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Central-Verein-Zeitung · 1934-07-26 · 30 (26.7.1934) · page 10

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
30 (26.7.1934)
Date
1934-07-26
Page
– (sequence 10)
Language
German
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C-V.-Ztg. Nummer 30 M WfH)(H w Bon NrglerungSdiroktrr l. N. In Nr. 82 des Rcichsgesetzblattes, Teil I, ist die über fast 86 Seiten umfassende Verordnung über „Zur Ordnung der Getreide- Wirtschaft" vom 14. Juli 10:54 veröffentlicht. Tiefe Verordnung stützt sich auf die im Gesetz zur Ordnung der Getreidewirtschaft vom 27. Juni 3934 RGBl. I S. .">27 dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erteilte Ermäch. tigu-ng. Tie Verordnung stellt die Getreidewirtschaft auf eine vollkommen neue Grundlage und bringt eine ganz umfassende Neuregelung und planmäßige Turchführuug des Absatzes und der Verwertung von Getreide. Eetreideerzcugnisseu und Brot. Tic gesamte Getreidewirtschaft wird im Rahmen des R e i ch s n ä h r st a n d e s zu einer nmiaisenden Organisation zusammengeschlossen, die unter Aufsicht des Reichsernährungsministcrimns den gesamten Gctreidcversehr über alle Zwischenstufen bis zum Verbraucher nach Preisen und Mengen regelt. An Stelle der im letzten Getreidcjahr angeordneten M i n d e st p r e i s e werden I e st p r e i s e festgesetzt, die sich außer auf Roggen und Weizen auch auf Hafer und Futtcrgerste beziehen. Ferner wird als etwas grundsätzlich Neues im Rahmen der vorgeschriebenen ..Kontingente eine Ablieferungspflicht des Getreides angeordlict. Tie Verordnung zerfällt in elf Abschnitte. Ter erste, der als die Grundlage der Verordnung anzusehen ist, befaßt sich mit dem Zusannnenschluß der deutschen Getreidewirtschaft. Es werden 10 Gctrcidewirtfchaftsvcrbände gebildet. deren Gebiete mit den Gebieten der gleichnamigen Laiidesbanernschaften übcreinstiinmen. Nach tz 4 der als Anhang zu der Verordnung veröffentlichten Satzung für Getreidewirtschaftsverbände ..sind Mitglieder des Verbandet die Inhaber derjenigen Betriebe. die 1. inländisches Getreide erzeugen (Eetrcideerzeugergrnppe). 2. Getreide bearbeiten oder Erzeugnisse hieraus Herstellen, 3. Getreide verteilen oder mit Erzeugnissen hieraus handeln, 4. Brot Herstellen". Es handelt sich hier um eine Zwangs mitgliedschaft. die kraft Gesetzes für alle fachlich erfaßten Betriebe besteht. Tiefe Gctrcidcwirtschastsverbände haben nach § 1 der Satzung „die Ausgabe,-unter Wahrung der Belange der Gcsamtwirtschaft und des Gemeinwohls sowie der beteiligten Wirkschaftsstusen den Absatz und die Verwertung von Getreide (Roggen. Weizen, Eerlte, Hafer) und Erzeugnissen hieraus und von Brot sowie die Preise und Preisspannen für Erzeugnisse aus Getreide und für Brot so zu regeln, daß die Versorgung der Derbrauchcr sichergcslellt ist." Nach § 2 der Verordnung werden die Getreide-' wirtschaftsverbände untereinander zur Hauptvereinigung der Deutschen Getreidewirtschaft zuscnnmengeschlossen. Tiefer Hauptvereinigung wird nach § 5 der Verordnung auch die Wirtschaftliche Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen, unbeschadet der für diese Vereinigung geltenden besonderen gesetzlichen Beftimimingeu. angeschlosson. Nach $ 1 der als Anlage zur Verordnung veröffentlichten Satzung der .Hauptvereinigung ist ..Ausgabe, die Tätigkeit der Getreidewirtfchastsverbände und der sonstigen ihr angeschlossenen Verbände einheitlich nach den 'Notwendigkeiten der Gesamtwirtschast und des Geineinwohls zu lenken und die deutsche Getreide- und Brotversorgung sicherzustellen." Tie Satzungen bestimmen weiter, daß die GetrcidewirtschaftSverbände und die Hauptvereini- Kurt ZrMarnöer tBerlln) gung wirtschaftliche Unternehmungen weder betreiben noch sich an solchen beteiligen dürfen. Diese Verbände sollen, da zu ihrer Organisierung natürlich eine gewisse Zeit nötig ist, ihre Tätigkeit am 1. November 1034 ausnehmen. Aus diesem Grunde trifft der zweite Abschnitt der Verordnung eine Uebergangsregelung für die Ablieferung und die Verwendung von inländischem Roggen und inländischem Weizen, für die Zeit bis 31. Oktober 1934. Nach § 21 der Verordnung ist der landwirtschaftliche Erzeuger verpflichtet, an inländischem Roggen 30 Prozent und an inländischem Weizen 25 Prozent der Menge abzuliefern, die er aus der Roggen- und Weizeuerute des Jahres 1933 insgesamt abgelicsert hat. Ueber diese Menge hinaus besteht in gewissem Umfang ein Ablicfernngsrecht. Im 28 sind dann Bestinnnungen getroffen, die die Verwendung des iuländischcu Weizens und Roggens für andere Zwecke als die menschliche Ernährung auf das erheblichste einschränken. In den nächsten drei Abschnitten sind Preise und Preisspmmen geregelt, und zwar im dritten Abschnitt Verkaufspreise der Erzeuger für inländisches Getreide, im vierten 'Abschnitt Einkaufspreise der Mühlen für inländischen Roggen und inländischen Weizen und im fünften 'Abschnitt Preisspannen für inländische F u t t e r g e r st c und inländischen Hafer. Für den Verkauf von inländischem Roggen, inländischem Weizen, inländischer Futtergerste und inländischem Hafer durch den Erzeuger sind in den, der Verordnung beigefüg. tcn eingehenden Tabellen Festpreise festgesetzt. Tiefe Preise dürfen nicht unterschritten, aber auch nicht überschritten werden. Abweichungen sind lediglich für gewisse Abschläge und Zuschläge aus Grund von Qualitätsunterschieden und besonderer Arten des Versandes des Getreides vorgesehen. Für Mühlen sind feste Einkaufspreise für Roggen und Weizen festgesetzt, um eine Spanne zwischen dem Erzeugerpreis und dem Mühleneinkausspreis sicherzustelleu. Tiefe Spannen bient in erster Linie zur Deckung der Unkosten des Handels. Eine entsprechende Regelung ist auch für Futtergerste und -Hofer getroffen. Der s e ch st e und siebente Abschnitt beschäftigen sich mit der Vermahlung von Weizen und dem A u s m a h l u n g s s a tz für R o g g e n m e h I. Jede Mühle darf von der Weizemnenge, die sie vermahlt, höchstens 20 Prozent Auslandsweizen vermahlen. Die Verarbeitung von 'Auslandsweizen ist begrenzt auf diejenigen Mengen. die im neuen Getreidewirtfchaftsjahr auf Grund von Austauschscheinen aus dem vergangenen Eetreidewirtschostsjahr eingeführt werden können. Das A u s t a u s ch - erportverfahren des vergangenen Jahres ist also nicht wieder übern o nc men worde n. Der AnSmahlnngSsatz für Roggen ist auf 75 Prozent festgesetzt. Im achten Abschnitt sind BnchführimgSvorschristen gegeben. Der neunte und zehnte Abschnitt bringen IleberwachungSvorschriften und Ordnungsstrafen und Strasvorschriften, die die Durchführung der Verordnung sicherstellen. Tie S ch l u ß v o r s ch r i f t e u des elften Abschnitts bestimmen das Inkrafttreten der Verordnung und setzen die früheren Verordnungen, die durch diese Verordnung überholt sind, außer Kraft. Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 16. Juli 1934 in Kraft. Das Inkrafttreten des ersten Abschnittes bestimmt der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Dieser hat inzwischen durch eine im Reichsanzeiger veröffentlichte Verordnung auch diesen Abschnitt in Kraft gesetzt. Ms Lsr OrgsMKüsN der IBkffcfssff MeraUwareninduskrie Ter Reichswirtschaftsminister hat auf Grund des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaucs der deutschen Wirtschaft die Wirtschaftsgruppe der deutschen Eisen- und Nietallwarenindustrie, Wuppertal-Elberfeld, als alleinige Vertretung ihres Zweiges anerkannt. Es ist die Zwangs Mitgliedschaft aller für die Zngehörigkcit zu diesem Verband in Frage kommenden Unternehmer und Unternchliiungen angeordnet worden. Zum R e i ch s f ü h r e r der Wirtschastsgruppe wurde Erich Hartkops. Solingen, zum stellvertretenden Reichsführer Bernhard Roemmert, Braunschweig, und zmn Organisationsleiter Tipl.- Ing. Hermann Neinhold. Wuppertal-Elberfeld, ernannt. krafkfahrgewerbe Rach einer Anordnung des Reichsverlehrs- Ministers haben sich alle natürlichen und suristi- Personen, die das Kraftfahrgewerbe betreiben — soweit es nicht lediglich ein unerhebliches Maß des Gesamtbetriebcs mnsaßt — und die dem Reichsverband des Kraftsahrgcwerbes noch nicht. beigetreten sind, bis zum 31. Juli zum Zwecke ihrer Eingliederung in den Reichsverband anzumelden. Es gibt vier Fachschaften: Personenwagenverkehr (Kraftdroschken. Mietwagen); Kraftomnibusverkehr. Güternahverkehr und schließlich Güterfernverkehr. Zweifel über die Zugehörigkeit zum Reichsverband oder zu seinen verschiedenen Fachschäften sind unmittelbar an den Reichsverband des Kraftfahrgewerbes, München. Westenrieder Straße 21. mitzuteilen. Dieser trifft die Entscheidüng. Wer sich bis 31. Juli nicht angemeldet hat, wird zwangsweise an ge schlossen werden. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen werden mit erheblichen Strafen bedroht. Erzen Anwerbung deutscher Fachkröste durch ausgemubrrte Almen Ter Reichsarbeitsminister und der Präsident der Reichsanstalt haben kürzlich angeordnet, daß den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerks- und Gewerbekarnmern Gelegenheit gegeben werden soll, in den Fragen der AuSwanderung und Vermittlung von Fachkräften nach denr Ausland vor Ausstellung der Pässe in allen Fällen gutachtliche Stellung zu nehmen. Dadurch ist. wie mitgeteilt wird, eine wirksame Maßnahme getroffen. um auch die unerwünschte Auswanderung von Handwerksgesellen ins Ausland zu verhindern. N i ch t a r i s ch e Firmen, die nach der Gleichschaltung ihren Wohnsitz ins Ausland verlegten, hätten 'in letzter Zeit versucht, deutsche Facharbeiter und vor allem Fachhandwerker nachzuholen. Der eindeutige Zweck dieser Versuche ser. mit Hilfe dieser Fachkräfte im Ausland em dem deutschen möglichst gleichwertiges Handwerk oder eine entsprechende Industrie cuiszuzlehen. um dann, wenn die ausländischen Arbeitskräfte genügend gelernt hätten, die deutschen wieder zu entlassen. Es könne natürlich nicht zugelassen werden, daß aus derartigen unlauteren Gründen der deutschen Wirtschaft Schaden zugefügt werde. WiKltze «WHÄtM MsMwssa Nach einer neuen Verordnung über Speisewirt schäften bedarf künftig jeder, der eine Speisewirschaft (Eisdiele) betreiben rvill, der Erlaubnis. Tie Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn ein Bedürfnis nachgewiefen wird und die Person des Unternehmers den durch ^2 des Gaststätten ge festes für die Erteilung einer Schankerlaubnis vorgeschriebenen Anforderungen genügt. Inhaber von SpeiseciSwirtschafteu. die den Betrieb vor Inkrafttreten der Verordnung begonnen haben, bedürfen der künftig vorgeschriebenen Erlaubnis nicht. Es kann ihnen jedoch die Fortführung ihres Betriebes untersagt werden, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Zurücknahme einer Erlaubnis gemäß 8 1deS Gaststätteiigescstes rechtfertigen ivürden. Alle Inhaber bereits bestehender Speisewirtschasten sind verpflichtet, ihreii Betrieb der nach dein Gaststättengesetz (tz 4, 'Abs. 3) zuständigen Polizeibehörde binnen zwei Wochen anzuzeigen. * Um die Versorgung fr pflanzliche und tierische Oele und Fette'für technische Zwecke verarbeitenden Industrien, so insbesondere der Seifenindustrie. zu regeln und die mit dieser Versorgung zusammenhängenden Fragen zu bearbeiten, hat der Rcichswirtschaftsunnisler eine U e b e r w a ch u n g s st e l l e für i n d u st r i e 11 c F c t t v e r s o r g u n g geschaffen. Tie Geschäfte dieser UeberwachungSstclle werden bei der Reichsstelle für Milcherzeugung. Oele und Fette. Berlin $\V 11. geführt. Zum ReichSbeaiistragtcn hat der Reichsnnrtschaftsminister das Vorstandsmitglied der Reichsstelle für Milcherzeugnisse. Oele und Fette, Julius Rretdorf, bestellt.' Folgende Treuhänder der Arbeit sind nunmehr endgültig in ihrem Amt bestätigt und zu Reichsbeamten ernannt worden: 1. Treuhänder Schreiber für das Wirtschafts, gebiet Ostpreußen. 2. Treuhänder Claaßen für das Wirtschaftsgebiet Pommern. 3. Treuhänder Dr. Völtzner für das Wirtschasts-i gebiet Nordmark, 4. Treuhänder Dr. Daeschner für das Wirtschaftsgebiet Brandenburg. 5. Treuhänder Börger für das Wirtschaftsgebiet Rheinland, 6. Treuhänder Hahn für das Wirtschaftsgebiet Westfalen, 7. Treuhänder Dr. Wiesel für das Wirtschaft^ gebiet Mitteldeutschland. 8. Treuhänder Dr. Kimmich für das Wirtschaftsgebiei Südwestdeutschland, 9. Treuhänder Frey für das Wirtschaftsgebiet Bayern. 10. Treuhänder Stichler für das Wirtschaftsgebiet Sachsen. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Schlesien ist. wie die Tagespresse meldet. Dr. E. Zinnemann, Görlitz, kommissarisch betraut worden. Dr. Zinnemann war zuletzt stellvertretender Gauwirtschaftsberater der NSDAP, Untergau Niederschlesieit. Tie Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat ungeordnet, daß der Grundbetrag der allgemeinen Genehmigungen für die Wareneinsuhr im August nur noch in Höhe von 5 Prozent in 'Anspruch genommen werden darf. Der deutsche 'Außenhandel im Juni zeigt einen Einfuhrüberschuß von 58 (im Mai 42) Mllionen Mark. Die Einfuhr ging leicht auf 377,1 (379.5) Millionen Mark zurück, während die 'Ausfuhr eine Erhöhung aus 338,8 (337,3) Millionen Mark erfahren hat. Von 19 Berliner .D a m e n k o n f e k t i o n tzfirm c n wurden Verhandlungen über die Errichtung von Fabriksilialen in England geführt. Nachdem, so meldet die „Frankfurter Zeitung", die deutschen Regierungsstellen ihre Einwilligung gegeben haben, sind nun auch in England die erforderlichen Genehmigungen erteilt nwrden. Der WirtschaftSministcr hat. wie. die Tagespressc berichtet, in einem Schreiben initgeteitt, daß es zwecklos ist. sich unter Anführung arbeitsmarktpolitifcher Argumente an die Treuhänder der Arbeit zu wenden, um ihre Vermittlung zur Bewilligung von Devisen in 'Anspruch zu nehmen. Zwei MhWiAen für jüdljches Handwerk und iildisSen Mittelstand Die Mitglieder des Vereins selbständiger Hand, werter jüdischen Glaubens e. V. und des Reichsverbandetz des Jüdischen Mittelstandes fiub durch die nebenstehend abgebildeten, gesetzlich geschützten Zeichen kenntlich. Mittelstand MÄlschSN GsmÄytzs Wenn wir den Etat der Berliner jiid-i^n p, meinde für 1034 in großen Zügen an uns verölst!' ziehen lassen, so wißen wir. daß dieser e.ni lein'---' wegs typisch für die anderen Gemcindcn 'CV Reiches ist. Deren Fragen werden nur 7iii* sondert znwenden. In einer Gemeinde ve,> >■-'» Größe der Berliner tauchen besondere Pststl^ aus. die Finauzgebarung muß ni: andere fri'' cinschlagen als in kleineren Gemeinden, die und Verpflichtungen sind höher, aber auch ch Einnahmcqucllen sind eher zu erschließen, und f Ausglcichsmöglichkeiteu find größer. Tust gil: sonders von einer Zeit wie der I,einigen, die"an dö Finanzgestaltnng der Gemeinden besondere 'ch-, forderungen stellt. Ter Berliner Etat für 1934. der auch in d-- lctzten Sitzung der Repräseiiiaiuenversanni'istst ciilgehcnd beraten wurde, trägt in allen stnst- Testen die deutlichen Spuren der entscheiden^! Entwicklung deS letzten Jahres. Um l)ieviv', ein ungefähres Bild zu vermitteln, ßü^- einige Zahlen genannt. So weist der btu des ' W o h l f a h r t s wese u s der Gemeinde ech Steigerung um 49 Prozent aus. Das ist vor alle::; auf die vermehrten 'Ausgaben, die sich aus f Wirtschaftshilfe ergaben, zurnekzuführcu. >. Schulwesen haben die 'A'.rswenduugcn eine (i-. Höhung um 17 Prozent erfahren, während es C7freulicherweise gelungen ist. den Aufwand der AU. g emeine n und Finanzver w a l t u n g der alten Höhe zu halten. Eirc tcilweiscr"ArS gleich für die oben envähnten erheblich größerer Außvendungen in den durch die Zeit bedingter neuen Aufgabengebieten der Geinein.de mnsue in einer Troßelung" der Ausgaben in anderen Tätigkeitszweigen gefunden werden. So zeigen die Ast. Wendungen bei den A n ft n 11 c n einen Nüclgmp um 22 Prozent, beim B e e rd i g u n.gswesc;; um 12 Prozent und beim Kultuswesen lun 19. Prozent. Wenn mau den prozentualen AnG! der einzelnen Aufgabengebiete der Gemeinde er: -Gesamtaufwand errechnet, so ergibt sich, daß beir, Wohlfahrtswesen eine Steiger u n g von 16 au: 22'-1 Prozent und beim Schulwesen eine solche vor 10G aus 12 Prozent zu verzeichnen ist. Gleich geblieben ist der 'Anteil der Allgemeinen Finanzimi Vermögensverwaltung mit 30 Prozent. währcG derjenige der Anstalten von 20 auf 17 Prozent, f Kultuswesens von 13 ans 10 Prozent und des l?:- erdignugsmesentz von 10 auf 6G Prozent zuritägegaugeu ist. Tie Gemeinde stand 1935 und steht 1034 ür: einer schweren Ausgabe. Einerseits muß sie dorr: rechnen, daß .pvar der Zahl u n g ü w i l l e ikirr ONitglieder gestiegen ist. die Zahl u n g S s ä h i: kcit aber keineswegs die gleiche Richtung zew Llndererseits sind die Anforderungen, die an Gemeinde gestellt werden, ständig gewachsen u.ö nehmen noch weiterhin zu. Bereits im letzten steu hat die Gemeinde Äkaßnakunen getroffen, mu d: allgemeinen 'Ausgaben soweit wie möglich p drosseln. Die Grenzen dieser Eiuschräntungc:: lagen aber da, wo der Kern ihrer Tätigkeit ge-, troffen wurde. Vor allem wurde erneut an 0: opferwillige Hilfsbereitschaft der Beamten und Sirgestellten appelliert, die sich schon in den Iahrce zuvor erhebliche Senkungen ihrer Einnahmen ss fallen lassen mußten, und denen nun eine erneute Verringerung ihrer Bezüge zugemutet locrf mußte. L-ie belief sich stasselweise auf ■! bis -JO'iriv zent. Eine P e r s o n a l v e r r i n g o r n n g konnic ans sozialen Gründen, aber auch '.vcgcu der reo mehrten SlrbeitSlast aus den neu überuommcnce Tätigkeitsgebieten nicht in Betracht kommen, ma? dem bereits im letzten Jahr etwas über 100 's-"' sonen ausgeschieden waren. Wenn es mit Hilfe dieser Einsparungen gclnngen ist, die Finanzen der Gemeinde intakt 3? halten, so darf dabei nicht vergessen werden, taü die Steuern noch ans der Grundlage der kommen des Jahres 1931 erhoben wurden, -rugestattet gleieirzeitig eine Beurteilung der zukünftigen Enttvicklung. Der Eemeindevorstand sich deshalb auch vollauf im klaren darüber, daz die Einsetzung der Steuereinnahmen in den Gtcfür 1934 mit' rund 6.06 Millionen 'llP' eine recyoptimistische Schätzung voraussetzt, soiern man - tvas dringend zu hoffen ist ei in? bchömuo der 'Abgaben vermeiden will. TicseS kommenstenerfoll liegt um rund 0.37 Millionenf-s über denr des Borsohres und um 0.55 PKtlioMn Aüber dein tatsächlichen Stcuercingang des Jahr^- Es kann keinem Zlveifel unterliegen, daß - Gemeinde allein alle die Ausgaben, die ün den neuen Tätigkeitsgebieten erwachsen nnb -■ sie teilweise im Interesse des gesamten beuyal- Iudentnms ausgenommon yat, nicht zu tragen mag. Ihre Bemühungen gingen deshalb^ ^. dahin, den Bedarf für die im Vordergrund den neuen Aufgaben wenigstens zmn Ten <rzentralen VI ittcln 'ersetzt zu bekomme Hierzu zählen vor allem die 'Aufwendungen für - B e r n f s u m s ch i ch t n n g, die K r e d r t h r > tind für das erweiterte S ch n l tv e r Nam Handlungen mit dem „Z e n t r a l a n ö s M u NF , deutschen Inden für H i l s e n!' d 31' b a u" ist es gelungen, ein 'Abkommen zu erzreu ' nach dem ein Teil dieser Aufwendungen von genannten Stelle zur Verfügung gestellt wirb-_ Der Berliner Etat, der mit einer G^amtM « von etwas über 11 Nlillionen RA! spiegelt so in vielen Putten die Lage bei Mm Judentums in diesen Tagen wieder. H. Ter bayerische Staatsminister für bleFrnin- Eher, hat angeordnet, daß die Viehmarttorbn sofort durch den Zufall ergäuü werden, Handeln in jiddischer Sprache verboten gr. ) lich wird dazu mitgeteilt.' daß auf Zersä i Viehmärkten sich die vereinzelt noch zugelaiGni' scheu Händler in letzter Zeit wiederholt de-.- ' .-^ bedient hätten, um so ihre gegenseitigen '.Idmam vor den Bauern verheimlichen zu länncn.

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