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Central-Verein-Zeitung · 1933-10-26 · 41 (26.10.1933) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
41 (26.10.1933)
Date
1933-10-26
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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v'^*' <^v| *0" wiyw V (4 «PP WT >5: ff Ui-O' 3? Dr. &ess »CR dse AsNsgs wege» Vsstschüng 'ksökgstzrroches- Nach neun Verhnudlungstngen und nach cmen: Ermittlungsverfahren von mehrmonatiger Dauer sprach die Grosze Strafkammer in Frankfurt a. M. das Urteil in einer Strafsache, die unter dem Rubrum: „Gegen Mührdcl und Genossen wegen Beamtenbcstechung" pp. angängig war. Etz handelte sich hierbei um die Verfolgung von Vergehen, die dem früheren' weiter der Politischen Polizei in Frankfurt a. Al., Krinnnalrat At ü h r d e l und dem früheren Syndikus des Landesverbandes Hessen- Nassau;mt> Hessen des E.-V-, Dr. für. et rer. pol. Atartin M a r x zur Last gelegt wurden. Entgegen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. die gegen Mührdel aus zwei Jahre sechs. Monate Zuchthaus und fünf Jahre Ehrverlust, gegen Lr.Marx aus zwei Jahre sieben Monate Gefängnis unb fünf Jahre Ehrverlust beantragte. erkannte das Gericht gegen Mührdel und Dr. Marx auf sieben Monate Gefängnis, unter Anrechnung von fünf Monaten Untersuch:. o.g->hast, wobei ausdrücklich die persönliche Earenhaftigkeit der beiden Angeklagten festgestellt wurde. In bezug ans die Anträge wegen Beamtenbestechnng erfolgte Freispruch. Gegen Dr. Marx wurde lediglich wegen Aneignung von ihn: zu Unrecht übergebenen amtlichen Schriftstücken und tvegen eines FaM tes der Amtsanmaßung aus die mitgetcilte Strafe erkannt. Damit hat. in Annahme der zu erwartenden Rechtskraft des Urteils, eine Angelegenheit, ihren Abschluß gesunden, die die Frankfurter allgemeine und jüdische Oesfeutlichkeit in starken: Maße beschäftigt hatte' und in deren Verlaus es bedauerlicherweise gerade in jüdischen Kreisen zu tadelntzlverten Aeußernmgcu von Feigheit und Eharakterlosiglert gekommen war. In: Gegensatz zu'Dr. Dtarr, der sich mannhaft zu seinem Verhalten bekannt hatte und dem auch die Staatsanwaltschaft männliche Offenheit rtttcfficrcu konnte, haben gewisse Frankfurter jüdische Persönlichkeiten in Unkenntnis und Aufbauschung der Zusammenhänge jede Verbindung mit dem durch Dr. Marx angeblich kompromittierten E.°V. zu lösen versucht und sich in der Verbreitung herabsetzender Atitteilnngen über den E. V. hervorgetan. Das Frankfurter Urteil legt diesen jüdischen „Würdeträgern" endgültig das Handwerk; denn sowohl Anklageschrift als auch Urteil lassen an der Integrität des C.-V. keiner: Zweifel imb auch die unter Eid erfolgte Aussage des Syndikus des E.-V., Dr. Alfred H i r sch b e r g , bestätigte die Auffassung des Gerichts. Dr. Hirschberg'erklärtaus Befragen der Staatsanwaltschaft, es gebe kein höheres Interesse des C.-V., das nicht init Recht und Gesetz in'Einklang zu bringen sei. Auch auf die einwandfreie Satzung des Vereins wurde wiederholt von Staatsanwaltschaft und Gericht hingewiesen. Die gesetzmäßige und den Behörden bekannte Tätigkeit des E. V. hat auch während der letzter: Monate in Frankfurt a. M. und Hessen keinen Tag darniedergelegen; sie wird, nachdem das Urteil über Dr. Atarx gefällt ist, in gewohnter Weise svrtgeführt werden. für die Frauen hauptsächlich Hauswirtschaft, Landivirlschast mtD oeynuune Handwerke in Betracht. In diesen Bernsen sind Wert rmd Sinn der Frauenarbeit schon'deshalb nicht abna.reiten, weil hier selbsttätig eine Arbei!--reilnng zlvischen Männer- und'Frauenarbeit eiittritt. Bei der bedrängten Berufsposilion der jüdischen Männer muß das als '-unbedingt wünschenswert bezeichnet werden. Und nicht nur wirtschaftliche,' sondern auch bevöl^rnngspvlitische Erloägnugeu zwingen dazu, die Frauen möglichst aus den „Konkn. r^a.zgebieten" der Arbeit in unbestrittene Geoiete zu lenken. Muni aber die berufliche Wanderbewegm.g der Frauen, von der wir hier spreche::, richtig gesteuert werden soll, dann darf das Leistungsprinzip nicht, außer acht gelassen - werden! In: Einzelfall ist immer die Frage de- Eignung bzw. Bewühr'.mg einer Frauenarbeitstraft zu stellen. Das gilt nicht nur iür die „höhere" Arbeit aus wissenschastlnhem. soziateu: oder künstlerischem Gebiet, (vy aguc auch für die sog. Massenberufe, deren AmMchrige und Anivürterinnen niefjt ohne Vli. \,?:\ ihrer Eignung durch offiziell-jüdische 'brvvaganda und Bern lang oder durch Maßuag..<eu jüdischer Arbeitgeber auf andere B... neu gedrängt werden dürfen. Bei einer gleichsam mechanischen Aus- oder Umschaltung von weiblichen Arbeitskräften ward nicht nur die Einzelpersönlichkeir gefährdet, soredern auch das Gesamtprodukt der jüdischen ArbeitslcisiiUig in: Wert und Ansehen herabgesetzt. Mit besonderer Sorgfalt ist ferner bei jeder Beratung und bei jeder Kündigung in jüdischen Betrieben die wirtschaftliche Lage der betreffenden Frau zu prüfen; dem: dch ökonomischer: Folger: einer Umleitung lassen sich nur schwer oder gar nicht wiedergutmachen. Die angeführte ministerielle Erklärung spricht von Reservaten der Frauenarbeit. Genannt werden Jugendfürsorge und -pflege und Unterrichtswesen. Es heißt nur oft Gesagtes wiederholen, wenn wir sagen, daß Frauen in den Pädagogischen, sozialen und pflegerischen Berufen oft besonders wertvolle und spezifisch weibliche Fähigkeiten zum Einsatz bringen. Deshalb kann auch innerhalb der jüdischen Gruppe nicht ans diese Arbeit der Frauen verzichtet werden. Es wäre unverständlich und verhängnisvoll, wem: etwa bei der Neugründung jüdischer Schulen das weibliche Lehrereleinent nur ungenügend berücksichtigt würde. Dadurch würden Pädagogische Begabungen brnchgelegtz. Das können wir lins gerade heute nicht leisten. Ein beträchtlicher Verzicht aus die berufliche Frauenarbeit scheint uns aus verschiedenen Gründen innerhalb der jüdischen Gruppe zurzeit kaum möglich zu sein. Die „Vergreisung" der jüdischen Bevölkerung hat zur Folge, daß die Berufsfähigen unverhältnismäßig viele Erwerbsunfähige miterhalten müssen. Wollte man die Erwerbstätigkeit der Frauen freiwillig, weitgehend ausschalten, so würde die wirtschaftliche Last noch viel schwerer ans die Schultern der Männer gelegt. — Die Juden leben bekanntlich in Deutschland überwiegend in dei: großen: Städten. Ju: Großstadthanshalt von heute findet die.Tochter kein ausreichendes Arbeitsfeld. Es kann nicht unser Wunsch sein, den: Typ der müßiggehender: Familientochter neu zu züchten. Ter Altersaufbau und der Standort des jüdischen Volksteils sprechen also gegen eine erhebliche Verminderung der Frauenarbeit. Das Doppelverdienertum endlich ist bei den jüdischen - Ehefrauen nur selten:. Wenn in neuester Zeit jüdische Ehefrauen, die bisher lediglich Hausfrauen waren, in eine. Erwerbsarbeit streben, so tun sie das, un: den: Manne das Durchhalteu während seiner Arbeitsuche oder Bcrussunrstellung zu ermöglichen, oder un: an einen: Neuaufbau der Familieneristenz im In- oder Auslände produktiv Mitwirken zu können. Al3 Doppclvcrdienertnm soll nach Auslegungen, die man gelegentlich hört, auch die Berufsarbeit der Tochter eines wohlhabenden Vaters angesehen werden. Zu dieser Frage liegt eine Entscheidung des N e i ch s p v st m i n i st e r s vor. die sagt, es sei „weder den Beamten noch anderen scheinbar wohlhabenden Personen znzumuten, für ihre Töchter auf das Recht der Berufstätigkeit zu verzichten." Die Vermögenslage der jüdischen Familienväter ist heute so großer: Erschütterungen ausgesetzt, daß die meisten zu den nur scheinbar wohlhabenden Personen gehören. . Wir übersehen nicht etwa, daß uns deutschen Juden die Gesetze des wirtschaftlichen Handelns weitgehend ausgezwungen werden. Der Spielraum unserer freien Entscheidung ist aber nicht so klein zxeworden, daß es vermessen wäre, von einer Arbeitsverteilung zir sprechen, die nur mit Disziplin und Verantwortungsgefühl selbst lenken könnten. Innerhalb des verbliebenen Spielraums muß alles geschehen, umdie Arbeitsenergien der jüdischen Frauen so einznsetzen, daß der deutschen Umwelt, der jüdischen Gruppe und nicht zuletzt den arbeitswilligen Frauen selbst wahrhaft gedient, wird. Dr. K. M. icnjipf fff'?-) Der Zcutralverband der Arbeitsilwalider: imb Witwen Deutschlands ist in den nationalsozialistischen Reichsvervand der deutschen Arbeitsopfer anfgcgaugen. Ein jüdisches Mitglied hat den Verband ungefragt, ob es weiterhin Mitglied bleibe:: und alle Rechte genießen würde. In der Antwort, die der Kau Freistaat Sachsen erteilt hat, wird erfreulicherweise mitgeteilt, daß die konfessionelle Einstellung der Mitglieder für die Verbundszngehörigkeit keinen Ausschlag gibt, und daß die jüdischen Verbandsmitglieder die gleichen Rechte genießen wie die anderen. B.y Das deutsche Judentum ist ebenso unterschiedslos in seiner inneren Gruppierung, wie es 1914 bis 1918 unterschiedslos seine Menschen dem Vaterlande zum Dienen und zum Sterbei: zur Verfügung gestellt hatte, durch folgende Erklärung des Präsidenten des Reichs-' archips an den preußischen Minister des Innern in innere Bewegung versetzt: „Die einzige amtliche Statistik über die Beteiligung der Inden am Kriege wurde vom ehemaligen preußischen Kricgsministerium im Dezember 1916 ausgestellt und in: Januar 1917 ergänzt. Sie erstreckt sich also nur über 214 Kriegsjahre und beruht nicht ans rasscnmüßiger, sondern aus religiöser Grundlage. Wenn daher auch die Fragen des Ministeriums nach der Zahl der jüdischen Frontkämpfer und der jüdischen Gefallene:: in: Weltkriege nicht beantwortet werden können, so bieten die Prozentzahlen der Statistik: 0,6 Prozent Juden im Feldheere (davor: 22 Prozent nicht' mit der . Waffe) und 0.3 Prozent Anteil der Inden * an den Gefallenen immerhin einen zuverlässigen Anhalt auch für die Beurteilung des , jüdischen Anteils in bezug aus die gesamte - Dauer des Weltkrieges, da sich an den: pro- ■ zentnalen Verhältnis Wesentliches nicht mehr geändert haben kann. Die jüdische Literatur kommt natürlich . zu anderen Ergebnissen. Die amtliche Statistik ist nach den: Kriege in dem Buche ' „Franz Oppenheimer, Die Judenstatistik des Pr. Kr. Min." als tendenziös angegriffen worden. Demgegenüber ist zu betonen, daß die Statistik ursprünglich lediglich zur . Jnsorinativn des Kriegsministcrinms selbst gedacht war. Der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten hat im Jahre 1032 ein Ge-- denkbuch „Die jüdischen Gefallenen" herausgegeben, das aus Seite 419 glaubhaft zu machen sucht, daß von den in: Buche enthaltenen Rainen 10 154 behördlich nachgewiesen seien. Damit ergibt sich allerdings gegen die amtliche Statistik ein ganz gewaltiger Unterschied. Wenn die Statistik für den 1. November 1916 die Zahl der Gefallenen mit 906 623 — davon 3411 Juden V — angibt, so folg: mit der für den gesamten Krieg sestgestellten Toten,zahl von 1843 308 ein für die Juden sehr hoch gerechneter Anteil von 7000 Gefallenen, während das jüdische Gedenkbuch eine um annähernd die ' Halste größere Zahl bringt. Diese Zahl läßt sich nur dadurch erklären, daß das jüdische Gedenkbuch zum Teil auf rassenmäßiger Grundlage beruht, während es bei - der von ihn: nur auf 555 000 bezifferten . Gesamtzahl der Juden in Deutschland die ,S religionsmnßige Zugehörigkeit rechnet." Der Reichsbund jüdischer Frontsoldaten Feilt hierzu folgendes mit:; ' „In einem veröffentlichten Schreiben des :j F 1 > I' ® N Le* Vh-* \y W s& Präsidenten des Reichsarchivs an den preußischen Minister des Innern wird ans die Diskrepanz zwischen der amtlichen Zählung der jüdischen Gefallenen von: 1. November 1916 und der im Gedenkbnch des R. s. sch veröffentlichten Liste der jüdischen Gefallenen hingewiesen. Die erstere ergab 34 U jüdische Gefallene, was für die ganze Dauer des Krieges höchstens 7000 bedeuten würde, während der-R. j. F. von den wahrscheinlich mehr als 12 000" jüdischen Gefallenen '10 623 namentlich" anführt. Von diesen konnte der R. j. F. 10 060 beim Zentralnach- . weisamt für Kriegerverluste und Kriegergräber vollkominen identifizieren, weitere 94 bei den betreffenden Standesämtern. Ter Brief erklärt die Diskrepanz dadurch, daß die Liste des R. j. F. loahrscheinlich zn.u: Teile ans rassischer Grundlage beruhe, während die amtliche Zählung nur Gefallene jüdischer Religion erfaßte. Tie Bundesleitnng des R. j. F. teilt mit, daß diese Auffassung nicht in Frage lomint. Es wird auch zu ihrer Begründung in den: Brief leine Tatsache angeführt. Ter R. j. F. hat die Namen durch Uuzsragen bei den jüdischen Gemeinden und jüdischen Lrganisationen erhalten. Dann hat er diese. Liste vielfach durehgeprüst. Hierauf erst wurde die Identifizierung der Namen bei den erwähnten amtlichen stellen dnrchgesührt. Ter N. j. F. erklärt, daß er^znr unbedingten Richtigkeit' seiner Liste^ steht, und zu jeglicher Nachprüfung, die infolge der Anordnung der Oiste sehr erleichtert ist, jederzeit gerne bereit ist." Wir kennen die Entstehungsgeschichte des Gedenkbuches des R. j. F. und wir wissen, daß vor jeden: wissenschaftlichen Forum die Nichtigkeit seiner Zahlen und Rainen nachgewiesen werden kann. Der N. j, F. hat mehr als zelp: Jahre seine Hauptarbeit ans die Herausgabe dieses Kriegsgedenkbuches verwendet. Es besteht kein Zweifel, daß es mit der Gründlichkeit und Sorgfalt geschehen ist, die ein Werk von solcher Bedeutsamkeit erfordert. Tas demscheJudentmn und die gesamte deutscheOessentlichteit haben ein lebhaftes Interesse, die Zweifel, die der Präsident des Reichsarchivs an der jüdischen Kriegsstatistik äußert, baldigst geklärt zu sehen. Die Ansicht des Reichsarchivs, daß etwa auch Nichtarier in: Sinne des jetzigen Sprachgebrauchs in die Liste des Kriegsgedenkbuches ausgenommen worden seien, wird schon durch die Feststellung ans Seite 419 des Kriegsgedenkbuches entkräftet: dort wird beispielsweise ausdrücklich auf den bekannten Oorrr-le-märrts-Flieger Wilhelm Frankl aus Frankfurt am Main hingewicsen, der nicht mitgezählt worden ist, weil er bei seinem Tode der jüdischen Religionsgemeinschaft nicht mehr angehörte. V/ir bitten, alle Briefe an uns mit dem ausgeschriebenen Namen Centralverein (nicht C. V*) zu versehen. Wir bitten auch, auf unsere Adresse, Berlin W IS, Ems er Strasse 42, und die Telephon- Nummern Oliva 6654—56 zu achtenfdamit Verwechslungen mit änderen nicht jüdischen Verbänden vermieden werden. Die Sprechstunde wird nur Emser Strasse 42 abgehalten. MM eia AöWehmwel sag! Ir. von teers -Dr. Johann von Lecrs, dessen neuestes Buch „14 Jahre Judenrepublik" wir erst kürzlich in diese:: Blättern ermähnten, hielt auf Veranlassung der deutschen hell pädagogischen Gesellschaft in Berlin eine Reihe erbbiologischer Vorträge über das Therna: „Was heißt arisch". Das „Berliner Tageblatt" von: 21. Oktober berichtet darüber: „Während die Wissenschaft zunächst eine sprachliche und rassige Geineinsamieit aller von: indogermanischen llrbolk abstammenden Volker annahin, ergaben weitere Forschungen, daß es eine ganze Anzahl vecschiedenrassiger Bestandteile innerhalb der die indvgerinanische Sprache sprechenden Böller gibt und daß die „nordische Rasse" die eigentliche Trägerin der indvrgermanischen Sprache ist. Anderseits stellten die syinbolgeschichtlichen Untersuchungen von Hermann Wirth eine subarktische Kultur mit den: Hckenkrenz, der Sonnenspirale und dem Lebensbannl als Syinbol fest, die weit über den Rahmen der heutigen indogermanischen Sprache reicht. Sonnt ist das Wort arisch als solches wissenschaslljch stark bedenklich geuwrden. Im engsten Sinne würde es nur den rein nordischen Bll'nschen erfassen, der in dieser Reinheit kaum zu finden ist. Weiter gefaßt müßte es weit über den Rahrnen Europas ausgedehnt werden. In seiner gesetzlichen Venvendnng von heute ist das Wort arisch eine unvermeidbare Gelegenheitslösung. Atan N'ollte die lächerliche. Gegenüberstellung Christen und Juden vermeiden, da es sehr viele gekaufte Juden und nichtchristliche Richtjuden gibt. Anderseits wollte man den Ausdruck Deutsche und'Juden vermeiden. >veil mm: von der rassischen und nicht voi: der Volkszugehörigkeit ausgeheu wollte. To fand man den Ansdruck arisch. Das Wort arisch bedeute also in erster Linie „frei von jeder jüdischen Blntsbeimischung". Es soll ferner eine klare Trennung von farbigem Blut 'bedenken. Hierbei wird man auch aus außenpolitischen Gründen Icharse Unterscheidungen zu machen haben zwischen Minderrassigen und Andersrassigen. Unter Miudcrrasngen wird man tu erster Linie das Regortinn mit allen seinen Abarten, zu verstehen haben. Bei den großen vstasiatischen Kulturvölkern handelt es sich nicht um minderwertige, sondern um anders^ artige Rassen, vielfach deutlich mit alter nordischer Grundlage. Eine gelbe Rasse gibt cs nicht. Was man so nennt, sind sehr verschiedene Raffen, deren einzige Uebereinstimmung in einer mehr oder minder starken Beimischung der innerasiatischei: Rassen mit Schlitzaugen und Bcongolenmervnaleu lffsteht. Hinsichtlich der Turanier, Ungarn, Finne" >md Esten wird inan ihre löleichsetznng noch de" 'Jndvgermanen als „arisch in: weiteren Sinne" annehmen dürfen. Das Wort arisch ist in erster Linse ein Abwehrwort gegen Juden und knltnrnnschöp'cri-sche Rassen. Eine Tislriminicrung von -Hechrasjen enthält cs nicht." Alls Wisches AeGe dWv Wsche VeHchMe hehsudeln Bekanntlich haben die. AtitielstandsversichernU' gen eine Einschränkung in der freien Arztwahl für ihre Atitglieder vorgenommen. Diese Einschränkung gilt aber, worauf noch einmal ausdrücklich hi"' gewiesen sei, nicht für die jüdischen AUtgliedcr der Versichernngsvereine, da für jüdische Mitglieder der Versichernngsvereine die Liquidationen aller Aerzte, auch aller jüdischen Aerzte, liquidiert werden, ohne Rücksicht darauf, vb die Aerzte zu den Krankenkassen zugelassen sind oder nicht. v Durch Schreiben von: 18 Oktober 1933 —Tgb> Rr. IV K 2843/223 b. - hat das Reichsmif' sichtsnmt für Privatversicherung den: Centralvervin u. a. mitgeteilt, daß die Verhandlungen mit den Verbänden, betreffend Nrchtcr« stattung von Rechnungen nichtarischer Aerzte an arijche Versicherte noch nicht abgeschlossen seien. such! iffed non: den: ein iuUb gnll IVJ U ,bor einst sind -.neu i ffsi FI und pU W 1 die toi: abe Art hol ler: sin: W: lau ist Vüfi Mc uni fiel we> oui gel ist nie Ire cbl Fr im Si l'U flfc CU ]a de s" P: la ei: Zc ne sel Ei ha n: vo he P> U( tii cd ui sb h: h

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