nun, nur aus die Auslagen sehend, iu ' die Geschäfte hineingeht, ohne sich durch Lesen des Firmenschildes erst einmal darüber zu unterrichten, zu wem er geht . . . . . . Millionen haben am 12. November 1933 das neue Deutschland gewählt und seinen Führer, unseren Adolf Hitler. Tamit haben sie klar zu erkennen gegeben, daß die Tage des Nationalsozialismus in Zukunft ihre eigenen sein sollen und doch sind in der Weihnachtszeit ungezählte Tausende ohne zwingenden Grund weiter znm Inden in die Geschäfte gegangen und haben den deutschen Dolks- ' genossen vernachlässigt. Gestern noch geschworen, heiligstes Gelübde abgelegt für Volk und Vaterland und heute. . .? Ist das nicht schmachvollster Verrat, der eigentlich jedem die Schamröte ins Gesicht treiben müßte, der solches tat?" Aus eine Anfrage in der Presse, betreffend chic Genehmigung eines jüdischen Konfektionshauses in Erfurt, nimmt der dortige Oberbürgermeister zu einer Erklärung das Wort. Danach habe ihm die Pflicht, nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entscheiden, die Ablehnung des Gesuches unmöglich geniacht; denn nach einem Rundcrlaß des Reichswirtschaftsministers sei eine unterschiedliche Behandlung von arischen und nichtarischen Unternehmern oder Gewerbetreibenden mit dem nach wie vor geltenden Grundsatz der Markt- und Gewcrbesrciheit nicht vereinbar. Pflicht einer nationalsozialistischen Behörde sei es, ihren Maßnahmen und Entscheidungen nur die geltenden Gesetze zugrunde zu legen. Tie Bedürsnissrage sei bei der Entscheidung über die Genehmigung überhaupt nicht zu prüfen gewesen, sondern lediglich ob infolge der beabsichtigten Errichtung die Gefährdung einer in unmittelbarer Nähe liegenden selbständigen Verkaufsstelle zu befürchten sei. Eine solche Gefährdung sei aber nicht ohne weiteres in der Tatsache der Konkurrenzmöglichkeit des neuen Unternehmens zu erblicken. Ter Reichswirtschaftsminister habe übrigens die Entscheidung ausdrücklich bestätigt. Tie Erklärung schließt mit dem Satz, daß der Oberbürgermeister persönlich als Nationalsozialist das Vertrauen zu seinen Erfurter Volksgenossen habe, „daß sie ihre Einkäufe nur in deutschen Geschäften vornehmen". Die Darsls drr ArblllZfrsn! ln Franken Tie „Fränkische Tageszeitung" veröffentlicht eine vom stellvertretenden Gauwakter der Deutschen Arbeitsfront in Franken, Strömsdöfer. Unterzeichnete amtliche Bekanntmachung über den Ausbau der Deutschen Arbeitsfront, in der es heißt: „Tas Rasfenproblern ist somit auch für die Riesenorganisation der DAF das A. und O. Nur die germanische Rasse ist befähigt zur höchsten Disziplin und damit zur höchsten Leistung. Andersrassige. vor allem Juden, haben in der DAF nichts zu suchen. Im Gau-Bereich des Frankenführers Julius Streicher wird auch die DAF, bis in die letzte Einheit hinein, nur nach dem einen Grundsatz geführt:. Die Juden sind unser Unglück." Weil des MmWöLr CMrWüSS Das Tarmstädter Sonderaericht verurteilte am 30. Juli den 27jährigen E. F. in Heusenstamm zu sieben Monaten Gefängnis. F. hätte den Rum seiner Firma auf den Judenbopkott zurückgesührt und abfällige Aeußerungen über die Reichsregierung gemacht. Das Gericht stellte fest, daß der v Geschäftsrückgang . lediglich eine " Folge - der schludrigen Geschäftsführung deS Angeklagten fei. In dem Urteil, wurde betont, daß die Juden der Reichsregierung dafür dankbar sein müßten, daß sie noch derart gut in Deutschland behandelt würden. . . Sie MsarMlt in Mg Die „Westfälische Landeszeitung Rote Erde* (Dortmund), Nr. 195, schreibt: „Schon im vergangenen Jahre war es erforderlich geworden, den Juden wegen ihres Prodozierenden Verhaltens in der Unnacr Badeanstalt die weitere Benutzung zu untersagen. Es hat den Anschein, als ob das Verbot nur für das vergangene Jahr bestand, denn mit Beginn der diesjährigen Badesaison haben sich die Hebräer prompt in der Unnaer Badeanstalt wieder eingefunden und sollen dort, wie uns mitgetcilt wurde, durch erneutes Provozieren den Unwillen der deutschen Badegäste Hervorrufen. Da unter diesen die Erregung von Tag zu Tag wächst, erscheint es doch wohl angebracht, wenn die Angelegenheit seitens der Behörde einmal geprüft und Maßnahmen ergriffen würden, unliebsame Zwischenfülle zu vermeiden, die höchstens dazu angetan sein könnten, den Verbreitern von Greuelmärchen über „Judenverfolgung in Deutschland" neuen Stoff zu geben." Die Kölner Aröe von Etaetsrat Grshö Tie Pressestelle der Reichsverlretung der deutschen Juden teilt mit: Aus einer großen Jugendkundgebung im - Eine bedeutsame Gerichtsentscheidung Ter Kulturbund deutscher Juden hatte seine Eintragung zum Beremsregister an. gemeldet. Das R e g i st er g e r i ch t C h a r - lottenburg hatte die Eintragung mit den Begründung abgelehnt, daß es ebensowenig deutsche wie polnische oder französische Juden gäbe. Auch die Stantspvlizeistelle Berlin legte gegen die Eintragung Einspruch ein, der jedoch zurückgenvmuien wurde, nachdem nachgewiesen worden war. daß die für das Theaterwesen zuständige AnfsichtS- .behörde Statuten, Zweckbestimmung und Namensführung des Kulturbundes genehmigt hatte. Nunmehr hat auf die Beschwerde des Kulturbundes hin die 8. Zivilkammer des Landgerichts Berlin am 28. Juni 1934 die Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, von seinen Bedenken gegen die Eintragung abzusehen. Aus der interessanten Begründung sei hier wiedergegeben: ' Durch die angcfochtcnc Verfügung ist . vom Registergericht der angcmeldcte Name des Vereins beanstandet. da der Nainensbestaudteit „Teutsck-e Juden" irreführend und daher 'nicht erntragungssähig sei, und zwar mit der weiteren Begründung, cs gäbe nur Juden schlechthin, aber weder deutsche Juden, noch französische Inden, noch polnische Juden. Wenn der Verein vor der Anmeldung zur Eintragung des Namens diesen bereits gebraucht habe, — hierauf war nämlich bei Wiederholung des Antrages Bezug genommen — so sei dieser Umstand für das Registergcricht ohne Bedeutung. Hiergegen hat der Verein Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde ist zulässig ltz 19 FEE), sie ist auch begründet. Die Ausnahme des Wortes „Deutsch" in den Vereiusnamen darf zu Beanstandungen keinen Anlaß geben. Ganz allgemein ist festzustellen, daß das Wort „Deutsch" als NamensbesttVldteil juristischer Personen, sei es das Vereins-, fei cs das Handelsrecht, überaus häufig ist und deshalb nahezu als farblos angesehen und behandelt wird, es sei dann etwa, daß die betreffende Korporation ihren Sitz im Anslande hat und deshalb durch den Namenszusatz „Deutsch" geradezu eine Irreführung erreicht wird. (Beschluß des KG, angedeutet in „Deutsche Justiz 1934" S.. 165.) Im übrigen kann der Zusatz „Deutsch" zu dem Namen einer juristischen Person den verschiedensten Sinn haben, je nachdem zum Ausdruck gebracht werden soll, daß sich Wirkungskreis z. B. eines Vereins auf das Gebiet deutscher Staatshoheit oder deutscher Sprache ausdehnen soll, oder daß die Mitglieder deutsche Staatsangehörige sind. Zu welchem Zwecke hier das Wort „Deutsch" in den Vereinsnamen „Kulturbund deutscher Juden" ausgenommen ist, kann vorläufig dahingestellt bleiben, da jedenfalls die Wortzusammenstellung allein „Deutsche Juden" weder irreführend noch sonstwie unzulässig erscheint. Die Rassenzugchöriglcit der Vereinsmitglieder wird durch diesen Namen offen zugestanden. Es ist nicht einzusehen, aus welchem Grunde sich nicht Juden deutscher Staaatsange- Hörigkeit oder deutscher Sprache zu einer Vereinigung „Deutscher Juden" zusanunenschließen können, zumal wenn die Zwecke und Ziele des Vereins keinesfalls politisch erscheinen, sondern laut Statuten auf kulturellem Gebiet liegen sollen. Ter Ansicht des Registergerichts. daß es keine deutschen genau sowenig wie es polnische oder französische Juden gebe, kann nicht beigetreten werden. Ter auch jetzt noch, nach der Staatsumwälzung übliche Sprachgebrauch besagt vielmehr das Gegenteil. Es ist nicht anzuuehineu, daß der Verkehr an dem vom Verein gewählten Namen irgendwelchen An- Rahmen einer Kulturwoche der Hitlerjugend hat der Gauleiter und Staatsrat Herr Grohtz scharfe Angriffe gegen das Judentum gerichtet. Hiergegen hat sich der R erchsaus - fchuß der jüdischen Jugendverbände in einem Schreiben an den Herrn Reichsjugendführer gewandt/ Wir hatten in der vorwöchigen „C.-D.- Ztg." die in Betracht kommende Stelle wiedergegeben. mt AMSrmng m MrsHWÄm SbrrMAnken Jnr „AmtS-Blatt der Negierung zu Oppeln" vom 23. Juni 1934 lesen wir folgende Anordnung: „Es kommen immer noch Fälle vor, in denen Staats- oder Kvmmunalbehörden im ehemaligen Abstimmungsgebiet Anordnungen oder Maßnahmen treffen, die nicht im Einklang mit den Minderheitenschußbestimmungen des Genfer Abkvnnncns stehen und daher die Rechte der polnischen und jüdischen Minderheit verletzen. Ich weise nochmals nachdrücklichst darauf hin. daß diese Bestimmungen pcinlichst zu beachten sind, und muß nur Vorbehalten, bei Zuwiderhandlungen gegen die Schuldigen dienststrasrcchtliche Maßnahmen zu ergreifen." Epilog zu den Vorsängerr in Thrazira Aus Adrianopel wird gemeldet, daß von dem dortigen Kreisgericht drei Personen wegen Beteiligung an den jüngsten antisemitischen Ausschreitungen zu je drei' Monaten Gefängnis verurteilt worden sind. Reue Dorschriften für EeSrsM'M. Ter Präsident der Reichskammer der Künste hat auf Grund der ersten Durchsük!^' Verordnung zum Reu-Hskulturkamrucraesetz „rdnung üb» den Schuh des SSraiisK!"' rusSau-übuntz btt Gtbrnuchdwerbtl lassen. Sie :st datiert vom 28. Juli am 1. August 1934 in Kraft. Danach ist gliederung in die Reichskammer der birw den Künste durch die Reichsfachschaft beS’ Werbefachleute e.B. (als ^verband Ä' brauchswcrbekunst) Voraussetzuna t u A Ausübung des Berufes al??L^/ Werber. Mitglied der genannten Ncich^L kann nur werden wer bei der Erzeugung. M tung und Verbreitung von Kulturgut mrtrvirk^ „.x wer die für die Ausübng der Tätigkeit eriord? liche Zuverlässigkeit und Eignung besitzt 'i(rs « stung oder Schöpfung der GebrauchsiverbetuHst g' ede entwerfende oder sonstige gestaltende künp. lerisch anordnende, betreuende „up leitende' 'Vth keit aus dein Gebiete der Gestaltung vem fenstern. Messen und Ausstellungen nnzusthen 'bi'r eigenschöpfcrische Kraft zeigt mid nicht lediglich t>;'c Anwendung erlernter rein technischer KenutniN ist. Tie Mitglieder des FachverbandeS Reich^ll, fchaft deutscher Werbesachleiite e.B. loacharm^ Gcbrauchswerber) fuhren die Bezeichn,,,fg ,.G obr air ch sw e r b er" mit dem Zusatz glied der Reichskammer der bildenden ^lüuste""und sind verpflichtet, diese Leriifsbezeichnnng aus allen beruflichen Schriftstücken uub bei jedem Austretni in der Oesfentlichkeit zu führen. Alle Eiiitzüheum über Derufspflichteri und -grrindsütze, Arbeit-- bedingungen und Strafbestimmungen gehen nue dm Lchliißparagraphen der neuen Anordnung nabe: hervor. _; ‘ Dis ZejtAügwAKrrrlMg in SrrM'M stoß nehmen, geschweige demi in der NameuSzusamenstellung „Deutsche Juden" eine Jrrefül)rrmg erblicken ivird, ziiinal auch von der Polizeibehörde der frühere Einspruch fallen gelassen ist. Zu dieser Entscheidimg liinnnt die Zeitschrift „Das deutsche Recht", das Zentralorgan des Bundes Nationalsozialistischer Terilscher Juristen in ihrer Nununev vom 25. Juli 1934 mit folgenden Ausführungen Stelluiig: „Das Landgericht bezieht sich dabei auf einen Beschluß des Kammergerichts. übersieht aber vollkommen, daß dieser K.-G.-Beichluß sich erstens auf den Fall einer handelsgerichtlichen Eintragung bezog und daß zweitens die Amsicht des Kaminerge-- richts selbst inzwischen wesentlich revidiert wurde. Tas Landgericht Berlin kam selbst in einem anderen Beschluß vom 16. Februar 1934 in einem ganz ähnlich gelagerten Fall zu der Feststellung: Das deutsche Volk würde immer mehr und mehr davon durchdrungen, daß seine Volkheit im Ganzen und in seinen Stämmen.keine zufällige Zusammengehörigkeit.-sondern eine heilige, von Gott geschaffene und gewollte. Gemeinschaft sei. Dementsprechend habe, sich auch die Vorstellung, die das deutsche Volk mit den die Vollsgesaunheit bezeichnenden Worten verband, gewandelt." Mit dem Worte „Deutsch" verband man nunmehr die Vorstellung, daß die so bezcichuete Sache für die Gesamtheit der Deutschen wesentlich sei." Der hier in Frage stehende Beschluß des gleichen Landgerichts Berlin stellt dagegen fest: „Der Ansicht des Registergerichts, daß es keine deutschen, genau so wenig wie es polnische oder französische Juden gäbe, kann nicht beigetreten werden. Der auch jetzt noch nach der Staatsumwätzung übliche Sprachgebrauch besagt vielmehr das Gegenteil." Wenn das- Gericht in diesem Beschluß weiter ausführt: „So ist nicht einzusehen, aus welchem Grunde sich nicht Juden deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Spraähe zu einer Vereinigung „Deutscher Juden" zusaimneiüchließen können", so kann man für eine solche Einstellung, die ans eine Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse hinausläust, kein Verständnis ausbringen, zumal der Beschluß des Landgerichts Berlin diese Einstellung noch dadurch unterstreicht, daß er ausdrücklich betont: „Zumal wenn die Zwecke und Ziele des Vereins keinesfalls als politisch erscheinen, sondern laut Statuten (!) auf kulturellem Gebiet Iregen^sollen." Abziehen davon, daß die Statuten keine Sicherheit dafür geben, daß ein solcher jüdischer Kulturbund nicht auch staatsfeindliche Ziele verfolgt, ist es ganz untragbar, jüdische Kuliurbcstrebungen in irgend eine Verbindung mit der deutschen Kultur zu bringen. Gegen diese Unmöglichkeit geht ja gerade der Kampf der nationalsozialistischen Bewegung." Zu diesen Ausführungen ist zu sagen, daß die Rechtsprechung des Kammergerichts und der obersten Gerüchte uns Anlaß einer größeren Anzahl Entscheidungen über die Aufnahme des Wortes ..deutsch" in den Firmennamen den gleichen Standpunkt vertreten haben, den hier das Landgericht sich zu eigen macht. Es handelt sich bei der entscheidenden Kammer des Landgerichts um die in allen Fragen des Rechts der Firmen- und Vereinsnamen besonders sachkundigen Spezialkammer zur Entscheidung über die Beschwerde gegen die Beschlüsse des Handels¬ und Vereinsregisters. Tie in Deutschland lebenden Juden deutscher Staatsangehörigkeit haben nach dem geltenden Recht, das bisher eine Abänderung nicht ersahven hat. unzweifelhaft das Recht, bei Vereinsgründrrngen und in anderen Fällen zur Unterscheidung gegenüber Juden außer deutscher Staatsangehörigkeit sich als „Deutsche Juden" zm bezeichnen. In einer solchen Bezeichnung liegt kein Werturteil über die Volkszugehörigkeit, sondern lediglich die Feststellung der objektiven Tatsache der staatsbürgerlichen Reichsaugehörigkeit. Dr. Werner Rosenberg. Das Deutsche Institut für Zeitmrgslunde in Berlin macht, wie iu Nr. 3g des Organs Wi Reichsvcrbandes der deutschen Presse, „D-utschc Presse", vom 28. Juli mitgeteilt ivird. auf bic 5. Auflage des „-V a u d b u ch e s der de u t. scheu Tagespre s s e" aufmerksam. Die Zuverlässigkeit der Statistik gehe schon daraus hervor, daß cs sich bei den veröffentlichten Ziffern, die aus dem Frühjahr 1934 stammen, uirfit um Schätzungen oder Selbstangaben der Bering: handle, sondern um tatsächliche genaue Anslngezahleu. Im Frühjahr 1934 erschienen im gesamten Deutschen Reiche 3097 Zeitungen. Ihre Gescmuauslage beträgt 16 667 545 Exemplare. In dieser Zahl sind alle Periodisch erscheinenden Trnäschrifteir mit Zeitungscharalter emhalten. Unter Zrlgrundelegung einer Gesanrteinwohnerzahl von 65 188626 für Deutschland eutsällt auf 21 Einwohner oder, nmgerechnet, aus 5724,73 -Vene Haltungen eine Zeitrurg. Betraclllet man die Ec samtauslageziffer der deritschen Zeituirgen, so ergibt sich, daß auf 1,06 Haushaltungen, das heim auf fast jede deutsche Familie je ein Zeitnngseremplar kommt. Bemerkeusrvcrt sind die Zisserü über die Erscheiimng-.'>oeise der 3097 Zeitungm. Eine Zeitung erscheint 14mal iu der Woche. •JOT! Zeitungen sechsmal und nur 74 einmal pro Wochr. -lb.- Cuuo .Harkcnbach: Das Dcutschc tllciär van 101k) bis lzcutc. Presse- und Wirb schafts-Bcrlag G. nr. b. Bcrtin SW 63. Vorn Iahresbarrd 1933 dieses großen Znforirrationsbuches liegt jetzt bereits das ..Lerichtsheft" für die Vtorrate Januar bis Juni 1933 vor, das eine zu Nachschlagezwecken bestens brauchbare. übersichtliche chronologische Darstellung der Ereigrrisse iu dieseru Zeitrarrrn errt'gält. 21 mtiieiK Verlautbarungen, Kundgebungen, Reden rism. sind arissührlich gebracht. Der Iahresbarrd 1933 wird in einigen Wochen gef ch losseu vorliegen. E. 6.L.' Sieben Trostsabbate folgen dem •*. Aw. Siebenmal werden prophetische Beden gelesen, die dem trauernden b^olke den Schmerz um fern gefallenes Heiligtum in Jerusalem lindern und ihm einen neuen weg weiser: wollen, einen weg Zu neuem Leber:. Wieviele mögen der: Propheten nicht verstanden, ihr: überhört haben, als er vor: neuem Glanze sprach, da rroch der Tempel, der Inbegriff alles Ruhmes der alter: Zeit, m Trümmern lag! Ts ist nichts fo schwer, als einem Aienscben in seinem Leide Butt zuzusprechen, wenn er :!'>i nicht selbst vor: innen heraus fiirdet. Rebdi Schinron den Tleasar lehrte, man feile ihn nicht in solchem Schmerze zu trösten suchen; denn es ist vergeblich urrd klingt oft schrill in der: Ährril dessen, dem die Seele "verwundet ist. Ts gibt soviele, die drückender: Schinerz leiden und nicht von ihr:: spreche::. Der Krim-) öshntt sich ihnen nicht zrm: wieder:. Stumm gehen stecinher, damit n'ienmnd ihr Leid bemerke.. Tilcanderen da draußen ahnen es kaum, was in ihircu vorgeht. Sie haben keine Zeit, um es zu bemerken. lind auch ihr Trostzufprucsi ist in ihrein Munde zur konventionellen phrafe erstarrt, oh>w Leben. Ader die Religion hat uns gelehrp wie ernst das Gebot des Trostens ist, daß es selbst andere bedeutende Gebete an D)ert übersteigt- Rur muß (Erost aus dem Herzen komme,:, errs innerer 2lnteilnahme, aus dem Niterleben une Miterleiden, und aus dem willen geboren^fern, lindern und zu helfen. Dem: das ist 6(r Zweck, und darum ist es uns aeboter:: daß er dem, der an feinem Schicksal verzweifelt, emeit Neuen Weg zum Leben weise. Or. F- *- I \QiV?inr? r ÄC J L 1 OUI bis zu £* 9Qjsl4üan üc > UNDi-t bis zu 80 *130 cm HEMS^ bis ZU rf: MMcmL Verkauf nur r / Berlin C 2,Lt A, Spandauer / Unser Lager echter PBRSBU-Teppiche aller ProvenienzenenbhaltStöcke . in a!!sn Größen von seltener / Schönheit. _ / ^u\sULJ