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Central-Verein-Zeitung · 1934-03-29 · 13 (29.3.1934) · page 12

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
13 (29.3.1934)
Date
1934-03-29
Page
– (sequence 12)
Language
German
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dem finden wird, was er längst achtlos weggeworfen. Aber nur, wenn er Gott in seinem Schicksal sucht, wird er Gott auf seinem Wege finden. So wird jüdisches Schicksal im eigenen Erleben wie im Wissen um das der Früheren zum stärksten Faktor eines Lebens im Judentum und damit eines Hineinlebens in seine Wirklichkeit. Hier strömt die reichste Quelle fruchtbarer Erziehung. Es ist kaum Zweckvoll, nach den allgemeinen Wegen-zu fragen, wie Neligion dem Menschen nahegebracht wird, geschweige gar von den fundamentalen Problemen des Glaubens auszugehen und als die richtige, die einzig ganz wahre Antwort, die Lösung anzuvreisen, welche diese Fragen in dem „Bekenntnis" der Geburtsgemeinschaft finden. Aus dem Schlachtselde solcher Diskussionen werden kaum entscheidende Siege erfochten werden. Gewiß aber ist das Judentum wenig geeignet dazu, als total befriedigende Weltanschauung, als Lebensphilosophie, als die objektive Wahrheit von den Dingen in und über der Welt oder selbst eine umfassende ethische Lehre gedeutet Zu werden, um sich so Seelen zu erobern, die ihm nicht ohnehin gehören. Tie zumal im vorigen Jahrhundert angewandte, aus dem Zeitalter der Lcrnunstreligion flammende Methode, aus der ein» leuchtenden Kraft der jüdischen Grundlehrcn von Gott mid Welt, von Seele und Freiheit zu einem Ergebnis zu gelangen, das dem Denken Plausibel evscheint, hat eigentlich niemanden befriedigt als eine Handvoll Theologen, die sie ausgeklügelt. Es hat sich auch kaum ein anderer erwachsener Mensch um solche Lehre gekümmert. Denn einmal mußte der wirklich Urteilsfähige zwischen den Zeilen lesen, daß jene Denker und Erzieher glücklich waren, wenn ihnen der Nachweis der Uebei> einstimmung ihres Judentums mit der zur Zeit geltenden Philosophie gelang. Was doch den Gedanken nahelegte, sich lieber den philosophischen Geistern zuzukehren, auf deren Billigung jene immer apologetisch verfahrenden Theologen so großen Wert legten. Und dann empfand gerade ein Unverbildeter, wie weitmaschig jenes Netz der Systeme und Katechismen war, wie mit ihm gerade das nicht cingcsangcn wurde, was man als jüdische Realität erlebte: Brauch und Gesetz, Sabbat und Fcstseier, und gewiß nicht zuletzt die Eigenart eines Schicksals, das in uns Affekte und Leidenschaften von besonderer Art entzündete, unserem ganzen bewußten und unbewußten Leben einen alles tragenden Untergrund schuf. Gewiß ist die Lehre von dem einig-einzigen Gott jüdische Grundwahrheit. Aber nicht das Verständnis dieses Satzes und der sich ihm anschließenden, noch selbst das Bekenntnis zu ihnen führt hinein; sondern dem muß vvrangehen die demütigsreudige Ergebung in schicksalsmäßig gefügte Existenz als Jude. Das ist die Pforte für jede wirkliche Gläubigkeit und zugleiZ 'der eigentliche Prüfstein für ihre Echtheit. Derlei kann freilich nicht durch Belehrung und Unterricht anerschaffen werden» aber was tatsächlich Wichtiges, für das Wesen Ausschlag! gebendes kann uns denn überhaupt anders anerzvgcn werden als durch Entfaltung von Keimen in uns, die da sein müssen? — Unser Bestes kommt von Gott, wird mit uns geboren; freilich auch unser Schlechtestes. Diel mehr als pflegen und richten kann kein menschlicher Erzieher. Aber er muß wissen, was er fördern und was er zurückdämmen soll. Und da scheint e-Z uns als' die erste Ausgabe eurer religiösen Erziehung in das Judentum hinein, daß man deS ungeheuren Paradoxon gerade dieser Existenz in ihrer ganzen geschichtlichen Ausdehnung innewird und darin die entscheidende Tatsache seines Lebens erfährt. Daß das die opferreichste aller menschlichen Existenzen, von denen wir wissen, war und ist, das kann gewiß zu tiefster Depression und Verzweiflung führen; aber es kann ebenso — und die Geschichte erweist es, daß diese Richtung unter uns meist mächtiger.war — zu höchst gesteigertem Lebensgefühl, Kraft und SelbstbehaUptungswillen bringen, die ebenso einzig dastchen wie unsere Existenz selber. Uns finden, das heißt schon glauben, eine gläubige Tat mit Herz und Hand voll, bringen. Aus verschiedenen Quellen wußten wir, daß die Juden im frühen Mittelalter rechtlich durchaus nicht ungünstig gestellt waren. Doch bis vor kurzem fehlten uns die direkten Rechts- «zuellen, aus denen die Rechtslage der Juden in. genau formulierten Bestimmungen entnonnnen werden konnte. Seit der Entdeckung und Herausgabe alter deutscher Rechtsaufzeichnungeu aus der Reichsstadt Worms durch die verstorbenen Professoren Joses Köhler und Karl K o e h n e besitzen nur diese quellenmäßigen Unterlagen. Es sind dies Fragmente des Wormser Stadtrechts und — eine Sanum lang Ratsverordnungen aus dem 16. und 11. Jahrhundert, die int Qriginal zwar bei dent Brande von Worms im Jahre 1689 zugrunde gegangen sind, aber sich in einer Abschrift in der Heidelberger Universitäts- Bibliothek erhalten haben. In diesen Rats- Verordnungen werden zwar durchgehend die christlichen von den südischen Einwohnern geschieden, aber nicht unterschiedlich behandelt. So wird den Juden ausdrücklich, gleich den Ehrtüen, das blecht eingerämnt, um die Verleihung des Wormser Bürgerrechts einznkommen, und dieses Recht auch auf ihre Kinder .zu vererben. Ebenso wird Wormser Bürger, sei er Ehrist oder Jude, wer als Auswärtiger die Tochter eines Wormser Bürgers heiratet. Auch dessen eheliche Kinder werden als Wormser Bürger angesehen, einerlei, ob sic Ehristen oder Inden sind, lieber die Formalitäten der Einbürgerung eines Inden geben die Rechtsauszei'chnuiigen genaue Vorschriften: der Einznbürgernde hat sich zunächst dem Vorsteher der Judenschaft lJndenbischos) und den 12 Ratsherren der Inden vorznstellen, damit er Mitglied der jüdischen Gemeinde werde. Alsdann hatte der Jndenbifchof mit enngen jüdischen Ratsherren den Einzubürgernden dein Bischof von Worms und freit städtischen Ratsherren vorznstellen und zu versichern, daß sie ihn nach ihren Bräuchen als Bürger anfgenoinmen hätten. Der Einznbürgernde mußte alsdann vor dem Bischof und dem Rat den Treueid leisten und die vorgeschriebenen Gebühren entrichten. Mit dent Bürgerrecht verbunden war auch das Recht, an der Verteidigung der Stadt teilzunehmeu. Ausdrücklich bezeugt ist uns das von den Juden zu Worms für das Jahr 1201. wo sie an den Kämpfen der Stadt gegen den König Otto, wie die anderen Bürger', teilnahmen. Selbstverständlich waren sie allen pekuniären und sonstigen Verpflichtungen der Bürger unterworfen. Dafür waren sie andererseits in ihren Privilegien und Rechten wie die anderen Bürger von Worms geschützt; die Bischöfe von Worms bestätigen wiederholt diese Privilegien ebenso wie die Gründmtgsurlunde des rheinischen Städtebundes. In letzterer wurde vereinbart, daß sich des Friedens nicht nur die Großen in den Städten, d. I). die Ministerialen und der Klerus, sondern auch die Geringeren insgesamt, Weltgeistliche. Mönche, Laien und Juden erfreuen sollten. Als die Stadt Worms im Jahre 1283 ihrem, neuen Bischof Simon huldigte, ließ sie sich ausdrücklich versprechen, daß er alle Privilegien, Freiheiten und gute Gewohnheiten, die seine lieben Bürger von Worms, sowohl Ehristen wie Juden innehatten, beobachten, vermehren und nicht vermindern morde. Die Verleihung des Bürgerrechts war nun unabänderlich an den Besitz oder wenigstens die baldige Erwerbung eines Grundstücks oder Hauses geknüpft. Die Juden in Worms mußten also Hausbesitzer sein, sofern sie das Wormser Bürgerrecht' besaßen. Sie waren auch nicht aus bestimmte Stadtgegenden beschränkt, obwohl für die Inden wie für alle anderen Stände bestimmte Stadtgegenden nicht zwangsläufig, aber gewohnheitsmäßig, Vorbehalten waren. Aber auch außerhalb des Judenviertels wohnten Juden in vielen Kirchensprengeln, und wenn sie beim Erwerb von Häusern Schwierigkeiten hatten, so nur deshalb, weil die Juden der Kirche keine Steuern zu zahlen brauchten. Sonst aber wurden die Juden pekuniär kräftig ausgenutzt. Bei der Eidesleistung im gerichtlichen Verfahren mußten sie z. B. den städtischen Beamten höhere Gebühren bezahlen als die Ehristen. Die Stadt freilich erhob in alter Zeit keine anderen Abgaben von ihnen als von den Ehristen, aber sie ließ sich in der Form freiwilliger Leistungen recht erhebliche Beträge für den städtischen Haushalt von ihnen zahlen. Freilich waren die Inden wie andere Einwohner von Worms, die nicht zu der Be.- arntenschaft, dem Klerus oder den bevorzugten Zünften der Rtüuzer unfr Kürschner gehörten, in mancher Beziehung minderen Rechtes, wenn sie auch dauerndes Aufenthaltsrecht und Schntz für Leben und Vermögen gewährt bekamen. Auch hatten sie Rntznngsrechte an der städtischen Atmende, d. h. den Viehweiden und dein Waldbestaitd außerhalb der Mauern. Gleich den christlichen Bürgern hatten sie das Recht, nicht außerhalb von Worms verklagt zu werden, abgesehen von Klagen vor dem königlichen Hofgericht. Im Verfahren vor dem Gericht waren die Juden, was ihre Eidesfälsigteit betrifft, den Ehristen vollkommen gleichgestellt, obwohl die Ratsverordnungen mehrere Gruppen von Leuten kennen; die nicht als Zeugen vor Gericht anstretcn konnten: nämlich die von der Stadt Geächteten, Spiellente tmd Possenreißer, Weiuansrnser, Sackträger, Bäckerknechte und die Leute unehelicher Abkunft. Inden werden darunter nicht genannt. Wie eng die Inden in Worms selbst mit den Patriziersamilien liiert waren, geht aus einer kleinen Beobachtung hervor: der Name einer der angesehensten utittelalterlichen Wormser Patrizierfautilien, „Ehppnra", ist jüdischen Ursprungs. In ihren inneren Angelegenheiten hatten die Juden besonderen Gerichtsstand, lnie sie auch in anderer Beziehung Selbstverwaltungsrechte bezüglich ihrer Gemeindeaugelegenheiten besaßen. Wie die christlichen Bürger ihren Bischof als Oberherrn anerkannten, hatten die Juden ihren Qberherrn in: Jndcubischvf, der aber durchaus nicht identisch mit dein Rabbiner war, sondern ein angesehenes Mitglied der Genteinde: gelegentlich konnte sogar der Kantor oder Schächter das Amt bekommen. Gewühlt wurde der Judeubisehos atts der Mitte der zwölf jüdischen Ratsherren in jährlich wechselndem Turnus. In ihrem Erwerb waren die Juden nebett der Bebauung ihrer Grundstücke hauptsächlich auf Geldgeschäfte, die Pfandleihe, das Trödolgeschäft, den Geldwechsel mtfr den Handel mit Edelmetall beschränkt. Nicht .selten finden wir aber auch unter den Wormser Inden Aerzte, die auch christliche Patienten behandelten. Zwei Paragraphen der Ratsverordnungen zeigen, daß auch Ehristen Pfandleihen hatten. In diesen Paragraphen werden für Juden und Ehristen die Formalitäten für die Ausbietung eines nicht ansgelvsten Pfandes geregelt. Durch Privileg König Heinrichs IV., das von Friedrich!. erneuert wurde, besaßen die Juden einen Pfandschntz, der auch in den Wormser Ratsverordnungen wiederkehrt. Wenn ein Jude einen unrechtmäßig erworbenen Gegenstand im guten Glauben beließen hatte, so durste ihm das gestohlene Gut nicht ohne weiteres weggenommen werden, sondern es mußte ihm das daraus entliehene Geld zuvor zurückerstattet werden. Seinen guten Glauben konnte der Jude mit seinem Eide bekräftigen. Wie schon anfangs gesagt, hat sich die günstige Rechtsstellung der Juden und ihre Gleichstellung in bezug aus den Rechtsschutz mit den Ehristen nach dein Jahre 13-1'.) bedeutend verschlechtert. Ihre Güter wurden damals in Worms, wie auch in anderen Städten des -rheinischen Bundes, zugunsten des Kaisers oder der Stadt eingezogen. Bei ihrer baldigen Wiederaufnahme konnten sie in den, einitinals ihnen als eigen gehörigen Anden KM geschrieben Die Mahnung, bei eilen Veranstaltungen die gebotene Zurückhaltung und Würde zu bewahren, hat zwar im deutschen Judentum den stärlsteit Widerhall gefunden, bei denen jedoch. an die sie gerichtet war. offenbar noch nicht genügend Eindruck gemacht. Alan muß deshalb schon einmal zu dem an sich unerfreulichen Mittel greisen und Namen nennen, um Ilarzm'Ietien. daß die deutschen Inden mit Würdelosigkeiten nicht das geringste zu tun haben wollen. Ter Sportklub Hagibor bittet ans einer offenen Pusttarte eine Stelle der Berliner Gemeinde, durch Anshang eines Plakates einen „Gesellschaftsball in kaschemmenartiger Ausmachung" zu unterslühen. Tas beigesüale Plakat ladet zu einem „Apachenball" ein. Tas Risiko der vor einigen Tagen statlgefnndenen Veranstaltung ist eine Sache der Veranstalter und Teilnehmer. Ter moralische Schaden, der der Gesamtheit durch solche Würdelosigkeiten zngesügt wird, zwingt zur schärfsten Abwehr. Tie 'Wohlfahrtsämter unserer jüdischen Gemeinde,! wissen nicht, loie sie all den Hilfesuchenden beispringen sollen, und ein paar Menschen, denen offenbar noch zu ivohl ist. laden in dieser provozierenden Form ein! v- Man hat sich bei uns beschwert, daß der jüdische Arbeitsnachweis auch Stellenangebote weitergibt, in denen Bewerber mit „arischcun Aussehen" derlangt werden. Die Beschuldigung geht an die fatsche Adresse. Ter Arbeitsnachweis sieht sich einer täglich wachsenden Nachfrage nach Stellen und einem nur geringen Angebot gegenüber. Er muß jede Möglichkeit auSmcheu, Menschen in Arbeit zu bringen. Tie Schuld liegt bei den jüdischen Arbeitgebern. Wer glaubt, nichtsiidische Kundschaft durch arisch aussehendes Personal besser halten zu können, ivird sich in dieser Hvsfmmg meist getäuscht sehen. Qualität der Ware. Sorgfalt der Bedienung wirbt immer am besten und ist der Grund, warum cs so zahlreichen jüdischen Kanfleuten gelungen ist, sich ihre Kundschaft auch unter schwierigen Verhältnissen zu erhalten. Bor allem aber sollten unsere jüdischen Arbeitgeber cs als ihre Ehrenpflicht betrachten, die letzte Möglichkeit der Unterbringung von Angestellten auszunutzen. Tann kann der Arbeitsnachweis mehr Auswahl treffen, iveil ihm Stellenangebote reichlicher zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang muß noch eine weitere Mahnung ausgesprochen werden. Ter jüdische Vertreter hat cs heute nicht leicht. Zu der Belastung des oft sehr schweren Berufes, über die alle seine Berufskollcgcn klagen, kommen noch die besonderen Sorgen, an denen er als Jude trägt. Er müßte erwarten können, wenigstens bei jüdischen Firmen mit Wohlwollen und Verständnis ausgenommen zu werden. Tas Gegenteil ist leider oft der Fall. Mancher jüdische bhef glaubt, den in schwerer Lage 'befindlichen jü' dischen Vertreter ohne Rücksicht behandeln zu können. Er läßt ihn warten, empfängt ihn nicht, er hat es ja nicht nötig. Wir wollen nicht verallgemeinern. Aber e>3 muß doch gesagt werden, daß die Er- Häusern mir noch als Mieter wohnen, Ihre Rechtsstellung wurde besonders durch den immer mehr ansgebanten Grundsatz der Kautmerkuechtschaft der Juden, d. h. ihrer direkten Unterstellung unter die kaiserliche Verfügung, verkümmert. Sie wurden bei der ewigen finanziellen Not der Kaiser ein Handelsobjekt der kaiserlichen Kamuter, die den Städten wohl die Erlaubnis zur „Entsetzung' von Juden gewährt, aber zugleich auch gegen eine Entschädigung an deit Kaiser ihnen das Recht zur sinauziellen Ausbeutung ihrer Juden gab. Von dieser Zeit au bis ins 18. Jahrhundert dauert die wechselvolle Reehtsmtsicherheit der Juden fort, der erst durch die Ausflärnngszeit und die ihr folgende Eutanzipatiou der Juden ein Ende gemacht wurde. 8. F. kenntnis noch nicht überall anzutressen ist, daß „Verwandtschaft" lein Freibrief für ein Sichgehenlassen. sondern eine erhöhte Verpflichtung zu Rücksicht und Ro'pelt iü. Etioas weniger „soziale Gesinnung" in Feh reden, etwas mehr in der Tat des kleine» täglichen Lebens! Tiefe soziale Gesinnung ist in unseren Reihe» schon zu finden und da am meisten, wo die Amwnymilät herrscht. Wer jetzt viel hcrmnfährt und die jüdischen Organisationen und Arbeitsstellen gut kennt, der stößt überall ans einen neuen MenschenNb. Junge Aken scheu, die noch vor eüiem Jahr in anderen Bernsen oft in sehr guten Positionen saßen, sind jetzt in die Arbeit für die Gesamtlieit gegangen. In den Wohlfahrtsämtern. in freit Snuditateu bet Organisationen. in allen den Einrichtungen von Hille und Ausbau sitzen sie. Ihr Gehalt ist klein, olt tanm zum Leben ausreichend. In der großen Oesientlichfeit kennt man ihre Namen nicht. Sie haben einen neuen Geist in diese Arbeit gebracht. Tic R'outine des Wohlfahrtsbeamten, des Berusssuden ist ihnen noch fremd. Aus der inneren Erschütterung, die ihnen die materielle Umwälzung und das Nachdenken über die geistigen Hintergründe des Geschehene» nusgelöst hat. haben sie Kräfte entwickelt, die sie dem Neuaufbau widmen. Sie müssen Nüssen, daß das deutsche Judentum ihnen den Einsatz danlt. Ohne sie tväre der geistige und materielle Neuansban unserer Organisationen und Institutionen nicht möglich. Wir grüßen die imbekaunten Soldaten im Dienste der Arbeit, die der Steuerung der Rot des deutschen Judentums gilt. Fr. Br. * , Nach einem Konzert in einer Berliner Shna« goge drängen sich die Menschen an der Garderobe. Tie Mäntel sind schnell horausgegeben. Rur für die Hüte sind Haken nicht vorgesehen. Man muß daher ein wenig länger warten. Neben mir steht ein ungeduldiger Zeitgenosse und ruft dazwischen. das könnte nur unter Juden Vorkommen. Tas sei echt jüdisch. Tie anderen lachen; er bemerkt es nicht. Er woiß wohl nicht, daß die alte Sitte für die Spnagoge die Kopfbedeckung vorschreibt. Der Baumeister hatte offenbar an weltliche Veranstaltungen nicht gedacht, als er Haken für die Hille nicht an» brachte. Mein Nachbar nennt cs „echt jüdisch" und sagt-es mit der Geste des geistig Ueberlegenen. Hier steht nicht die religiöse Sitte zur Tislussion. Es geht darum, zu erkennen, wie einer sein Judenkum bewertet. Was mindern Wertes in seinen Augen ist. ist ihm „echt jüdisch". Das sagt einer, der Abkömmling jener 600 000 ist. die aus Aeghpten anszvgen, „damit sie Gott in der Wüste dienten". Jener Menschen, die am Sinai standen und als erste dos Zehmvort empfingen. Nicht die mwergänglielien Werte der Religion lassen ihn das echte Judentum erkennen, sondern das Fehlen der Hnthaken. Mo» glaubt nicht, daß ein Jude so empfinden und sprechen kann. Aber man sieht: bis zu einer würdigen Haltung und zu einem stolzen Sc-lbßbeivnßisein ist für manchen noch ein sehr langer Weg. Pr. F. 1*. T EM WAS SJPE’EE ALM AUS fr cJioffef SOetJung, QOasüte, (Eeßßtclte, Qardmen, Q^lohel ■Auswärtige - Bezieher verlangen die Sonderangebote der Versandabteilung 30 Berlin C2 Spandauer Strass Köniostrasse

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