Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 39 (11.10.1933)
- Date
- 1933-10-11
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Grund, die Ausflissun^ DeuMtand? in dieser Fmgo zu ändern. Dw englische Rede ergebe lediglich, daß sich die Judenfrage in anderen Ländern anders stelle als in Deutschland; abgeschen von diesen Feststellungen, enthalte sie jedoch wertvolle Anregungen zur Prozedur, die eine wohlwollende Prüfung verdienten. Was die Anwendung der* Entschließung vorn Jahre 19-22 ans die eigentlichen Minderheiten betreffe, so habe Deutschland sie durchaus anerkannt. Die Verordnungen. die innerhalb des Reichsgebietes freiwillig znur Schutz der innerhalb der deutschen Grenzen lebenden fremden Minderheiten erlassen worden seien, und die in der Praxis auch weiterhin durchgeführt würden, seien der beste Beweis dafür. Hiervon aber ganz abgesehen, müsse es Befremden erregen, daß die Idee der allgemeinen Anwendung des Minderheitenschutzes und ihre angebliche Nichtbeachtung durch Deutschland gerade von dem Vertreter eines Landes behandelt werde, daß sich seinerseits gegen die Verwirklichung eben dieser Idee ausspreche und sich entschieden gegen jede rechtliche Verallgemeinerung des Minderheitenschutzes verwahrt habe. Ans Keller erfolgte noch eine Duplic von Senator Börenger, in deren Verlaus es dann Das PLZlKski Der dritte Problemkreis um das Mandateland Palästina ist. wie der offiziöse denlsche Bericht an seinem Schlüsse besagt, in einer Weise behandelt worden, die irgendwo in aggressiver Art aus Deutschland Bezug genommen hat. Ganz allgemein wurde die Judenfrage als ein internationales Auswandcrungsprovlem angesehen, an dem viele Staaten interessiert seien. Insbesondere kam es dem polnischen Vertreter daraus an, gegenüber der Einwanderung ans Deutschland die Interessen der polnischen Inden nicht in den Hintergrund treten zn lassen. Der englische Vertreter, Sir Lrmsby-Gore. wies daraus hin, daß die Mandatsgebiete in Vorderasien nur über beschränkten Raum verfügen und daß überstürzte Lösungen und Masseneinwanderungen die allgemeinen Verhältnisse und die gute Verwaltung beeinträchtigen könnten. Diesem Punkt schloß sich der französische Delegierte Senator Verenger im Hinblick aus das französische Mandatsgebiet in Syrien an. Auch seien niifjt alle Israeliten Zionisten. Eine längere Rede hielt der australische Rabbiner Fredman, der lebhaft an England 3»r 3onmiricvu«Q de? von' nutz teüä oben borösfeutlichtett französischen Antragsentnmrfs kam. Dieser französische Antrag wurde schlleUich auch in dem NedaktionsunterauZschilß gegen den deutschen Protest angenommen. Die Italiener und Ungarn gaben ihre. Zustimmung mit der Erklärung ab, daß der zweite Absatz des französischen Antrages, der eine Verurteilung der deutschen Lösung der Inden frage gleichkomme, nicht besagen solle, 'daß es^ein Recht gibt, sich in die Souveränität eines Staates cinzunnschen. Auch die von uns gewählte Ausführlichkeit der Wiedergabe der Diskussion kann begreif» lichertveise den Verlaus der Minderhcitendebatte nicht erschöpfend widerspiegeln. Insbesondere mußte auch aus Raumgründen daraus verzichtet werden, dieselbe bedeutungsvolle, von freundschaftlichem Geiste erfüllte Auseinandersetzung zwischen dem Schweizer Delegierten und Herrn von Keller wiederzugcben, die für die grundsätzliche Beurteilung des Mindcrheitenproblems von hohem llllerte ist. Wir glauben jedenfalls, objektives Material zum Verständnis der Debatte beigetragen zn haben. tia-'JKGmöaS appellierte. Palästina wirklich zu der blühenden jüdischen Heimstätte aufzubauen, die den Sinn und die Verpflichtung des englischen Mandates hebe. Der deutsche Delegierte, Gesandter von Keller, kam zunächst auf die Mandatssrage im allgemeinen zu sprechen, wobei er im Hinblick ans die englischen Ostafrika-Pläne die Anfrechterhaltung der Grundlage des Maudatsshstems forderte. Zur Frage der jüdischen Auswanderung unterschied der bcutfdjc Vertreter die allgemeine Seite und die spezielle Seite hinsichtlich der Palästinaintcressen. Was die erste anlangt, so werde sich, soweit überhaupt eine Zuständigkeit des Vülker- Ounbcö zugelassen werden könne, damit die zweite Kommission befassen. Die Auswanderung nach Palästina, interessiere dagegen die Mandatskommission. Aus den Erklärungen, die hier bereits abgegeben worden seien, ginge deutlich hervor, daß sich die Einwanderung in Palästina in steigendem Maße ans einer Reihe von Staaten zusammensetze. Was seine Regierung angehe, so könne er nnttcilen. daß günstige Verhandlungen mit den zuständigen Behörden eingeleitet worden seien. A«ßMM IMfÄIßü Der Bedeutsamkeit der Genfer Erörterungen wird die Zeitschrift des Deutschen Ostbundes ..Ostland" in keiner Weise gerecht. In ihrer Nummer 41 vorn 6. Oktober heißt cs im Verlaufe eines Artikels „Minderheitenrecht und Jndensrage" von Dr. Kredeli .Indem die Juden sich gegen die Aussonderung aus dem deutschen Dolkskörper, also aus der Gemeinschaft des Staatsvolkes, wehren, geben sie eben dadurch selbst zu erkennen. daß ue nicht als nationale Minderbeit angesprochen sein wollen. Durch eine. Klage, die sich gegen die Dissimilierung richtet, wird das Gebiet des Minderheitenschutzes überhaupt nicht berührt. Die Judenaussondernng ist eine durchaus inner st a a t t i d) c Angelegenheit, nicht anders als etwa die Unschädlichm a dz u n g g e m e i n g e f ä fj 111 d) c t V crbrecher, denen gegenüber jeder Staat von seinem selbstverständlichen Rotwehrrccht im Interesse der Volksgesamtheit Gebrauch machen kann, ohne daß ein anderer Staat hier etwa das Red)t zur Einmischung hätte . .." Herr Dr. Krcdel verscherzt mit dieser Form der Betrachtung das Reckst, über die deutsche Jndensrage zu sck)reiben. Wenn die deutschen Juden in ihrer überwältigenden Mehrzahl sich nicht als nationale Minderheit in Deutschland fühlen, so geschieht dies ans sehr tiefen, und wenn man null, heiligen Erwägungen heraus, und nicht, damit irgendjemand es wagt, das Recht des Staates, das Schicksal der in ihm wohnenden Juden zu bestimmen, mit dem Rotwehrrecht des Staates gegen gemeingefährliche Verbrecher zn vergleichen. Eine Rückfrage des Herrn Dr. Kredcl bei dem Herausgeber der Wockjenschrift. Herrn Dr. Franz Lüdke, hätte ihm rasch die Bekanntschaft mit Ereignissen der neuesten dcutsckien Geschichte vermittelt, in denen deutsck)e Juden sich nüe Verbrecher behandeln ließen, um Deutsche bleiben zu dürfen. Mit Namen posenscher Juden, die in polnische Konzentrationslager gingen, weil sie sich als deutsche Minderheit und nicht als jüdische Minderheit fühlten, kann ihm gedient werden, und auch mit den Namen posenscher und oberschlesischer Juden, die ihr Eintreten für Deutschland mit dem Leben bezahlten. MVWW m In der Zeitschrift „Neues Volk", Blätter des Ausklärungsamtes für Bebölkerungs- Politik und Rasfenpflege, Nr. 4 vom l. Oktober 1933, hat der Präsident de§ Reichsgcsnndhcitsamtes, Professor H. Reiter, einen Aufsatz über die „Nationalsozialistische Revolution in Medizin und Gesundheitspolitik* erscheinen lassen. In diesem Aussatz führt er u. a. folgendes ans: „Bei erbbiologischer Betrachtung von Geschidste und Kultur begreifen wir auch, daß die schrankenlose Oeffmmg der Universitäten für nichtdentsche Elemente zwangsläufig sowohl bei Hörern wie bei Lehrern zu einer llmsremdnng des deutschen Arztbegrisscs führen mußte. Es ist undenkbar, von erbbiologisck) Nichtdcutschen beutfclje Gesinnung und deutsche Gesittung zu fordern. Wir erleben ein allmähliches Durchwachsen des deutschen Aerztestandes mit nicbtdcutschen Eindringlingen und ihrer nichtdcutschen Gesinnung. Einzelgebiete. die besonderen „Lohn" in Aussicht zu stellen schienen, wurden besonders stark betroffen: Wir sehen eine breite Uebersremduttg bei Hautärzten, Frauenärzten und sogenannten Psychoanalytikern, — vielleidst nickst unbeeinflußt von einem, in der fremden Rasse begründeten, eigenartigen Tricbleben! H e u t e e r k e n neu wir die u n g e h e u r e u D e r w ü st u n gen, d i e ü b e r diesen W e g i n w e i t e st e Kreise unserer d e n t s d) c n Ai & d - chen - »nb Frauenwelt getrieben ui u rden, er kennen di eSchä dli n ge, die d e n B o d e n d e rd e ut s ch e n E he und der deutschen Familie untergrübe!: und w i e Raubtiere h e m m u ng s l o s i n d i e deutsche Seele e iubra che n! Verantwortungslose Regierungen st a u d e n a l s st n m me Z nschaue r b e i s e r t c n nd nnterdrückten noch mit brn - t a t c r G c w a l t j e d e e d l e d e u t s ck) e Regung, diesich gegen die si ttl i ch e Vergewaltigung unserer Jugend zu wehren versuchte!" ^Die deutsche medizinische Wissenschaft hat in der ganzen Welt einen besonderen Ruf, den sie unumstritten auch der Mitarbeit hervvr-. i-aaender jüdischer Aer.zte und Forscher verdankt Unter den deutschen Nobelpreisträgern sind zwei jübtfdie Acrztc: M°Y°rI,°f und EI,r. It* MM» wir wirklich auch der zahlreichen' anderen Mediziner Erwähnung tun, die m Wissenschaft und Praxis Großes geleistet haben! - -i-!- WES®& um <£u@'E@ «s y n fr'^rt 4L mmmc »TV??» UU-y Zu bcn umwälzenden Ergebnissen der deutschen nationalen Revolution gehört das Ende des politischen Katholizismus. Die nuitmczr nobvendigc Neuorientierung des deutschen Katholizismus erörtert Dr. Josef Himmelreich in einem Aufsah „Katholische Kulturpolitik, Kiiltursödernlisrilus und totaler Staat" („Zeit und Volk", 1. Jahrgang, Heft 4). Dr. Himmelreich geht von der Feststellung aus, daß die gesamtdeutsche Kultur aus einer Sin- sowie von kulturellen Lcbcusäußcrungcn bestehe, in der die kulturellen Kräfte des Katholizismus eine besonders gewaltige Sprache sprechen. Ter natioualsozialistischc Staat denke nicht daran, dem deutschen Katholizisums seine kulturelle Autonomie zu nehmen. Eine Umformung katholisch kultureller Kräfte sei schon deshalb unmöglich. weil sie im Religiösen ihre Wurzel haben. Tie katholische Kultur- Politik könne sich nunmehr unbesorgt auf d i e Dinge beschränken, die ureigenstes, weltanschauliches Kulturgut sind. Ter deutsche Katholizisums dürfe ein beträchtliches Kultiirreservat auch int Tritten Reich fein eigen nennen. Die Beschränkung der Kirche auf die seelischen, karitativen und kulturellen Bezirke im Sinne des Reichskonkordats sei nur eine Abdrängung vom rein Tagespolitischen, damit aber von einer Belastung katholischer Wirksamkeit im öffentlichen Lebcm Diese Abgrenzung bedeute für die Kirche eine Verstärkung ihrer eigentlichen inneren Kräfte. Die katholischen deutschen Kulturkräfte des Südens und Westens im Reich haben nach Dr. Himmelreichs Ansicht die Aufgabe, Eesamtdeutsch. land aus seiner nordisch-heldisch bedingten „Vereinsamung" herauSzuholen. Dom Mythos des „Prcußischen" Blutelements werden timgckehrt die beut« scheu Katholiken Anregungen für ihre Kulturaktionen erfahren, die nicht zu unterschätzen sind. Tie schwarzweiße protestantische Entschiedenheit ist für das Reich wertvollste Ergänzung. B. des katholisch, barock-schwelgenden künstlerischen Menschen bayerischer Erde. »Mi Das der Eugenik und Vevölkeruugspolitik gewidmete Gefetzgebuiigswerk geht auch uns insofern an, als der Arierparagraph eins seiner wesentlichen Fermente bildet. Kürzlich haben >vir das jüdische Bevölkeruugsproblem erörtert. Deshalb ist die Auslegung von Interesse, die Ministerialrat Dr. G ü t t in einem Aufsatz „Unser Weg ist die Zukunft" jener Gesetzgebung zuteil werden ließ („Neues Volk", Blätter des Ausklärungsnmtcs für Bevölkeruugspolitik und Rasfenpflege, 1. Jahrgang. Nr. 3). In dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vout 17. Juli 1933 erblickt Ministerialrat Gütt die erste Grundlage eines neuen Volksaufbous. Durch dieses Gesetz wird die Zunahme erbkranker Personen, die schwerste Entartung und letzten Endes den Untergang des Volkskörpers zur Folge hat, unterbunden werden. Die AiiSnürkiing des Gesetzes beurteilt Dr. Gütt sehr günstig. Nach seiner Berechnung wird das deutsche Volk in 30 bis 60'Jahren das ..erbgesündeste" Volk der Welt gewordeit sein. Das bereits in Kraft getretene Beamtengesetz soll eine wirksame Ergänzung zimt Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses sein. Beim Beamtengesetz sind der Arierparagraph und die Auslese befähigter Deutscher zur Besetzung der wiä)tigeu Posten in der deutschen Beamtenschaft die Grundpfeiler der netten Denkweise. Verhindernng von Mischehen, Reiuerhaltnug des dcntschcn Blntes, Fortentwicklung der deutschen Erbmasse und völlige Befreiung van erbkranken Elementen sind das Ziel der Gesetzgebung. Sie sott zu einer Ausartung und Rassereinheit führen, die das deutsche Bolk über alle Völker Europas urtd der Welt hinaushcben wird. Seitdem Professor Alfred Bänmler den Begriff des politisä)e>t Studenten, mit dein wir uns ausführlich aneciitandergesetzt haben, geschaffen hat, tritt die Frage der nationalpolitisch gebundenen Wisscntschaft immer mehr in den Vordergrund. Einen beachtenswerten Beitrag zn dieser Erörternng liefert A l b r e ch t E r i dj G ü uther, der Ätithorausgeber der Zeitschrift „Deutsches Volkstum", in eincnt Aufsatz: „Gibt es eine nationalsozialistische Wissensä)aft?" (2. September-Hest. 1933.) Günther unterscheidet drei geistige Einheiten. Der Kapitalismus wende sich an die internationale bürgerliche Gesellschaft, die im Judentum ein eigenes „Zwischeuvolk" mit den Kräften der Bluts- Verbundenheit besitze. Der Marxismus wende sich an das „internationale Proletariat", wobei er sich, insbesondere in seinen kulturbolschewistischeit Ausstrahlungen, des jüdis6)en Zwischenvolkcs bediene. Der Nationalsozialismus tvende sich an die Blntsgemeinschast der deutschen Volksgenossen in allen Staaten. Die Wissenschaft des 19. Jahrhunderts — so meint Günther — entsprach dent Stile der internationalen bürgerlichen Gesellschaft mtd ihrer politischen Verfastung, dem bürgerlichen Rechtsstaat liberaler Prägung. Die heutigen Epigonen jener Wissenschaft, die den Begriff der „objektiveit", „voraussetzungslosen" Wissenschaft festhalten, rnachen infolge ihrer politifcheit Sterilität die Neuordnung der Universität so schwierig: überall sitzen Männer, denen vom Standpunkte des bürgerlichen Nationalstaates auseZn dem sie groß geworden sind, lein Borwurf zu utacheu ist. und die dennoch gegenüber der jungen akademischen Generation in eine hoffnungslose Isolierung geraten sind. Die Hochschule bedarf deshalb solcher Pcrsönlichkeiteit, die tvesensntäßig und darum auch in ihrer Wissenschaft Träger des neuen Itebensivilleus der Natioit sind. Hierin offenbart sich ein entscheidender Gegensatz des Nationalsozialismus und des Marrisuuis. Es gibt zwar eine nationalsozialistische Wissenschaft, die dem neuen Lebenswillen entspringt, aber keinen wissenschaftlichen Nationalsozialismus, wie es einen wissenschaf,- lichen Marrismiis gab. Tenn der Marxismus ist ursprünglich und wesensmäßig eine tv i s s e ü - s ch a s t l i ch e Doktrin, eine Hypothese nn Geiste der Wissenschaft des 19. Jahrhunderts, wahrend umgekehrt der tztatimtalsozialismuS ursprünglich und wesensmäßig Vollsbetve« gung ist. Als Vertreter der nationalsozialistischen Wissenschaft hebt Günther den Staatsphilvsopheu Alfred Bäu nt l er, den Siaalsrechtler Earl Schutt ll sowie deit süugcren Historiker Waller Frank, den Verfasser von ..Nativnalisnms und Demokratie im Frankreich der dritten Republik", hervor. Das tvissenschastliche Verfahren jener Männer werde dadurch gekennzeichnet, daß ihr Werl Politische Aktion und nicht nur theoretische Analyse sei. Tie Wissenschaft der Analnse sei die absterbende Wissenschaft der bürgerlichen Gesellschaft. die Wissenschaft der Aktivit dagegen die Wissenschaft der deutschen Revolution. Zti einem Aussatz „Tchmcl der Deutsche" kTeutsches Volkstum. 2. Septeii'-ber-Hett 1933, wendet iny Professor Etvald Geißler gegen die bisherigen Auifasinrtg des großen deutschen Lyrikers: .Selbst die sozusagen aintliche Darstellung seines Lebens und Werkes, das 1926 erschienene Buch von Julius Bab. sucht Tehineis Haltung und) Möglichkut zu rctuchiercn. Dabei ist Bab ein "JJInutt, dessen sicherem Geschmack und breiter Sacl,kenntnis jeder verpflichtet ist, der über Dichtung. Drama und Schanspicll'unsl Auskünfte und Ueberblicke sucht. Aber wie oft man ihn sonst lvegen seines Gerechtigkeitswilleus schätze, jener Dehmel-Band ist — das muß laut gesagt werden. gerade loeil er um seiner sonstigen 2''or;üge willen weithin arglos als das Dehinel-Bnch gilt - trotz trefflicher Einzelheiten leider nicht parteiunbefangen genug geblieben." -- Um so mehr als Professor Geißler die inlellek tnello Redlickikeit unseres verehrten Freundes Jnlnn' Bab voll anerlemü. inöchten nur il,n an ein Wort Goethes erinnern: ..Aufrichtig zn fein, lann icl, versprechen; unparteiisch zn sein, aber nilht!" Bal-s Tch,nel-Bild ist im Sinne Goctlics ansrichig, nn parteiisch konnte es nicht fein, weil es eine patentierte, d. h. allseitig genehmigte Anssahung eines Dichters nicht gibt. Richlllülen für Lffcnlllche Biicfjereieit in AKiMu Das Thüringische Liollsbildiingsminiüerium veröfsinrtlid)t Richtlinien für die Ueberprüfmig der volkstümlichen Büchereien. Als oberster Auswabl grnndfatz für die schöne Literatur wird angesuh.i. daß nur ans dein Boden der blut- und artbedingten Pclksgemeinschasl stehende Dichter und Schrgl steller in die deutsche Bücherei gehören. „Dichtungen dürfen nicht nur nad, il,re>> formal-ästhetischen und literarisclien '-Berten, sondern müssen gleichzeitig, ja in Zweisetsiallen in erster Linie und, ihren vollsinäßigen El,oral ter- und Gesinnungswcrten beurteilt ,verden. Das artfemdliche, gemcinschastsanslöfende und vollszerstörendc Schrifttum ist ans dem Bestand der Büdzereien zu entfernen. 'Als artfeindliche Literatur find die zersetzenden Erzeugnisse jiiöifd,cn Geistes auszuschalten." Bezüglich der wissenschaftlichen Literatur locrden in den Richtlinien eine gaitze Reihe ansznsd)<tltcnder Kategorien angegeben, darunter „an.- gesprockicne liberalistisch-demolra tische Tendenz- und Gesinmmgslitcratilr jüdisch, literateuhaster Prägung" und Veröffentlichungen der F-reudschen Psychoanalyse. Gleichzeitig tocrbcu die Listen derjenigen Wchrisisteller veröffentlicht, bereit Werte aus den Büchereien ausznsehalteit sind. Ihre Zahl beträgt bei der schönen Literatur 206, bei der Literatur- und Knnstgesrhichte 12. bei Geschid)te, Politik und Staatswisst'niThaft 133. AKckMU öec MMiM Memel lies ZerOLMWOW Durch die am 29. 9. 33 lR. G. Bl. l. 2. 697> crgaltgcne 3. Verordnung zur Tnrd,sührung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Bernfsbeamtentnms von 7. 4. 33 lR. G. Bl. I. S. 176) il't die allgemeine Härtellansel dieses Gesetzes dahin erlveitert worden, daß ein Härteansgleid) auch dann gewährt werden lann. wenn ein Rechtsanspruch aus Bezüge oder Uebergangsgelder nicht besteht. Dies gilt auch für die. vor Erlaß der 'Verordnung dnrchgcführten 'Maßnahmcit. Dnrdi das Gesetz vom 22. 9. 33 (R. G. Bl. 1. S. 655) war das Gesetz vom 7. 4. 33 ferner dahin ergänzt worden daß als politisch nnznoerlässige Beamte im Sinne des § 4 auch solche gellen sollten, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes th den Ruhestand getreten find. Die 5. Durchsührunas- Verordnung schränkt diese Vorschrift dahin ein, daß, sie nur aus solche Beamte Anwendung finden sott, die nad) dem 31. Mai 1932 in den Ruhestand getreten sind. Verlag: Ccntraluerein bcutfdjcc Staatsbürger jüdischer! Glaubens e. D., Berlin W 15, Einser Straße 42. Tel.-Adr.: „Centralglaubcn Berlin." Fernsprecher: J 2 Oliva C05-1—57. Postscheck: Berlin SOI 72. Hauptschristlciter: St. Allred Hirschberg. Verantwortlich: D r. Margacet« Edelheim. Beide Berlin W 15. — Unverlangte Manuskripte werden nur zuruckgcsandt. wenn Freiumschiag beiliegt. — Verantwortlich für den Anzeigenteil: Frtedrich Nathan, Berlm-Hasettsee. — Druck der Rudolf Masse Stiftung G. m. d. H., Berlin 8W 100. . Anzeigenannahme: Berlin W15, Einser Str.43.