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Central-Verein-Zeitung · 1933-09-07 · 34 (7.9.1933) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
34 (7.9.1933)
Date
1933-09-07
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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Palästina foult Den Frauen, die bisher Zum großen Teil in der deutschen Frauenbewegung organisiert waren, null man in den jüdischen Franenvcreinen eine neue geistige Heimat bereiten. Je mehr man ihnen bietet, je mehr man aber auch von ihnen fordert, uni so eher wird eS gelingen, ihnen ein neues Gemeinschaftsgefühl zu vermitteln. Endlich das Elternhilfswcrk. Es wurde gegründet durch die Initiative jüdischer Eltern, arbeitet mit den Schnlberatungsstellen sowie allen pädagogischen Stellen zusammen und ist noch in voller Entwicklung begriffen. Seine Aufgaben sind einmal praktischer Art: man will die Interessen der Eltern bei Schnlgründungcn vertreten. Mindestens so wichtig sind seine Bestrebungen auf dem Gebiet der Familienkultur. Das „Hilfswerk" wirkt bei den Eltern darauf hin, daß die Kinder innerhalb der Familie mehr jüdische Tradition erleben. Wenn es schon nicht möglich ist — sagt Hannah Karminski —, dein Freitag abend und den Festen und Gedenktagen ihr überliefertes Gepräge zu geben, so wird es doch wohl möglich sein, die Feste in irgendeiner auszcichnenden und würdigen Form zu begehen. Biele Kinder werden das bald unter dem Einfluß der jüdischer: Schulen von ihren Eltern verlangen. Es besteht Konsliktgefahr, wenn die Eltern dem Verlangen nicht nachlornmen können oder wollen. Diese Gefahr stellt man den Eltern vor und bietet ihnen zugleich Möglichkeiten, sich zunächst selbst in die vergebenen oder nie erlebten jüdischen Lebensformen eiuzu,...^en. Noch eine andere kulturelle Aufgabe hat sich der I. F. B. gesetzt. Er wirkt mit den zrrr Verfügung stehenden propagandistischen Mitteln darauf hin, daß die jüdischen Mädchen und Frauen in Kleidung und Ailftreten Bescheidenheit und Würde zeigen. Wenn diese Mahnung auch von den meisten schon aus eigenem Antriebe befolgt wird, so spricht es um so mehr für die Gewissenhaftigkeit der Frauensührerinneu, daß sie den wenigen Verantwortungslosen den Spiegel Vorhalten und sie zur Verantwortung gegenüber allen ausrufen. vr. K. M. Silef einet üetMsitetfenlin Ou fcfiter Orit cnbcfc bic Zulassung nibisllier ÜLVvfübituvieiitinm’it in den l'öflcni bce frciluifliflcu ' '.’irbeitebicnftec'. Cf ine & bei davon betroffenen Mädchen, [eiltetM »n4 beim: „Ich bin von jeher immer gern in einer Gemeinschaft junger Menschen gewesen. Aber noch nie habe ich eine so festgefügte Gemeinschaft kennengelernt wie im Freiwilligen Arbeitsdienst. Dort sind Menschen aller Volkskreise vereint und gezwungen, miteinander zu leben und über die Klassengegensätze hinweg in kameradschaftlichem Geiste zu arbeiten. Wir alle, Abiturientinnen oder arbeitslose Verkäuferinnen, haben in diesen Monaten eine Unmenge gelernt. Ich sehe im$ noch in den ersten Tagen fassungslos im Garten stehen, weil die Wege sich so schlecht anshacken ließen und wir sollten doch das Unkraut am Wegrand aushacken, und welche Rätsel gab uns das Wäschesprengen und manche andere Arbeit in Feld, Garten und Haus aus. Doch wir 'haben alle diese Schwierigkeiten überwunden und die Leiden und Freuden des Arbeitsdienstes ehrlich miteinander geteilt. Zn meiner Freude konnte ich feststellen, daß das kleine Ladenmädchen ebenso ungern früh um 6 Uhr ausstand wie die Abiturientin. Aber „drücken" durfte sich im Lager keine davor. So haben wir zugleich die realen Werte praktischer Arbeit und die ideellen Werte wirklicher Gemeinschaft kennengelernt, einer Gemeinschaft, die bei Lassen sich für die Frage, oh dem Arbeitgeber die Fortsetzung eines Vertragsverhältnisses zugemutet werden kann, allgemeine Richtlinien auf stellen? Die Entscheidung ist jeweils von den besonderen Umstünden de8 Einzelfalles abhängig. E8 kann zum Beispiel die Geltendmachung einer fristlosen Entlassung durch ein in der Person des Arbeitgebers liegendes Ereignis, insbesondere auch durch einen von dritter Leite aus ihn anSgcübten Druck, veranlaßt sein, der ihn in die Zwangslage versetzt, die Kündigung ansznsprechen, um nicht seine eigene Stellung zu gefährden oder gar preiszugeben. (Entscheidung des Neichsarbeitsgcrichts, Band XVII, S. 476.) Wird nicht diese Entscheidung immer dann anzunehmen sein, wenn ein Angestellter Jude ist? Diese Frage wird entschieden verneint werden müssen. Professor Huck, der Herausgeber der Entscheidungen des Reichsarbeitsgerichts, betont, daß gerade das angeführte llrtcil nicht von allgemeinerem rechtlichen Interesse ist und nur einen besonders gelagerten Tatbestand behandelt. Im übrigen bemerkt daS Arbeitsgericht Hamburg —- K. 2381-'33 — zu Ihrer Frage: „Der Umstand allein, das; die Klägerin Jüdin ist, kann der Beklagten als ein sie zur fristlosen Entlassung berechtigender Grund nicht zugebilligt werden. Seit mehr als zehn Jahren hat die Beklagte die Klägerin in Kenntnis dieser Tatsache beschäftigt und hatte bislang noch "einen Anlaß genommen, auch nur eine fristgemäße Kündigung äuszusprechen. Unter der geltenden Rechtsordnung, die zn ihrem wesentlichen Bestände den allgemeinen Rechtsgrnndsatz zählt, daß eingegangene Verträge innezuhalten, übernommene schnldrcchtliche Verpflichtungen zu erfüllen sind, kann sich niemand seinem ihm von vornherein als solchen bekannten jüdischen Vertragspartner gegenüber ernster Arbeit, bei Sport und Wanderungen und auch beim fröhlichen abendlichen Spiel wuchs und die Menschen aneinander band. Und dann kam die Verfügung, und ich mußte, so schmerzlich es mir und meinen Kameradinnen im Lager war, aus der Lagergcmeinschast ausscheiden. Aber ich habe in diesen Wochen viel gelernt, und weil ich den Wert der Gemeinschaft an mir selbst so stark erfahren habe, wünschte ich allen jüdischen jungen Menschen,' sie könnten einmal itt einem Arbeitslager sein. Und da es nun in heutiger Zeit nicht anders möglich ist, wünschte ich, daß jüdische Arbeitslager eingerichtet würden, in denen die jüdische Jugend, Erwerbslose und Akademiker, Kaufleute und Handwerker frei von allen Existenzsorgen, frei auch von allen Vorurteilen 'in echtem Kameradschastsgeiste Zusammenleben könnten/ darauf berufen, daß er einem Juden gegenüber ^lechthin nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet Sst die fristlose Entlassung jüdischer Angestellter in einem Betriebe gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber in Kenntnis der Abstammung des Angestellten diesen seit langem beschäftigt und trotz der Kündigung einzelner noch andere jüdische Angestellte weiterbeschäftigt? In diesem Fall wird die Berechtigung der fristlosen Entlassung schon deshalb zu vermeiden sinn, weil sie die Abwälzung des Betriebsrisikos auf den Arbeitnehmer bedeutet. Wenn der Arbeitgeber bei der Einstellung gewußt hat, daß der Arbeitnehmer Jude ist. und wenn eine Kündigung auch dann nicht erfolgt ist, als sestgestellt iverden konnte, d:.ß immer weitere Volkskreise sich gegen das Judentum einstellen, so geht aus diesem Verhalten, wie das Arbeitsgericht Bremen — 190/33 — in einer Entschcidung feststellt, hervor, daß die fristlose Entlassimg nicht aus einer völkischen Gesinnung heraus erfolgt ist, sondern vielmehr in den materiellen /Interessen des Arbeitgebers ihren Grund hat, zumal in dem Betrieb des beklagten Arbeitgebers noch honte Juden beschäftigt werden, wo man glaubt, sie nicht entbehren zu können. An wen muss ich als Betriebsratsmitglied meinen Einspruch richten, wenn ein Betriebsrat zurzeit meiner Kündigung nicht vorhanden ist, weil die bisherigen Betriebsratsmitglieder ihr Amt niedergelegt haben? Der Einspruch, der binnen fünf Tagen nach Zustellung der Kündigung bei dem Betriebsrat einzureichen ist, muß in diesem Fan an den alten Betriebsrat gerichtet werden. De: oem Rücktritt des gesamten Betriebsrats bleiben die Mitglieder des alten Betriebsrats solange im Ami, bis der neue Betriebsrat nach den gesetzlicl)en Bestimmungen gebildet worden ist. (§8 42 und 43 Betricvsrätegcsetz.) Steht mir ein Anspruch auf Entschädigung zu, obwohl mein Arbeit sverhältnis auf Grund besonderer Lage des Falles wegen meiner, nichtarischen Abstammung rechtswirksam fristlos gekündigt worden ist? Das Landesarbeitsgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 11. Juni 1933 (102 S 802/33) diese Frage bejaht und mwgesührt:. Tie rechtswirksame fristlose Kündigung führt zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, so daß auch Lohnansprüche nicht mehr bestehen. Trotzdem muß der entlassenen Klägerin nach Reche und Billigkeit ein Anspruch aus Entschädigung zuerkannt werden. Durch die zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbcamientmns vorn 4. Mai 1933 ist den nichtarischen Angestellten und Arbeitern der Le- Hörden eine gewisse Weiterzahlung des Gehalts über die Beendigung des Arbcitsverhättnisses hinaus zugebilligt worden. Diese Anordnung läßt sich bei der allgemeinen schwierigen Finanzlage nur dadurch erklären, daß die Umstände einen solchen sozialen Ausgleich zur Vermeidung von Härten unbedingt erfordern. Auch bei den Privatbetrieben verlangt die soziale Gerechtigkeit einen solchen Ausgleich. Bei der Frage, wie die der Klägerin zuzubilligende Entschädigung zu bemessen ist. hat das Gericht den tz 87 des Betriebsrätcgcsetzes über die Abkehrentichädigung zugrunde gelegt, weil auch dort dem Arbeitgeber nach rechtswirksamer Kündigung eine Entschädigungspflicht auferlcgt wird. Tie Bestimmuug ermöglicht außerdem eine weitgehende Berücksichtigung der verschiedenen Umstände des Einzelfalles. Kann ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, dass Rechtsstreitigkeiten vor einem ausländischen Gericht entschieden werden? Mit dieser Frage hat sich das Reichsarbeitsgericht in einem Urteil vom 10. Mai 1933 —1 70/33 — beschäftigt und sestgestellt, daß die Zulässigkeit einer solchen Vereinbarung sich schon daraus ergibt, daß die Parteien ja unter gewissen Umständen ein Schiedsgericht vereinbaren können. Ist das aber gestattet, sö muß es auch erlaubt sein, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit eines anderen Staates zu vereinbaren. Jedoch wäre das eine große Gefahr für den wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer. Deshalb hat sich der Gesetzgeber den Schutz des Arbeitnehmers angelegen sein lassen, indem er in § 91. Abs. II, 2 AG.G. bestimmt hat, daß die ss.Arteicn die Arbeitsgerjchtsbarkcit durch Vereinbarung eines Schiedsgerichts nur dann ausschließen können, wenn „der beteiligte Arbeitnehmer ein Angestellter ift. und sein Jahreseinkommen die im Angestelltenversicherungsgesetz vorgesehene Grenze für die Versichcrungs- Pflicht überschreitet". Rur in diesen Grenzen kann daher nach der Auffassung des Reichsarbeitsgerichts auch die Vereinbarung einer ausschließlichen Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts erfolgen. Vis jurlstisch-v/IrtLchOMIchv Beratungsstelle des C. V. bat soeben eine neue Zusammenstellung arbeitsrechtlicher Entscheidungen fertiggcstellt. Sie sind gegen Freiporto von lö l’ienuig für Berlin, 2ö Pfennig für ausserhalb im Büro des Central-Verclus, Berlin W. 15, Emser Strasse 42, anzufordein. mm 3 n feinem 60. Geburtstag Bon den deutschen Namen, die Weltgeltung haben, ist der Max Reinhardts einer der vorzüglichsten, und soviel auch schon seiner Herkunft, privater Affären oder anderer Dinge wegen gegen ihn eingewendet wurde, sein'Künstlertum, seine epochemachende Nolle in der Geschichte des deutschen, und nicht nur des deutschen Thcaterlebens wird kaum bestritten. Tatsächlich füllt der Beginn der Blütezeit Berlins als Theatcrstadt mit Reinhardts Anfängen zusammen, und von den glanzvollsten Namen der Schauspieler wie der Autoren dieser Zeit sind die meisten mit Reinhardts Namen eng verknüpft. Es ist fast vierzig Jahre her, daß er, al§ Darsteller älterer Eharalterrollen von Brahm ans Deutsche Theater engagiert, bald selbst Regie zu führen und eine eigene kleine, sehr kleine Bühne zn leiten begann. Bei den verschiedenen Jubiläen, die er und seine Bühne in den letzten Jahren feiern konnten, sind viele Geschichten aus dieser Anfangszeit berichtet worden, leider aber noch niemals die Geschichte, wie Reinhardt Ibsen kennen lernte und das Erstaussührungsrecht seiner Dramen erhielt. Das war Reinhardts große Ehance: er wurde nicht nur der legitime Gestalter und Inszenator der Dramatik seiner, das Drama revolutionierenden Epoche, sondern er revolutionierte auch selbst die Darstellung; dem neuen Drama gab er das neue Theater. Man sagt, er sei ein Schüler Stanislawskis und habe die Arbeit Otto Brahms fortgeführt, aber kein Geringerer als Stanislawski selbst hat mehrfach dargetan, wieviel mehr Max Reinhardt noch darüber hinaus ist. Das Theater vor Reinhardt verhalt sich zum Theater seit Reinhardt wie das Drama Wildenbruchs zum Drama (wobei wir vor allem die dramaturgische Seite meinen). der Ibsen. Strindberg, Maxim Gorki, Gerhart Hauptmann, denen Reinhardt zum Weltruhm mitverhals. Wenn Reinhardt weiter nichts gewesen wäre als „der" Inszenator des europäischen Naturalismus, so lväre seine Bedeutung schon überragend. Aber er traf diese Kmistsorm gerade zii einer Zeit imd in einem Punkte, wo sie vom größeren Inhalt fast schon wieder gesprengt wurde: Ibsen war in „Wenn wir Toten erwachen" nicht mehr mir Naturalist, und gerade für das Geheimnisvolle inid , Zauberhafte, das Ucberweltliche und Symbolische zeigte Reinhardt bald ein ebenso tiefes Einfühlungsvermögen wie für die „Tatsachenkunst" des'jungen Gerhart Hauptmann., Und wenn es noch einen Zweifel an der Größe und Weite von Reinhardts künstlerischer Spannkraft gäbe, die Tatsache, haß er sowohl für WedekindS sich bis ins Varietöhafte überschlagenden Naturalismus wie für Maeterliricks sich bis ins Kirchenhaste verklärenden Symbolismus die gemäße Mid ergreifendste Form fand, müßte jeden Zweifel beseitigen. Reinhardt ist oft genial genannt worden, und sicherlich darf man sagen, wer keine seiner Meisteraussührungen gesehen hat, der weiß kaum, was Theater ist. Von Werner Krauß bis Elisabeth Vergner gibt es keinen großen deutschen Schauspieler, der nicht von ihm gelernt, keinen Regisseur, der von ihm unbeeinflußt geblieben ist. Die ältere Generation der deutschen Dramatiker dankt ihm einen gutcri Teil ihres RuhmS, und die Klassiker, Shakespeare voran, sind selten schöner, liebenswerter, hinreißender inszeniert worden als von ihm. DaS intimste Theater, die Komödie in Berlin, und das großartigste, das Große Schailspielhaus, sind seine Schöpfung, wie die Salzburger Jedermann- Spiele im Freieii und wie neuerdings der Florentiner Sommernachtstraüm. Vor allem aber soll man, auch wenn es unmöglich ist, alle Gründungen, Großtaten und. Versuche Reinhardts einzeln auszuzählen, seine Werbung für die deutsche Kunst im Ausland nicht vergessen. Der deutschen Kirnst brachte er mit seinen mehrfachen amerikanischen, französischen, englischen Gastspielen und neuerdings seiner italienischen Inszenierung neuen Ruhm, und übrigens war er der einzige, der sogar im Krieg in Skandinavien Anerkennung fand und Anerkennung für Deutschland erwarb. Seine Fehler? Man mag, wie Lichtenberg sagt, seine Fehler tadeln, aber man kann nicht den Mann tadeln. Dian kann zu seinem 60. Geburtstag nicht nur ihm, sondern auch uns wünschen, daß er noch lange neue Möglichkeiten zu arbeiten haben möge; der Rest ist seine Sache. Und ist er nicht Zauberer genug, um jede Sache zu seiner Sache zu machen? L. H-scta. SOOR MMch r Der Berliner Kunsthistoriker Werner Weisüach, der am 1. September d. I. sechzig Jahre alt wurde, entstammt einem vornehmen und begüterten jüdischen Hause Berlins. Schon im Elternhause wurde seine Aufmerksamkeit auf die Gebilde edler Kunst gelenkt. Dieser Richtung ist er treu geblieben. Wilhelm von Bode, dem er eine Zeitlang als Assistent dienen durste, wurde in seiner unvergleichlichen Art der Kunstsorschung für Weisbach beispielgebend. Mit kunstphilologischen Einzeluntersilchungen — nament- .lich über den jungen Dürer — verdiente sich der junge Gelehrte die wissenschaftlichen Sporen. Italien beherbergte ihn zu längerem Studienaufenthalt. Seine kunstwissenschaftliche Lehrtätigkeit übt er an der Universität Berlin, an der er sich' 1903 habilitierte, ans. Seine erste große Veröffentlichung galt dem Problem der impressionistischen Malerei, das er von der Antike bis zur Gegenwart entwicklungsgeschichtlich verfolgte. In der Nach, kriegszeit trat er als einer.der bedeutendsten Erforscher des Barockstils hervor. Zunächst stellte er das Barock als Kunst der Gegenreformation dar. Dann verfaßte er für die Propyläen - Kunstgeschichte eine Gesamt- Werner Weisbach darstellung des europäischen Barock. Danach erschien seine monumentale Rembrandt- Biographie, neben Earl Neumanns ..Reinbrandt" sicherlich die bedeutendste lebensgeschichtliche und kunstkritische Beschreibung, die der große Holländer deutscherseits gefunden hat. Sein letztes Werk behandelt die französische Malerei des Barock. Auch hier gelangte die geisiesgeschichtliche Methode zur Anwendung, deren Meister aus kunstgeschichtlichem Gebiete Weisbach ist. Komponist Walter Goldmarm gründete mit Alfred Wittenberg. Violine, und Paul Blument-o ri' Anschrift der Vereinigung: Walter Goldmann, Dresden-A. 16, Lipsiusstraße 10,

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