Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 12 (22.3.1934)
- Date
- 1934-03-22
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Zurückzugreifen auf die Bereitschaft zentraler Körperschaften, z. B. des Zentralaus' schusse2 der deuLschen Juden für H i l f e u n b Aufbau, für einzelne Prakti» kanten finanzielle Patenschaften ',u übernehmen. Es Ware dies ein Ausbau der schon bei jüdischen Landwirtschaftseleveu bewährten Hebung von Beihilfen zu den Ausbildungskostcn. Aus solche Weise könnte man ohne Zeitverlust solche jungen Leute schulen, die im freien wirtschaftlichen Sektor augenblicklich nicht Unterkommen. Natürlich wären die jungen Menschen damit zunächst nur auf eine Frist von bis zu zwei Jahren von der Straße fortgenommen. Wie sollen sie aber nach abgeschlossener Ausbildung für die Tauer Beschäftigung finden? Erweitert man überhaupt das System der Praktikantenbeihilscn. so wird man sich auch der Berantworn.'ng für die weitere Zukunft prinzipiell nicht verschließen dürfen. Daß Möglichkeiten der Unterbringung bestehen werden, wenn erst einmal Kräfte zur Verfügung stehen, die. wirklich als Industriearbeiter. Handwerker und Landwirte geschult sind, ist Glaubenssache. Dafür spricht u. a. die Erfahrung der jiibi*. scheu Arbeitsnachweise, die noch immer nicht in der Lage sind, in jedem Fall bei Stellenineldungcn vorgeblldetes Personal nach.zuweisen, weil solches für bestimmte Wirtschaftszweige einfach noch nicht vorhanden ist. Arveitsmögllchteiten bieten ferner die — wenngleich beschrankten — Bodcnrcserven jüdischer Wo hl sahne-an st alten im Reich, die mit eigenem Personal, gegebenenfalls unter Heranziehung von Pachtland, in verstärktem Maße ihren Gemme-, Eier-, Geflügel- und Butterbedarf aus der . eigenen Wirtschaft decken könnten. C4|/ , Viele junge. Müschen werden ..auf'diese Weise in eine Berufsausbildung hinemkommen. an die sie noch vor Jahresfrist in ihrer Mehrzahl ntdf)t gedacht haben dürften. Die Umstellung, die ihrer harrt, wird schwierig sein und Opfer an Energie, aber auch an gewohnten Vorstellungen verlangen. Mgen sie nicht den Kopf hängen lassen, wenn Schweres von ihnen verlangt wird. Mögen sie nicht vorwurfsvoll nur ihre eigene gegenwärtige Eristenz an der Entwicklungszeit ihrer Wern messen. Was die Eltern etwa mehr hatten an persönlicher Aufstiegserwartung,' haben unsere Jungen mehr an gemeinschaftlicher Bewährungsmöglichkcit. Nicht weniger als die Zukunft des deutschen I u - den tu ms ist in chre Hände gelegt, hängt davon ab, ob sie den Anforderungen der gewandelten Zeit entsprechen und sich durchsetzen werden. Wer unserer Gedankenführung bis hierher gefolgt ist und an den großen Schwung denkt, der etwa der Arbeitsbeschassungsaktion der Rcichsregierung zu eigen ist, — hier findet er die Gcmeinschaftsaufgabo, an der sich die schöpferische Kraft der jüdischen Jugend entzünden müßte. Im übrigen aber bedarf cs für. uns nidjt so sehr allgemeiner Leitprogramme als täglichen unermüdlichen Studiums jeder einzelucu Ausblldmigssparte und zähen Fleißes im Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten. Möge niemand ermatten und verzweifeln, auch wenn der Ausblick ungewiß ist. Möge niemand auf Wunder hoffen, weil sie gar zn bequem sind. Getreuer Dienste tägliche Bewahrung; Sonst bedarf es keiner Offenbarung. H. R-r Für die Auswahl des Berufes müssen neben den Berufswürischen des jungen jüdischen Menschen, seiner Eignung und den wirtschaftlichen Aussichten auch die gesetzlichen Möglichkeiten maßgebend fern. Im folgenden seien die Bestimmungen, die nach dem augenblicklichen Stand der Gesetzgebung von 'Bedeutung sind, aufgeführt. Es werden dabei lediglich Gesetze und Ministerialerlasse berücksichtigt. nicht hingegen nichtamtliche Anordnungen. Soweit landesrechttiche Turchiü!)rungsverordnungen oder Ausführungs° dMmmungen in Frage kommen, werden vorwiegend die preußischen Bestimmungen zugrunde gelegt. Es seien zunächst die Ausbildun^smöglich- 1 eiten auf der Schule, dann die Möglichkeiten in akademischen und schließlich in den nichtakademischen Bernsen betrachtet. Für Volksschulen und Pslichtfortbildungsschulen gelten leine Soudcrbestimmungen. Für die höheren Schulen sind die einschlägigen Beslimmungcn im Gese tz n e n c n d i c 11 c b c r f ii l l n n g deuts ch e r Schulen und Hochschulen vom 2K Avril 1933 mm I. S. 2-2.V] nebst Durchsü!)ri!ngsucrordmingen getroffen. Bezüglich der in: Schuljahr 19.3:3 bereits aujgenomnwnen uichlarischen Schüler bestimmt das Gesetz, ' daß ihr Anteil auf ü Prozent der Gesamtschülerschaft hcrabzusctzen ist.' Set Ncuauinahmen ist darauf zn achten, daß derProzentsatz nicht l,ü Prozent übersteigt. In beiden Fälle!' bleiben Frontkämpferkiuder sowie Kinder aus Mischehcu. die vor dem 2ä. April 1933 geschlossen sind, außer Ansatz. Nach den aus Grund des Schulgesetzes ergangenen Lcussührungsbestimmungeu berechtigt die Ablegung des Abiturimns allein noch nicht zum Besuch einer Hochschule. Vielmehr bedarf es hierzu noch der besonderen Zu. erkeunung der Hochschulreife. Die Entscheidung. über die Erteilung der Hochschulreife liegt in Preußen in Händen des zuständigen Sberpräsideulen. fead) den reichsrcchtlichen Bestimmungen soll sie im Nahmen der allgemeinen, zahlenmäßigen Beschränkung nur denjenigen Abiturienten zugesprochen werden, die geengnct erscheinen, den besonderen durch die Hochschule gestellten Anforderungen nach fhrer geistigen und körperlichen Reite, nach ihrem (.charakterwert und ihrör nationalen Zuverlässigkeit zu genügen, fead) den preußischen Durchsühr n n gs b ci i t immungen hat der Lberpräsident. nnbcschadet der vollen Verantwortung für jede Entscheidung, von den bei ihm eingcgangenen Anträgen dem zuständigen Gauleiter der NSDAP Kenntnis zn geben lnit der Bitte, etwa bestehende Bedenken gegen dce politische Zuverlässigkeit des Anti agstetlcrs mitzuteilcn. Besondere Bestim¬ . Schulgesetz, sondern. das Beamtengesetz analog augewendet. Für die höheren Fachschulen gilt grundsätzlich das Schulgesetz. Mit dieser Erörterung der beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten sind gleichzeitig bic Grenzen der beruflichen Betätigungsmöglichkeiten, soweit das BerufSziel des jungen Mcnscheu ein akademischer Beruf ist, aufgezeigt. Erwähnt sei ferner, daß nach dein Beamtengesetz vom 30. Juni 1933 (RGBl I. -133) Nichtarier. nicht zu Beamten berufen werden dürfen. Ans dem Gebiet der freien Wirtschaft sind gesetzliche Einschränkungen nicht ergangen. In offiziellen Verlautbarungen ist vielfach hervorgchoben worden (z. B. in dem vor kurzem ergangenen Rundcrlaß deö Rcichsinnenministers). daß die Regierung die Grundsätze des sogenannten Arierparagraphen im Bcrussbcamtengesetz, der vielfach als Vorbild wirkte, nicht auf Gebiete ausgedehnt zu sehen wünscht, für die sie nicht bestimmt^ sind. Demzufolge sind auch auf dem Gebiete des Handwerks keine amtlichen Bestimmungen ermungen bezüglich der nichtarischen Abituricnten enthält der preußische Erlaß nicht. Nichtarier, die sich selbst auf das Abitur vorbereiten (sogenannte Nichtschüler) sind nach Verfügung des Preußischen Kultusmiuisteriums uicht zur Prüfung zuzulassen. Die bereits dargelegren Bestimmungen des Schulgesetzes gelten auch, für das Hoch- ■ f ch u l st u d i um. H . Bei' der Zulassung ’ von Nichtariern zu akademischen Abs ch l u ß p r ü f u n g e n ist zu unterscheiden zwischen den Hochschulpr.üfungc.n (Diplom- und) Dvktoreramen) und den Staatsprüfungen (z. B. Gerichts- und Studienrefereudareramen). Zu den Hochschulprüsungen. mit Ausnahme des medizinischen Doktors (s. unten), sind in Preußen diejenigen Reichsdeutschen nichtarischer Ah-' stammung unbeschränkt zugelassen, deren Väter im Weltkrieg au der Front für das Deutsche Reich oder seine Verbündeten gekämpft haben, sowie Kinder aus Mischehen, die vor Inkrafttreten des Schn,lgesetzes vom 2-">. April 1933 geschlossen sind.' Ferner sind >zn den Prüfungen zngelasscn diejenigen Studierenden nichtarischcr Abstammung, me' entweder zum Studium selbst zugelasseii sind oder denen das weitere Studiuru gestattet ist. Außerdem tönncn mit Genehmigung des' preußischen Kultusministers diejemgeu Studierenden nichtarischer Abstammung zugelasscn werden, die bei Durchführung des preußischen Ausführungserlasses zum Schulgesetz vom 16. Juni 1933 bereits ermatri--' fulicrt waren und die sonstigen Voraus-, sesmngcn zu einer Zulassung (vorschriftsmäßige Semesteranzahl usw.) erfüllen. Eine besondere Regelung ist in Preußen i für die medizinische und zahnmedizinische Doktorprüfung getroffen. Für diese Sonderregelung verweisen wir auf den Aussatz' „Promotion nur nach Verzicht auf Berufsausübung in Deutschland" auf der 3. Seite des .Hauptblattes der Nr. 11 der E.-V.-Zei-' tuug" vom 13. März. (Irrtümlich ist dort „Approbation" statt Promotion gedruckt gewesen. Tie Schristleitung.) Zu Staatsprüfungen werden nichtarische Rcchtskandidaten nicht zugelassen (Erlaß des preußischen Iustizmiüistcrs vom 22. Mai 1933. Justiznünbl. S. 161). 'Hierdurch wird sowohl die Richterals auch die Anwaltslaufbahn für Nichtarier ausgeschlossen. Eine entsprechende Regelung ist auch für die Zulassung zum Stndienresereudarcramen getroffen. Diejenigen Nichtarier, die bereits zu Gerichts- oder Studienrcfereudareu ernannt^ rvaren, werden aus dem Llrnt entlassen, es sei denn, daß sie. entweder selbst noch Front- kämpfer waren oder Kinder von Kriegsgefallenen sind. Es wirL hier also nicht das gangen, .diedie -Betätigungsmöglichkeit von Jibden einschränken. Auch die Mitgliedschaft in den Fachorganisationen sowie bte Berechtigung zur Lehrlingsausbildung ist nicht beeinträchtigt oder in Frage gestellt. (Vgl. - „E.-V.-Zettung" vom 17. August 1933 und - vom 22. Februar 193.1.) Das gleiche gilt fjsr die Landwirtschaft. Die Bcstinunungen des Reichserbbvsgcsctzes vom 29. September im -(RGBl I, S. 635) besagen lediglich, daß Nichtarier keine „Bauern" im Sinne dieses Gesetzes sein künnen und daß daher die für Bauern im Erbhofgesctz gctrvsfcucn Bestimmungen, insbesondere aus dem Gebiete des l5rbrechts und deS BollstreckungsschutzeS. nur auf Arier 'Anwendung finden können. Die landwirtschaftliche Betätigung von Juden an sich ist jedoch durch dieses Gesetz nicht ausgeschlosteu. Als Gesamtbild ergibt sich somit, daß. unter dem Gesichtsunnkel der gesetzlichen Möglichkeiten betrachtet, ans dem Gebiete der freien Wirtschaft, des Handwerks und der - Landwirtschaft Hindernisse bei der Berufsergrcifnng nicht bestehen. — ck. Tie heutisic junge Generation hat eS schwerer, als es die vorige hatte.- Man fasse daher mit größtem Ernst die Entscheidung für den späteren Beruf seines Kindes. Wenn wir auch die Vorteile des Handivcrkes erkannt haben, so sei dock; nicht vergessen, daß cs immer Menschen geben wird, die nicht zum Handwerker taugen. Man sage nicht einfach. dcAvorteilchaftestc Beruf ist heute Handiverker und darum fällt hierauf die Wahl. Auch der Handwerker uürd in seinem Beruf nichts erreichen, der nicht Lust und Liebe zum Handwerk hat. Die rede man einem jungen Menschen nicht ein, wenn sie absolut nicht vorhanden ist. Bei der engeren Betrachtung sind es vier Fragen, so meine ich, die sich als wesentlich Herausstellen. 1. Bin ich zum Handwerker gec i g n e t 3 WKchtig ist hier zunächst zu wissen, lvelchc Anforderungen em Handiverk an einen Menschen stellt. In manchem kausinänuischen Beruf ist es denkbar, daß jemand bei einiger Gewandtheit mit verhältnismäßig wenig positivem Können „sein Geschäft macht". Anders im Handwerk. Hier wird positives Können verlangt. Dingen bestimncke Form und Gestalt zu geben, null richtig gelernt seiu. Hier prüfe ein jeder seine Qualitäten, die Voraussetzungen zum Handwerk siud'. Gesüstckliäzkeit. Ausdauer, manuelle Fertigkeit. Gesundheitszustand usw. Es kommt darauf au, eine richtige Vorstellung vom Handwerk zu betonuueu mid sich selbst ehrlich die Frage zu beantworten: werde ich bei dieser Beschäftigung und in diesem Milieu Besriedigmig sindeu?'' Man beschönige hierbei nichts, sondern sehe die Dinge, wie sie sind. 2. E i g n u n g s p r ü f u n g? Was sich aus einer Eignungsprüfung ergibt, ist zumeist so unverbindlich, daß daraufhin eine endgültige Entscheidung kaum fallen wird. Der Mensch ist. besonders in jungen Jahren, unter dem Einfluß körperlicher Arbeit, außergewöhnlich entwicklungsfähig. Schon manchen hat inan nach einiger Zeit körperlicher Arbeit (mau deute au die Atilitärzeit) nicht wiedererkanut. Der Appetit steigert sich, gesunder Schlaf tritt ein, die Aiuskulatur erstarkt. alles Dinge, die bei einer Prüfung im voraus nur schwer voraussehbar sind, die aber für die endgültige Eignung mit eine entscheidende Rolle spielen. . Man kann wohl sagen, daß ein Mensch rnit durchschnittlichen törpcrlichen Dispositionen, der aus freiem Entschluß au die Erlernung eines Handwerks geht, die minimalen Voraussetzungen hat. nur ein Handruerl mit Erfolg zu erlernen. Dies besagt nicht, daß es auch euuual anders sein kann. d. h., daß jemand in der Praxis dann sieht, daß er sich doch ein falsches Bild vom Handwerk geinacht hak, oder daß ihm die Beschästignng als solche nicht^ zusagt. Auf jeden Fall sollte cs jeder, der über sich in großem Ziveifel ist, auf eine Probe, aukonuncu lassen. Ein oder zwei Monate spielen im Leben keine Rolle. Und die Ehance, die nach positivem Erfolg der Probezeit ein Handwerk bietet, ist doch sehr groß und wertvoll. 3. L e h r st o l l e n w a h l. Von größter Bedeutung ist die gewissenhafte Wahl einer geebneten Lehrstelle. Gelingt es nicht, sofort eine gute Lehrstelle zu sindeu, so werde mau mcht gleich nervös und greife zur ersten, besten stelle, die sich bietet. Ter Schaden, der dadurch angerichtet werden kann, und die Zeit, dw hierdurch verlorengeht, daß der Lehrling' nicht in eiuer guten Lehre lernt, ist unermeßlich gröyer, als n>cim man für die Beschaffung einet geeigneten Lehrstelle ein oder zivei Mo. natc opfert. Eine gute Lehre ist die Grund, läge für das ganze Loben. -k. Allgemein, oder Spezialh a n d w i» r k? Im Zuge der Bernssumschichtuug erlernen viele junge Lenke von vornherein ein Spezialhandwert (Kosf'erbauer beispielsweise). Hier gilt die Entschuldigung, daß die Ausbildungszeit bei den Umschichjlern eine weseulliche tziolle spielt. Für den jimgcu Lehrling ist davon abzuratcn, sofort ein Spezialhandiverk zu erlernen. Denn erstens stumpft Speziattzeschästigung einen Menschen leicht ab und macht ihn zur Maschine. Zweitens ist er als Spezialist ans einen kleinen Kreis von Arbeitgebern beschränli. Findet er in diesem teiue- Beschäftigung, so steht er vor einem sehr schwierigen Problem. Nur um den Preis der besseren Besoldung willen, wie sie der Spezialhaudwerlcr dckömmt, dieses Risiko eiuzugeheu, halte ich für gewagt. Anders liegt die Sache, wenn jemand ein Allgemeinhandiverk erlernt und sich dann spezialisiert hat. Dann kann er. wenn es nötig ist, ans den ursprünglichen Handwert-:- zweig zurückgreifen. Ein Allgemcinhandweik bildet stets eine breitere Eristenzbasis. Julius Peyscr, Ti><*hlcrci'TeiimiI(er. MW NkMMM Das Schkagwort dieser Zeit heißt: llmschis!- inng. und zwar llmschiüstung auf Handarbcst. und chies gilt besonders für uns Jriden. Alan meint d->- mit das Atißuerhällnis in der Bernssbildimg b'r Inden am besten beseitigen und den Regierung-.' Maßnahmen entsprechen .zu können. - - Das mag gewiß richtig sein. Aber muß inen gleiäi von einem Ertrem ins andere fallen? Ihr Sohn will studierend" oder „Er will weite! studierend Aber das ist ja ganz aussichtslns!" Wie oft kann man das heute hören! War cs früher leider für jede gutbürgerliche Familie Ehrensache, einen Akademiker zn den Ihren za zählen, so gilt cs jetzt als tadeln-üvert und unzeit« gemäß. Aber warum gibt es immer noch jüdische 2b>' deuten, die in ihrcnr Studium fortfahrcn. immer noch junge Menschen, die ein Studium beginnen!nollent Gewiß ist ein großer Teil van jüdiiehen Studenten, besonders unter den Juristen und Medizinern. für die ein Abschlußeramen nutzlos oder nicht möglich war, umgesaltelt oder zum Weiterstudium ins Auslmrd gegangen, geiviß ist dnr.h die Prozcntsatziwrin nur ein verschwindend geringer Teil jüdischer Abiturienten zum Hochschulstudium zugelassen. Aber soll der nicht ünerhedliehe ülwige Teil auch noch zn studieren anshöreo.- Ncin! Gerade diese wenigen haben die wichtige Aufgabe, als Juden deutsches Gcistcsgut. in welcher Form und unter welckfen Schivierigkeiten cs auch imnicr sei. zu bewahrcu und sortzuführen. Wo kämen wir denn hin, wenn die gesamte deutsch.jüdische Jugend sich selbst ganz von geiüigen Berufen znrückzbge und sich radikal ans Handarbeit innstellte. Der Großteil der deutschen Inden wird und muß in Deutschland bleiben: ihr zictüm'Hg^ Schictsal wird sich also in Deutschland adspietcn. In einigen Jahrzehnten gäbe es dann nur midi einen überalterten Akademilerstand, der zum Untergang verurteilt ist. da ihm der Nackpvnchs iehltr. Das deutsche Judentum stellt dann einen Körper dar. dem wesentliche zur Führung geeignete Kräfte fehlen könnten. Um solcher Entwicklung porznbengen. sieht cs der jüdische Student als seine Ausgabe an. mit - verstärtter Kraft seine Pflicht zu tun. um dadnrüi zu dolumentiercu, daß er trotz aller Widerstände sein Lebensziel erreichen und aussüllen will. Deshalb soll man den jüdisü'.en Studenten nicht als einen außerhalb des tätigen Lebens stehende!, Außenseiter ansehen. sondern als einen Akenschcu. der, von tiefem Glauben an eine -bessere Zukuuft erfüllt, an seinem Platze ansharrt, der beweisen will, daß keine rwch so großen Schwierigkeiten ihn davon abhalten können, in gesundem Optiuiü'MUs fein schweres Ziel zu erkämpfen. stud. phil. Leo Jacobowitz. wir zeigen ehva 200 verschiedene modeU-fenster, fertig aufgemachl' .und laden zur besfehHgung ein halb stors-meterware entzück« nd8 neuhelteo mit blenden, ein salzen und fransen / — ca.250cm hoch mir. gardlnenstoffe (norkiseMe buntfarbig, Indanthren- — 35 2?5"3« sehwedenleinen überragende auswahl, Ind«fuhren p»r- - dekorationsstoffeT allerletzte B-eutnl»!», hoch* / ,; r-* I' j/ r Verkauf fiup Berlin C2, Spandsusr Sttsss6 leühchs tullgardine ii!! n mJL