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Central-Verein-Zeitung · 1933-10-11 · 39 (11.10.1933) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
39 (11.10.1933)
Date
1933-10-11
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Berlin, 11. Oktober 1933 XII. Jahrgang / Nr. 39 Preis 20 PfetuHg erein - ' Ä-muL—IUli n.chGL— Hj., L!_L L. C.LM^L i)! IM | U Unser SßDrfrtjj., der Darstellung der intcrpationalen Debatte zur deutschen Judensrage in Bern und Genf eine abschließend zusainmcnsassende, grundsätzliche Würdigung bereits in dieser Woche folgen zu lassen, hat sich nicht verwirklichen lassen. Die Erörterungen nahmen ihren sehr intensiven Fortgang und beanspruchten zeitlich soviel Raum, daß erst nach Abschluß dieser Nummer die Ergebnisse Vorlieben werden. Die Bedeutsamkeit der Dis- - fuffion ist durch die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit und durch die Breite der Wiedergabe der Verhandlungen, die sie in der Presse aller Länder und auch in der deutschen Presse einnahm, belegt. Wir setzen zunächst heute die unterrichtende Darstellung fort, um Ms?» deB&ss&sei t^Brßzämi Mod tUMjxioZäaimtjtes Cenfad- Ü026CHS erteilen die Juristisch wirtschaftliche Beratungsstelle und die Rechtsauskunftsstelle des Central-Vereins mündlich und schriftlich Auskunft Briefe: Central - Verein, Berlin W 15, Emser Strasse 42/IV Telegramm: Centralglauben, Berlin Telefon: Oliva 6654/57 Sprechstunden: Täglich ausser Sonnabend und Feiertagen 12—2 Uhr f3, i m!■ |f W\ r Der deutsche Delegierte, Ministerialdirektor Dr. Ritter, gab sodann folgende Erklärung ab: „Der Vertreter der Niederlande hat in der Vollsitzung der Bundesversammlung erklärt und heute wiederholt, daß in dem vorliegenden Anträge jede A b sicht eine r Sl ritik innerdeutscher M a ß n a h m e n fern» liege, und daß er ausschließlich eine technische Behandlung derjenigen Schwierigkeiten bezwecke, die einer Reihe von Ländern in den letzten Monaten durch den Zustrom deutscher Reichsangehöriger erwachsen seien. Die deutsche Delegation hat von dieser Erklärung Akt genommen. Sie würde sich in der Tat einer Diskussion, die diese von dem Herrn niederländischen Außennunistcr selbst gezogene klare Grenze überschritten, mit aller Entschiedenheit widersetzcn müssen. . Aber auch innerhalb der von dem niederländischen Herrn Außenminister gezogenen Grenze kann sich die deutsche Delegation der Lage der Sache nach materiell an der Behandlung der durch den Antrag aufgeworfenen Fragen nicht beteiligen. Die Personen, auf die der Antrag sich bezieht, haben sich aus den verschiedensten Gründen veranlaßt gesehen, ins Ausland zu gehen. Ein Teil hat. dies getan, weil ihm die durch die nationale E r h e b u n g geschaffene Lage nicht mehr die gleiche bevorzugte soziale und geschäftliche Stellung gewährleistet, die er über das berechtigte Maß hinaus früher in Deutschland genossen hat; ein anderer Teil, weil die innerpolitischen Verhältnisse in Deutschland seinen egoistischen Wünschen nicht entsprechen; endlich ist auch ein nicht geringer Teil durch sein schlechtes Gewissen auf den Weg ins Ausland getrieben worden. Daneben hat aber bei dieser Abwanderung eine besondere Rolle die allgemein bekannte Tatsache gespielt, daß Deutschland seit langer Zeit, besonders aber nach dem Weltkriege, in ungewöhnlichem Maße der Zuwanderung aus östlichen Gebieten ausgesetzt gewesen ist und trotz eigener Rot eine große Zahl landfremder Persouen ausgenommen hat. Es ist nur ein kleiner Teil dieser Personen, der jetzt wieder Deutschland verlassen und sich in die Nachbarländer begeben hat. Dabei ist es nicht uninteressant sestzustelleu, daß dieser Teil der in Betracht kommenden Personen nicht in die Gebiete znrückgewandert ist, von denen er nach Deutschland gekommen ist, sondern in andere Nachbarländer Deutschlands, und daß diese Nachbarländer sich jetzt nicht einmal in der Lage sehen, diesem kleinen Teil dauernde Aufnahme zu gewähren. Wenn die Nachbarländer jetzt internationale Maßnahmen für notwendig halten, um die Frage der Behandlung der in Rede stehenden Personen zu regeln, so muß die deutsche Delegation die Prüfling und Notwendigkeit solcher Maßnahmen den Delegationen derjenigen Länder überlassen, die an der Angelegenheit interessiert sind. Die deutsche Delegation ist allerdings nicht der Ansicht, daß die Verwirklichung des Zwecks, den der niederländische Antrag verfolgt, i n d e n A u sgabenkreis des Völkerbundes gezogen werden sollte. . Zn welcher Entschließung die Kommission ■ in dieser Beziehung aber auch kommen mag, so darf jedenfalls bei der Behandlung der Angelegenheit eines nicht ans den Angen verloren werden: es darf unter keinen Umständen dazu kommen, daß die etwa geplanten Maßnahmen in anderer Weise zu einem Stütz - p unkt derjenigen Elemente werden, die das Ziel verfolgen, vom Ausland her die deutsche Regierung offen oder heimlich zu bekämpfen. Wohin sollte cs führen, wenn unter den' A uspizien des Völkerbundes geschaffene Einrichtungen politisch in solcher Weise mißbraucht würden? Ich glaube, daß diese Andeutung genügt, um die Mitglieder der Kommission darauf aufmerksam zu Intendant Dr. Kurt Singer, der Begründer des Kulturbundes Phot. Gertrud Ochs, Berlin aisBHiaiaEsasEESBQEEiQEaBEBBQnEHBEia machen, daß alle Negierungen das gleiche Interesse haben, derartigen unmöglichen Folgen von vornherein vorzubeugen." An die Ausführungen des deutschen Vertreters schloß sich eine kurze Debatte, die damit endete, daß ein Unteraus \ ch u ß für diese Frage eingesetzt wurde; dieser setzt sich zusammen aus den Vertretern Hollands, Frankreichs, Englands, Italiens, der Tschechoslowakei, Belgiens. Schwedens und Uruguays. Berichterstatter ist der Vertreter Uruguays. Alls die Frage des Präsidenten, ob die deutsche Delegation ebensalls in dem Alisschliß vertreten 511 sein wünsche, erklärte der delltsche Delegierte, das; die Telltschen einen solchen Wllnseh nicht hätten. Tie erste Sitzung des Unteralisschnsses mllßte schon nach kurzer Zeit llnterbrochell werden, weil verschiedene Staaten Einwände gegen den vorgeschlagenen Plan erhoben lind sich ans der kurzen Debatte ergab, daß zahlreiche Staaten e r h e b l i ch e S ch w i e r i g - feiten darin erblicken, daß sie konkrete Verpflichtungen übernehmen müßten. Der Vertreter Italiens erklärte, daß Italien llichts getan habe, um die Ausreise delitscher Flüchtlillge nach Italien zu unterbinden. Mehr köillle Italien aber nicht tun. Ailch der Vertreter Kanadas wies daraus hin, daß Kanada nicht in der Lage sei, Verpflichtungen zu übernehmen. Ter Vertreter Nvrlvegentz, Andword, erklärte, es sei ihln nicht möglich, schon Meodhii GüUQ 4. Oktober bis 10. Oktober einen Schlußaufsatz erst nach dem Ende der Ecnser Verhandlungen folgen zu lassen. Drei Problemkreise, die sich mit der Judensrage befassen, sind anseinanderzuhalten: das Flüchtlingsprvblem im Zusammenhang wlt dem Antrag des holländischen Außenministers Ivllkhecr de Graess, die grundsätzliche Ausrüstung der Millderheitcnfrage durch den schwedischen Außenminister Sandler und durch den Vertreter der Republik Haiti, Frachllis. und schließlich die Palästinawanderung in der Mandatskommission. Me MichiwrgssWrge Mit der Flüchtlingsfrage beschäftigte sich die sogenannte zweite Kommission des Völkerbundes (Kommission für technische und wirt- Ichaftliche Fragen). Ter holländische Außenminister de Graess betonte, daß es der holländischen Negierung vollkommen fern liege, sich in die uuieren deutschen Angelegenheiten einznmischen, unb daß der holländische Antrag in keiner Weise als eine Kritik des gegenwärtigen Negimes in Deutschland und der von ihm ergriffenen Maßnahmen ansgcfaßt werden dürfe. Es handele fid) um eine rein wirt- 1 ch a s t l i ch - t e ch n i s dj c Angelegenheit, wobei man von der Tatsache auszu» gehen habe, daß die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt der übrigen Länder von der Abwanderung aus Deutschland betroffen würden. De Graess bezifferte die Gesamtzahl der deutschen Emigranten anf 50» bis 60 000, die BZhl der nadj Holland Ausgewanderten aus6b:s 7000. Der holländische Außenminister entwickelte sodann im einzelnen einen Plan über die technische und finanzielle Durchführung der voy ihm vorgeschlagenen Organisation. Das Sdiriftteitergesetz Die Neichsregieruug hat soeben ein Gesetz erlassen, das die Ausübung der Schriftleitertätigkeit und die Führullg der Berussbezeichnuttg Schriftleiter au geivisse Voraussetzuugeu knüpft. 8 5 sagt: Schriftleiter kann niir fein, wer 1. die deutsche Reichsaugehörigkcit besitzt, 2. die bürgerlichen Ehrenrechte Mid die Fähigkeit zur Bckleidmig öffentlicher Aemter nicht verloren hat, 3. arischer Abstaminnng ist und nicht mit einer Person von nichtarischer Abstammnng verheiratet ist. 4. das 21. Lebensjahr vollendet hat, 5. geschüstssähig ist, 6. fachmännisch ausgebildet ist, 7. die Eigenschaften hat, die die Ausgabe der geistigen Einwirkung aus die Oefsentlichkeit erfordert." Der 8 6 bestimmt: „Anf das Erfordernis der arischen Abstammung und der arischen Ehe finden 8 1a des ReichSbeamtengcsetzes und die zu seiner Durchführung ergangenen Bestimmungen Anwendung." Unter gewissen Voraussetzungen können auf Antrag des Leiters des Landesverbandes von dem Leiter des Reichsverbandcs der Deutschen Presse unb dem RcichSminister für 'Volksausklärung und Propaganda Ausnahmen bewilligt werden. Die für Nichtarier wesentlichen Bestimmungen werden voraussichtlich in den Durchführungsverordnungen enthalten sein. Sobald diese vorliegen,.werden wir daraus zurückkommen. Verbot von Mischehen für die im deutschen Arbeitsdienst Tätigen Die Reichsleitung des Arbeitsdienstes hat in einem' RundMreibes M BeaMng. und. Bekanntgabe darauf hingewiescn, daß nunmehr jeder Reichsbeamte, der eine Ehe ein® gehen Null, nach,zuweisen hat, daß die Person, mit der er die Ehe eingehen will, arischer Abstammung ist. Dieser Nachweis muß durdj Vorlage von Urkunden geführt werden. Die Vorschrift, daß nur arische Ehen erlaubt sind, wird damit auf die im Arbeitsdienst Tätigen überno mmen. Beamtenredit für Vertragszahnärzte der Polizei Durch Runderlaß des preußischen Ministers des Innern — II F 3 a Nr. 5 11/33 — wird bckauutgegebeu, daß der Vertrag vom 1. Januar 1933 zwischen dem preußischen Staat, vertreten durd) den Minister des Innern, und dem Reid)sverbaud der Zahnärzte Deutschlands e. V.. vertreten durch seinen Vorsitzenden, dahin ergänzt worden ist: Nichtarische Zahnärzte dürfen vom 1. Oktober 1933 ab nach diesem Vertrage nicht mehr tätig sein, es sei denn, daß sie unter die Ausnahmebestimmungen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 fallen. Danach können also Frontkämpfer. Väter, Söhne und Witwen von Gefallenen und Altzahnärzte als Dertragszahnärzte der Polizei weiter tätig sein. Satzungsänderung des Berliner Tennisklubs „Rot-Weiß“ Der Klubausschuß des bekannten Berliner Lawntennis > Turnierclubs „Rot-Weiß" änderte die Satzungen dahingehend, daß die Gestaltung des Klubs aus rein arischer Grundlage künftig gewährleistet ist. Hinsichtlich der bisherigen Mitglieder wurden in Anlehnung an das Reichsschulgesctz besondere Bestimnulngcu getrosseu. Keine jüdischen Aerzte mehr im Rcitungswescn der Stadt Berlin Das Nachrichteuamt der Stadt Berlin teilt mit: Mit dem 30. September sind die letzten. jüdischen Aerzte aus den; Berliner Rettungs-' wesen ausgeschiedeu. Nad)dem schon zum 1. April und zum 1. Juli zahlreiche, Entlassungen erfolgt waren, sind jetzt' zum 1. Oktober die letzten jüdischen Aerzte,-. die solange anf Grund gesetzlicher Vor-, sehriften null) beschäftigt werden mußten, ausgeschieden. Den ärztliche Hilfe suchenden' Volksgenossen ist so die Gewähr gegeben, daß, sie auf den Rettungsstellen nur noch von deutschstüuunigen Aerzten behandelt werden.' Damit entfallen also alle Gründe, die städti-. sehen Rettungsstellen nicht auszusuchen, weil man evtl, noch hier oder dort einen jüdischen Arzt antreffe. Gründer des Berliner Rettungswesens war. der Jude Sanitätsrat Frank. Keine Niditarier als Jockeis oder Herrenreiter Das preußische Ministerium des Innern hat folgende Verfügung herausgegcben: „Ich ersuche, Nichtarier künftig nicht mehr als Jockeis oder .Herrenreiter und nicht mehr als Fahrer oder Herrensahrer zuzulassen. Dagegen sind nichtarische Besitzer von Rennpferden in keiner Weise zu beschränken. ' i. V. (gez.) Grauert.* '

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