Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 28 (12.7.1934)
- Date
- 1934-07-12
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2277379-2278044-2278072--08695-2289736- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
C-V.-Ztg. Nummer 28 JLl'A «£._* WMW lMMWU / Von Rudolf Gräupner 1. Allgemeine Deilimmungen 1. Barzntcilung, Hlirtcfätte. Tie Barzn tcilnng, die früher bis zur Höhe vor: JAM -J{?Jc und in Härtesüllen noch darüber hinaus erfolgte, ist auf 2000 R M herabgesetzt worden. Auch in Härtcsällen kommt eine Erhöhung nidjt in Frage: hier können aber dadurch, daß die Deutsche Golddiskontbank ausnahmsweise aus besondere Empfehlung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung Änswanderersverrmark mit einem angemessenen Abschlag ankanst, Erleichterungen geschaffen werden. 2. Mittelbare Transferierung. Im Nahmen der von der Auswanderdrberatungsstelte für angemessen anerkannten Summe kann eine mittelbare Transferierung des 2000 NM übersteigenden Betrages in folgender Art gestattet rverden: a) Waren. E i n r i ch t u n g s a e g e n - ft a n d e. Es kamt genehmigt werden, das; Auslvanderer solche Waren oder Einrichtungsgegenstände mitnehrnen oder aus dem gnrüetbleibendeu Sperrguthaben bezahlen oder Nachkommen lassen, die in ihrem eigenen gewerblichen Betrieb als Produklionsmittel verwendet oder verarbeitet werden sollen, nicht dagegen, weit,; der Austvauderer die Waren als Händler zum Weiterverkauf erwirbt. In letzterem Falte kann tiur die Bezahlung von jeweils 2.', Prozent des Nechnnngsbetrages aus dein Sperrguthaben geuehinigt werden: der 'liest ist in Tevisett oder freier Reichsmark zu zahlen. Ausnahmsiveise kann midi Bezahlung bis zu .">0 Prozent genehmigt werden, wenn es sich um einen nachweislich zusätzlichen Bezug deutscher Fertigtoareit handelt. In jedem Fall sind von der Freigabe 'Waren mit einem Anslandslvstenaittcil von mehr als 20 Prozent ausgeschlossen. Bei lieber - I ch reit n u g des 2.',.Prozent-Tatzes kommt eine Genehmigung nur bei Auslösung eigener Answanderergnthaben zu zusätzlichen Wareitbezügen für den eigenen Bedarf des ausländischen Handelsnntcrnehmens eines Auswanderers in Frage. Insgesamt dürfen einem Auswanderer für die Bezahlung von Waren nicht mehr als 5 0 OOO NM aus feinem Auswnndererguthabcn freigegebcn werden. b) Wertpapiere. Ausländische oder solche inländische Wertpapiere, die ausschließlich oder tvahlmeise ans eine mi*- ländische Währung lauten und nicht an einer deutschen Börse zum Handel zugelassen sind, sowie Schuldverschreibungen, die ausschließlich für den Absatz und Handel im Ausland bestimmt waren, tonnen zur Ueberführnng ins Ausland zugelassen werden. Befinden sie sich bereits im Ausland, so kann die Verfügung über sie genehmigt werden. c) T ran sfe r durch P err e ch uung m i t a n deren Länder u. Bei einer Auswanderung nach gewissen Ländern ist die Ueberführnng bis zur Höchstgrenze des von der Auswandererberatuugsstelle als erforderlich erachteten Betraaes durch Verrechnung möglich, wenn deutsche Forderringen im Auslände sestliegen. zum Beispiel tut Verhältnis zu Testerreich. Jugoslawien. -Ungarn rnrd der Tschechoslowakei. Ebenso, wenn die Verrechnung durch Einzahlung ans einem der für den Warenverkehr eingerichtete,t Verrechnungskonten der 'Notenbanken erfolgen kann; solche Verrechnnngsabkommen bestehen zurzeit mit Tänemark. Estland. Lettland. Bulgarien. Jugoslawien, Rumänien, Griechenland, Türkei und Ungarn. 6s L c b c n s v e r s i ch e r n n g e n. Tie Transferierung von Lebensversicherungen in fremder Währung oder auf Fremdwährungsbasis (nicht von auf Reichsmark lautenden Bersidierunden) kann genehmigt werden: Näheres vergleiche ,n „Gesetz und Recht" in „C.-V.-Zcitung" Ar. 9 vom 1. März 1934. 3. Bersorgungsbezttge, Renten. Wegen der Transferierung von laufenden Versorgungsbezügen und Renten wird auf die erwähnte Darstellung in „Gesetz und Recht" Bezug genommen. ». Auswanderung nach BalAlina Für die Auswanderung nach Palästina wird weiterhin das ,.V o r z e i g e g e l d" von 10 O O p a l. P f n n d b e w i l l i g t. Bei der Tevisenlage der Reichsbank kann jedoch nicht mit Bestimmtheit daraus gerechnet werden das; die Zuteilung der für das Borzeigegeld benötigten pal. Pfund seitens der Reichsbank in allen Fällen, wie bisher, sogleich nach Erteilung der endgültigen Genehmigung erfolgt. Um den Palästina-Auswanderer dennoch zu ermöglichen, den Zeitpunkt ihrer Auswanderung frühzeitig genug mit hinreichei,der Genanigteit zu bestimmen, hat sich die Reichsbank bereit erklärt. Anmeldungen' auf Zuteilung von 1000 pal Pstind schon aus Grund der verbindlichen Zusagen der Devisenstellen mit der Wirkung entgegenzunehmen, daß die Zuteilung nach Vorlegung der endgültigen Genehmigung nach der Reihenfolge der Anmeldungen Tie Zuteilung der 1000 pal. Pfund wird —- abgesehen von einem begrenzten Barbetrag — in der Weise erfolgen, daß die Palästina-Auswanderer über das Vvrzeigegeld nur persönlich na6; ihrer Ankunft in Palästina und bei Nachweis der dauernden Festlegung des Ausmandererkapitals in Palästina verfügen können. Tie Bestimmungen über die mittelbare Transferierung (vergl. I, 2) sowie über die Bersorgungsbezüge lvergl. I, 3) gelten mid) für die Palästina- Auswanderung. Weitere Beträge können unter Umständen über zwei Sonderkonten der Bank der TeinpehGeseltichaft bei der Reichshaiiptbank, und zwar über Sonderkonto I. in unbeschränkter Höhe und über Sonderkonto II bis zum Gegenwert von 50 000 NM transferiert werden. lll-SovvelterWohnsitz-BUrlebsverlegungen Tie Möglichkeit der Begründung eines devisenrechtlichen doppelten Wohnsitzes mit der Wirkung, daß die inländischen Forderungen des Inhabers eines solchen doppelten Wohnsitzes nicht gesperrt werden, aber andererseits auch über im Ausland befindliches Vermögen verfügen kann und hierfür nicht anbietnngspslichtig ist. 'bleibt weiter bestehen. Ebenso ist in der Rechtslage bei der Abwanderung deutscher Betriebe und der Gründung von ausländischen Zwcignnternehmungen oder von Betriebs- und Berkaufsstätten im Ausland keine Acnderung eingctreten. Aus derSrgariisatiori berMtschast KrlilrnnMgcr und Kohlenhandel Ter Z e n t r a l v e r b a n d der Kohlen» Händler Deutschlands e. B. wird, wie ausführlichen Zeitungsmeldungen zu entnehmen ist, ans Grund eingehender Beratungen in stürze in der Lage sein, seinen Mitgliedern das Generaladkommen mit den stohlenerzeugern in neuer Fassung vorzulegcn. In den Mitteilungen des Zentralverbaudes schreibt Präsident Frcndemann n. a., das; dieses Gcncralabkommen für die gesamte Kohlenwirtschast, soweit sie absatzorganisatorisch orientiert sei. eine Freundschastsst e l l u n g zwischen Produktro n. Großhandel und Einzelhandel bedeute. Tic Aussiihrnngsbestimmungen sähen n. a. vor, daß jeder registrierte Händler znm Eintritt in die für ihn zuständige Organisation des deutschen stohlenhandels verpflichtet sei. Das Generalnbkommen mit der deutschen Produktion verpflichte die Organisationen des stohlenhandels, dafür Sorge zu tragen, das; die wenigen syndikatssreien Zed)en an das ganze Vertragswerk genau so gebunden würden, wie die gesamte übrige Produktion durch ihre Syndikate. , Eine Selbstverständlichkeit bedeute ferner die Heranbringnng der gesamten Importeure an das Vertragswerk. Seien die diesbezüglichen Verhandlungen beendet, so stehe die deutsche st ohlenw irisch ast vom Produzenten herunter bis znm k l e i n st e n Einzelhändler geschlossen innerhalb der deutschen Wirt, schast. Lebrnsmillelelnzelhalidc! In einer Mitteilung des Präsidenten des „R o k o f e i" (Reichsverbond deutscher stolonialwaren-, Feinkost- und Lebensmittelcinzelhändler) heißt cs u. a„ das; es gesetzlicher Zwang sei für alle Betriebe des stolonialwaren-, Feinkost- und Lebensmittcleinzelhandels. die Landhandck nur in unerheblichem Maße oder Landhandel in nicht unerheblichem Maße neben anderem Einzel- Handel, wie stafsee, Tee, stakao, Salz. Pntzmittel und anderen Waren betreiben, die Mitgliedschaft beim „Rekosei" zu erwerben. Für Betriebe, die unter diese Bestimmung fallen, sei der Austritt ans dem „Rekosei" unmöglich. Anstrittserklärnngen bzw. stündigungen seien daher unwirksam. Sandwerk Durch die erste Verordnung über den vorläufigen Ausbau des deutschen Handwerks war der Reichswirtschaftsminister ermächtigt worden, im Einvernehmen mit dem Reichsernährnngsminister ein Verzeichnis .aller Gewerbe ausz u st e l le n, die handwerksmäßig betrieben werden können. Bon dieser Ermächtignng ist jetzt Gebrauch gemacht worden. Im Reichsanzeiger wird eine Liste der betreffenden Gewerbe veröffentlicht, die 72 verschiedene handwerkliche Gewerbe umfaßt. Krankenversicherung Das Reichsanfsichisamt für Privatversichornng hat für die ihm unterstehenden privaten strankcn- Versicherungsunternehmungen und die für solche tätigen Vermittler untersagt, daß Versichcrnngsunternehmen in irgendeiner Form Sondervergütungen gewährt, oder daß Bogünstigungs- Verträge abgeschlossen werden. Ter Reichswirtschaftsminister hat sämtliche Landesregierung ersucht. für die von ihnen beaufsichtigten öffentlichrechtlichen und privaten strankenversicherungs- Unternehmungen entsprechende Anordnungen zu treffen. Neue FachgruvvenMrer Ter Führer der Hauptgruppe 11 der Gesamtorganisation der deutschen Wirtschaft „Versicherungen", Direktor Hilgard. hat mit Zustimmung des Führers der Wirtschaft zum Führer der Fachgruppe „strankcnversicherung" Generaldirektor Boekenkamp (Dortmund), zu Führern der Fachuntergruppe „Feuerversicherung und Nebenzweige" Generaldirektor Tr. Raiser (Stuttgart) und Strafen bei NüWnmMung rum In einer Verordnung des Rcichscrnährnngs- Ministers werden hohe Strafen fcstgesetzt für die Betriebe des Landhandels und der -ae- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die sich nicht znin Reichsnährstand anmelden. Wie dereits berichtet haben sich die Inhaber der Betriebe des Landhandels und der Ve- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf Grund der öffcntlidicii Aufforderung des Reichsbauernführers vom 25. Juni 1934 b i " >" 1 G A u g u st 1 93 1 Ivi örv zuständigen streisbauernlchast unter Venutziiiig eines besonderen Vordrucks anzinnelden. Wer dieser Llrrssorderung nicht nachkomml, wird mit (ü e s ä n fl n i »und mit G c l d st r a s c b i *; u 1 0 0 0 0 0 R D! oder mit einer dieser Strafen bestraft. Ist ans Grund dieser Vorschrift rechtskräftig auf Strafe erkannt worden, so kann der Rcichsbancrusülircr die F o r t f ü h r u n fl des n i ch t a u g c n, c l d c t c n Betriebs u n t e r s a fl c n. Die Potizeibchörden haben auf Ersuchen des Rcichsbauernführcrs die für die Schliestuufl des Betriebes notder Fachuiitergruppe ..Glasversid]erung" Direktor Blase (Aachen) berufen. Ter Führer der Wirtschaitsgruppe „streditg c n v s s e n s ch aste n". 'Ministerpräsident a. D. Granzvw, hat Reichsabteilnngsleiter Trumpf. Reichsnährstand. Hanpabteilung 111, Berlin, zum Führer der Fachgruppe „Ländliche streditgenosfensehasten" und Genosienschastsanwalt Tr. Lang. Deutscher Genossenschastsverband e. V.. Berlin, znm Führer der Fachgruppe „Gewerbliche streditgenosfenschaften" berufen. Ausfuhr uud 2«landsmärkke Unter der Ueberschrift „Etappenhengste der Wirtschaft" wird, wie die Tagespresse meldet, in den Veröffentlichnngen des nationalsozialistischen Wirtschaftsdienstes gegen die vielen Unternehmen und privaten Geschäftemacher Stellung genommen. die insgeheim ihre kansmännischen Dispositionen von dem mühsamen Erportweg hinweg ans die wieder im Ansblühen begriffenen Inlandsmürtte lenkten. In dem Artikel wird betont, daß diese immer mehr um sich greifende Umschaltnng kaufmännischer ..Initiative" als ein furchtbarer' strebsschaden bekämpft werden müsse. Es sei bedauerlich. daß von höchster berufener Stelle den Erporttreisen erst das Gewissen geschärst werden müsse, daß diesen Volksgenossen nicht von selber ihre heroische Ausgabe den nötigen Anstrieb geben, i m in er und i m m c t wieder und nun e x ft recht den Vorst o s; zur Erhaltung n n s e r e s A n s - land sg eschä f ts zu m a ch en. Jeder taufmännische Lehrling sei sid; heute über die Wichtigkeit der Ausfuhr völlig im klaren. Ter durch staatliche Initiative belebte Inlandsmarkt fei kein Tummelplatz für müde gewordene und phlegmatisd)e stmifleute. die die Begnemliehteit lieben und Pseifchen schmandfend im Türrahmen ans Bestellungen warteten. Wie die politischen Führer immer wieder hinaus müßten znm stampf, auch über die Grenzen des Vaterlandes, um mit dem Auslande zu verhandeln, so müsse auch der stansmann. der hierzu die Fähigteiren besitze, hinaus und nnentivegt nach Vtögllchle:ten suchen, seine Waren abznsetzen. Ans das Tnrchhalten, auf die stärksten 'Nerven komme es an. im stricge wie im Frieden. EinrelhMdMverre verliingett Durch ein neues Gesetz zur Aenderung des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels ijt die Sperre für die Errichtung neuer Einzelhandelspcrkanssstellen. die am 30. Juni abgelanfen wäre, bis znm 1. Januar 1935 verlängert worden. Das Gesetz bringt außerdem eine Acnderung, nad; der Verlegungen von Elnzelhandclsverkaussstellen künftig nur dann ohne besondere Genchmignng zulässig sind, wenn die Verkaufsstelle in den bisherigen Räumen von dem Inhaber mindestens ein Jahr betrieben worden ist, und die neuen Vcrkanssränme nicht mehr als um ein Zehntel größer als die bisherigen sind. Wie das Reichswirtschaftsnilnisterinm ferner mitteilt, ist eine weitere A n f l o ck e r n n g der Sperre zi: Gunsten des kansmännischen Nachwuchses und des Hansbesitzes in stürze zu erwarten. Die neuerliche Verlängerung der Einzelhandelsspcrre dürste, wie bereits 'vor einiger Zeit mitgetcilt wurde, im wesentlichen damit Zusammenhängen, das; das in Vorbereitung befindliche neue G e w e r b e r c ch t im Einzelhandel zum 1. Juli noch nicht in straft gesetzt worden ist. Wie die Tagespresse meldet, machen sich in der Praxis der Handelskammern schon jetzt Anzeichen dafür bemerkbar, welche Gesichtspunkte im neuen Einzelhandelsgesetz voraussichtlich maßgebend sein werden. So berichtet die „Frankfurter Zeitung", daß eine stonzessionierung nid)t so sehr vom Standpunkt des Bedürfnisses aus kommen werde, sondern vielmehr unter Beachtung der fachlichen Eignung des Anwärters. Darunter werde im allgemeincli eine solche ausreichende Vorbildung verstanden, die den Einzel- Händler nicht nur mit genügender LLarenkenntnis, sondern auch mit den Handelsgepflogenheiten des ehrbaren Kaufmanns im n a t i o n a l s v z i a l i st i s ri; c n «taut vertrant wache. In Einzelhandelskreisen werde die Anfsassnng vertreten, daß der starke Zugang von Niditkanslenten in den vergangenen Jahren Erscheimmgen des kansmännischen Verfalls im Einzelhandel hervorgebracht habe, die wieder verschwinden müßten.. Im neuen Staat müsse das Publikum unbedingtes Vertrauen zum Sachwr« stäudnis nud zur Aufrichtigkeit seines Kaufmanns haben können. Daher werde auch den bereits in der Praxis stehenden Einzelhändlern Geleaenheit zu geben sein, die etwa bei einzelnen von ihnen noch fehlende neuzeitliche Schulung nachzuhden Illach einer angemessenen Zeit müßte dann der E i g n li n g s n a ch weis erbradst ivcrden. 'Mit diesem Artikel sehen wir die Aeilie unsere« ' Darstelliinaen über jüdische Wirtschastrvrnani.^ : salinnen fpvt. '; Ter „Fainilieiischiitz" (FSH der Ende IRR! dem Mittelstand für den Mittelstand" gegründet worden war. ist keine Versicher>mgsgeseUsd,nst. stellt vielmehr nur einen V e r s i ch c r unqs. V c rmittl ii n g s verein dar. und jedes seiner Mitglieder ist bei der Lebensvcrsichernngsgesetlscha?t Phönix, die die Leistungen des „Fainilienschnk' garantiert, versichert. Wenn der ..Familienschntz' also and; gewissermaßen der Anner einer privat, tvirtsdpiftlidien Gruppe ist. jo trägt er trotzdem keine G c w i n n t c » d e n z in |id). Im Gegenteil: der ..Familiensehntz" tonnte, weil er als gemeinnütziger Verein kerne Uebcrschüsse für privatwirtschaftliche Zwecke erzielen muß. die Ersparnis seiner Verwaltung restlos der j ü d i s ri; c n W eh!- sahrtspslege zur Verfügung stellen. Tie Jentralwvhlsahrtsstelle der deutschen Juden, die Ec> samtorganisativn der jüdischen Wohlfahrtspsiege in Deutschland, ist an der Arbeit des Vereins sehr interessiert. Sie hat maßgebenden Einiluß im Wrwaltnngsrat. der auch sonst aus führenden Persvnlichleiteu aller mdischen Richtungen besteht. Am 1. Juni dieses Jahres hatte der Verein 13 500 Mitglieder. Die Versicherungssuimne hatte 5 'INillioneu Mark erreicht. Die durchschnittliche Versicherungssumme stellte sich aus 400-500 Mart, die durd)sdmittliet>e monatliche Prämienhvhe ans 2 Allark. Ter Höchstauszahlnngsbetrag. der sich bei Tod durd) Unfall verdoppelt, beträgt 5uou Mar!. Wenn and], wie gesagt, die dnrehsehnittlietie Versicherungssumme ivesentlid] geringer ist, so ist da' soziale Bedeutung derartiger Versicherungen in der heutigen Zeit größer denn je. Wenige hundert Mark bedeuten oftmals beim Ableben des Ernährers ungeheuer viel, ganz abgesehen davon, daß ans die1-: Weise die Etats der Gemeinden entlaftej rverden. Ter „Familienschutz" verfolgt drei Ziele. Erstens die F a in i l i e n v e r s o r g u n g. bicr soll die Versicherungssumme über die Schwier,' feiten hinweghelfen, die bei einem Trauerfall in R Familie eintreten könnten. Zweitens die Kindci- Versicherung. Hier soll die Versicherung-- summe einen Teil der Sorge für die Zukimst der Kim der abnehmen. (Anssteuex, Ausbildung usw.) llnö schließlich drittens nod) der Alterssch u tz. Ter ..Familienschuh" gervährt grundsätzlich sofort nach Zahlung des ersten Atvnatsbeitrags den vollen Versichernngsschntz. er hat also keine Wartezeit. Tic Versicherungen sind dividendenberechtigt und eihalten die volle Dividende der Lebensversicherung-. gescllschaft Phönix. Tic Versichernng kann onä beim „Familienschutz" als Lebensversichernng Z»' gunsten von jüdischen Wohlfahrtsinstitutioncn abgeschlossen werden. Ter „Familienschutz" hat eine interessante Art. die monatlich fälligen Prämien zu kassieren, liefert seinen Mitgliedern zweimal monatlich rosten, los eine kleine Zeitschrift, die belehrende und unterhaltende Artikel, vor allem jüdischen Inhalts, enthält. Ter Postbote, der den Vllitgliedcrn des Vereins die Zeitschrift ins Hans bringt, übernimmt damit gleid)zcitig die Einzielmng des fälligen. Monatsbeitrags und gibt als Beleg die Abonncmentsguittung des folgenden Monats für die Zeitschrift. Dadurch entstehen dem Verein keine Infam'- und den Ntitgliedern keine lleberweisungsipeien. T:e Versichernng bleibt in straft, wenn der sogenannte Abonnementsbetrag für die Zeitschrift bezahlt iß. lieber seine Versichernngsteistnngcn hinaus Ich der Verein gerade heute and] als Arbeitgeber Bedeutung. konnte er doch durd] seine über gar; Tentsdiland verbreitete Organisation etwa 200 0'^- scheu Menschen eine Existenz verschaffen. Alskkd Samburger (Steslau) fisilorfctn Im Alter von 64 Jahren starb in Breslau ber angesehene Kaufmann Alfred Hamburger, br wurde am 7. '.'.llärz 1379 geboren und trat in die 1330 von seinem Großvater begründete bedeutende Leinen- und Baninwollwareitgroßhanblnng I. Z. Hamburger in BreslaNd ein. 2ie>' fpfMflf' f O V\rt *1 Nan Hilf 7t?!)! Vorstaiidslnitglic. ... 2. Vorsitzender der Vezirtsgruppe, Breslau Deutschen Rcichsverbandcs für Groß- und ld-,t ' seehandel. Vorsitzender des Aufsichtsratev, oe Kattundruckerei F. Suckert A.-E„ Langenbiem und der Albert Hamburger A.-G.. Laiideshut. 'rn Ilniversttät Bonn, der er eine große StiftungJr' gewendet hatte, ernannte ihn zu ilfteui bürger. Alfred Hamburger stammt inütterlrüp-R - aus der bekannten Familie Äaerwalb. CnM Hermann Bacrwald war der bedeute Pädagoge und Direktor des Philantropm Z Frankfurt am Main. Hamburger war -lutg des E.-V. Berichtigung. Tem Autornamcn des schastsbrief aus dem "Norden" in der wer der ..E.-V.-Zeit,mg" ist durch ein frf, Tnftnrtitct briaefügt nwrdrn. was wir an, von Herbert Wicsenthal berichtigen.