Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 43 (9.11.1933)
- Date
- 1933-11-09
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Mich§M§ DMeOWchlMhe Der NcichZausschuß der jüdischen Jugend» verbände Deutschlands ist am 3. November van dem Jngendführer des Deutschen Reiches ats alleinige verantwortliche Zeutralorganibckion der jüdischen Jugend anerkannt wurden. Am gleichen Tage hat der Reichsausschns; nachstehende Bekanntmachung der Oesfentlichkeit übergeben. Diese Kundgebung erhält ihre tragische Rate durch die Tatsache, das; cs zugleich die erste und leiste Veröffentlichung von Ludwig Tietz über diese Frage war, der die Rachricht von der Anerkennung des von ihm geschaffenen Ausschusses am Tage vor seinem Tode erhalten hatte. „Der Jugendsührer des Deutschen Reiches hat unter dem 2. November an den Reichsausschus; der jüdischen Jugendverbände ein Schreiben gerichtet, nach dein er „von nun ab lediglich den Reichtzantzschnß der jüdischen Jugcndverbäude als alleinige verantwortliche - Zentralvrganisation der jüdischen Jugend betrachtet. Für alle in Frage kontntenden Verhandlungen ist künftighin nur der Reichsansschns; der jüdischen Jugendverbände zuständig." Mit der hierdurch ausgesprochenen Anerkennung des Reichsausschusses der jüdischen Jugcndverbände „als alleiniger vcrantrvortlicher Zcntralvrganisation der jüdischen Jugend" ist die Arbeit der jüdischen Jngendbünde im Rahmen der geltenden Bestinuttnngen gewährleistet. Die jüdischen Jngendbünde können sich daher jetzt mit ganzer Kraft der ihnen gestellten großen Aufgabe der Erziehung der jüdischett Jugend zuwenden und sieh ganz der Arbeit widmen, die der jungen jüdischen Generation in Detitschland durch die Forderungen der Gegenwart aufgegeben ist. Getragen von der chm auferlegtcn Verantwortung für die gesamte jüdische Jugend, wird für den Reichsansschuß der jüdischen Jugendverbände weiterhin der Grundsatz der Arbeit bleiben, die berechtigte Eigenart der Bünde zu achten, vor allem aber alle lebendigen Kräfte der jungen jüdischen Gelteration wirksam zusammenzufassen. Für die praktische Arbeit geben wir im Einverständnis mit der Jugcndführung des Deutschen Reiches, Abteilung Verbände, folgendes bekannt: 1. Es entspricht der Anordnung der Jugendfürsorge des Deutschen Reiches, das; alle die Mische Jugend betreffenden Fragen, über den Reichsansschns; der jüdischen Jugendverbände geleitet werden, so das; künftig Bünde, Gruppen oder sonstige jüdische Stellen nicht unmittelbar an die Jugendführung des Deutschen Reiches herantreten. 2. Ter Reichsansschns; der jüdischen Jugendverbände wird in allernächster Feit den einzelnen Gruppen mitteilen. welchem Landes- oder Ortsausschuß sie angehören. 3. Der Reichsansschns; der jüdischen Jugendverbände wird auf ihren An- , trag'den Führern der einzelnen Bünde {J und Gruppen Ausweise ansstcllcn, die sie gegenüber den Behörden legitimieren. ReichsanSschuß der jüdischen Jugendverbände E. B. Ludwig Tietz Ernst Stillmann. ‘sjr 12. A-W§UO§x ‘Ti:- geschlichen WriiuWeccu Vcr Volt'öaüFnnnnrng und der RcichötagSwahl. Die Vorschriften der R'eichsverfassinlg über die Wahlen und das ReichAvahlgesetz sind unverändert geblieben. In einem Rnndovucg des Reichsministers des Innern zur riieulisiagswahl und Volksabstimmung vom Ouober d. I. (vgl. „Min.-Bl. f. d. prenß. nun Verw., Teil l,Rr. 54 vom 25. Oktober 1033) lreißt es über die Feststellung des Wahlergebau]jcc-< n. a. solgendermaßein 'Wenn in einem Umschlag nur ein Stimm- ,,, ".ei enlhallcn iß, z. B. nur ein Stimmzettel zur VoNsobstimmung. nicht aber ein Stinunzettel z.nr Reichcllagswahl. so nur!) die Richtabgabe einer Stimme zur Reichsiagswahl nicht als „ungültige Stinune" zur Reichstagswahl betrachtet; vielmehr aeschränlt sich in einem solchen Falle der Abvnn'inende ans die Stimmabgabe zur Volksabstimmung, loährend er zur Reichstagswahl sich oer Stimmabgabe enthält. Wenn umgelehrt in ei-iem Umschlag nur ein Stimmzettel zur Reichs- -agswahl enthalten ist, aber keiner zur Volks- ..osliimnimg. so bedeutet dies nicht, daß zur Volksabstimmung eine ungültige Stimme abgegeben wäre; in diesem Falle enthält sich vielmehr der Stimmberechtigte einer Stimmabgabe zur Volksabßimmung. . . . _ Auch in den Fällen, in denen etwa ein Umschlag keinen Stimmzettel enthält, gilt die Abgabe des leeren Umschlags als Enthaltung von der Stimmabgabe sowohl zur Rcichstagswahl wie zur Volksabstimmung. ^omit gilt auch der völlig leere Umschlag nicht als ungültige Stimme, d. h. er wird weder bei der Reichstagswahl noch bei der Volksabstimmung als ungültige Stimme gezählt. Rach 4 der Turchsührungsberordnnng zur Vvlksabßimnrnng erfolgt die Stimmabgabe in der Weise, daß der Stimmberechtigte, der die zur Abstimmung gestellte Frage bejahen muß, unter dem borgedrnckten Worte „Ja", der Stimmberechtigte, der sic verneinen Null, unter dem borgedrnckten Worte „Rein" in den dafür vorgesehenen Kreis ein Kreuz setzt. Wenn jedoch ein Abstimmender auf irgendeine andere Weise seinen Willen kundtut. sei es, daß er das Wort „Ja" („Nein") eintrügt, oder daß er eines der beiden Vierecke bzw. den Kreis durchstreicht oder ankreuzt, oder das; er eines der borgedrnckten Worte ,Ja" („Reinch ausstreicht oder eines dieser beiden Worte anhakt, so ist der Stimmzettel gültig. Entscheidend ist also, das; der Wille des Stimmberechtigten unzweideutig zum Ausdruck kommt. Um dem Verdacht von vornherein. zu begegnen, daß die Abstimmungshandlung sowie die Ermittlung des Ergebnisses nicht in entwandfreier Weise vorgcnonuncn wird, legt der Reichs- Minister des Innern besonderen Wert darauf, daß entsprechend § 26 des RcichswahlgesetzeS und 8 10 des Volksentscheidgesctzes die Mahl- und Abstimmungshandlung sowie die Feststellung des Ergebnisses sich in völliger Oessentlichkeit vollziehen. Die Abstiminuugsvvrstände sind auf die vorstehenden Punkte besonders aufincrCfam zu machen. Die NeichSvertrelimg der deutschen Juden erliest nachstehenden 'Ausruf zmn 12. November, Den wir derer Ls in der vorigen Nummer veröffentlicht hakten: Mit dem ganzen deutschen Volk sind auch nur Inden als Staatsbürger ansgerufen, zu der auswärtigen Politik der Reich sregierung unsere Stimme abzugeben.. Sie wird gefordert für die Gleichberechtigung Deutschlands unter den Völkern, die Versöhnung der Nationen und die Befriedung der Welt. Trotz allem, was wir erfahren mußten: Die Stimme der deutschen I u b c ii kann n it r ein Ja sein. LLgNNg bez deMch-MdischM ILLgeudgememschM Die deutsch-jüdische I n g e n d g c m e i nschaft beging am Sonnabend, dem 4. und Sonntag, dem 5. November, ihren ersten D.-G.-Tag im Jugendheim Lehnitz. Eine größere Anzahl Mitglieder versanunelten sich am Sonnabend zu einer erweiterten Führersitzung, aus der der Eesamtleitcr Norbert W o l l h e i m über grundsätzliche Fragen deutsch-jüdischer Jugendarbeit und die Sonderausgaben der D.J.J.G. sprach. Tie offizielle Tagung am Sonntag wurde mit einer erhebenden Gedenkfeier für den soeben verstorbener, Freund und Führer Dr. Ludwig Tietz eröffnet. Norbert Wollheim und Adolf R n b i n st e i n galvn in ergreifenden Worten einen Ueberblick über das zeitlich so kurze und doch inhaltlich so segensreiche Wirken dieses aufrechten Menschen und Vorkämpfers für das deutsche Judentum. Nach einigen Minuten stillen (^'dcnlcns für den Verstorbenen begann Heinz Evhn mit seinem Referat über die neue Jüdische Schule und neue Jüdische Erziehung. Nor- Vcrt Wollheim umris; in einem weiteren Vortrag die Zielsetzung deutsch-jüdischer Jugendarbeit. Nach einem gemeinsamen Mittagessen und längerer Freizeit sprach zum Schluß Dr. Alfred Hermanns über Fragen praktischer und theoretischer (innerer) Vernssumschichtung. Die die Vorträge abschließende Diskussion ergab eine Reihe neuer Gesichtspunkte. Vorträge ln Königsberg Die Ortsgruppe Königsberg des E. V. hatte an drei Abenden, am 18. und 25. Oktober sowie 1. November d. I. ihre Mitglieder 311 Borträgen znsammcngernfen, bei dem das gcschäftsftihrende Vorstandsmitglied. Dr. A n g e r t h a l, über das Thema „Teutschjüdische Aufgaben von heute" referierte. Dem Referat folgte jeweils eine angeregte Anssprache. die das Interesse bewies, das der C. V.-Arbeit auch heute erwiesen wird. Die Bezeichnung »ChrisMches §BSziÄgsschssi" Das Landgericht in Breslau hat einer offenen Handelsgesellschaft, in der ein Gesellschafter getaufter Sohn eines Nichtariers war, die Bezeichnung „Christliches Spezialgeschäft" untersagt. Der Beschluß, dessen Inhalt in der 1 Om Bei . Nedaktionsschluß erreicht uns die Nachricht vom Tode des Präsidenten des Zionistischen Wions-Comitös und des Conütö der DölLgations Juives, Dr. Leo Motzkin, der am 7. November in Paris im 66. Lebensjahre einem Herzschlag erlegen ift. _ Die Gestalt und das Leben dieses hervorragenden zionistischen Führers verlangen eine besondere Würdigung, die in der nächsten Nummer unseres Blattes erfolgen wird. „Preußischen Justiz" mitgeteilt wird, stellt fest, das; der betreffende Gesellschafter zwar evangelisch sei, gleichwohl aber nichtarischer Nasse. Gerade aus die Nassenzngehörigkcit komme es aber entscheidend an. Deshalb sei die Bezeichnung „Christliches Spezialgeschäft" irreführend und zugleich sittenwidrig, da sie nach den übrigen Beweisen zu Zwecken des Wettbewerbs geführt sei. •fe §;eWse«iurg Wrc bis WEZ. mteilMg Der MLe» SMiMlM» Tie Reichsvertretung der deutschen Inden weist daraus hin, „daß die Reichsvertretung lediglich grundsätzliche Fragen bearbeitet und die Interessen der jüdischen Gesamtheit gegenüber amtlichen Stellen vertritt. Dagegen erfolgt die Beratung in Einzelsüllen nach wie vor ausschließlich durch diejenigen Organisationen. die bisher dafür zuständig gewesen sind: also in Fragen der Wirtschaftshilfe tutrcf) die Wirtschastsstellcn, in Fragen der Wirtschaftspolitik durch Ecntralverein und RjF, in Rechtsfragen durch den Ecutralverein, iu allen mit Palästina zusammenhängenden Fragen durch Palästinaamt und Palästina- Wirtschaftsberatnngsstelle, in Fragen der Auswanderung nach anderen Ländern durch den Hilfsverein der deutschen Juden." MHlarler Wen Re WHchsu SSder in München Kleber besuchen Bor einiger Zeit hatte der Stadtrat München beschlossen, nichtarischen Personen den Eintritt zu den städtischen Badeanstalten zu verwehren. Verschiedene jüdische Abonnenten haben demzufolge um Rückzahlung der zu viel gezahlten Betrüge ersucht; nunmehr teilt ihnen die Direktion der städtischen Badeanstalten München schriftlich mit, daß vorläufig in Zukunft auch Nichtariern der Besuch der Münchener städtischen Bäder gestattet bleibe, weswegen sich die Rückzahlung erübrige. : nn nrp *rf A <3 ff M ü W L'^. y L~\i tzs ü u Baakgeschäft Gegründet 1907 DoriSn W.50, Pragerstr.32. Bavaria 8582 Reichsbank - Giro - Conto. Ausführung aller bankmässigen Geschäfte, Beratung bei Vermögensverwaltung, Anlage von i Hypothekengeldern. Schnelle und sorgfältige ji Bedienung zu kulanten Bedingungen. Persönliche 1 Ausführung aller Börsen- und Devisen-Aufträge. HausverwaSflungon "I C JEpocSu*nu!Clmij«So i\ouJ5<5,t!? 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