Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 39 (11.10.1933)
- Date
- 1933-10-11
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Orl /-nh;nnnn j i ./; > | I |l I i!!■ U. >0 \Jo LJ'vj^LuCj Li uv cJ Mr. 39 2. Beilage Per Wille der einzige uueiie sregierung rtschaftsrechts Der Erlass des Reichs wirtschaf tsministers unter der Ueberschrift „Gesetze zum Schutz des Einzelhandels (HG. 12083/33), der am 1. September an die Landesregierungen erging, ist nunmehr von den zuständigen Landesministerien an die untergeordneten Dienststellen weitergegeben worden. Das „Ministerialblatt für die preussische innere Verwaltung" leitet die Veröffentlichung des Wortlautes des Erlasses unter M. d. I. H. E, 2492/33 — M. B. li. V. I. S. 1155 vom 4. Oktober 1933 folgendermassen ein: „. . . Eingriffe Unbefugter in Einzelhandelsbetriebe sind mit allen Mitteln zu verhindern. Gegen Personen, die sich solcher Eingriffe schuldig machen, ist mit polizeilichen Zwangsmassnahmen oder Strafanzeigen vorzugeben." Ans bent Erlas; be§ Neichswirtschaftsmmistcrs bringen wir folgende Stellen, die uns znm Problem der Wirtschaftssichernng besonders beachtlich erscheinen. Sie lassen mit aller Deutlichkeit die Ansicht der Reichsregierung dahin erkennen, daß Eingriffe in die Wirtschaft „neben dem Gesetz" unstatthaft sind. „ . . . Die durch das Gesetz zum Schutz des Einzelhandels getroffene gesetzliche Regelung ist einstweilen abgeschlossen. Das bedeutet, daß die Reichsregierung von weitergetzendcn Maßnahmen, wie sie von verschiedenen Seiten gefordert worden sind, absieht . . / „ .. . In diesem Zusammenhang sehe ich mich durch die mir noch immer aus den verschiedensten Teilen des Reiches zugehenden Anfragen und Beschwerden zugleich veranlaßt, erneut daraus hinzuweisen, daß die unbedingt erforderliche weitere Beruhigung und ein einheitlicher organischer Neuaufbau der gesamten Wirtschaft nur erreicht werden können, wenn von den zur Vollstreckung des Willens der Reichsregierung berufenen Behörden alle Maßnahmen vermieden werden, welche durch Nichtachtung bestehender Gesetze das Gefühl der Rechtssicherheit gefährden und neue Beunruhigung in die Wirtschcht tragen könnten . . Ich bitte daher, die Nachgeordneten Dienststellen und insbesondere die städtischen Magistrate nachdrücklichst anzuweisen, daß derartige Maßnahmen unter allen Umständen zu vermeiden bzw. unverzüglich auszuheben sind . . . Diese Interessentenkreise, die bisher mit dem Anspruch arftgetreten sind, ihre wcitcrgehenden Forderungen und deren alsbaldige Verwirklichung lägen im Sinne der Wirtschaftspolitik der Reichsregierung, sind nachdrücklichst daraus hinzuweisen, daß, U'ie ich schon betont habe, durch die Gesetzgebung zum Schrrtze des Einzelhandels und das Gesetz über das Zugabcwescn der Wille der Reichsregierung in dieser Beziehrurg nunmehr eindeutig klargestellt ist. Die Reichsregierung kann cs nicht znlassen, daß durch eigenmächtiges Eingreifen mittelbar oder unmittelbar ihren Entschließungen über die Stellung der hier in Betracht kommenden Unternehmungen in Recht und Wirtschaft vorgegriffen und versucht unrb, ihr die Freiheit des Handelns durch Schaffung vollendeter Tatsachen zu nehmen. Sie wird solche Disziplinlosigkeiten als Verstoß gegen das Führerprinzip und als Sabotage des wirtschaftlichen Wiederaufbans im Sinne des Erlasses des RMdI vom 10. Juli 1933 behandeln. Int Interesse der Erhaltung der fraglichen Unternehmungen als Arbeitsstätten einer sehr großen Zahl deutscher Angestellter und Arbeiter und als Arbeitsvermittler für eine noch weit größere Zahl von ihnen sind Bohkotts und andere Maßnahinen, die sie im Geschäftsverkehr mit ihren Lieferanten oder ihren Abnehmern behindern sz. B. Ausstellung von schwarzen oder weißen Listen, Richtansnahme in Bezugsguellenrcgister, Jnseratensperren, Abschrecken der Kundschaft durch Postenstehen, Flugblätter. Plakate. Warnungen, photographische Aufnahme der Käufer oder deren Belästigungen in anderer Form. u. ä.) oder eine Einflußnahme im Sinne der Aufgabe bestimmter Warenarten oder Betriebszweige von jedermann zu unterlassen. Eingriffe dieser Art sind im übrigen allen Angehörigen, Dienststellen und Einrichtungen der NSDAP und den ihr nahestehenden Organisationen bereits durch Befehl des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, vom 8. Juli 1933 sowie durch einen weiteren Befehl von: 8. August 1933 nachdrücklichst untersagt worden. Ich bitte daher, mit aller Entschiedenheit daraus hiuzuwirkeu, daß derartige Eingriffe künftig unterbleiben und daß Körperschaften und Personenvereinigungen entgegenstehende Anordnungen und Beschlüsse unverzüglich ausheben, sowie darum, daß den Nachgeordneten Dienststellen alsbald Weisungen im Sinne dieses Schreibens zugehen." In der „Pfälzischen Presse" lesen wir nachstehenden Ausruf: Kaufe am Platze! An das kaufende Publikum der Pfalz! Es wird in den letzten Monaten festgestellt, daß weite Kreise der pfälzischen Bevölkerung ihre Einkäufe außerhalb der Pfalz tätigen, weil die Meinung vorherrscht, daß der Einkauf in einem Teil der einheimischen Geschäfte nachteilige Folgen haben könnte. Es wird festgestellt: Es liegt im unbedingten Interesse des pfälzischen Arbeitsmarktes, daß jeder Pfälzer seine Einkäufe wie früher am Platze tätigt, was er um so besser fnun, da Boykottmaßnahmen und sonstige Maßregelungen. als nicht im Interesse des Wirtschaftsfriedens liegend, ausgeschlossen sind. Jede Boykottierung von Eiitzelgeschäften müßte nach Ansicht des Neichswirtschastsministers nachteilige Folgen für die Lieferanten dieser Firmen und deren Arbeitnehmer zeitigen (Rundschreiben des Neichswirtschastsministers ll. 0. 11093 33 an den deutschen Industrie- und Handelstag Berlin). Die ortsansässigen Geschäfte werden bestimmt allen Ansprüchen an Qualität, Auswahl und Prciswürdigkcit gerecht. Jeder einzelne kann weiterhin dort kaufen, wo er seine Einkäufe bisher getätigt hat. Welche Firmen dürfen sich ,deutsch* und, national* nennen? Wie Amtsgerichtsrat Dr. Erisolii (Berlin) in der „Juristischen Wochenschrift" (1933. S. ‘2102) berichtet, haben sich in neuester Zeit zwei Gutachten der Industrie- und Handelskammer Berlin (92 KR -130/33 und 90 EH 808/33) dahin geäußert, daß das Wort „deutsch" nur noch dann nach der Berkchrsanschanung zulässig erscheint, wenn die Hervorhebung der deutschen Wesensart des Unternehmens dc:n Ausland gegenüber notwendig ist oder wenn das Unternehmen gegenüber gleichartigen ausländischen Unternehmungen als ein besonderes deutsches Unternehmen gekennzeichnet werden soll. Das Registcrgcricht in Berlin hat sich dieser Ansicht angcschlosscn. Tie Dcutschstämmigkeit des Firmeninhabers reicht nach dieser Ansicht zu einer Rechlfertigung des Firmen,znsatzes „deutsch" nicht aus. Tr. Erisolli begrüßt diesa scharfen Anforderungen, weil nach der bisherigen Rechtsprechung die Gründung durch Treuhänder oder Slrotzmäuner als gültig angesehen werde und der Nichldeutschstäinwige seine Firma durch Strohmänner tarnen könne. Das Wort „national" als Firmenziisatz soll iiach Erisolli nicht anders als das Wort „deutsch" behandelt werden. Auch bei bereits eingetragenen Firmen soll nachgeprüft werden, ob der Zusatz „deutsch" oder „national" zulässig ist. kein BotfoSf jWWr LraugenManzer öuedj ÜWWe ßgjotfeu« Der IüdiscI'n Tcle.zunPciiagentnr. ITA, wird aus Jaffa bcrid.ict; Das Legan der mo-Aemitischeir Opposition „Al Iamea al I-Uamia" balle vor einigen Togen gemeldet, der siiyrcnde deutsch chrisUiU^ Ornngcncrportcnr Paul Averle. ein Templer, bebe mit deutschen Tinnen ein Alttonnnen getroffen, dein« zufolge jüdische Ornngenpjlnnzer doplotlierl und GitnissrnPte nur von arabischen Pflanzern gelaust werden svlllen. In der orabijchen Tageszeitung „ftnäsliii" stellt Paul Aderte derartige Abmachungen entschieden in Abrede. Nems MWüslsdekkm Bon Dr. Kurt Ziclenzigcr Die E m anzipalion i st tot! E s lebe die ne u e E in a ii z i P a t i o n! Di e. Auseinandersetzungen, die um die Gestalturig der Zukunft der deutschen Iirdeii in diesen Blättern und in anderen deutschjüdischen Zeitungen geführt incrben, zeigen, mit welchem Ernst diese Frage betrachtet wird. Sic beweisen deiitlich, rvie lies verbunden fiel) die deutschen Juden mit ihrem deutschen Vaterland fühlen. Und obwohl nur Objette einer iieueu Gesetzgebuiig, versuchen sie wenigstens zunächst durch eindringcnde Erörterungeii iui eigenen Kreise, das Problem, vor das man sie gestellt, einer Losung enlgegenzusühreu. die dararif basiert, daß. wie auch die lüuftigen Verordnungen und Geseke ausfallen inögen. sie deir deutschcii Juden, die sich stets als Teiltsche bctannt haben, rhr Teiltjchtmn nicht rauben können iverdcn. Mit diesem neuen B e k e n n t n i * zu in Deuifchtuiu allein föiuicn wir die Situation nicht meistern. Ihm muß eine neue E r - k e n n t n i s folgen. Selbst wenn rvir das Prinzip der Rasse im Gegensatz zu mrserer bisherigen Auffassung als grundlegend für die Staaisbildnng ausetzen würden, müßte uns als Ideal vvrschweben, die völlige G l e i ri) berech tigung tvicder zu e r^l äuge n. Denn auch wenn nur uns aus den Standpunkt stellten, die Juden seien eine einheitliche Rasse, könnten uür uns niemals mit dem Gedanken Bon Dr. Arthirr Czcllitzcr In Ehina lebt in einem kleinen Dorfe unweit vom Grabe des Konfuzius ein Jüngling, der den Titel „Herzog Kung" führt. Er ist ein direkler Nachkomme'im Mannesstamm jenes .Rung-Fu-Tjc", den wir Europäer Konfuzius nennen, also in der 77. oder 78. Generation direkter männlicher Erbfolge. In zahlreichen Urkunden wird der Ahnelinachweis, der von heute zurückrcicht bis etwa in die Zeit der Schlacht von Marathon, im Fawilienarchiv ausvewahrt. Was ist aller europäischer Adel liegen solche ununterbrochene Tradition? Es ist nun sehr merkwürdig, daß die Indern die doch nächst den Ehinesen Wert und Bedeutung der Familie am tiefsten erkannt und daher in ihrer Sitte und Lehre stärker als alle anderen Europäer den Familiensinn gehegt und gepflegt haben, nichts Derartiges an lontiiuüerlicher Tradition aufznweisen haben. Wohl gibt cs bei einigen Familien eine Ueberlieferung, die ihre direkte Abkunft bvnc König David meldet, aber sie ist nicht lückenlos, nicht dokumentarisch beweisbar und vor altern, sie ist eine Art Privatspvrt, aber leine allgemein anerkannte Tatsache, die (tvie in Ehina der Familie Kung) den Deszcudenbin soziale Vorzugsstellung und Hochschätzung verleilsi. — Die Abkunst von jenem Eintagswrrig Saul Wahl aris dem Hause Miuz-Katzeuellenbogen ist zwar für zahlreiche Zweige des Stammbaums erakt nachweisbar, aber auch hier fehlt die den Familienstolz ergänzende und stützende Anerkennung und Wertschätzung durch die Allgemeinheit. , Im Gegenteil! Die deutschen Juden folgten rn ihrer Weltanschauung dein aller Familientradition und allem Familienstolz abgewandstm Zeitgeist des 19. Jahrhunderts, der cs für Ltn Unrecht erachtete, den Menschen urtd) etwas anderein zu bewerten, als nach seiner eigenen persönlichen Artung und Leistung. Wenn die europäischen Staaten, den Grundsätzen der französischen Revolution folgend, nach und nach überall in ihren Verfassungen die Vorrechte der Geburt beseitigten und allen Bürgern des Staates gleiche'Pflichten und gleiche Rechte auferlegten, so schien es damit unvereinbar, irgendeinem Menschcnkinde wegen Leistung seiner Vorfahren einen Vorzug eiuzuräuwen, oder auch nur das Recht, auf jene Vorfahren stolz zu sein. Wer solchen Stolz dennoch zeigte, galt als unmodern und wurde belächelt, wenn'nicht verhöhnt. Gerade den Juden der Emanzipationszeit, die kulturell ihren Vätern so weit überlegen zu seit! glaubten, kam diese Anschauung sehr gelegen. Sang doch ein jüdischer Dichter jenes traurig-resignierte Ahnenlied: -Wer meines Vaters Vater war? Wie soll ich das sagen?- Sic haben ihr Päckchen durchs Land getragen- Hub noch ein anderes Moment kam dazu: die Leistungen der Juden im Mittelalter, das für Juden'bekanntlich um Jahrhunderte länger dauerte, als für das übrige Europa, formten naturgemäß meistens nur aus schriftstellerischem Gebiete liegen; ihre Werke waren Bücher über religiöse oder philosophische Themen, versaßt in hebräischer oder jiddischer Sprache. Die Kenntnis dieser Sprachen nmr aber den Inden des 19. Jahrhunderts mehr oder weniger geschwunden; so konnten sie diese Werke nicht einmal lesen. Ihrer aus der Aufklärungszeit herrührenden Geistesart erschiellen religiöse wie philosophische Themen als uninteressant und überlebt, und was die beut s ch e n Juden dachten, wurde in diesem 'Jahrhundert, wo der deutsche Staatsbürger u'idischen Glaubens Vorbild und geistiger Führer aller Juden war, auch die Anschauung aller „modernen" I'lden. . Freilich, ganz ließ ßch das natürliche. Gefühl innerlicher Verbundenheit mit den Vorfahren der Stolz auf eine ununterbrochene Kette von Menschen gleichen Blutes nicht ans den Herzen der Enkel reisten. So wie in Nord, nmerika, wo cS ojstMll fernen Adel gibt. |>te Nachkommen der „pilgrim fathers“, d. h. der ersten eirropäischeii Einwanderer, sich als eine Art Privater TldelSgenossenschaft fühlten und fühlen, so gab es mich im europäischen Iiidcntum noch hier und da (ausnahmsweise!) Familien, die im stillen Kämmerlein alte Aufzeichnungen, Stammbäume und Dvknmcrite bewahrten und so diirch diese 150 Jahre hindurch bis in linscreZeit hiuüberrcttetcu.- Aber in die Oesfentlichkeit, in der viele oder doch manche ihr Judentum gern imfici)tbar machen wollten, trug mau diesen Familienstolz nicht hinaus. Im Gegenteil! Während der Ritter in alter Zeit sein Wappen sogar ans Schild und Helnr führte, um möglichst auffällig sofort zu zeigen, welch edlein Stamm er entsprossen sei, steckten diejenigen Juden, die wirklich eine Art Adel ihr eigen nennen konnten, ihr Wappen sozusagen in die Tasche. Ich rede von den Kohanim, den Trägern des iltamens Cohn, tmb den Leviten, d. h. den meisten (nicht allen) Trägern des Namens Levi. Jene gehen zurück auf Aron, den älteren Bruder des Moses, oder, falls malder Bibelkritik folgen will, auf Zadok (Hohepriester zur Zeit des Königs David), den Ahnherrn der Zadokiden; diese auf den Stamm Levi. Beide können aus eine lückenlose Abstammung im Mannesstannn von etwa 3000 Jahren zurückblicken. Sie könnten sich also durchaus messen mit jenem Konsuziussprossen! Aber sie sind frei von jedem Adelsstolz: ja, manche verschweigen sogar ihre Zugehörigkeit zur Sippe der Cohn oder Levi. Sie schämen sich bisiveilen dieser Namen und ändern sie ab, weil sie „gar zrt jüdisch" klingen --— Welche Erniedrigung durch Jahrhunderte hindurch ivar nötig, um derartige Würdelosigkeit gu erzeugen! Wenden wir uns nun zu den Prominenten der letzten hundert Jahre, also der Zeit, in der.Juden auf allen möglichen Gebieten, nicht nur in talmuLischem Wissen, Leistungen vollbrachten und Stellungen erlvarben, so sehen wip, dah es wesentlich zwei Momente sind, die eine», eigentlichon jüdischen Adel im Sinne einer allgemein anerkannten Dornehncheit gewisser Familien nicht zttstandekommen ließen: einmal die .Kinderlosigkeit so vieler dieser Acenschen; sodann die Taufe, die sie selbst oder doch ihre Rachtvmmcn unserer Gemeinschaft entzog. Wo finb die Söhne oder die Enkel eines Disraeli-Beaconssield, eines Stahl, eines Gawbetta. eines Ferdinand Laßalle, eines Gabriel Ricsier. eines Eduard Siuftou, eines Lasker. Bantberger oder Ballin, um nur von einigen Staatsmännern zu reden und all den anderen zu schweigen, die so oft — nur allzu oft! — mit apologetischer Absicht in diesen und anderen Blättern ausgezählt wimdeuk! Entweder keine Sohne vorhanden odergetauft'. Daß von letzteren sich im christlichen Adel und in der hotpni ^tzmuttenschast m1,i. viele vorsindeu, ist allgcmeilt bekannt, ist aber ohne jede Bedeutung für unser Theina. Einen eigenen jüdisclien echten Adel hat es nicht gegeben und lonnle es nicht geben, solange die Ztlgehörigtcit zum Indeicknm eine möglichst zu verbergende und git verschweigende Eigenschaft bedeutete, meint man so ganz „für voll genommen" werden wollte, und solange anderseits die geistige Einstellung der jüdischen Allgemeinheit sich nicht getoandelk hat. Erst wenn inan den Adligen nicht als den Träger größerer Rechte, sondern größerer Pflichten begreift unb den unvergänglichen und unersetzlichen Simt des Wortes „noblo;=so oblige“, dann versteht inan die Bedeutung des Fainilienstolzes für die Erziehung eines Heranwachsenden Menschen zur Selbstzucht. Ein Charakter bildet sich ain sichersten aus dem bewußten Willen, gewisse Dinge zu untcr-- lassen, nicht, weil das Strafgesetzbuch sie mit Strafe bedroht, sondern weil sie unter der Würde desjenigen liegen, der die Ehre hat, aus „vornehmem Blut" entsprossen zu sein. Nicht nur gemeine Taten, foubern auch gemeine Genüsse mcide^, wer sich 'selber als vornehm empfindet. Zu solcher inneren Wandlung kann uns die grundstürzende Entrechtung Helsen, die jetzt die jüdische Bevölkerung Teulschlart.dä