Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 35 (14.9.1933)
- Date
- 1933-09-14
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Auch wenn eS sich um eine VerufSumschichtuug bcS Ehemannes handelt, könne man fast immer auf die praktische und seelische Unterstützung der Frau zählen. Ein führender Mann der jüdischen Gemeinde sagte mir, das; er bei Beratungsgesprächen oft erst dann zu einem Resultat käme, wenn auch die Frau des Ratsuchenden dabei ist. Besonders viele Frauen des Bürgertums zeigten soviel praktische Klugheit und Energie, daß man nur mit Belvunderung von ihnen sprechen könne. vr. K. M. 0 C)üX ili ü J ü Vfpfjo Ufi/üü2 Ich bin Arzt. Mir sind die Kassen entzogen worden. Kann ich meiner; Assistentin vorzeitig kündigen? Die Neichsregierung hat ein Gesetz über ein außerordentliches Kündigungsrecht von Aerzten, Zahnärzten und Zahntechnikern und über Aendcrungen der Reichsvcrsicherungsvrdnung vom 14. August 1933 (RGBl. I, S. 581) beschlossen. Die Beendigung der Tätigkeit von Aerzten, Zahnärzten linb Zahntechnikern bei Trägern der sozialen Bersiche-- rning (z. B. Krankenkassen) sowie in der Reichsversorgnng gilt als nächtiger Grund zur Kündigung der von den Aerzten, Zahnärzten oder Zahntechnikern als Arbeitgebern abgeschlossenen.'Dienstverträge. Ein Dienstvertrag nut Angestellten kann danach ohne Einhaltung einer KlindigimgsfrisL gekündigt werden (§ 626 BGB). Darf ich als Arzt, dem die Kassen entzogen sind, meine Wohnung vorzeitig kündigen? Auf die Kündigung von Mietverhältnisseu über Räume, die Sie für sich oder ihre Familie gemietet hatten, finden die Vorschriften des Gesetzes über das Kündigungsrecht der durch das Gesetz zur Wiederherstellung dcS Berufsbeamtentluns betroffenen Personen vom 7. April 1933 (RGBl. I, S. 167) entsprechende Anwendung, d. h. das Mietverhältnis kann für den Schluß eines zlalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung kann aber nur für den ersten Termin allsgesprochen werden, für dew sie zulässig ist, also zllrzeit zum 31. Dezember 1933; sie muß gegenwärtig spätestens am 3. Oktober dem Vermieter zügegangen sein. Das außerordentliche Kündigungsrecht gilt auch für Dienstverpflichtete von Aerzten, Zahnärzten und Zahntechnikern, wenn sie dadurch stellungslos geworden sind, daß die Tätigtelt der genannten Personen bei Trägern der sozialen Versicherung oder in der Reichs- Versorgung beendet worden ist. Die Vorschriften gelten auch für Kündigungen , die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes nut Rücksicht aus die Auswirkungen der Beendigung der Kassentätigkeit usw. erfolgt sind. Ich bin Frontkämpfer, war aber bisher als beamteter Arzt zu den Kassen der Reichsversicherungsordnung zugelassen. Wer entscheidet jetzt in Zulassungsangelegenheiten? Die Reichsvcrsicherungsordnung ist durch das Gesetz vom 14. August 1933 u. a. dahin abgeändert worden, daß in Zulassungsangelegeuheiten das Schiedsnmt entscheidet, soweit nicht durch-die Verordnung über die Zulassung von Aerzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 22. April 1933 Abweichendes bestimmt ist. Das Schiedsamt entscheidet ferner endgültig bei Anrufung gegen die Entscheidung des Vorsitzenden des Oberversicherungsamtes über Eintragungen und Streichungen im Aerzteregister. RI eine Privatklinik ist für Kassenpatienten gesperrt worden. Welche Stelle kann ich gegen die Entscheidung des Kommissars anrufen? Sie können die Entscheidung des Ober- Versicherungsamtes anrufen. Die Bestimmungen der Reichsversicherungsordnungen über die Auswahl der Krankenhäuser für Kassenpatienten usiv. sind durch die folgende Fassung heS § 371 Abs. 2 RVO. geändert worden. Für bic. Auswahl der Krankenhäuser ist in erster Linie die Gewähr für ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Krankenhansbehandlung sowie die Angemessenheit der Bedingungen maßgebend. Krankenhäuser, die diesen Erfordernissen entsprechen, dürfen nur ans einem wichtigen G r u nbc mit Zusti m m nng des O b e r v e r s i ch e r u n g s a m t e 8 a u s g e - s ch l o s s e n werde it. Soweit möglich, ist den religiösen Bedürfnissen des Kranken Rechnung zu tragen. Können Gerichtsassessoren, die Kommissorien innegehabt haben und vorzeitig beurlaubt worden sind, Gehalt beanspruchen? Jawohl! GerichtSassessoreu, deren Geschästsaustrag (Kommissorium) vor Ablauf der vorgeseheueu Frist durch Beurlaubung beendet worden ist, steht ein Gehaltsanspruch für die Zeit bis zun: planmäßigen Ablauf des Kommissoriums zu. Einem Antrag ans Zahlung des Gehaltes für diese Zeit ist stattgegeben worden. Gilt das Beamtengesetz auch gegenüber früheren Gemeindeangesteilten and Arbeitern? Die Vorschriften des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berussbeamteutums vom 7. April 1933 findet auch aus solche Beamte, Behördenangestellte und Arbeiter Anwendung, die schon vor dein Inkrafttreten des Gesetzes in den Ruhestand getreten oder entlassen worden sind und auf welche die §§ 2 bis 4 hätten angewandt werden können, wenn die Dienstverpflichteten beim Inkrafttreten des Gesetzes noch im Dienst gewesen wären. Wenn z. V. solche Dienstverpflichtete zwar '''' // ■50 27-30 IJ V Gr. 31-35 8 50 ' Lack m. Kern Jeder« \ Laufsohle. •aeüSss der Dsrüisnor Jusgeeee: nach den bisherigen Vorschriften ruhegehaltsberechtigt waren und Pension bezogen haben, wenn sie aber nach den strengeren Vorschriften des Gesetzes vom 7. April 1933 noch nicht die mindestens zehnjährige Dienstzeit znrüekgelcgt haben, die Voraussetzung für die Gewährung eines Ruhegeldes ist (tatsächliche Dienstzeit in Planstellen neben der Militürzeit), so muß ihnen die Pension entzogen werden. Der preußische Innenminister hat nunmehr durch Ruuderlaß vom 11. August 1933 („MBl. für die preußische innere Ver- Umltuug, Teil I, S. 941) verfügt, daß das Gesetz vom 7. April 1933 auch gegenüber früheren Angestellten, Arbeitern und ihren Hinterbliebenen, die bei Gemeinden, Gemcindcverbünden und gleichgestellten Einrichtungen und Unternehmungen angestellt waren, unverzüglich durchzuführen ist. Wird bei diesen Dienstverpflichteten eine der Bocaussetznngen der ßd 2 bis 4 (Parteibuch beamte, Richtarier, politisch Unzuverlässige, bejaht, so wirkt sich dies ans ihre Bezüge oder die Bezüge der Hinterbliebenen aus. Gegen die ergehenden Entscheidungen ist unter Ausschluß des Rechtsweges nur das Rechtsmittel der Beschwerde an den Minister des Innern zulässig. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen bei der Aufsichtsbehörde anzubringen. Jüdische Frauen. Von dem in diesen Blättern wicdcrgegebeneu Ausruf des Jüdischen Framnblindes sind Handzettel hergestellt worden, die ,'u) zur Verteilung in Sprechstunden.^ Beratungsstellen. Versammlungen usw. eignen. Tie Abgabe erfolgt kostenlos dlirch die Geschäftsstelle des Jüdischen Frauenbundes, Berlin X 24, Monbijouplatz 10. Wissenschaft verehren. Ans dem Gebiete der Erforschung der nordischen Kunst hat Goldschmidt bahnbrechend gewirkt, seitdem er in jüngeren Jahren die richtungweisende Untersuchung über die Lübecker Malerei und Plastik veröffentlicht hatte. Anläßlich seines siebzigsten Geburtstags ist die Bedeutung und Wirksamkeit des Gelehrten in der C. V.-Zeitung eingehend getvürdigt worden. In seinem Werke „Teutsche.Kuusthistorikcr" hat Wilhelm W a e tz o l d t daraus hingewiesen, daß die bis dahin nicht restlos geklärte Erforschung der mittelalterlichen Kunst durch Goldschmidt auf eine neue und tragfähige Grundlage gestellt worden ist. Seine im Geiste strengster gelehrter Kritik durchgeführten Forschungen haben Goldschmidt den Dhif des besten Kenners der mittelalterlichen Knust in aller Welt verschafft. Rainentlich sein großangelegtes Werk über die mittelalterlichen Elsenbeinslnlptnren hat kuustgeschichtliches Neuland erschlossen. Ebenso erfolgreich wie als Kunstforscher ist Goldschmidt als akademischer Lehrer gewesen. Als Nachfolger Heinrich Wölsslins an die Berliner Universität berufen, hat er den Unterrichtsapparat des Berliner kunstgeschichtlichen Seminars mit unermüdlicher Sorgfalt ausgebaut. Die Zuneigung, die die Studierenden der Kunstgeschichte ihm zuwandten, fand in der allgemein üblichen Bezeichnung „Vater Goldschmidt" einen herzlichen Ansdruck. Ueberaus zahlreiche Kunsthistoriker, Archäologen und Museumssachleute bezeichnen sich dankbar als Schüler Goldschmidts. Schon bei der Feier seines sechzigsten Geburtstages durste Geheimrat Waetzoldt unter allgemeiner Zustimmung seftstellen, dciß der allseitig Verehrte das Ansehen der deutschen Kunstwissenschaft ungemein bereichert habe. .-j ... mm Kürzlich tauchte die bisher unbestätigte Nachricht auf, daß die Bibliothek Marburg nach Amerika verlegt werden solle. Die Bivliothet Marburg ist eine Schöpfung des am 26. Oktober 1929 verstorbenen Kunst- und Kulturhistorikers Professor Aby Marburg, sie ist sozusagen die Krönung eines an wissenschaftlichen Erträgen überreichen Lebenswerkes. Aby Marburg entstammte der bekannten Hamburger jüdischen Bankicrsfamilic; von materieller Lebenssorge nnbefcllwert, war es ihm vergönnt, seinen wissenschaftlichen Neigungen uneingeschränkt zu. leben. Er wählte die Kunstgeschichte zu seinem Studienfach. Während feiner Studienzeit war es ihm vergönnt, bei dem Großmeister der deutschen Kunstwissenschaft, Earl Iusti zu Bonn, tu die Lehre zu gehen. Trotzdem ist nicht Earl Iusti, sondern Jacob Burckhardt für Marburgs geistige Entwicklung richlnngtveisend geworden. Als er dem großen Knlturhistoriker'seine Dissertation über Botticellis Gevurt der Venus übersandte, wurde er durch ein höchst anerkennendes und herzliches Antwortschreiben Bnrckhardts ausgezeichnet. Der unvergleichliche Darsteller der italienischen Renaissance ermunterte den jungen Anfänger, die noch ungeklärte Mystik in der Malerei Botticellis anfzuhellen. Dieser zufällige Hinweis gab der Lebensarbeit Marburgs die Riclitschnur. In jahrzehntelanger Bemühung glückte es ihm, über Bnrckhardt hinaus eine völlig neuartige Seite im Wesen der Renaissance zu enträtseln: die dämonischpathetische, die als Erbe der überlieferten antiken Mythologie und Astrologie in die neuere Kultnrwelt hincinragt. Mit unermüdlichem Sammelfleiß trug Marburg die Unterlagen und Materialien, die seiner umwälzenden Entdeckung zur Stütze dienen konnten, zusammen. Auf diese Weise ist in Hamburg die Bibliothek Marburg entstanden. Marburg gab sich aber nicht damit Zufrieden, Bücher und Anschauungsmaterial in einzigartiger Reichhaltigkeit und Fülle aus° znspeichern; es wäre totes Kapital gewesen, wenn nicht aus den stnnnnen Zeugnissen der längst vergangenen Pracht der Renaissance der schlummernde Geist zu neuem Leben entbunden worden wäre. Deshalb gliederte er seiner Bibliothek eine Forschungsstätte an, der er ein grandioses Arbeitsziel steckte: das Nachleben der Antike sollte nach einheitlichem Gesichtspunkt auf allen geisteswissenschaftlichen Gebieten erforscht werden. Er wollte gleichsam Siedler anlocken, die genügend Wagemut und Schaffensfreude besäßen, um die Brache des neuen Bodens der Erkenntnis, den er gewonnen hatte, in Fruchtland zu verwandeln. Die Forschungstätigkeit der Bibliothek gliedert sich in drei Sparten. Zunächst wird das knlturwissenschnftlichc Material in umfassender Weise gesammelt unb für die Auswertung bereitgestellt. Die gesicherten Ergebnisse werden in Form von Borträgen bekanntgegeben; größere Ausarbeitungen, die „Studien der Bibliothek Marburg" schließen sich an. Sowohl die Veröffentlichung der Vorträge wie der Studien wird von Professor Fritz Saxl, Marburgs gelehrigem Schüler, betreut. Gelehrte von Genie und Ruf haben sich sehr zahlreich an den Forschungsarbeiten der Bibliothek beteiligt. Wilamowitz und Eduard Norden, die Meister der klassischen Philologie, der Kunsthistoriker Adolph Goldschmidt, der Ethnologe K. Th. Preuß, der Romanist Karl Boßler, der Orientalist H. H. Schaeder, der Philosoph Ernst Cassirer und viele andere. Neben Saxk sei als Schüler Marburgs noch Professor Erwin Pauosity erwähnt, der bis vor kurzem als Ordinarius der Kunstgeschichte an der Hamburger Universität tätig war. Mit der Herausgabe des wissenschaftlichen Werkes ihres Begründers erfüllt die Bibliothek eine besondere Ehrenpflicht. So übergab sie im Vorjahr zwei Bände der gesammelten Schriften Marburgs unter dem Titel „Die Erneuerung der heidnischen Antike" der Oessentlichkeit. Musikalische §e!ersiunde inFravWl a.L Tie Eesellschnst für jüdische Volksbildung se. B.1 in Frankfurt a. Main ucrmifraifinc dankenswerterweise am 11. September 1933 eine musikalische Feierstunde, die tiefsten Eindruck hintertieß. Rabbiner Tr. Georg Salzbcrger u>u-j einleitend auf die Bedeutung künstlerischer, insbesondere musikalischer Veranstaltungen gerade für die heutige Zeit hin. Anschließend entwictelre er eine fesselnde und weihevolle Erklärung des silbischen Jahres, seiner Abschnitte und seiner Feste. Tann ertönten unter der Leitung des aus früherer Tätigkeit wohlbekannten und bewährten Chordirigcnteu Dr. N. Ehrenreich Psalme vru Mendelssohn-Bartholdi und Schubert, die Motette aus dem 51. Psalm von Brahms, der 137. P s a I m von Franz Liszt und der Schlußchor aus dem Oratorium ..E l i a s" von Mendelsscpm Alle Psalmen gab der Tirigeill mit seinem mm gegründeten a-Lagpella-Kammerchor in stlbtilster Allsführung Nlld Wärme wieder. Tas Sopraisiolo wurde voll Gerta Oppenheim besonders tonschön und warm gesungen, das Biolinsolo spielte Adolf Redner mit gewohnter Meisterschaft, die. Harmvnillm. und Klavierbegleitung war bei Herbert Fromm und Lcni Morgenstern» Lorsch in vorzüglichen mld sorgsamen Händen. Dr. Ehrenreich, dessen Verdienst es ist. diesen erst seit kurzem bestehenden a-eupgella-Chor zu einem ausgezeichneten, schweren und eigenartigen Aufgaben gewachsenen Klangkörper erzogen zu haben, errang sich mit allen Darbietungen berechtigten und stärksten Erfolg. tfiiang m EMek'MMI«MW Am 27. September findet im Haus der Walthcr- Nathenau-Stiftung in Berlin-Grunewald eine Aiitgliederversammlung statt, auf der der Vorstand der Walther-Rathenau-Gefellschaft die Auflösung beantragen wird. Das Vermögen der Gesellschaft soll — abgesehen von den Beträgen, die zur Herausgabe der von der vorigen Hauptversammlung beschlossenen einbändigen Gesamtausgabe und ähnlichen Zwecken gebraucht werden-- ztlr Unterstützung in Not Geratener verwendet tekq, .„