Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 13 (1934)
- Issue
- 9 (1.3.1934)
- Date
- 1934-03-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 85% known words query
- IRI
…/2277379-2278044-2278053--08415-2289416- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Äus der neuesten Rechtsprechung Namensadoption ist nichtig Durch Vertrag vom 8. Juli 3933 hat der un-' verehelichte, jetzt 59 Jahre alte Beschwerdeführer I>l 1) mit dem ,Familiennamen „Günther" den 37 Jahre alten Beschwerdeführer zu 2) namens „Manasse" an Kindes Statt angenommen, unter der Vereinbarung, das; dieser fortan ausschließlich den- Familiennamen Günther ohne Beifügung seines bisherigen Familiennamens führen solle. Tas Amtsgericht, hat nach Anhörung der Vertrag, schließenden deren Anträge ans Bestätigung des Aunahmevertrags zurückgewiesen, weil der Vertrag nur zürn Schein geschlossen sei. Tie Beschwerde beider Beteiligten ist vom Landgericht znrückgewiesen worden. Ausweislich des Aktenvermerks des vernehmenden Richters haben die Vertragschließenden vor dem Amtsgericht am 22. August 3933 über den Zweck des Annahlucvertrages erklärt: „Wir nwllen durch die Adoption erreichen, daß der Erschienene zu 2), der evangelisch getauft, ein guter Deutscher und Frontkämpfer ist, einen dcutschklingeudcn Namen bekommt. Wir sind dadurch miteinander verbunden, daß die Stiefmutter der Frau des Erschieneueu zu 2') die Schwester des Erschienenen zu 1' ist". Diese eigenen Erklärungen des Beschwerde- Führers lassen erkennen, daß der mit dem Abschluß des Anualnnevertrages verfolgte Zweck, wenn nicht ausschließlich, so doch jedenfalls in erster Linie daraus gerichtet war. dem Beschwerdeführer zu 2s an Stelle des Namens „Manassc" einen streng dcutschilingenden Familiennamen zu verschaffen, mögen dabei auch die weiteren, in der eidesstattlichen Berficherung der Beschwerdeführer vom 15. September 1933 erwähnten Gesichtspunkte noch nebenbei in Betracht gekommen sein. Ob dieser Annahme, vertrag zum Schein abgeschlossen worden ist, kann dahingestellt bleiben. Tenn der Vertrag verstößt jedeusalls gegen die guten Sitten und ist deshalb gemäß § 133 Abs. 1 BGB nichtig (vgl. JFG 1.101 und 4,113). Ter Abschluß eines llindesaliiiahmevertrages zu dem vornehmlichen Zweck, eine Namensänderung für den Angenommenen herbeiznführen, stellt sich als Mißbrauch einer Rechtseinrichtung dar. die nur zur Befriedigung eines seelischeu Bedürfnisses nach Begründung ' inniger Fanütienbande durch Herstellung eines wörtlichen -lliudesverhültnifses geschaffen ist. Vorliegend sollte jedoch durch die Annahme an -llindes Statt die Erlauguug eines sozialen Vorteils für den Augenommencn durch Ablegung des seinem Fortkommen hinderlichen, nichtarischen Namens erzielt werden. Tic Annahine an Kindes Statt würde also zur Verschleierung der nichtarischcn Abkunft des Beschwerdeführers zu 2) führen. Ein solches Nechtsgcschäft ist aber mit der sittlichen Grundauffassung des neuen Staates, der gerade umgekehrt auf Klarleguug der Hcrkunstsverhältnisse dringt und sich die Scheidung der Fremdrassigen von den Ariern und die Fernhaltung der ersteren von den staatliehen Funktionen zum Ziele gesetzt hat, unvereiubar und widerspricht dem Sittlichkeitsgefühl und Nechtscinpfindeu des Volkes. Ter Annahmevertrag i st deshalb gemäß § 138 A b s. 1 BGB a ls nichtig anzn sehen. Danach ist die Vestäligung des Vertrages vom Amtsgericht mit Recht versagt worden. (LG Berlin, 88 ZK. Beschluß vom 25. 9. 1933 238 T 13996/33 abgedruckt in IW 1934 S 442) Eine „Scheinadoption" zur Verschleierung der Abstammung und Gewinnung eines neuen klingenderen Namens hat auch unserem Sittlichkeitsempfinden stets widersprochen. Das Gesetz „gegen Mißbräuche bei der Eheschließung und der Annahme an Kindes Statt" vom 23. November 1933 soll in Zukunft verhindern, . daß die gerichtliche Bestätigung einer Adoption erfolgt, wenn begründete Zweifel daran bestehen, daß wirklich ernstlich ein dem Eltern- und Kindesverhältnis entsprechendes Familienband hergestcllt werden soll oder wenn im öffentlichen Interesse wichtige Gründe gegen die Bestätigung der Adoption sprechen. Auch bereits rechtswirk.' fnmc Adoptionen können innerhalb von sechs Mo. natca nach Inkrafttreten des Gesetzes für nichtig erklärt werden, wenn der Kindesaimahmevertrag nach den; 9. November 1918 abgeschlossen und tatsächlich ein dem Eltern- und Kindesverhältnis entsprechendes Familienband nicht geschaffen wurde. Wenn der Bonner Gelehrte Professor Döllo tu einer Besprechung des neuen Adoptionsrechts in IW 1931 Seite 140 der Auffassung ist, daß bei rassischer Verschiedenheit stets ein öffentliches Interesse gegen die Bestätigung einer Adoption sprechen wird, so können wir ihm in diestr allgcmeinen Schlußfolgerung nicht beitreten. Tie Geschichte und die Erfahrung des täglichen Lebens lehrt uns, daß auch bei Menschen verschiedener Abkuust im Laufe der Zeit so innige persönliche Beziehiingei; entstehen können, daß berechtigte Gesichtspmckte für die Schaffung eines Eltern- und Kindesverhältuisses sprechen können. Grundsatz, lich ist jedoch auch vom Standpunkte eines selbstbewußten deutschen Judentums der Beseitigung der Schcinadoption beizupflichtcn. Dr. W. R. Das Recht der Titelführung entlassener jüdischer Anwälte In Nr. 7 der „(5. B.-Zeitung" vom 15. Februar 1934 teilten wir eine Entscljeidnng des Oberlandesgerichts (.feile mit, daß Anwälte, deren Zulassung wegen ihrer nichtarischeu Abstammung zurückgenommen ist und die jetzt weder ihren Beruf noch eine andere rechtsberatende Tätigkeit mehr ausüben. Titel wie „Rechtsanwalt a. T." oder „vormaliger Rechtsanwalt" führen dürfen. Wie die „Bossische Zeitung" (Nr. 48 vom 25. Februar 1034) mitkeilt, hatte sich am 24. Februar 1934 ein nichtarischer ehemaliger Rechtsanwalt wegen un-, lauteren Wettbewerbs zu verantworten. Der Angeklagte^ soll Rundschreiben verschickt haben in denen er mitteilte, daß er Hänserverwaltungen zu. übernehmen bereit sei, und er soll für diese Rundschreiben Kopfbogen mit seiner alten Rechtsanwaltsfirma vcrwandt haben. Das Gericht hat noch keine Entscheidung gefällt/ da der Fall noch weiterer tatsächlick)cr Aufklärung bedarf. Tie Frage, ob und unter welchen Boransschungen dte Führung von Bezeichnungen tote „Rechtsanwalt a. D.", „früherer Rechtsamvalt". „freiresigniertcr Rechtsanwalt" unter Strafbestimuumgeu falle, war früher' kreitä umstritten. In dem grundlegenden Kommentar zur Rechtsanwaltsvrdnung von Friedlaender (Dritte Auflage, 1930, I. Schweitzer Verlag, Allgemeine Einleitung Nr. 14, S. 10) wird mit Rosenfeld („DIZ" 1909, S. 1135) angenommen, daß die Führung von Bezeichnungen wie „Rechtsanwalt a. D." oder „Früherer Rechtsanwalt" überhaupt leine Titelführung im Sinne des § 360 Nr. 8 StGB. ist. Dabei komme cs strafrechtlich auch nicht in Betracht, ob das Ausscheiden ans dem Stande wirklich freiwillig oder infolge Urteils oder nur scheinlvr freiwillig erfolgt sei. Maßgebend sei, ob der Betreffende sich den Anschein gebe, als sei er noch Rechtsanwalt. Tics könne z. L. der Fall sein, wem; ein früherer Rechtsanwalt ein Rcchtsüro errichtet und sich „freiresignierter Rechtsanwalt" nenne, weil das große Publikum diesen Ausdruck nicht verstehe und vielfach ^dec irrigen Meinung fein werde, der Betreffende fei noch Anwalt. Ans dem Gesichtspunkt des unlauteren Wettbewerbs könne auch die Führung der Bezeichnung „Rechtsanu'alt a. D." unzulässig, weil zur Täuschung geeignet, sein. In einem Urteil vom 7. Juni 1929 (IT 533/28: IW 1929, S. 1985, Nr. 36) erklärte das Reichsgericht, ein nicht unbeträchtlicher Teil der Nechtsnchenden fasse die Bezeichnung „R'echtsanwalt a. D." dahin auf, das; der Betreffende den Berns wirklich freiwillig aufgegeben halv, das; er i n E h reu ans g e s ch i e d e u sei. Ter Beklagte, der sich der Rechtsanwaltschaft als unwürdig erwieseu habe, habe durch die Führung der Bezeichnung „Rechtsanwalt a. D." den Glauben erwecken wollen, als seien hinsichtlich der ordiningtzmäßigeu Führung der ihm anvertranten Sachen dieselbe;; Garantien gegeben wie bei einem zugelassenen Rechtsanwalt. Das Reichsgericht und Friedlaender unterscheiden also bei der Frage des unlauteren Wettbewerbs, vb ein Anwalt „in Ehren ansgeschieden" ist oder nicht. Die nichtarischen Ainvalte, deren Zulassung wegen ihrer Abstanunung für beendet erklärt worden ist, werden aber nach den Verlautbarungen der Zentralbohördcn durch diese Maßnahme nicht diffamiert; sie sind demnach „in Ehren nusgeschicden." „Deutsch" in der Firmenbezeichnung In Nr. 6 der „C. B.-Zeitnng" vom 8. Februar 1934 berichteten war über einen Beschluß des Kaminergerichts von; 21. Tczeinber 1933 I d X 649-337/33 betreffend die Bedeutung des Eigenschaftswortes „deutsch" in der Firrnenbezcichining. Tas Kanunergcricht war zu dem Ergebnis gekommen. es >verde kaum festzustellen sein, daß sich die Berkehrsanschau- Nlig über den Gebrauch des Eigenschaftsworts „deutsch" in der Firma wesentlich geändert habe. Es fei bedenklich, in der Regelung dieser Frage dem Gesetzgeber vorzugreifcn. Dazu teilt, wie die „Bossische Zeitung" vom 22. Februar 1934 berichtet, die Industrie, und Handelskammer zu Berlin u. a. folgendes mit: Die Industrie- und Haudelskaunuer, die schon immer einer Einschränkung des Firmenzusatzes „deutsch" das Wort redete, hatte in; Sounner 1933 ein Gutachten dahin erstattet, daß nach der jetzigen Berkehrsanschmning das Wort „deutsch" nur dann zulässig erscheine, wenn die Hervorhebung der deutschen Wesensart des Unternehmens land gegenüber notwendig ist, oder wenn >5 Unternehmen gegenüber gleichartigen bischen Unternchincn als deutsches Untern^^ gekennzeichnet werden soll. Tas KmnmeraÄ hat das Bestehen der von der Industrie. u;ü> sS delskammer festgestelltcn BerkehrsansclMuma ncint. Sic Solne ist. daß die A°mühu2L Industrie- und Handelskainmer zu Berlin der r* alle deutschen Kammern angeschlosseu haben m• Einschränkungen des Firinenznsatzes „deutsch"^! die Zukunft vereitelt werden. In; Provüna ‘ schuß der Jndustrm- und Handelskanuner, der am 12. Februar in Brandenburg tagte, kam das % fremden aller dort versainmelten Jndu lricllm und Kanflcute ütx:r die Entscheidung des item;,;ergcrichts unverhohlen zum Ausdruck. Besonder; bedauerlich empfand man. das; durch die Ent Uh. düng des Kammergerichts die vom Aintsqer Berlin ci;;geleilete Säiibernngsaktion geszteorl;oerden kann. Sehr zahlreiche Firmen haben bei dieser Säuberungsaktioi; deren Berechtigung em. ' gesehen und ihre Firina entsprechend geänder' Ter Provinzaiisschus; nah»; von einen; Geschont.' wi;rf Keuutnis, der entgegen der Entscheidung hco, Kaiiunergericlils die in dem Gutachten der Acr> liner Kammer sestgelcgte Berkehrsauschauung H Gesetz erheben null. indem er die Zusätze „deiihch" „national" und ähilliche nur daun noch znlnißn null.;venn ihre Eintragung in; Interesse der tze. samtivirtschaft erforderlich ist. Quellen zu dem Sn Nr. 8 der C.V.- Zeitung vom 22. Februar veröffentlichten Artikel „Vom deutschen Rechtsempfinden" a) LAG. Berlin 21. 11. 33. — 105. S. 1270 gz — KGBl. 1934, 3 =.•: ArbRspr. 1934, 9 iati Prov. Brand. 1933, 188. b) KG. 10. 11. 33. — 1. S. 221. 33 >, RnPrBerwBl. 1934, 36 Dt. Just. 1934, 193 c) LAG. Berlin 6. 12. 33. — 106. T. 208.33 -i CB Ztg. 21. 12. 33. (Nr. 49) Dt. Just. 19:14,30; Volkmar Dt. Just. 1934. 31. d) Krug Dt. Just. 1934, 53. Vgl. ferner über die Uuzukässigkeit der Ab. lehuuug eines jüdischen Richters OLG. Münchu, 21. 9. 33. — Beschw.Reg. 1416. 33. V - BayZ. 1933, 347: . . Die Führung hat wiederholt au?, gesprochen, daß sie das Maß und das Tempo der Durchführung des Parteiprogramms sich vorbehält, und daß dem einzelnen nicht das Recht zusteht, darüber hinaus etwas zu verlangen, wefür die Führung selbst die Zeit als nicht gegeben erachtet, , C ' Beamtenbezüge In; „Ministerialblatt für die Preußische innen Verwaltung" (Nr. 9 vom 28. Februar 1934. Sp. 239) wird ein Nunderlas; des Finauzminister? (zugleich in; Namen des Ministerpräsidenten mrt sämtlicher Staatsministcr von; 16. Februar 193! betr. Festsetzung von Bezügen aus Grund des Reichs gcsetzes zur Wiederherstellung des Derussbeamten' tums) veröffentlicht. Ter Erlas; regelt eine Anzahl von Fwcifch fragen, die bei der Berechnung des NuhcgclM und der Anrechnung von Dienstzeiten sowie der Rerrcchnnng der Bcrsorgungsbezüge entstände;; sind. und Deine familie durch Abschluß einer ssamilien-Versicherung bei dergrössten kontinentalen Legenseitigkeitsanstalt. Hesamlaktioen Qn Millionen schweizer Franken Die Anstalt ist seit 1S66 in Deutschland eingesühtt schweiierischeLebrnsversicherungs-und Aeniensnsiallin Liirich fUialöirc&Mon Berlin w J5, fiurfürlientramm 24, Cel. Bismarit 3 1 4774/75 5uböircftion Berlin tö 5, JinfRr. ß, Qi. 8 2, Hfjora 3742/5608 ALLE BhlüE Hü CM EIS rsyr von der BUCHHANDIUMG ZOO FRITZ RING BERLIN-CHARLOTTENBURG 2. tJoachimsthaler Strasse 43-44 Postscheck-Konto: BERLIN 44846 Fernsprecher: I 1. Bismarck 6506 Zum Scinesterbcginn bestens empfohlen: Zeittafeln der jüdischen Geschichte u. Literatur in Verbindung mit Daten der allgemeinen Geschichte. Zum Gebrauch in Ueüpionsischulen und Volksschulen, bearbeitet von I»p. Morlt/, Ntern. verm. Aufl. Treis 50 Pf. Für Schulen bei grösser, ttezug Rabatt. Verlag Hausfreund, Berlin NW 87» Cuxhavcner Strasse 6. Mieitsn für Export und Inland, Artikel für Versandgeschäfte, Lizenzen für Neuheiten (Haushalt) zu vergeben. MSf©ns BrasEienl^eft Mamburg 'S» Steinstrasse 10a. %m q 4 Dreiser, Jcnnio Gerhardt.. Kellormann, Der Tunnel. Stahl, Einführung in die Kunst. Galsworthy, Die dunkle Blume.. „ Der weisse Afle. Frobenius, Kulturgeschichte Afrikas. Rcheler, Vom Ewigen im Menschen. Mommsen, Römische Geschichte. Brod, Tycho Bralies Weg zu Gott........ Rosenzweig, Zwcistromland.. Müüer, Ein Buch für unsere Mütter.«... Philo Verlag und Buchhandlung Berlin \V 15, l*ftriser.str. 11. Tel. G. m. 6.H., J 2 Oliva 1375, Leihbücherei a.Bayerisch.Platz llRrinann L B n (1 a u er G ru no.w aldstr. 4A,’, Ecke^Müncliener GfüssSäsclsSerei auf cig. Grundst., fester rirn--kündenkreis, angegi. SIarnionimnfnnrla< L«isziu» (Polen), sof. zu vorU»«f<‘n* Für Juden Niederlassung mogls'ii- Offerten unter V. 57,S an die »A*'*’ Xultimg**, Berlin IV. 15. Ir fisi“lU,(2ld! i* l?< i? t: l u'j rj* i iT^ 11 (5,1 «*i ttUAüß, mjf?}© i:<i!i 1 >1 /IN i!•'*)> ü /;\ IV i iW.. Imfersiat 'Ä* f. Knaben u. Mädchen. Yorbereitg. auf französ. baccalaurcat, dtsch. Abitur., od. Uebergang a. franz. Staatsschulen. Moderne gesundb. Erziehung, Sport, Werkuntcrr. Ncnbebrilisch. Aufn. V. Ilaushaltsschülerinnen. Prosp. durch EcoleEuropeinFonlenaysousBois (Seins), Place Moreau David 3. Tel, Tremblay 0203. SQsiie-PüagegfcKi Jlöherc Privafschulc f. Knaben u.Mädchen Berlin V/. 62, LandgraJcnstrassB ie Toi. ». 5 >1147 AlleSchnlgattungen. Halbjahrsverfictzg.. kleine Klassen. Anmeldungen Jederzeit ppSvaSscSiwBo PolScson Borlln W 15, Pariser Str. 4 Oliva 1770 /»Grundschule. attostfr.f.Knab.u. Mädchen nemcinaam. - Lyzealklass.VI-I f. Mädchen Osteraufnahmen für Kinder aller Konfess. indcr-Jugendheim Dad Harzburg •ztlich neloilot. Fcrien-Daueraufonthalt. llr Kclnilcnilnsseno Mädchen Wolterddung, Koch-Us' kunterricht, Gellügcluchu l'rau San.-Etat <CoIm. Ausbildung als Schönheitspflegerill, perfekt in allen Zweigen inkl. Herstellung aller gehr, kosm. Präparate a. d. Grundstoffen. A. Teilkurse durch Fr. Dr. med. Elfride Etirenreich, flerzlin für Kosmetik Eiurfflrstondninm 43. Tel. Bism. 1111. Prospekte. nei yyKdthi! bei ULM Leitung: Hugo Rosenthal Staatlich anerkannte Grund» und höher® Schule mit Oberstufe für Knaben und Mädchen.. Aufnahme vom 6. Lebensjahre an. Gründliche jüdische, insbesondere hebräische Ausbildung. Sport, Werkunterricht, Gartenbau, Hauswirtschaft Schone, gesunde Lage, 580 m hoch, in der Schwäbischen Alb. Prospekte und neue Aufnahmebedingungen durch die Leitung. ScM@ i üklasslgo Realschule. Sport. Gartenbau. Handwerk. Hauswirtschaft. Zcitgomässo Gebührensätze. Die ,lugend lobt hier In einem herrlichen Heim völlig ungestört und frei in fröhlicher Gemeinschaft. Anmeldungen sind zu richten an Prediger llormann Hlrsch-Cohnri». Kneton, Sekfoncm, EtBahen l -2nialwöchentl., imöomuier in eigenem Garton. Modo IJttrgner. Auskunft und Anmeldung H 9 Schrnnrgdf.5127,2—3 Uhr.* liteii/UMW, Or.Gertrud RothgioSor / (C.S.R.)Morgonzeile Fachiirztl. u. i>!id. geleit.. Krzleliungsii. Erholungsheim in schonst, sonn. Lage (ßfil) m Ü. M.). Garle.n, mod. Komfort, liebevolle Behandlung. Deutsche Schulen. Förderung u. Nac.lih. Sport. Erste Referenz, Mli.ss. Preise, Auslu llerllu J 0 Mocs-itr. 5270. Grundschul-Zirkel TV U h o Potsdamer Brück» Anmeldung erbeten: Kurfürst B 1, 1810. O IO n d c r k l u b Ö Bunter IVncIiinittag. Querschnitt durch alle Kurse- Aufführung Sonntag, 4.3., 3*/, Uhr: Trlhüue, Bcrllnerstr. :w, Leitung (Karten bei): stud. med. Heinz Berondt, Kaiserallcc 220, Bavaria 3010. Aufn. i. aüc Kurse. Private Waldschule Lessler Gruuowald am Rosencck für Knaben und MJicIclien Grundschule / Sexta bis Untersekunda Lehrplan der öffentlichen Schulen Sport TanesfaeSttt »s z55l Stäiülsclse TcctinlUum In öer Tsctiechoslowatiel Abt. Maschinen- und Autohau, , und Fernmcidetechnik / I Heizung und Lüftung / Installationen Hochbau / Eisenbeton. 2VS bis 3 Jahre Studium je nach Vorbildung. Eitilriltl.September od. 10-Fener. Unterrichtssprache dcul»®‘ Kostenlose Prospekte durch die Lecons de frangais Diplömeo de 8a Sorbonne J 2 Oliva m Pr*Ä*h» eilt j