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Central-Verein-Zeitung · 1933-10-11 · 39 (11.10.1933) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
39 (11.10.1933)
Date
1933-10-11
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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3u hent Inhalt her Resolution Stellung Zn nehmen. Schließlich leimte am 7. Oktober dem zweiten Ausschuß ein Entschließnngsentwnrf berge legt werden, der die Einsetzung eines „H o!) e n K v m m i s s a r ö" für die Unterbringung der deutschen Flüchtlinge, senüc die Bewilligung eines Jahresbeitrages aus Beikerbundsgelderu in Höhe von 2b 000 Schweizer -Franken, der später nach Maßgabe des Eingangs von Unterstützungen aus privater Quelle dem Völkerbund znrückerstattet werden soll, dar sieht. Im Anschluß au die Verlage dcS Ent° schliesmngtzeutwurses entspann sich eine lebhafte Aussprache. Der deutsche Vertreter, Ministerialdirektor Dr. Bitte r, meinte, die Lolialität gebiete cs zu erklären, das; die deutsche Delegation gegen die vorgelegte Entschließung stimmen müßte. Nicht weil sie irgendwelche Unterstützungen der Geflüchteten verhindern wolle, die sie selbst nicht interessieren, sondern weil der Völkerbund davon auS Kompetenzgrnnden die Hand lassen müsse. Wolle man den Geflüchteten Helsen, so stünden genug andere Mittel und Wege offen, ohne daß man den Völkerbund selbst eiuzuspauueu brauche. Er stelle den Delegierten der interessierten L ä n d e r a nhcim. sich über einen solchen Privaten Weg zu verständigen. Bleibe man jedoch bei der Absicht, einen Hohen Kommissar einzu setzen und damit daS Völlerbundssekretariat indirekt mit der Verantwortung für diese Arbeit zu belasten, so müsse Deutschland jetzt schon daraus ansmcrksam machen, daß eS in der Völkerbnndsversammlung gegen diese Elltschließnng stimmen müsse. Der schweizerische Bnndesrat Motta ging in seiner Rede ans die in der deutschen Bede geäußerten Bedenken ein und hob die deutsche Erklärung, daß daS Beich das Zustandekommen einer Privaten Hilfsaktion nicht gefährden wolle, ausdrücklich hervor. Er wies darauf hin, daß die Bein-Stimme Deutschlands die Annahme der Entschließung unmöglich machen könne und riet dem Ausschuß, selber einen neuen Weg zu suchen, der es möglich mache, das erstrebte Ziel zu erreichen. Zugleich bat er den deutschen Delegierten, bei seiner Negierung noch um nähere Instruktionen bitten und sie daraus aufmerksam zu machen, daß in der Bersanunlung eine große Strömung für eine frenndschastliche Intervention des Völkerbundes in dieser Angelegenheit bestehe. Dr. Bitter dankte Bnndesrat M o t t a für feinen Vorschlag, der sofort der deutschen Beichsregiernng weitergeleitet werden würde. Nachdem noch einige Redner sich in ähnlichem Sinne loie Bnndesrat Motta geäußert hotten, schlug Motta in einer lveitcrcn Erklärung vor. die Beratungen über diesen Punkt bis Montag oder Dienstag der kommenden Woche zu verlogen, um dann, lvenn möglich, eine neue Form für das Hilfswerk zu finden. Der englische nild der französische Delegierte betonten, daß es sich mit eine eilige Angelegenheit handele, und daß man die Verhandlungen keinesfalls länger als bis Montag oder Dienstag ansschieben dürfe. W's ist am 0. Oktober nach der grundsätzlichen deutschen Ablehnung von einem engeren RedcckrionSansschnß ein Kompromißvorschlag ansgearbeitet worden. Danach soll ein Flnchtlingskounnissar eingesetzt werden, der nicht dem Völkcrbnndsrat. sondern einem eigens hierfür gebildeten VerwaltnngSrat unterstellt ivcrden soll. Der Flüchtlingskommissar niid der BerivaltiingSrat sollen als antoiiome, vom Völkerbniidsrot völlig unabhängige Organe gebildet werden. Der dciltsche Vertreter erklärte, die. deutsche Regierung werde die Einsetzung eines vom Völkerlniiid unabhängigen Kommissars iiicht verhindern. Die Entscheidung dürste am 11. Oktober fallen. Anßerordeuiluh interessanter imd politisch bedeulsamer ivaren die Verhandlungen der politisclieu l sechsten) Kommission. Eier war das Feld, ans dein hohe Politik der Mmhle getrieben ionrde. ES .zeichnen fiel) hierbei klar die Interessentengruppen ab. Die bnrcl) die D!inderheitclive r;rä ge verpsllchwten Staaten, d. h. also in r rüer Vinic die Boelholgestaaten, sordcrtcit die An"dekini!itg des ihnen anserlegten Minderheitenschutzes ans sämtliche VölkerbnndSmachie. Ein polnischer Entwurf, der von E,vaj -lütdzhnski säe Polen eingcbracht wurde, verlangte die Vorbereitiing einer .Konvention pilr Generalisierung des Minderheitenirnd Bassenschntz.es bis zur midjfii'u Bvlkerbundsvers.immlung durch eine zu diesem Zweck anszistellelide Studieritommissivn. Fronkreicl). von England rmterstützt, bra elite seiiierseits einen Antrag et ii, donoch die diesjäln'ige Bundesversammlung irirviiri) VE Empfehlung der Völkerbnndsverlann'.nlniig vom 2l. September 1022 beftäligeii und erneut verkünden soll, dos; die Stooleu, die gegenüber dem Völkerlmiid nicht durch iormeile yierpslichinngen aiis dem Geb:e>e des "Nlinderheitelischntz.es gebunden sind, trotzdem gehalten finb, ihre Minderheiten der Bohl-. Religion und Sprache mindestens ebenso gereiht und tolerant zu behandeln, wie es die Veriräge und die ständige Praxis des Bölkerbnndrates fordern. Der ziv'eite Absatz dieser Entsei',ließnng lautet: Tie Böllerbnndversammlnng ist der Ansicht, daß sie eine Interpretation der Minderyeitenverträge oder der obigen Empfehlung nicht als begründet zulassen tonn. die gewisse Kategorien von Staatsbürgern von den Vorteilen der Bestimmungen der Verträge a n S f ch l i e ß t, indem diese Bestimmungen sich ans alle Staatsbürger ohne Nnterschied der Basse, Sprache oder Beligion beziehen. Dieser ziveite Absatz sollte die deutsche Auffassung treffen, die die deutsche Indensrage in Deutschland als eine Angelegenheit mit goncris ansiehr. Daneben liegt die von uns bereits in unserem ersten Aufsatz erwähnte Besvlution vvn Frangulis vor, die lautet: „In. Betracht ziehend, daß die in den Jahren 1010 und 1020 von den bedeutendsten alliierten und assoziierten Mächten angenoiiilncnen Minderyeitenverträge gewisse Staaten verpflichten. die Bechtc des Atenschen und Bürgers zu respektieren; daß der .internationale Schutz der Rechte des Menschen und Bürgers, wie er in den Minderheitenverträgen nicdergelegt ist. dem Rechtsempfinden unserer Zeit entspricht; daß demzufolge die Verallgemeinerung des Schutzes der Rechte des "Menschen und Bürgers höchst wünschenswert ist; daß heute diese Rechte formuliert werden können durch die Versicherung,"daß jeder Einwohnereines Staates Anspruch ans vollkommenen Schutz von Leben und Freiheit haben muß, und daß alle Bürger eines Staates vor dem Gesetze gleich sein und sich derselben bürgerlichen und politischen Rechte crsreuen sollen; bring! die 'Völkerbnndsversammlnng den Wunsch mm Ansdruck, daß unter den Auspizien des Völkerbundes eine internationale .funt« vention, durch die der Schutz dieser Rechte gesichert wird, geschlossen werde." Tie deutsche Ausfassnng fand ihren autorisierten Niederschlag in einer großen Bede, die der deutsche Delegierte, Gesandter von Keller, zu Beginn der Minderheitendebattc hielt. Wir bringen ans ihr die Teile, die die deutsche Auffassung vom Wesen der Minderheit und die Stellungnahme der deutschen Regierung zur Indenfrage im Rahmen des Minderheitenproblems behandeln. Herr von .Uellev führte n. n. anS: Bon besonderer. Bedeutung für die Denrteilnng des jetzigen Standes des Nationalitätenproblems ist die immer noch bestehende Tendenz zu einer mehr oder weniger e r z w n n g e n e n A s s i m i l i e r n n g fremder Minderheiten durch das Mehrheitsvolk. Eine Assimilation hat es auch vor dem Weltkriege gegeben, und es läßt siet) nicht leugnen, daß hierbei auch oft die Mittel des staatlichen Zwanges zur Verfügung standen. Wenn siel) aber heute ein Wandel der Anschauungen in bezug ans die Assimiliernng fremder Völler anbahnt, so liegt das darin begründet, daß der Einzelmensch sich heutzutage viel stärker in seinem Volkstum und der ihm eigenen Kultur verbunden fühlt als. früher. DaS deutsche Volk l)at diesen Wandel vielleicht am intensivsten vvn allen Völkern dnrchgemacht, und cS ist daher kein Zufall, daß die Bedeutung der natürlichen Bindung an das Volkstum von deutscher «Leite so stark betont wird. Anderseits ist aber von deutscher Seite immer wieder betont worden, daß das neue Deutschland tiefes Verständnis hat für die Gefühle und die Lebensintercfsen der anderen Völker, die wir zu respektieren bereit sind. Wie kennen nicht den Begriff des Germanisieren^, )vir ivehren uns aber, auch gegen joden Versuch, Deutsche zu cntnationalisieren, woher diese Versuche auch immer kommen mögen. Iel) glaube, ans manchen Anzeichen entnehmen zu können, daß. diese Anssassnng sich auch bei anderen Böllern Bahn zu brechen beginnt. Nur müssen es die deutschen Volksgruppen im Auslände vielfach zu ihrem Leidwesen erfahren, daß fremde Böller diejenigen Rechte, die sie für sieh und ihre Minderheiten im Auslände beanspruchen, den bei ihnen lebenden deutschen "Minderheiten noch nicht grundsätzlich zuzuerlennen bereit sind. In der Diskussion der Oefscntlichkeit ist die Iudensrage verschiedentlich mit der Minderheitenfrage verquickt worden. Es ist nicht angängig, dieses Problem, das ein besonders gelagertes Nassenproblem darstellt, ohne weiteres mit der sonstigen Minderheitenfrage in Verbindung zu bringen. Zunächst sind die Juden Deutschlands weder eine .sprachliche noch eine nationale Minderheit. Sie fühlen sich nicht als solche und haben niemals Wünsche geäußert, als solche behandelt zu werden. Die Ausübung der jüdischen Religion ist in Deutschland völlig unbehindert. Die religiöse Frage spielt bei der Auseinandersetzung mit dem deutschen .Volk keine Rolle. Es handelt sich in Deutschland in erster Linie um ein bevölkerungspolitisches und soziales Problem, das in der Nachkriegszeit eine besondere Derschärsnng durch eine starke Wanderung des Indentnins von Osteuropa nach dem Westen erhalten hat. Es ist ein Problem-wi gc-iwr>V, das als solches auch eine besondere Lösung wird erfahren müssen. Im übrigen habe ich aus den Aenßernngen verschiedener Redner in dieser Kommission ans anderem Anlaß mit besonderem Interesse feststellen können, daß auch außerhalb Deutschlands anerkannt ivird, daß es sich bei der Iudensrage um ein besonderes Problem handelt, für das in einer großen Anzahl von Ländern Lösungen gesucht werden." Nach diesen grundsätzlichen Fragen wandte sich der deutsche Vertreter der Frage zu, )vie praktische Fortschritte ans dem Wege einer befriedigenden Entwicklung deS Minderheitenschutzes erzielt werden könnten. Vom ersten Weg, dem Abschluß zweiseitiger behauptete, - daß die von dem deutschen Vertreter entwickelten Gedanken über da> Volkstum und die Beziehnngeu zwisrneu Bolistnm und Mnttervolk bei ihrer Verwieg lichnng zur Folge haben müssten, daß das ganze'Gebiet der Minderheitcnverträge ins Mauken gerate und darüber hinaus die internationalen Beziehungen empfindlich gcüört würden. Er nässe nicht, ob man ein solches Wagnis auf sich nehmen könne. Zur Iudensrage übergehend, erklärte er, das; die Theorie von Kellers, die Inden seien keine nationale Minderheit, der bisherigen Minderhcitengesetzgcbnng widerspräche, denn alle Minderheitenverträge, deren Garant der Völkerbund sei, betrachteten, soweit sie sich mit den Inden beschäftigten, diese als Minderheit der Rasse und der Religion. Jedenfalls sei jede Aktion vor dem Völterbnndsrar. soweit sie sich mit Iudenpetitioncn befaßt habe, ans der Theorie ausgebant, daß die Inden eine Minderheit der Rasse und der Wir bitten, alle Briefe an uns mit dem ausgeschriebenen Namen Centralverein (nicht C. V•) zu versehen. V/ir bitten auch, auf unsere Adresse, Berlin ¥/ IS, Emser Strasse 42, und die Telephon•> Nummern Oliva 6654—SS zu achten, damit V er Wechslungen mit anderen nichtjüdischen Verbanden vermieden werden. Verträge zwischen zwei Staaten, sei eine Praktisch befriedigende Lösung dann kaum zu erwarten. wenn die Vertragspartner über die grundsätzliche Seite des Mindcncheitenschntzes, dem Vollstumsgedanken, verschiedener Ansfassnng sind. Als ein weiterer Weg sei der Gedanke der Verallgemeinerung des Minderheitenschutzes unter den Auspizien des Völkerbundes aufgeworfen worden. Deutschland habe sich schon seinerzeit bereit erklärt, diesen Gedanken in positivem Sinne zu erörtern, falls alle europäischen Staaten mit der Generalisierung einverstanden sind. Ans den früheren Debatten sei bekannt, daß die Hemmnisse für die angestrebte Lösung nicht bei Deutschland ztr suchen seien. „Ich glaube", fuhr der deutsche Vertreter fort, „daß wir n i ch t w e i t e r k o m m c u werden, wenn daS Problem, wie dies bisher in dieser Kommission geschehen ist, lediglich aus taktischen Gründen Deuts ch - l a n d g c g c n n b e r a u f g e w o r s c n wird." Der dritte Weg endlich, die Verbesserung des Verfahrens zum Schutze der Minderheiten vor dem Völkerbund, halte ich für wichtig, und wir sollten ihn auch weiterhin dauernd im Auge behalten. Deutschland ist nach wie vor bereit, an der Ausgestaltung des Minderheitenschutzes mitzuarbeiten." Dem Kellerschen Referat folgte eine sich über mehrere Tage ausdehnende grundsätzliche Debatte über die Neugestaltung des Minderheitenrechts innerhalb der internationalen Abkommen, wobei die deutsche Indenfrage wiederholt eingehend erörtert wurde und zu Repliken deS deutschen Delegierten, Gesandten von Keller, Anlaß gab. Nach der großen Rede des Gesandten von Keller sprach zunächst der ungarische Gesandte Barbhai, dem der französische Senator Böranger folgte. Dieser erklärte, das Deutsche Reich habe die Grundsätze des Minderheiteiirechts nicht mir durch Handlungen, die man verschieden beurteilen könne, sondern durch gesetzgeberische Maßnahmen verletzt. Diese direkte Verletzung sei vom Völkerbundsrat im Juni anläßlich des Falles Bernheim für Oberschlesien festgestellt wordcn. Borenger richtete an die deutsche Delegation die Frage, wie das Reich die Gesetze, zu denen der Rat im Juni Stellung zu nehmen gehabt habe, mit den Grundsätzen des Minderheitenschutzes vereinbart. Nach ihm sprachen der schwedische Außenminister Sandler und der Pole, Graf Nadzynski, im Sinne ihrer bereits erwähnten Anträge. Den polnisch-schwedischen Standpunkt unterstrichen Irland, Niederlande, Rumänien und Griechenland. Der griechische Delegierte erklärte, die Frage, ob die Inden eine Minderheit seien, richte sich nach ihrer Stellung im Staate. Der englische Redner, Sir Ormsbh-Gore beschäftigte sich fast ausschließlich mit der Indensrage und suchte den Nachweis zu führen, daß in England die verschiedensten Nassen sich gemischt hätten, ohne daß dieser Vorgang der historischen Größe seines Landes 'geschadet habe. Das gelte sowohl für das ganze britische Weltreich als auch für die kleine englische Insel im besonderen. Es sei eine große Gefahr, ein politisches Shstcm ans Nassenthcoricn ansznbanen. Zur Frage des Parlamentarismus übergehend, erinnerte er daran, daß England ans eine parlamentarische Tradition von 600 Jahren zurückblicke und nie davon abgehen werde. Er verlangte, daß der politische Ausschuß feierlichst die gestern schon von dem französischen Delegierten Börenger erwähnte Entschließung der Völkerbunds- Versammlung 'vom Jahre 1922 über die gleiche Behandlung aller Minderheiten bekräftige. Der tschechische Außenminister, Dr. Bene sch. setzte sich insbesondere mit den Ausführungen des Herrn von 'Keller auseinander. Er Religion seien. Wenn man keine neuen volksrechtlichen Probleme anfrollen wolle, die im Augenblick unlöslich feien, so müßte man jici] auch weiter an diese Theorie halten. Sodann verwies Benesth auf die gestern durch den polnischen Delegierten vorgebrachten Forderungen nach der Verallgemeinerung der Minderheitenschutzbestimmnngcn und erklärte, daß die Erfüllung dieser Forderungen dein einfachen Gleichhcitsprinzip entspräche. Es gehe nid)t an, daß nur einige Staaten ihre Minderheiten vertragsgemäß schützen müip.en, während andere Länder in dieser Beziehung keine Verträge Zit erfüllen hätten^ Es fei bereit, jeden Vorschlag in dieser Frage ya prüfen, der eine Beseitigung dieser Bellste darslelle entweder durch die Verallgemeinerung der Vstnderheitenschntzverträge oder durch eine andere Abänderung des gegen wärtigcn Systems. Nach Benesch setzte sich Gesandter von Keller mit den Ausführungen derjenig'-n Vorredner auseinander, die sich bcionders mit der Iudensrage in Deutschland besaßt hatten. Er führte ans: Der f r a n z ö j i) ch c V ertreter habe in der allgemeinen Aussprache den Fall Bernheim (Deutschland) zitiert. Wenn int Völkerbund die Staaten, die Ncinderheitenschntz vertrage zu erfüllen hätten, stets ein großes Entgegenkommen gefunden hätten, so scheine man Deutschland nicht mit dem gteill)e>l Ncaß inessen zu wollen. Er wolle sich aber bei dieser mehr die Methoden der Diskussion betreisenden Frage nicht anfhaltcn, sondern zur sachlichen Leite übergehen. Ter Bernheirn--Fall sei vom Völkerbnndsrat erledigt worden. Deutschland habe die vom lltat vertretene Aue . legnng des Oberschlesicn-Abkvmmens nicht als begründet angesehen. Dennoch habe Deuitll) land in loyaler Weise alle Maßnahmen getroffen, um eine entsprechende Tnrchsührnng der Genfer Konvention sicherznstellen. Dies fei allen Rats-mitgliedern milgeteilt worden. Der französische Vertreter habe jedoch verfocht — und daS fei der eigentliche Zlveck der Wiederanfrollnng dieses Falles gewesen von den Bestimmungen der Genfer Konvention ans die allgemeinen Probleme in Tentschland nberzngehen. Er habe den Artikel 6" des Genfer Abkommens als Norm ausgellell'., um daran die deutsche Gesetzgebung zu mepen. Er müsse diesen Versuch, ans diesem Umweg die in Frage kommenden deutschen Gesetze in die Diskussion hineinzuziehen, mit aller E n t s ch i e d e n h e i t z n r ü ck w e i s e lt. Las Genfer Abkommen habe nur für ein bciom deres Gebiet Geltung, und sei ans dessen lokale Verhältnisse abgestcilt. Niemand habe das Recht, die Vestimmungen dieser Konvention als Norm für die deutsche Gesetzgebung außerhalb Oberschlesiens hinzustellen. Ter'6. Ansschuß des Völkerbundes habe keinerlei Kompetenz, Reichsgesetze zu bewerten. „Der Herr Vertreter Frankreichs hat die Unantastbarkeit dieses Standpunktes wohl selbst empfunden, und er ist deshalb dazu übergegangen, die Gesetzgebung in Deutschland in der Iudensrage mit einer Resolution der Bundesversammlung vom 21. September 1922 in Beziehung zu setzen. Ich kann eine Kritik der deutschen Gesetzgebung auch unter diesem Gesichtspunkt nicht für zulässig hallen. In dieser Beziehung brauche ich nur zu wiederholen, was ich schon in meiner einleitenden Rede zu diesem Punkte bemerkte, nämlich, daß das jüdische Problem in Deutschland ein Problem siti generis ist, und daß dieses nicht einfach als eine gewöhnliche Minderheitenfrage behandelt werden kann. Wie die deutsche Regierung dieses Problem ansieht, hat sie offen vor aller Welt, und zwar auch hier in Gens, klargelegt." Auch in den von dem englischen Vertreter vorgetragenen Erklärungen sehe er, so betonte Gesandter von Keller, keinen Fortsetzung des Genfer Berichts . auf der 3. Seite des Hauptblatts

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