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Central-Verein-Zeitung · 1934-02-22 · 8 (22.2.1934) · page 2

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
13 (1934)
Issue
8 (22.2.1934)
Date
1934-02-22
Page
– (sequence 2)
Language
German
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JaJjre durHmachte, kaum bemerkt. Daß die griechische Armee weit nach Kleinasien vorgedrungen war, geschlagen wurde und in wilder Flucht an die Küste zurückflutete, um vor den nachdrängenden Türken noch die Schisse zur Heimat zu erreichen, wurde in Deutschland kaum zur Kenntnis genommen. Dieselben Ereignisse aber waren 2300 Jahre vorher das zentrale Geschehen der damaligen Weltgeschichte gewesen: der Kampf der kleinasiatischen Voller gegen das junge Hellenentum, der Sieg der Europäer und die jahrtausendelange Durchdringung der Küsten des Aegäischcn Meeres mit griechischer Kultur. Wenn auch der akute Anlaß des Krieges von 1021 die Enttäuschung wegen der Kriegsbeute gewesen war, so spielt doch noch etwas von dem Zug der Achäer gegen Troja mit, die Errichtung eines griechischen Vasallenstaats am Pontos Eureinos, dem Schwarzen Meer, die Fortführung der griechischen Revolution von 1931 und vor allem der Besitz der Dardanellen und des Bosporus, vielleicht auch die Wiedererrichtung des Kreuzes aus der Hagia Sophia in der Stadt Konstantins. Indessen waren die Türken, eben erst als Verbündete der Mittelmächte geschlagen, stärker, als die Griechen und ihre Freunde in London erwartet hatten. Die zwiespältige Haltung der großen Mächte gab ihnen Kraft, und die Vernichtung der griechischen Armee war die Begründung des Nationalstaates von Ankara. Die Meerengen bleiben dem Halbmond erhalten, aus Konstantinopel wurde Istanbul.. .'Zugleich aber bedeutete der Vertrag von Lausanne vom September 1922 die Entscheidung über die östliche Küste der Aegäis. Mit einem Federstrich wurde über das Geschick einer Bevölkerung entschieden, die nahezu 3000 Jahre dort ansässig gewesen war. Ter sogenannte' griechisch - türkische Beoölkcrungsanstausch setzte in dein Raum an den beiden Seiteil des Meeres nahepr zwei Millionen Menschen in Bewegung, nachdem schon seit dem Beginn der Balkankriege, 1912, ein großer Teil' der in den wechselnden Kriegsgebieten wohnenden Menschen immer wieder von Haus und Hos vertrieben worden waren. Das Minderlwitenproblein wurde in der diktatorischsten Weise gelöst, die nur möglich ist: alle Griechen aus der Türkei nach Griechenland, alle Türkerl ans _ Griechenland nach der Türkei. Nnr für die Konstantinopeler Griechen. die dort vor 1918 gewohnt hatten, unirde eine Ausnahme gemacht; sie durften bleiben, wenn sic nicht im Laufe des Krieges ihren Wohnsitz verlassen hatten. Als Ausgleich nahmen die Griechen die aus dem neu errungenen Westthrazien vertriebenen muselmanischen Bauern wieder aus. Entschädigungen für die zurückgelassenen Besitztümer wurden nicht gewährt, das ausnehmende Land sollte seine Einwanderer unterüringen. Die Griechen mußten nur die nicht bedeutende Summe voll knapp 473 000 Pfund Sterling für die Verrechnung der Zerstörungen des Feldzugs zahlen. Tie Ausgabe für die bcibcn Völker war sehr verschieden. Nach der Türkei kamen etwa -'>00 000 Menschen ans Griechenland, meist Balicrn ans Thrazien und Mazedonien. die in den menschenleeren Gegenden Kleinasiens ein leichtes Unterkommen fanden. Ta sie aus einer höheren Knltnrsphäre kamen, waren sie für den jungen Staat Mustapha Kemals ein wertvoller Geivinn. Um so schwerer war die Aufgabe für G r i e ch c n l a n d. Nicht weniger als 114 Millionen Menschen mußten in ein Land zilrück, das sic fast alle nie gesehen hatten, und das knapp 5 Millionen Einwohner zählte. Dasselbe Verhältnis, als wenn heute nach Deutschland plötzlich 20 Millionen neue Einwohner Einlaß begehren In der „Deutschen Justiz". dem amtlichen Organ des Neichsmmisters der Justiz, des preußischen und des bayerischen Justizministers, verösfentlicht der durch seine Tätigkeit international bekannte deutsche Rechtsanwalt Professor Tr. G r i m m (Essen) einen Bericht über die Zusammenhänge und den Verlauf des Prozesses, der sich vor einiger Zeit vor dem Internationalen Gerichtshos in Kairo abgespielt hat. Gegenstand des Verfahrens war die von uns in der „EV-Zcitung" Nr. 5 vom 1. Februar erwähnte, vom Deutschen Verein in Kairo in deutscher Sprache verfaßte und im Trient verbreitete Rechtfertigung der Maßnahmen der Hitler-Regierung zum Judenprvblem. Hiergegen hatte ein iiiibekanilter jüdischer Wechselagcnt. Umberto Jabös, vertreten durch einen Anwalt m Kairo, Leon Gastro, der daneben auch Präsident einer in weitesten Kreisen iinbekannten Liga gegen den Antisemitismus ist, eine Klage angestrengt. die er verantwortungslos und uulcgitimiert als „große Abrechnung der ägyptischen Inden mit der Hitler-Regierung" ankündigte. Sic kam am 22. und 24. Januar zur Verhandlung. Wir lassen nun Professor Grimm selbst sprechen: „Ans Antrag der Staatsanwaltschaft wurde zunächst abgesonderte Verhandlung über die Frage der Zulässigkeit der Klage (recevabilitü) und den Klagegrnnd angeordnet. Die deutsche Verteidigung, unterstützt von dem ägyptischen Anwalt Kamel S c d k y V c y. nahm den Standpunkt ein, daß zunächst einmal die Bro. schüre lediglich die Judenfrage in Deutschland behandle und somit den jüdischen Wechselagcnten würden. Dazu: waren die finanziellen Kräfte durch die vorhergehenden zehn Jahre Krieg weitgehend erschöpft, das Budget nicht ausgeglichen, die Währung zerstört, die Innenpolitik durch dauernde Kämpfe alles andere als konsolidiert. Wenn trotzdem das schwierige Problem in kurzer Zeit gelöst werden konnte, unter Anspannung freilich aller Kräfte des Landes, so ist damit in der Tat eine große Leistung geschaffen worden. Eine griechische Statistik berechnet die Kosten der Unterbringung, die mit einem Neuaufbau des ganzen Landes Hand in Hand ging, aus 28 Milliarden Drachmen, gleich 75 Millionen englische Pfund zum Stabilisicrungskurs. Pro Kopf der.eingewanderten Bevölkerung sind dies etwa 50 Pfund. Darunter befinden sich nicht nur Barausmendungen, die durch zwei internationale Anleihen Griechenlands unter den Auspizien und der Garantie des Völkerbundes in Höhe von 12,3 Pfund Sterling und später von 12,17 Millionen Dollars in London und New-Pork zu sehr hohen Zinssätzen und ungünstigen Bedingungen ausgenommen wurden. Insgesamt hat sich Griechenland für die Flüchtlinge mit 16,38 Millionen Pfund Sterling an das Ausland verschuldet — das Ergebnis ist freilich, daß seit mehreren Jahren die Zinsen nur zum kleinen Teil bezahlt wurden. Werte in etwa gleicher Größe stellte die griechische Regierung in Form von Land aus Staatsdomänen, Materialien für die Gesundung des Bodens, den Bau von Straßen, santiären Einrichtungen usw. zur Verfügung. Ein großer Teil entfällt weiter aus die bisher geleisteten Anleihezinsen. Tie Flüchtlinge kamen ab Frühjahr 1923 zum Teil völlig mittellos an. Bezeichnend ist, daß sich etwa 50 000 Waisen darunter befanden, die in öffentliche Fürsorge genommen werden mußten. Amerikanische und englische Wohltättgkeitsorganisationen versuchten, bei der ersten 'Unterbringung der Auswanderer zu Helsen. Das Hauptproblem aber war, 1,22 Millionen Menschen, darunter 050 000 Städter ans Kleinasien, unterznbringen. Tie Landbevölkerung war.leichter seßhaft zu machen. Weite Gegenden Thraziens und Mazedoniens waren' menschenleer geworden, und so konnten dort 145 000 Familien irr der Landwirtschaft, besonders im Tabakbau, Unterkunft finden. Ein internationales Komitee, bestehend aus zwei Griechen, einem Engländer und eirrem Anrerikaner, organisierte die Arbeit. Die Regierung stellte 840 000 Hektar Land bereit, über 55 000 Häuser wurden neu erstellt, die ebenso wie der zur Verfügung gestellte Viehbestand im Laufe der Jahre bezahlt werden müssen, wogegen dann Grund und Boden, durchschnittlich 314 Hektar je Ansiedler, in dessen Besitz umsonst übergehen. Der Erfolg war, daß die griechische Tabakernte von 1922 bis 1931 von 25 aus 45 Millionen Kilogramm stieg. Schwieriger war es, die kulturell hochstehenden Städter, die in Kleinasien gegenüber den Türken die Oberschicht der Bevölkerung gebildet hatten, unterzubringen. Sie einzugliedern, war deswegen problematisch, weil sic lange einen Staat im Staate bildeten, die bisherige Oberschicht, zu der auch die Inden von Saloniki gehörten, weitgehend verdrängten. Sie sind bis heute noch nicht ganz assimiliert. Die Industrialisierung des Landes hat zwar einen großen Teil absorbiert, aber sie bilden immer noch eine deutlich erkennbare Gruppe. Die Wirtschaftskrise hat auch Griechenland wieder vor neue Fragen gestellt, die das „ärmste Land Europas" kaum von sich aus wird lösen. M. L. mA Iabcs in Kairo schon in tatsächlicher H i n s i ch t nichts a n g e h c. Sie rollte vann das ganze Rechtsproblem aus, ob und inwieweit eine Jndividualtlage eines Mitgliedes einer Kollektivität wegen Beleidigung dieser Kollektivität zulässig sei. vscit Jahrhunderten haben sich die Juristen aller Länder mit dem Problem des Klagercchts von Einzelmitgliedern bei Beleidigung von Kollektivitäten beschäftigt und übereinstimmend den Standpunkt eingenommen. daß bei. großen Kollektivitäten cm Klagerecht des Einzelmitgliedes nicl)t gegeben sei. Es kam zu außerordentlich interessanten Rcchtedcbattcn darüber, ob ein einzelner Jude in Aegypten^ berechtigt sei, ivegen einer Broschüre über das Hitler-Problem in Deutschland einen Zivilprozes; auf Schadensersatz anzustrengen. Ter ägyptische Staatsanwalt. Fvuard Bey Hamdi, schloß sich der deutschen Aussassung an, daß ein derartiges Klagerecht nicht gegeben sei, ebenso das Gericht. Tie Klage des Umberto Jabös gegen den Teiitscheu Verein wurde für unzulässig erklärt und a b g e w i e s e n . . . Aus diesen Alissührungen ergibt sich also, daß in Kairo ans die Nichtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassungen der klägerischen oder der beklagten Partei mit keinem Wort cingegangen wurde, sondern daß lediglich die Frage der Klagebcrechtigung (Aktivlegitimation) behandelt und entschieden worden ist. Tie Leser der „CA-Zeitung" kennen die Frage, um die es sich hier handelt, ans der Tätigkeit des Eentral-Verelns als das Problem der sogenannten Kollcltivbeleidigung. Das Urteil entspricht auch der ständigen deutschen Judikatur, Am 13. Januar 1934 waren 125 Jahre verflossen, seit Großherzog Earl Friedrich, der Schöpfer Badens, als erster deutscher Fürst der Judenheit des Großherzogtums Baden die Rechte einer anerkannten Religionsgemeinschaft verlieh und die Verwaltung dieser Gemeinschaft „einem an dem Sitz der Staatsregierung auszustellenden jüdischen Oberrat" unterstellte. Die von ihm geschaffene Einrichtung hat sich im Laufe der Jahrzehnte in manchen Einzelheiten des Aufbaus gewandelt, in ihren Grundzügen beruht aber atlch die heutige Organisation der badischen Juden auf diesem Gesetzgebungswerk des großen. badischen Fürsten. Die Lage der deutschen Judenheit schloß selbstverständlich jede taufe Feier anläßlich der Wiederkehr des Geburtstages der badischen Landessynagoge aus; die Nöte der Gegenwart konnten aber den Oberrat nicht von der Verpflichtung entbinden, der geschichtlichen Bedeutung dieses Tages in einer ernsten Feierstunde zu gedenken, die anläßlich einer Tagung des Synodalausschusses am 25. Februar 'stattsindet und ihre besondere Weihe durch die Teilnahme des Präsidenten der Reichsvertretung der deutschen Inden, Leo Baeck, erhält. Mit dem Oberrat und den Vertretern der jüdischen Gemeinden gedenkt die gesamte badische Judenheit in aufrichtiger Dankbarkeit an diesem Tage der Gründung ihrer religiösen Zentralbehörde; denn ihr ist es in der aufopfernden Arbeit von vier Generationen gelungen, eine Verwaltung aufzubauen, die durch ihr festes Gefüge dem religiösen Leben der badischen Juden eine wirksame Stütze sein konnte. Es ist nicht möglich, im Rahmen unserer Zeitung die Arbeit des badischen Oberrats zu würdigen. Es kann hier auf die anläßlich der Jahrhundertfeier der Badischen Landessynagvge herausgegebene „Geschichte der badischen Juden" von Adolf Lew in und auf das Gedenkbuch verwiesen werden, das der Oberrat demnächst zur 125jährigen Wiederkehr seiner Gründung erscheinen läßt. Wohl aber muß anläßlich dieses Tages in aufrichtiger Dankbarkeit der Männer gedacht werden, die in den letzten Jahrzehnten dem Oberrat Lkndhcrndel mH Bauernschaft Die „Allgemeine VlehhandelS-Zeitung". amtliches Organ des Reichsverbandes des nationalen Viehhandels Deutschlands E. V., zitiert in ihrer Nr. 7 vom 16. Februar eine „beachtliche Erklärung der Landesbanernschaft Ostpreußen" über das Recht der Bauern und Landwirte, bei Genossenschaften oder bei Landkauflenteu im freien Handel ihre Erzeugnisse zu kaufen oder zu verkaufen. „In der „Georgine", dem Amtsblatt der LandcSbauernschaft Ostpreußen", so heißt cs, „wird die nachstehende Erklärung der Landesbanernschaft Ostpreußen veröffentlicht, die von dem Landesbanernführcr Otto und den LandeShailPtabtei- InngSleiter 111 und IV unterzeichnet worden ist. Wegen ihrer grundsätzliche Bedeutung geben wir sie nachstehend wieder, da dieselben Gedankengünge, die in der Erklärung niedergclegt worden sind, entsprechend selbstverständlich auch für alle anderen Gebiete deS Reiches gelten. Im Interesse des Aufbancs des Reichsnährstandes ist cs notivendig, verschiedenen in der Provinz herumgehenden Gerüchten, die den Bauern irreführen können, seitens der Landesbanernschaft entgegenzntreten. 1. ES ist unzutreffend, das; heute der Bauer oder Landwirt sich entscheiden muß, ob er in Zukunft mit dern Landkausmarm oder mit der landivirtschastlichen Genossenschaft handeln will. Er bleibt nach wie vor in seinen Entschlüssen frei, sein Getreide zur landwirtschaftlichen Genosseuschast oder zum Laiidlaufmann zu fahren. 2. Es ist unzutreffend, daß von irgendeiner amtlichen oder halbamtlichen Stelle ein Druck auf den Bauer oder Landwirt ausgeübt werden darf, um ihn zur Bevorzugung einer landwirtschaftlichen Genossenschaft oder eines Landhändlers beim Bezug und beim Msntz seiner Erzeugnisse zu veranlassen. 3. Es ist unzutreffend, daß ein Bauer oder Landwirt gezwungen werden kann, einer landwirtschaftlichen Genossenschaft beizutreten. Die landwirtschaft« lichen Genossenschaften, welche der Hauptabteilung III des Ncichsnährstandes angehörcn, der Landhaudcl und die bc- und verarbeitende Industrie, die der Hauptabteilung IV des Reichsnährstandes angehören. sind gleichberechtigte Mitglieder des Reichsnährstandes. Die Weitcrverbreitimg falscher Gerüchte muß als Sabotage des Aufbaus des Reichsnährstandes angesehen werden, die entsprechend geahndet werden wird." WZchkMNWNZSW Im Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Deutschen Handwerks vom 29. November 1933 wurde der Reichswirtschaftsminrster und der Neichsarbeitsminister ermächtigt, die erforderlichen Durchführungsbestimmungen zu erlassen In einem im Einvernehmen mit dem RelchSarbeitsmmister an die Landesregierungen gerichteten Rundschreiben weist der Reichswirtichaftsminister daraus hin, daß die erforderlichen Vorschriften in Kürze erlassen und ut «tfitr den Stempel ihrer Persönlichkeit ausgedrücktz haben. In erster Reihe steht hier der unvergessene Geheimrat Dr. David Mayer, der in 37jähriger aufopfernder Arbeit die Kraft seiner starken Persönlichkeit für die israelitische Religionsgemeinschaft Badens eingesetzt hat. Während seiner Tätigkeit stand die formelle Leitung des Oberrats christlichen Ministerialkommissären zu. Wie aber bei der Umgestaltung der Verfassung im Jahre 1921 der letzte Ministerialkommissar zutreffend darlegte, war Geheimrat Mayer der eigentliche „Arbeiter" des Oberrats, die verkörperte Tradition der badischen Israelitischen Religionsgemeinschaft. Die infolge der Staatsumwälzung von 1918 eingctretene Aendernng der rechtlichen Stellung der Religionsgemeinschaften bedingte auch eine Aendernng der Verfassung der Badischen Landessynagoge. Das glückliche Zustandekommen dieses umfassenden Werkes ist das Hauptverdienst des ersten jüdischen Vorsitzenden des Oberrats. Tr. Moritz S t r a u s. Karlsruhe (den der Eentralvercin zu seinen bewährtesten Ehrenmitgliedern zählen darf», und seines Vertreters. Dr. Pfälzer. Weinheim, des eigentlichen Vaters der heutigen Verfassung. Seit mehr als elf Jahren steht an der Spitze des Oberrats Pros. Dr. Nathan Stein. Karlsruhe. Er hat trotz Inflation und Wirtschaftskrise die finanzielle Basis der Landcssynagoge auf sichere Grundlagen gestellt und durch Schaffung eines ausreichenden Pensionsfonds den Knltnsbeamten der Ge-- meinden die Möglichkeit gegeben, sich unbeschwert durch wirtschaftliche Sorgen und gestützt auf ein neuzeitliches Beamtenrecht ihren religiösen und geistigen Ausgaben widmen zu können. Mit seiner unbeirrbaren Unparteilichkeit ist es ihm gelungen, die Einheit des badischen Judentums zu erhalten und zu festigen und in schwerster Zeit durch aufrechte Haltung und die Würde seiner Persönlichkeit den badischen Inden ein wahrer Führer zu sein. Seine Leitung ist die beste Bürgschaft dafür, daß es dem Oberrat gelingen wird, die bewährte Organisation zu erhalten und zu festigen und das badiiche Judentum wieder besseren Zeiten entgegenznführen. Dr. IV. auf dein Gebiete des JnmlngSivcsens grundlegende Aendcruligen bringen würden. An stelle von jrcim Innungen und Zivangsinnungcn lvürden in Zukunfl nur noch Pflichtinnungen bestehen. Der Minister betont, das; aus diesem Grunde die Neubildung von Zwangsinnungen und freien Innungen unerwünscht sei. Die Handwerkskammern und Verbände sollten vielmehr setzt schon Pläne pp: die zukünftige Pflichtorganisation entwerfen. Wie erinnerlich, wurden in einem Rimdschreibe» des Deutschen Handwerks- und Gcwerbekamwcr. tages an die deutschen Handwerks- und Gewerbekaiiiineru vom 6. Dezember vorigen Jahres über die Ziilassiing jüdisclier Jugendlicher zum Handwchk folgende grundsätzliche Ausführungen gemacht: .chm einer kürzlich stattgehabten Besprechnng im Reich--, ivirtschastsmmisterium über die neue bevnssständijlbe Ordnung im Handwerk ist die Festlegung irgend, ioelcher Vorschriften, die nichtarische Handwerker von der Lehrlingsausbildung, von der Zulassung zu den Prüfungen des Handwerks, von der Zug/'' Hörigkeit zu den kommenden Pflichtinnnngen sowie von "der Lehrlingsanleitimg usiv. ausschkießen. ab« gelehnt worden, da sie mit dem Eharakter der Reichsgewerbeordnung als einer lex specialis unvereinbar sind . . Wir hoffen, daß die angekündigten Durchführungsbestiminungen den gleichen Standpunkt einnehmen werden. Tretet dem Hanäßlsvertrctcrföc^sössc^ss Sein Ccntralvcrcb ösi EcbtaRg, faßfesirteerS Die Auflösung der bisherigen Berufsorganisation der Handelsvertreter, des Centralverbandes deutscher Handelsvertreter-Vereine, hat die Bildung einer neuen Organisation zur Folge gehabt, die auf dem Arierparagraphen küsst. Da die jüdischen Handelsvertreter dadurch organisationslos geworden sind, soll in Zusammenarbeit mit bewährten früheren Führern des Beruls ein Handclsvertreterfaehausschuss im Central* verein gebildet werden. Der Fachausschuss will für die Sicherstellung der Berufsausübung der jüdischen Handelsvertreter nach den für die deutsche Wirtschaft geltenden Grundsätzen arbeiten und die berechtigten beruflich-wirtschaftlichen Belange der jüdischen Handelsvertreter wahrnehmen. Er wird ihre latigkeit streng und ausschliesslich auf diese für die Handelsvertreter bestehenden Berufs¬ und Wirtschaftsfragen beschränken. Alle jüdischen Handelsvertreter, die mit diesen rein wirtschaftlichen Zielen übereinstimmen, wollen sich ungesäumt unter der Kennzeichnung „Handelsvertreterfachausschuss“ an die Geschäftsstelle des Centralvereins, Berlin W15, Emser Str. 42, wenden.

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