Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 45 (23.11.1933)
- Date
- 1933-11-23
- Page
- [Seite] (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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SONDERBEILAGE DER CENTRAL-VEREINS-ZEITUNG Nr. 45 ★ 23. NOV. 1933 IL^/Sa Im Laufe der letzten Monate sind in der Ocffentlichkeit zahlreiche Kundmachungen amtlicher und parteiamtlicher Natur — Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Erklärungen bekannt gegeben worden, die sich auf die Beruhigung und den Neuaufbau der Wirtschaft beziehen. Ausgangspunkt und Ziel aller Massnahmen, denen diese Kundmachungen zugrunde liegen, ist die Arbeitsbeschaffung. Sie ist der ausschlaggebende Gesichtspunkt, hinter dem nach dem Willen der Regierungsstellen alle anderen Gesichtspunkte zurückzustehen haben. In der „C.V.-Zeitung66 sind diese ausserordentlich wichtigen Kundmachungen, soweit sie für den jüdischen wirtschaftenden und arbeitenden Menschen von Interesse sind, jeweils im gegebenen Augenblick bekannt gegeben worden. Nachstehend veröffentlichen wir eine systematische Uebersicht über die wesentlichsten einschlägigen Erlasse aus der neuesten Zeit. Wir haben dabei die Quellen stets genau zitiert. Grundsätzliche Richtlinien Die Grundsätze des Reichswirtschaftsministers Unk']- dem Vorsitz des Reichswirtsrliuflsminister Dr. Sc h m i 11 fand im Reiehswirtschaftsministerium eine Besprechung' mH den Leitern der Wirischaflsivssorts der Länder statt. A m 11 i e li wird darüber mitgeteilt: Der Reichswirtsdiaftsniinister wies darauf hin, dass nunmehr mit aller Entschiedenheit praktisch sichergestellt werden müsse, dass die Wirtschaftspolitik allein und unter ausschliesslicher Verantwortlichkeit des Reichswirtschaftsministers und der Wirtsehaftsminisier der Länder, soweit letztere zuständig sind, geleitet wird. Er betonte, dass es vor allem darauf an komme, dass die Wirtschaft injeder Hinsichistabilund sie her geführt werden müsse, und dass Ordnung und Rechtssicherheit die unerlässlichen Voraussetzungen für eine tatkräftige Förderung des unverkennbar beginnenden Aufstieges der Wirtschaft sei, Frankfurter Zeitung Kr. 512-514 vom 13. 7. 33. Der Rcichs wirtüchaftsminister (HG 12 083/33) im ,»Gesetz zum Schutz des Einzelhandels“ vom 1. 9. 33. In diesem Zusammenhang sehe ich wich durch die mir noch immer aus den verschiedensten Teilen des Reichs angehenden Anfragen und Beschwerden zugleich mrauiasst, erneut darauf hinzuweisen, dass 'üo unbedingt, erforderliche weitere Bedingung und ein einheitlicher organischer ft'euaufhau der gesamten Wirtschaft nur er- T'wlh werden können, wenn von den zur Vollstreckung des Willens der Reichsregiening berufenen Behörden alle Massnahmen Kundgebung des Reichsarbeitsminicters vorn 22. Juli 1933. bir In midgcTmug des Herrn Reiehsbunzlcrs über den Abschluss der deutschen jovolulinn, die Mitteilungen des Herrn o/'irhsminislors des Innern, der schärfste •b^nalmieu androht gegen unbefugte '’TM'ifiV in (jj(. Wirtschaft und gegen ‘h''s;.'c|itimg von Anordnungen der Träger g blaatsautorität, sind allen Dienst- •/t(“llcii in Roich und Ländern bekanntgegeben .worden. b)i Anschluss daran hat der Herr l’1 Russische Ministerpräsident für den Be- 'fH'h seiner Verwaltung befohlen, dass y>iUrohen der Staatsverwaltung oder gar 11S r i f f o in s i e durch aussen- ‘ e V' n d e Fers o neu in Z u k u n f t er boten sind. Derartigen Vergehen sei mit allen Mitteln entgegen- /,ul roten. Demzufolge erwarte ich, dass auch in tteiiiem Arbeitsbereich die Autorität der ‘^isregierung unter allen Umständen ^••gestellt bleibt und jeder Versuch, sie; erschüttern, unterbunden wird. Ins- -sonderc verweise ich aus den Aus- Hrungen des Herrn Reichskanzlers auf Punkte: 1» Jede Nebenaktion, möge sie vermieden werden, welche durch Nichtachtung bestellender Gesetze das Gefühl der Rechtssicherheit gefährden und neue Beunruhigung in die Wirtschaft tragen könnten ... Ministeriell-Blatt für Oie P rcus.sisehc innere Vcnculluug, Teil J. Ausgnlu: A, Kr. 50 vom ■1. JO. 33. Spotte 1115. Aua einer Verfügung des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen an die Regierungspräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister seines Bezirkes, auf Grund eines ihm zugegangenen Schreibens des Reichswirtschaftnministers. . . . Obwohl in der Zwischenzeit mehrfach darauf hingewiesen worden ist, dass unter den zurzeit bestehenden wirtschaftlichen Verhältnissen die Rücksicht auf die Lösung des im Vordergrund aller Ueberlegungen stehenden Arbeilsiosenprobtems allen anderen Ueberlegungen voranzugehen hat, und obwohl von der Rciclisregierung immer wieder darauf hingewiesen. worden ist, dass in der Wirtschaft nur das Können ausschlaggebend sein darf, und dass alle Eingriffe in die Wirtschaft, sowie jedes unbefugte und unberechtigte Vorgehen gegen einzelne Personen, unbedingt zu unterbleiben haben (siehe auch Verfügungen des Stellvertreters des Führers der NSDAP vom 7. Juli und 8. August 1033) lauten die mir aus Ihrem Arbeitsbereich zukommeuden Berichte nach wie vor dahin, dass Waren- und Kaufhäuser, Einheitspreisgeschäfte, kaufhausähnliche Unternehmungen nach wie vor erheblichen Störungen unterliegen . . . Frankfurter 'Zeitung Kr. i50100 vom 17. 10.33. herkommen, woher sie wolle, muss zurückgewiesen werden. 2. keinerlei Organisationen oder .Parteistellen irgendwelcher Art dürfen sich Regierungsbefugnisse an- „lassen, Personen absetzen und Aeniter besetzen. Wie in bezug auf die Wirtschaft allein der Herr Reiehswirlschaftsminister, so ist auf dem Gebiete der Aufgaben des Reichsarbeitsministeriums allein der Reichsarbeitsmiuister zuständig und den Richtlinien der Politik des Herrn Reichskanzlers verantwortlich. Reichsarbcitsblafl 1033. Teil 1. Kr. 21 vom 25. 7. 33. S. 131. Durchführung Her Verordnung des Reichswirtschaf tsministers über den Abbau der selbständigen Handwerksbetriebe in Warenhäusern Au« einem Rundcrlass de* Preu*sischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit vom 20. 9. 1933 - II 18 783/HI v 2881 ZA. Eingriffe Unbefugter in Einzelhandelsbetriebe sind mit allen Mitteln zu verhindern. Gegen Personen, die sich solcher Eingriffe schuldig machen, ist mit polizeilichen Zwangsmassnahmen oder Strafanzeigen .vorzugehen. 'An alle Pol.-Behörden. 1)er Reiehswirischaftsminisler U G 12 033133 Berlin, den, 1. 9. 1033. Gesetz ziiitt Schutz (len FAuzrlhnudvts — .ihhuu <lcr selbständigen Ifmittlrerl;sbctrillte (') In diesem Zusammenhang sehe ich mich durch die mir noch immer aus den verschiedensten Teilen des Reichs /.„gehenden Anfragen und Beschwerden zugleich veranlasst, erneut darauf hinzuweisen, dass die unbedingt erforderliche weitere. Beruhigung und ein einheitlicher organischer Neuaufbau, der gesamten Wirtschaft nur erreicht werden können, wenn von den zur Vollstreckung des Willens der Heichsregierung berufenen Behörden alle Massnahmen vermieden werden, welche durch Nichtachtung bestehender Gesetze das Gefühl der Rechtssicherheit gefährden und neue Beunruhigung in die Wirtschaft tragen könnten. (») Diese Interessentenkreise, die bisher mit dem Anspruch aufgetreten sind, ihre weitergehenden Forderungen und deren alsbaldige Verwirklichung lägen im Sinne der Wirtschaftspolitik der Heichsregierung, sind nachdrüeklichst darauf hinzuweisen, dass, wie ich schon betont habe, durch die Gesetzgebung zum Schutze des Einzelhandels und das Ges. über das Zugabewesen der Wille der Roichsregieruiig in dieser Beziehung nunmehr eindeutig klargestellt ist. Die Reichsregierung kann cs nicht zulassen, dass durch eigenmächtiges Eingreifen mittelbar oder unmittelbar ihren Entsehliessungen über die Stellung der/hier in Betracht kommenden Unternehmungen in Rocht lind Wirtschaft vorgegriffen und versucht wird, ihr die Freiheit des Handelns durch Schaffung vollendeter Tatsachen zu nehmen. Sie wird solche Disziplinlosigkeiten als VPrstoss gegen das Führerprinzip und als Sabotage des wirtschaftlichen Wiederaufbaues im Sinne dos Erlasses des RMd.I v. 10. 7. 1033 behandeln. Im Interesse der Erhaltung der fraglichen Unternehmungen als Arbeitsstil Heu einer sehr grossen Zahl deutscher Angestellter und Arbeiter und als Arbeitsvennittier für eine, noch weit grössere Zahl von ihnen sind Boykotts und andere Massnahmen, die sie im Geschäftsverkehr mit ihren Lieferanten oder ihren Abnehmern behindern (z. B. Aufstellung von schwarzen oder weissen Listen, Nichtaufnahnie in Bezugsquellenrcgister, Insenitensperren, Abschrecken der Kundschaft durch Postenstehen, Flugblätter, Plakate, Warnungen, photographische Aufnahme der Käufer oder deren Belästigungen in anderer Form, li. ä.) oder eine Einflussnahme im Sinne der Aufgabe bestimmter Warenarten oder Betriebszweige von jedermann zu unterlassen. Eingriffe dieser Art sind im übrigen allen Angehörigen, Dienststellen und Einrichtungen der NSDAP und den ihr nahestehenden Organisationen bereits durch Befehl des Stellvertreters des Führers, Rudolf Hess, v. 8. 7. 1933 sowie durch einen weiteren Befehl vom 8.8.1933 nachdrüeklichst untersagt worden. (7) Ich bitte daher, mit aller Entschiedenheit darauf hinzuwirken, dass derartige Eingriffe künftig unterbleiben und dass Körperschaften und Personenvereinigungen entgegenstehende Anordnungen und Beschlüsse unverzüglich aufheben, sowie darum, dass den Nachgeordneten Dienststellen alsbald Weisungen im Sinne dieses Schreibens zugehen. (Fettsatz durch uns. D. Red.) An die Landesregierungen, für Preussen an den Minister für Wirtschaft und Arbeit, Ministcrial-Blatt, für die Prcussischc innere Verwaltung, Teil I, Ausgabe A, Nr. 50 vom 4. 10. 33. Spalte 1115 ff. Der im Gesetz zum Schutze des Einzelhandels (Absatz 6) erwähnte Befehl des Stellvertreters des Führers, Rudolf Hess, vom 8. Juli 1933 zur Warenhausfrage heisst, im Wortlaut: Die Einstellung (1er NSDAP zur „Warcnliausfrage ist im grundsätzlichen nach wie vor unverändert. Ihre Lösung wird zu geeigneter Zeit im Sinne des NS-Programms erfolgen. In, Hinblick auf die allgemeine Wirtschaftslage hält die Parteileitung vorerst ein aktives Vorgehen mit dem Ziele, Warenhäuser und warenhausähnliche Betriebe zum Erliegen zu bringen, für nicht geboten. In einer Zeit, da die NS-Rogierung ihre Hauptaufgabe darin sieht, möglichst zahlreichen arbeitslosen Volksgenossen zu Arbeit und Brot zu verhelfen, darf die NS-Bewegung nicht dem entgegenwirken, indem sie Hunderttausenden von Arbeitern und Angestellten in den Warenhäusern und den von ihnen abhängigen Betrieben die Arbeitsplätze nimmt. Den Gliederungen der NSDAP wird daher untersagt, bis auf weiteres irgendwelche Aktionen gegen Warenhäuser und warenhausähnliche Betriebe zu unternehmen. Andererseits ist es den Mitgliedern der NSDAP verboten, für Warenhäuser zu werben. .V3-Korrespondenz, Völkischer Beobachter (Berliner Ausgabe). 130. Ausgabe vom S. 7. 33 Unbefugte Einmischung in Wirtschaftsbetriebe Rundcrlass des Ministers dos Innern vom 26. 10. 1933 — II G 1937—4/1 Der Reichsarbeitsminister und der Reichswirtsehaftsniinister weisen in einem Runderlass vom 21. Oktober 1933 darauf hin, dass noch immer Fälle gemeldet würden, in denen unberufene Kreise in Verhältnisse der einzelnen Betriebe eingrifle.it, indem sie auf die Zusammensetzung der Belegschaft und auf die Entlassung von söge,nannten Doppelverdienern usw. Einfluss zu gewinnen suchten. Es sei sogar vorgekommen, dass ausserbetriebliche Steilen, wie Fachschaftswarte oder Verbandsangestellte, an Unternehmer ihres Bezirks das Ansinnen gestellt hätten, die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern von ihrer Zustimmung abhängig zu machen. Schliesslich hätten sich auch an einzelnen Orten Büros aufgetan, die den Anspruch erhöben, als Schiedssteilen oder Schliehlungsaussrhüsse über Massnahmen innerhalb eines Betriebes Entscheidungen zu fällen. Von Regierungsseite ist mehrfach betont worden, dass derartige Eingriffe in die Wirtschaft nicht mehr länger geduldet werden köipien. Ich erwarte daher von den Nachgeordneten Behörden, dass sie mit Nachdruck und Tatkraft diesen Mis** ständen entgegentreten und die notwendigen Massnahmen zur Sicherung des gesetzlichen Zustandes treffen. Kein Betriebsführer ist verpflichtet, Vorladungen und Anordnungen von Stellen Folge zu leisten, die nicht durch Gesetz oder durch die Regierung dazu berufen sind. Kreise, die unerlaubte Zumutungen unter Anwendung von _ Druckmitteln stellen, haben zu gewärtigen, wegen Anmassung von Amtsbefugnisspn. oder Störung des Wirtschaftsfriedens zur Rechenschaft gezogen zu werden. An die Ober- und Reg.-Präs., den Pol.-Präs. in Berlin Minislerial-Blatt für die Preussischc innere Verwaltung, Teil I, Ausgabe A, Kr. 55 vom 1. 11. 33. Spalte 1281-82. /O Jegea Eingriffe in