Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 29 (19.7.1934)
- Date
- 1934-07-19
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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TiEoh Lrsw 'Fünf Dinge geschahen unseren Vätern am 9. Aw. 2lm 9. Aw wurde über unsere ° Väter verhängt, nicht in das Land einzutreten (4. B. 2IT., 1$), der Tempel wurde zum ersten und zum zweiten Male zerstört, Bethar wurde eingenommen und die Stadt wurde gepflügt. Sowie der Aw beginnt, vermindert man die Freude. —- Ls lehrten die Rabbanan: Sowie der Tempel zum ersten 2Nale zerstört wurde, versammelten sich Gruppen von Oriesterzünglingen, die Schlüssel der Tempelhalle in ihrer Hand, und stiegen auf das Dach der Tempelhalle und sagten vor Ihm: Herr der Welt! Da wir nicht würdig sind, treubeglaubigte Schatzmeister zu sein, so seien die Schlüstel Dir überliefert. Und sie warfen sie nach oben hin, und etwas wie eine lhand kam heraus und empfing ste von ihnen. Sie aber sprangen und fielen in das Feuer. Und über sie klagt der Prophet ^Zefchajabn: „Ausspruch über das Dffenbarungstal: Was ist dir doch, daß du allsamt auf die Dächer gestiegen bist, ungestümerfüllte, aufrauschende Stadt, auflärmende Burg? Freilich, deine Durchbohrten, nicht Schwertdurchbohrte sind's und Lanzengetötete nicht, all' deine Befehliget." (Aus dem Talmud) widerstehen. Tiefen neuen Lebensstil formen zu helfen, das Wirken und Ccl)asfen jüdischer Gelehrter und Wirtschaftler, jüdischer Arbeiter und jüdisc!)er Künstler, jüdischer Frauen und Mischer Jugend darznstelleu und zu immer weitreichenderer Lebendigkeit zu bringen, das ist die Aufgabe des jüdischen Journalisten. *2ic steht heute vor jedem, gleichgültig, ob er den Leitartikel, den Wirtschastsbcricht. das Feuilleton oder die Franenseite schreibt. (5s sind ja nicht immer die großen und schweren Worte, von denen die stärkste Wirkung ausgcht; so wie der Kundige weiß, daß die kleinen und leichten Tinge oft schwerer zu schreiben sind als grundlegende Betrachtungen mit formalem Schwergewicht. (5s kann eine ganz kleine Glosse sein, die zur rechten Stunde einen Menschen anrührt und ihn entscheidend wandelt. Sich dieser Verantwortung bewußt zu sein, das ist die Forderung, die wir heute jedem Schreibenden deutlich machen müssen. Wer sie begriffen hat, der wird verstehen, daß wir zwar nicht Gesinnungstüchtig, keit, aber echte Gesinnung verlaugen müssen. Für Juden heute schreiben zu dürfen, ist kein Notdach, das man bei blau gewordenem Himnrel wieder verläßt, es ist eine Gnade, für die man seinem Geschick dankbar ist. Wer diese innere Verbundenheit mit denen, für die er arbeitet, erlangt hat, der ist auch der Thcmenangst enthoben, die den Neuling so' oft befällt. Gr ist gleich weit von der krampfhaften Suche nach jüdischem Stofs wie vom losgelösten und verspielten Feuilletonismus entfernt. Gr wird sich mit feinem eigenen Alltag und feinen Sorgen, seinen Gegenwartsansgaben und seinen Zuknnftshoffnungcn als den Problemen seiner jüdischen Gemeinschaft auscinandersetzcn können. Gr wird sich selbst gestalten und wird damit das Ganze mitgestalten helfen. Er wird im Zuge des allge- meinen Schicksals stehen und wird ans dem Wege, der ihn in die jüdische Gemeinschaft führte, den Weg in die jüdische Zeitung gefunden haben. ..Seite der Fugend" Als vor sechs Monaten der „Bund Deutsch- Jüdischer Jugend" gegründet wurde, hat der G.-V. ihm innerhalb seiner Zeitung den Raum für ein eigenes Organ bereitgeftellt. Der Bund hat die „Seite der Jugend" bisher in unregelmäßigen Abständen erscheinen lassen, um auf publizistischem Gebiet zunächst vor- Mühlen. Heute, da der Bund mit Stolz aus sechs Monate erfolgreicher Arbeit zurückschaut, glaubt er, daß es Zeit ist, auch der. „Seite der Jugend" festere Gestalt zu geben. Daher erscheint sie in dieser Nummer zum ersten Male zweiseitig und wird zukünftig in gleichem Umfang in regelmäßigen, vierwöchentlichem Turnus herausgegeben werden. Das Jugendsekretariat des C.-V. unterstützt in engster Fühlungnahme mit dem Bunde die Schristleitung. Um die „Seite der Jugend" zum lebendigen Organ der jungen Generation werden zu lassen, wird die Schristleitung in Kürze einen Mitarbeiterkreis zusammenrusen. Wir hoffen, daß aus dieser gemeinsamen Arbeit ein Dokument deutsch-jüdischen Werdens erwächst. Das Urteil des Die Rechtsprechung über die Anfechtbarkeit der Mischehe, die durch daS vor wenigen Tagen ergangene Urteil des Reichsgerichts ihren klärenden Abschluß erfahren hat, ist von zwei entscheidenden Gesichtspunkten getragen, die im 8 1333 BGB sestgelegt sind. Nach dieser Vorschrift kann eine Ehe von dem Ehegatten angefochten werden, der sich bei der Eheschließung in der Person des anderen Ehegatten oder über - solche persönlichen Eigenschaften des anderen Ehegatten geirrt hat, die ihm bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung de8 West,-.S der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehaltrn haben würden. Hiernach ist zweierlei für die Eheanfechtung entscheidend. Es müssen einmal dem anfechtnngSberechtigten Ehegatten Eigenschaften des anderen verborgen geblieben sein, die mit dein Wesen der Ehe nicht vereinbar sind. Hinznkvimnen muß sodann, daß der Ehegatte die Ehe nicht geschlossen hätte, wenn er zur Zeit der Eheschließung den anderen in seiner dem Wesen der Ehe widersprechenden Eigenart richtig erkannt hätte. Was bedeuten diese Gesichtspunkte für die Anfcd)tktrfi'it der arisch-jüdischen Mischehe? — Das Oberlandesgericht Karlsruhe ging in seinem vielerörterten, vor wenigen Tagen durch das Reichsgericht aufgehobenen Urteil vom 2. März 1934 (IBS. 208/33) davon alis, daß die R a s s e n z n g e - Hörigkeit als Grundlage der Persönlichkeit eine für die Ehe wesentliche Eigenschaft im Sinne des 8 1333 BGB. sei. Die Ehe war in dem zur Entscheidung stehenden Falle im August 1030 geschlossen worden. Zn diesem Zeitpunkt habe, so sagt das Urteil, der arische Ehegatte die Bedeutung der Rassenfrage in ihrer ganzen Tragweite, mSlMndere in den Auswirkungen der rassischen Verschiedenheit auf die Nachkommenschaft, nicht erkannt. Diese Erkenntnis sei auch zu jener Zeit noch nicht möglich gewesen, da sie erst durch die nationale Revolution in das allgemeine Betons; stein gelangt sei und etiva seit März 1933 allgemeine Geltung gewonnen habe. Hätte aber, so folgert das Gericht weiter, der arische Ehegatte die ihin durch die nationale Revolution vermittelte Erkenntnis der Rassenfrage schon zur Zeit der Eheschließung be- ReichSgerichtS festen, so hätte er die Ehe mit einer Jüdinnicht geschlossen. Im Gegensatz zu dieser Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, daß der arische Partner die Mischehe infolge mangelnder Rassenerkenntnis., geschlossen habe, steht ein Beschluß deS Kammergericht.8 (13 W. 8585/33), durch den einem AnsechtungSklager das Armenrecht verweigert wurde. Hier stellt sich das Kammergericht auf den Stand- Punkt, daß in dern allein maßgebenden Zeitpunkt der Eheschließung vor der nationalen Revolution die Rassenfrage nicht so bewertet worden sei wie gegenwärtig und daher eine erst später, nach der nationalen Revolution ausgekommene Bewertung ans den Entschluß zur Eingehung der Ehe ohne Ein. flnß gewesen sei. Dieselbe Aufsassirng vertritt Landgerichtsral Tr. Jung in der juristischen Wochenschrift" 1933, S. 2308. In einem noch allgemeineren und umfassenderen Sinne erklärt nun das Reichsgericht in der gegen das Oberlandesgcricht Karlsruhe ergangenen Revisionsentscheidung die Eheanfechtung wegen Irrtums für ausgeschlossen, sofern, wie in dem Karlsruher Falle, der arische Ehegatte bei der Eheschließung Kenntnis von der jüdischen Abstannnung seiner Frau gehabt habe. Das Reichsgericht verneint die Frage, ob der arische Ehegatte zur Zeit der Eheschließung über die Bedeutung der Rasseuzugehörigkeit geirrt hat. Die nationalsozialistische Anschauung in der Rastenfrage sei schon seit Jahren, nämlich seit der Veröffentlichung des Parteiprogramms bekannt. Das Programm habe die Verschiedenheit der Rassen mit allem Nachdruck betont, und diese Lehren seien auch unzweifelhaft in das Verständnis des Volkes gedrungen. Im allgeineincn ist nach dem Urteil des Reichsgerichts die Anfechtung einer Mischehe wegen Irrtums über die Bedeutung der Rassenverschiedenheit unzulässig und offenbar nur in den überaus seltenen, vorn Reichsgericht arrgedenteterr Fällen rnöglich, wo, wie Professor Stoll in der ..Deutschen Juristenzcitung" vom 1. Mai 1934 auZführt, der christliche Partner „beim Inden nur an einen Konfessionsimteirschied dachte, aber kein Ahnen und Empfinden von der Blntverschiedenheit befaß." Dr. Berthold Weinberg. nach Jstambul. In der Türkei ist jeder dum! das Gesetz der Republik geschützt — — werden niemals eine antisemitische Bewegung zulasten (Beifall). ' Bon dem Vorfall wurde . ich bei meiner Rückkehr nach Ankara unterrichtet. Die Befehle, die ich erteilte, haben diese Bewegung sofort eingestellt. Die jüdischen Mitbürger, die in -Jstambul eingetrossen sind, können in ihre Heimat zurückkehren. Die Schuldigen wurden und werden gesetzlich verfolgt werden. Ich entsende heute den Minister des Innern in die betreffenden Orte. Tie Schuldigen werden streng bestraft werden." ' Den Vertretern der Preste erklärte sodann Isme' Pascha: „Ich erfuhr, daß ungefähr 100 Juden'm^ 1. ■ 1 ■ xv 'tv'ly:.;:,. v<X y' - ' i ♦, ' -'HiirrnCf-jno 1 SEFALltHtN;. \ |;f' '' ■ . V! : l /-//4VVv"v ' ir..- In KAn Im Nahmen einer eindrucksvollen Heldengedenkfeier, an der 3000 Personen teilnahmen, fand am 8. Juli auf dem jüdischen Friedhof Köln-Bocklemünd die Enthüllung eines von der Kölner Ortsgruppe des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten gesetzten Gefalleuen-Denkmals statt. Ter Buudesvorsitzende des RjF.. Dr. Leo Löwenstein, hielt die Wciherede. In das in seinen großen, schlichten Linien ergreifend wirkende Denkmal sind die Worte „Unseren Gefallenen" und an das Fußende die Inschrift „Reichsbund jüdischer Frontsoldaten" eingemeißelt. Tie Lage der jüdischen Flüchtlinge aus dem Dardanellengebiet, über die wir bereits in unserer vorigen Nummer berichteten, hat sich entgegen den offiziellen Mitteilungen, nach denen die Juden in ihre Heime zurückgebracht werden sollten, noch immer nicht geklärt. Jüdische Flüchtlinge, die in Saloniki eingetroffen sind, erzählen, daß von Wiedergutmachungsmaßnahmen bisher noch nichts zu merken sei, sondern daß im Gegenteil weitere jüdi- M Reichspräsident von Hindenburg fja£ auf Vorschlag der Reichsregierung für alle Teilnehmer am Weltkrieg ein Ehrenkreuz gestiftet. Die Stistungsurkunde beginnt folgendermaßen: „Zur Erinnerung an die unvergänglichen Leistungen des deutschen Volkes im Weltkriege 1914/18 stifte ich ein Ehrenkreuz für alle Kriegsteilnehmer sowie für die Wittven und Eltern gefallener, an den Folgen von Verwundung oder in Gefangenschaft gestorbener oder verschollener Kriegsteilnehmer. . . Als Kriegsteilnehmer gilt jeder Reichsdeutsche, der auf deutscher Seite oder auf Seite der Verbündeten Kriegsdienste geleistet hat. Frontkämpfer ist jeder reichsdcutsche Kriegsteilnehrner, ddr bei der fechtenden Truppe an einer Schlacht, einem Gefecht, einem Stellungskampf oder an einer Belagerung teilgcnommen hat." Das Ehrenkreuz soll mit der gleichen Unterschiedslosigkeit, mit der Kriegsdienst getan und Bereitschaft zum letzten Einsatz vorhanden war, mit der gleichen großen Unterschiedslosigkeit, mit der Kugel, Bajonett und Giftgas die Soldaten des deutschen Heeres im Weltkrieg bedrohten, allen Kriegsteilnehmern verliehen werden. Ten nächsten Angehörigen der Gefallenen wird es ein bleibendes Erinnerungszeichen an das große Opfer sein, das die Gefallenen selbst und das sie durch die Hingabe ihrer Angehörigen gebracht haben. Die deutschen Inden, auf die die 'Bestimmungen der Stiftung zutreffcn, aber über sie hinaus alle deutschen Juden, werden das Ehrenkreuz mit Stolz tragen' und damit die Erinnerung an eine große Zeit. gemeinsamer deutscher Geschichte lebendig erhalten. C.-V.-Beratungsstells In Koblenz als Nebenstelle der Juristisch* wirtschaftlichen Beratungsstelle des Landesverbandes Rheinland (linksrhein.) des C.-V.) ist eine besondere Beratungsstelle in Koblenz eingerichtet worden. Die Sprechstunden finden vom 1. August 1934 an am zweiten Dienstag eines jeden Monats, nachmittags von 3.30 bis 6.30 Uhr, in der Wohnung des ersten Vorsitzenden der Ortsgruppe Koblenz des C.-V., Paul Hirsch, Kaiser-Wilhelm-Ring 32, statt. Thrazien in Jstambul eingetrossen sind. Ein gewisser Druck privaten und lokalen Charakters veranlagte einige Juden, ihre Wohnstätten zu verlassen. ^d) habe den Befehl erteilt, die Angelegenheit sorgfältig zu untersuchen. Ich mndic darauf aufmerksam, das; gegen ungesetzliche Versuche mit strengen Strafen vorgegangen werden wird. Diese Erklärung ist auch die Antwort an die jüdischen Kläger. Ich rate ihnen, sich an die Gerichte zu wenden und mn den Schutz ihrer Rechte und die Bestrafung derjenigen zu ersuchen, die ihnen nahegetreten sind." In der Mitteilung der türkischen Gesandtsichst, ten wird auch aus eine Meldung der Zeitung „Aksam" in Jstambul hingewiesen. wonach von NM» jüdischen Fainilien, die in der Stadt Edirne in Thrazien wohnen, etiva 150 in Jstambul eingetrossen sind. Tie Zahl der Familien, die ans Lüle Biirga-s und llzumlöprö geflüchtet siud. ist etwas größer. Tas fd>arfe Eingreifen der türkischen Regierung zugunsten der Flüchtlinge hat in jüdischen Kreisen Jstarnbuls größte Befriedigung hervorgcrnfcn. Tie geflüchteten Familien kehrten zahlreich in ihre früheren Heimstätten zurück Soweit die offiziellen Meldungen, die nicht ohne widersprechende Angaben sind. sche Massen aus Thrazien flüchteten, weil sie unter dem dort herrschenden antisemitischen Terror nicht leben könnten. In mehreren Städten ist es zu schweren Ausschreitungen gegen die Juden gekommen. Die türkischen Gesandtschaften in allen Ländern haben durch die amtlichen Presseagenturen den Zeitungen Darstellungen zukommen lasten, die ungefähr besagen: - Riinisterprüsident Jsmet Pascha hat in der türkischen Nationalversammlung erklärt: „Meine Herren. ich muß eine peinliche Angelegenheit erwähnen, es handelt sich um Beschrverden der jüdischen Diitbürger in Thrazien. Im Hinblick auf die Stellungnahnre, die ihnen gegenüber beobachtet wurde, waren diese gezwungen, ihre Wohnsitze In den letzten Monaten kamen aus Polen häufig Nachrichten von Ausschreitungen gegen Juden. In Lodz geschahen Zusammenstoße, in Lublin wurden Inden auf offener Straße augefallen, in Galizien wurden Friede Höfe geschändet, in einer 'Vorstadt von Warschau gab es sogar ein Todesopfer. Tie Endvicklung der Dinge wurde durch die Ermordtrng des polnischen Innenministers Pieraeki unterbrochen. Man suchte den Vtördcr und fand ihn iticht, aber man faßte seine .Komplizen, fanatisierte Ukrainer, und man ergriff die schärfsten Maßnahmen gegen, „die inoralisch NUtbcteiligten". Darunter wurden von der Regierung.und von der VH völkernng eindeutig vor allem die Organisationen verstanden, die die öffentliche Ordnung bedrohten, jur Propaganda gegen die Regierung, zu Straßennnrirhcn und fudcn^ feindlichen Ausschreitungen aufforderten. Die Nativnalradikalen tvaren nicht allein die Betroffenen, aber doch die fiauptfärt)* lichen, und mit ihrer Unterdrückung halte die Regierung auch die allgemeine Unsicherheit einigermaßen behoben. Zwar gab es nicht sogleich vollkommenen Frieden, aber es kamen nur Nachwchen, und im ganzen ist die Situation nun fast leidlich, die Staatstreue der Juden ist unzweifelhaft, und der Wille der Regiertlng, die öffentliche Ruhe und Ordnung zu wahret:, ist stärker und wirksamer denn je. Das zeigt sich auch in der gerichtlichen Verfolgung und Bestrafung der antisemitischen Exzedentett. So wäre über die äußere Lage der Jndeik in Polen kein Wort, mehr nötig. Tie innere Lage ist weniger klar. Als sich die Erzeise täglich häuften, erkannte man in allen jüdt" scheu Lagern die immer dringendere Roüvendigkeit einer unserer Reichsvertretnng eich sprechenden Instanz, deren Ausgabe es scm sollte, die gesamten jüdischen Interessen zu vertreten. Alan berief also die Führer JtR'r wichtigen Gruppen, aber der tratirige Erfolg der Verhandlungen war die Erkenntnis daß Einigkeit nicht zu erzielen war; die Denn' abgeordneten der Aguda, die sich dem polnischen Negiernngsblvck angeschlofsen hattcm beharrten auf dieser ihrer politischen Po)ition. und die Zionisten meinen, daß mit^mc^ solchen Bindung eine freie jüdische Polur^ nicht zu machen sei. Also Uneinigkeit . .. TV r;!!^ § P rl Ko Qd -0i M c?25570.5°mIrs99.- S!fs137.-C-II1120.-C5Ü137-C?I8146.- X verengen bettumrandungert qq b r ü c k e n?r:'V-k 1 laufe!“ca.90x360,2yor!ag.ea.7O xlßQÖyr co. q/*i;a ca^Acn' co. p/% /; / ' '! .A ’ H Vorlagenca5?xi3o'j/|?5ai70x160']8r ./aoZÖr Jw.d. zRÄ.'.VerkaufnJur~Beriin C2,S^olidQu'er's nach auswärts:! bemusterte verlange.. ang e bo