Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 9 (1.3.1934)
- Date
- 1934-03-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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KIIZSMSZNG l. öarzuleilung Während bis jetzt bei Anträgen von Auswanderern. die Beträge über mehr als 15 ooo NM betrafen, in der Regel nur 10 ooo RM in bar und der Rest in Form des mittelbaren Transfers durch Waren oder N Wertpapiere bewilligt wurde (über Ausmndernng nach Palästina siehe unten „Wer III.), sollen künftig, auch wenn ein höherer Betrag von der Auswandererberatungsstelle als angemesien anerkannt wird, nicht mehr als lOOOO RM in bar bewilligt werden. (Bereits erteilte vorläufige verbindliche Zusagen über höhere Beträge ' bleiben aufrechterhalten.) Für den darüber hinaiisgehenden Betrag wird der Auswanderer auf den Verkauf seiner - zurückbleibenden (gesperrten) Auswandererguthaben an die Deutsche Golddiskontobank verwiesen; der Auswanderer muß in diesem - Falle sein Guthaben der Golddiskontbank unter Limitierung eines Disagios, das zurzeit etwa 26 Prozent beträgt, zum Kauf in einer fremden Währung anbieten. (sine Erhöhung der Barzuteilung von 10 000 RM auf den von der Auswandererberatungsstelle als angemessen anerkannten Geldbetrag ist in Härtefällen zulässig, zum Beispiel wenn das Vermögen ks Auswanderers so gering ist, daß ihm der mit dem Verkauf fernes Auswandererguthabens verbundene Verlust nicht zugemutet werden kann. Das gleiche gilt, wenn an der Auswanderung ein besonderes deutsches Interesse besteht (Eigenschaft als Nichtarrer allein genügt nicht!), oder wenn sonstige Umstände in der Person des Auswanderers (zum Beispiel Frontkämpfereigenschaft; angesehenü Stellung als Wissenschaftler) eine besondere Behandlung gerechtfertigt erscheinen lassen. 2. Mittelbare Transferierung In gewissen Fällen kann an Stelle der Verweisung auf den Verkauf an die Golddiskontbank eine mittelbare Transferierung des 10 OOO RM (bei Palästina-Auswanderung @r®r. 1000 pal. Pfund) übersteigenden Betrages, aber nur brs zur Höhe der von der Auswandererberatungsstelle als angemessen anerkannten Summe in folgender. Art gestattet werden: a) Waren, MnrLchLungsgegeristänVe, Wertpapiere Es kann genehmigt werden, daß Auswanderer solche Waren oder Einrichtungsgegenstände mitnehmen oder aus den zurückgebliebenen Sperrguthaben bezahlen und Nachkommen lassen, die für ihren eigenen Betrieb oder Beruf bestimmt und von der Auswandererberatungsstelle als hierfür erforderlich anerkannt worden sind. Auch ausländische Wertpapiere oder solche inländische Wertpapiere, die ausschließlich oder wahlweise auf eine ausländische Währung lauten und nicht an einer deutschen Börse zum Handel zugelassen sind, sowie Schuldverschreibungen, die ausschließlich für den Absatz und Handel im Ausland bestimmt waren, können zür Uebersührung ins Ausland zugelassen werden. b) Transfer durch Verrechnung mit anderen Ländern Bei einer Auswanderung nach gewissen Ländern ist die Uebersührung bis zur Höchstgrenze des von der Äuswandererberatungsstelle als erforderlich erachteten Betrages durch Verrechnung möglich, wenn deutsche Forderungen im Auslande festliegen, zum Beispiel im Verhältnis zu Oesterreich, Jugoslawien, Ungarn und der Tschechoslowakei. Ebenso, wenn die Verrechnung durch Einzahlung aus einem der für den Warenverkehr eingerichteten Verrechnungskonten erfolgen kann; solche Verrechnungsabkommen bestehen zurzeit mit Dänemark, Estland, Lettland, Bulgarien, Jugoslawien, Rumänien, Griechenland und der Türkei. c) Lebensversicherungen Neben den 10 000 NM (bei Palästina-AuZwanderung 1000 pal. Pfund), die in bar bewilligt werden, besteht die Möglichkeit, innerhalb des von der Äuswandererberatungsstelle befürworteten Betrages Lebensversicherungen aus dem Bestand einer inländiichen oder einer in Deutschland zum Gechäftsbetrieb zugelassenen, ausländischen Bericherung in den Bestand der betreffenden ausländischen Lebensversicherungen zu überführen, die m fremder Währung oder auf Fremd Währungsbasis abgeschlossen find. Die Anrechnung auf den 10 000 RM übersteigenden Betrag erfolgt zum gegenwärtigen Beleihungswert. Ein Zwang, sich solche Versicherungen anrechnen zu lassen, besteht aber nicht. Die hier zurückgelassenen Versicherungsforderungen der Auswanderer werden danngesperrt und können nur in Härtefällen freigegeben werden.' Eine Auszahlung der Versicherungssumme ins Ausland oder an zurückgebliebene Verwandte im Inland wird in der Regel genehmigt, wenn der Versicherungsfall durch den Tod eingetreten ist; die Auszahlung des Rückkaufwertes oder die Gewährung eines Policedarlehns oder die Uebersührung in den ausländischen Bestand der betrefsenden Versicherung wird nur bei Nachweis einer Notlage genehmigt. Ein Anrechnungszwang auf den 10000 RM übersteigenden Betrag besteht lediglich bei einer Lebensversicherung, die bei einer rn Deutschland zum Geschäftsbetrieb nicht zugelassenen Versicherung abgeschlossen ist. Die Uebersührung von auf Reichsmark lautenden Versicherungen wird nicht genehmigt. 3. Versorgungsbezüge, Rentenzahlung .Nichtariern kann grundsätzlich die Transferierung laufender Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen, privater Pensionsbezüge, Unterhaltsrenten auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage, Leibrenten, Versicherungsrenten und ähnlicher regelmäßig wiederkehrender, dem Lebensunterhalt dienender Zahlungen genehmigt werden. Die Transferierung wird nur in angemessenem Umfange gestattet; hierbei wird geprüft, ob dem Auswanderer ausländisches Einkommen aus anderen Quellen zur Verfügung steht. Die Genehmigung kann jeweils bis zu sechs Monaten im voraus erteilt -werden, wobei Erneuerung in Aussicht gestellt werden kann. Bei Bezugsberechtigten aus öffentlichen Kassen ist Voraussetzung, daß die oberste Reichs, oder Landesbehörde gemäß 88 10 und 14 des Abschnittes I, Kapitel V des 3. Teils der 3. Notverordnung vom 6. Oktober 1931 (RGBl S. 537) die Zustimmung zu der Verlegung des Wohnsitzes gegeben hat. II« Auswanderung nach PaSysfina Die Auswanderung nach Palästina ist bereits früher durch Nunderlaß Nr. 54/1933 vorm 28. August 1933, ergänzt durch Nundwrlaß 12/1934, besonders geregelt worden. Danach werden 1000 Palästinentische Pfund in bar für eine Familie bewilligt. Dre mittelbare Transferierung (vgl. 1.2.) sowie der Rentenbezug (vgl. I. 3) gelten auch für die Auswanderung nach Palästina. Weitere Beträge können über zwei Sonderkonten der * 1 Bank der Tempel-Gesellschaft bei der Reichshauvtbank transferiert werden. Auskunft erteilt die Palästina Treuhandstelle zur Beratung deutscher Juden GmbH, Berlin» Friedrichstraße 213. , SIS« Doppelter Wohnsitz In vielen Fällen wollen Personen zwar .im Ausland einen neuen Wohnsitz begründen oder sich dort dauernd aushalten, ohne aber in Deutschland ihren Wohnsitz auszugeben (sogenannter doppelter Wohnsitz). Der Grund kann zum Beispiel in der wirtschaftlichen Unmöglichkeit, die Reichsfluchtsteuer zu bezahlen, liegen oder darin, daß ohne Aufgabe des in- Soeben orsvdien: Oos ©ggGssEdq KQi?GQ00GrQ«Da8 von Dr. Rudolf C&llmann, Reohts« anwalt am Landgericht ln Köln (dessen "Wett* bowerbs Kommentar tra vorigen Jahr in 2. Auflage ausgegebon wurde). Seit 8 Jahren der erste grosse Kommentar zum deutschen Karfellrecht. der die neuen Kartellgesetze der Reichsregierung vom 15. Juli 1933, die gesamte bisherigoRechtsprechung und das Schrifttum bis 1. Oktober 1033 berücksichtigt. Umfang 720 Selten mmmm Preis in Leinen L^Lriia PUb-Verlag und Bb&MIbrb &■" B£RLiN W 15, Pariser Straße 44 ländischen Wohnsitzes die Errichtung und Leitung von Fabrikunternehmungen, Filialbetrieben oder Verkaufsstellen im Ausland vorgesehen ist. In diesem Falle sotten die für die Auswanderer geltenden Grundsätze für die Devisenzuteilung sinngemäß in Anwendung kommen. Der Inhaber eines solchen doppelten Wohnsitzes ist in gewissem Umfange von den Beschränkungen, denen sonst Ausländer und Auswanderer hinsichtlich ihrer ausländischen Vermögenswerte unterliegen, befreit. Es entstehen also einerseits keine Sperrkonten und anderseits keine Devisenanbietungspflicht. Die Entscheidung über die Genehmigung der Begründung -eines devisenrechtlichen doppelten Wohnsitzes hat sich die Reichsstclle für Devisenbewirtschaftung Vorbehalten. Bei Begründung eines doppelten Wohnsitzes ist eine Rcichsfluchtsteuer nicht zu zahlen. /Bei Auswanderung von Nichtariern wird grundsätzlich die Ausgabe des inländischen Wohnsitzes zur Voraussetzung für die Zuteilung eines Devisenbetrages zur Existenzneugründung gemacht. Jedoch kann in besonders gelagerten Fällen auch bei Nichtariern die Begründung eines doppelten Wohnsitzes genehmigt werden. , 16. August, abends. Ich bin zu Haufe, Ich bin in meinem Zimmer, nebenan liegt Muschi, Papa sitzt an ihrem Bett, er hält ihre Hand, und alles ist gut! Papa ist wieder da. Papa liebt uns, er hat nie aufgehört, uns zu lieben. Ich werde der Reihe nach alles ausschreiben. Ich bin um 7 Uhr abends aus Omas Wohnung fort- - gelaufen. Ich konnte gar nicht rasch gehen, M ich solches Herzklopfen hatte. Dann stand cch vor unserem Hause. Kurz vor 9 Uhr kam ein Taxi, und da war Papa drinnen mit Dei Handkoffern. Ich konnte nicht anders, sch habe laut geschrien, und aus ihn zu und ihn umgesaßt. Er würde ganz blaß, und dann auf einmal bekam er die lieben Augen von früher und, hielt mich fest und sagte immerzu: "Friedel, Friedel, Friedel —'Dann waren Uiir oben, und er nahm mich auf den Schoß und erklärte mir, daß er es nicht mehr ausgehalten hatte, Muschis ewige Selbstanklagen,, und daß es ihn so fürchterlich gekränkt hätte,?nß sie an ihm gezweifelt hätte, und daß sie winier davon gesprochen hätte, er solle sich von ihr scheiden lassen, und sie wäre sein , Unglück — und deshalb ging er immer fort, und schließlich hatte er versuchen wollen,, im Ausland etwas zu finden. Aber für einen sannen sei es sehr schwer, und da wären viele Hindernisse. Und jetzt kommt es darauf °n. Muschi zu beruhigen und ihr den Glauben un unsere Zusammengehörigkeit zurückzugeben. (Das hat er wörtlich gesagt, mein i ^UMr Papa.) Dazu müßte ich auch mit- - hpsen als sein bester Kamerad — Papa —; U wll ihn unterstützen und ihm vertrauen, i i^a — du warst immer mein bester Freund! i Z pH ihn zuletzt nur an, ich spiegelte mich! Wieder in seinen Augen, und ich konnte ihm Lar nicht antworten. r,. ^nim haben wir Muschi angeläutet, und H Knuten später haben wir sie abgegolt, und alles, was vorher war, kommt nur vor ein entsetzlicher Traum. Und natürlich ist? üa noch vieles, was ich nicht verstehen fantu, Welcher Gott unS geholfen hat, weiß ich nicht. Aber Muschi hat wieder so lieb gelächelt und nickt so zärtlich, wenn Papa etwas sagt. Sie denkt sicher: Du hast recht, Stefan! Und er hat auch bestimmt recht. Er hat gesagt: „Wir können uns nur durchbringen, wenn wir drei beisammen bleiben —Und dann hat er uns angesehen, als wenn er etwas schwören wollte — sein Gesicht hat so geleuchtet —, und dann hat er noch hinterher gesagt, ganz leise, als wenn es bloß für ihn allein wäre: „Ohne euch, beide lohnt mir der ganze Kampf nicht/ Aber ich habe es doch gehört! Du mein liebster Papa — vielleicht gehe ich morgen wieder in die Synagoge. Papa findet es bestimmt richtig — es ist nur wichtig, dankbar und andächtig zu sein — wo — das ist am Ende egal? Denn der Himmel ist doch wohl für alle Menschen da? rvMß 8S03K (211 §WM§ ' N fsfesitt §9. SshWlÄW Nabe Verwandtschaft ist entschieden ein Hinderungsgrund M dis objektive Betrach, tuna eines Menschen. Sollte es die Toch er deshalb nicht lieber unterlaßen, bem pater familias in Drucklettern zu seinem so Geder*,ÄAitung^ wörtlich, daß ich das Wagms unternehme. Ich gestehe, daß ich die andere Halste der Voranüvortung gern übernommen habe. Und daran ist nun allerdings mein Vater selbst schuld; denn es ist eine Freude, sein nt vieler Hinsicht gesegnetes Leben nachzuzeichncn. . Mein Vater, .Eli MarcuS, Pseudonym Nakohme. stammt aus Münster in Westsa"n und hat immer In Münster gelebt. Die ° wünderschLne alte Stadt kann gav nicht oft, genug genannt werden, wenn man etwas von Natzohme berichten will. Denn er ist verlieb in seine türme- und giebelrciche Hrimmstadt fmd in das bäuerlich- WünMand M Jete* Wallhecken und seinen endlos hingebreiteten Aeckorn und Wiesen. Ost und beinahe schwärmerisch hat mein Vater die Westsalenhauptstadt angedichtet, aus Hochdeutsch und un münsterischen-Platt. Seme Bühnenstücke, Vierakter und Einakter, spielen alle im engeren Heimatbereich, unter Bauern und Handwerkern. Sie sind sämllich. in Platt geschrieben. Ich habe oft das Publi-. kum im Theater beobachtet, wenn es vor den - Stücken von Natzohme saß. Es lachte, lachte - selbstvergessen oder schmunzelte vergnüglich - und wurde dann plötzlich ganz still, wenn oben' aus der Bühne ein paar schwere Takte aus einer menschlichen Schicksalsmelodie erklangen. Wieviele Ausführungen mögen die Stücke wohl in Münster und in anderen westfälischen Städten und Dörfern erlebt haben?! Mein Vater hat immer nur nebenbei in den Freizeiten nach seiner Berufsarbeit geschrieben. Nebenbei und ohne viel Aufhebens. Wir5ünder waren schon ziemlich groß, als wir erst richtig begriffen, daß in unserem Elternhause eine Reihe von Bühnenstücken, viele Gedichte — Balladen und lyrische Stimmungsbilder — sowie unzählige „Döhnkes un Vertällsels" entstanden. Auch relativ spät erst hat unsere Mutter uns erzählt, daß Vater in jüngeren Jahren einer der beliebtesten Laienschauspieler der „Zoologischen Abendgesellschaft" gewesen war, daß man ihm begeistert applaudiert hatte, wenn er die tragikomischen Rollen gab, die er sich selbst aus den Leib geschrieben hatte. Die. anderen Darsteller — ausschließlich Männer, auch in den Frauenrollen — waren ebenfalls Bürger der Stadt. Der Erlös der Ausführungen, die alljährlich um die Fastnachtszeit stattfanden, siel dem Zoologischen Garten zu. In der verstädterten Vorkriegszeit hielt man es für unmöglich, daß das westfälische Platt, diese wurzelechte, knorrige Sprache, dichterische, speziell lyrische Wirkungen Hervorbringen könnte. H. Wette und Natzohme sind wohl diZ ersten geweste die den Gegenbeweis erbracht haben. Der Dichter Hermann L ö n s hat sich ungemein für diese junge plattdeutsche Dichtung interessiert. Vielleicht hat er sogar Anregungen daraus empfangen; denn einige seiner schönsten volksliedartigen Gedichte sind in meinem Elternhause entstanden, in dem Löns häufig als Gast gewohnt hat. Mein Vater ist durch die acht Jahrzehnte seines bisherigen Lebens nicht nur im Licht . des Friedens und der aufbauenden Arbeit gegangen. Im Juli 1917 siel sein 24jähriger ■ Sohn, der als Kriegsfreiwilliger ausgezogen war, an der Ostfront. 1923 verlor mein Vater sein erarbeitetes Vermögen durch die Inflation und mußte als Siebzigjähriger wirtschaftlich noch einmal von vorne ansangen. Im Jahre 1933 mußte sein jüngster Sohn die juristische Laufbahn verlassen. Zuletzt kann ich der Versuchung nicht ausweichen, zu sagen, wie schön es ist, die Tochter eines Mannes zu sein, den beinahe jeder dritte Mensch auf der Straße grüßt, daß man merkt, sie freuen sich, „den ollen Marcus" zu sehen. Die Münsteraner haben ihn auch nicht vergessen, obwohl er seit nahezu zwei Jahren nicht mehr „in die Stadt" gehen kann. Sie kommen zu ihm, treu und zuverlässig, und bringen ihm die Stadt ins Haus, seine geliebte Stadt Münster, die hier am Schluß stehen soll, wie sie am Anfang stehen mußte. Doch^ ganz zum Schluß kommt noch der heimatliche Glück- und Segenswunsch: „Gued gaohn!" 1 J Käte Marcus (Berlin), S« Gunsten der gemeinnützigen Einricktimgen deS Derönndss Wsrliu deö Jüdischen Veanen« bundrÄ 6. W. sindet Sonntag. 11. März, vormittags 11 Uhr 30 Min., im Taticntzienpalast, Tauentzienstraße, Eüe Nürnberger Strasie, eine Filmmatinee stall: „Cavalcave" mit D-iprogramm (Kultur« -Um). Karten zu 1 NM sind zu haben: in der Ge« IchästSstelle Berlin-Grunewald. Königsallee 11a (Fernsprecher J 7, Hochm., 37<!6), bet Frau Horlvih, Lüholv» nfer 19a 03 1, Kurfürst, 4700), bei Frau Arnhvid. Mestendallee 92a (J 9, Heerstr., 2109), bei Frau Stofen« thal-Kuezhnski, Charlvttenburg, Sophienstraste 30 (Knie), sowis bei den Vorsitzenden der Bezrrksgruppen.