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Central-Verein-Zeitung · 1933-08-17 · 33 (17.8.1933) · p. [Seite]

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
33 (17.8.1933)
Date
1933-08-17
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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ocs vpasgei Darf ein jüdischer Rechtsbeiciand entsprechend dem Rechtsanwalt oder dem Beamten, der nach den Vorschriften des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums seine Bezüge ganz oder teilweise verloren hat, seine Büroräume oder Wohnung nach dem Gesetz vom 7. April vorzeitig kündigen? Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bertin-Mitte Dnm 13. ftuli 1933 (— IOC 1108/33 — Berliner Grundeigentum" vom 5. 8. 1983) steht Rochll-boiständci; nichtarischer Abstammung das ausierurdeiitliche Kündigungc'N'cht nicht zu. Die Gutscheidung wird n. a. damit begründet, daß die Bestimmungen des Ge-ehes über die Zulassung zur üü'ilitsauwaltsehaft vom 7. April 1933 die Rechtsbeisiäude nicht betreffen und sie auch nicht in ihrer Berufsausülmng hindern, lucnn auch die Gerichte von der Befugnis der Zurüclweisung nichtarischer Rcchttbeistando gemäß 137 der Zibilprazcßvrdnung im allgemeinen Gebrauch machen mögen. Demgegenüber lmm freilich darauf hingewiesen iverden, das; der 8 157 Z.P.O. mit Wirkung vom 1. April 1934 ab dahin abgeändert worden ist, das; mit Ausnahme der Rechtsanwälte Personen, die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, als Bevollmächtigte und Beistände in der mündlichen Verhandlung ausgeschlossen sind. Diese Vorschrift findet nur auf solche Personen leine Amveud;mg, denen das mündliche Berhaudelu vor Gericht durch Anordnung der Justizverwaltung gestattet ist. Die Justizverwaltung soll bei ihrer Gutschließung soooohl auf die Eignung der Personen als auch darauf Rücksicht nehmen, ob im Hinblick ans die Zapl der bei dem Gericht zugelnsseuen Rcchtsauwälte ein Bedürfnis zur Zulassung besteht. Die Rechtsfrage ist aber zum mindesten Zweifelhast, so daß die Ausübung des Kündigungsrechtes für nichtarisehe Nechtsbeistände ein Risiko darstellt. Kann ein Zwangsverwalter entlassen werden, weil er Nichtarier hi? Die Entlassung eines ZwaugSverwalters durch das Amtsgericht "kam; nach §''152, Absatz 2 des ZwangsversteigeruugSgcsetzeS aus icbem sachgemäßen Grunde erfolgen. Das Landgericht 1 in Berlin hat in einem Beschlüsse vom 10. Mai 1933 (201 T 3531/33; Jur. Wochenschr. 1933, £ 1275) als solchen sachgemäßen Grund auch die Tatsache der uichtarischen Abstammung des ZwaugSverwalterS anerkannt, weil mit Rücksicht aus die immer noch erregte Bollsstimumug cm weiteres ungestörtes Arbeiten nicht mehr gewährleistet werden könne. Dabei hat daS Landgericht auf die Frontkämpsereigenschaft des Zwangsverwalters keinen emscheidendeu Wert gelegt, weil die ZwangLwerwalter ebenso wie die .Konkursverwalter ztvar ein Amt hätten, sedoch nicht zu den Beamten gehörten. In dem Beschluß wird freilich hervorgehvben, das; diese Gesiehtsprmtte nur für den Augenblick Geltung Hünen, und das; einer endgültigen spätere;; Regelung dadurch nicht vvrgegrifsen werden solle. Nunmehr hat das Landgericht in vannover durch Beschlüsse von; 30. Juni 1933 (1 I T 1234/38 io a.) sich mit der gleichen Frage besaßt und zu der Entscheidung des Landgerichts I in Berlin Stellung genommen. Es hat ausgeführt, daß nach einem Erlas; des Justizministers zwar Personen jüdischer Abstammung in Zukunft nicht mehr zu Zwaugsverwaltern bestellt werden sollten, das; m dem Erlasse aber über eine Abberufung amtierender jüdischer ZwcmgLverwalter nichts gesagt sei, und daß es keine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung gäbe, nach der allein die Tatsache jüdischer Abstammung bei Zwangsverwaltern zum EntlassuugSgrund bestimmt worden sei. Nach Ansicht des Landgerichts ergibt sich aus dem Sinn des Erlasses des Reichskommissars für das preußische Justizministerium vom 31. März 1933 nicht, das; jeder indische Zwangsverwalter ohne weiteres zu entlassen sei, sondern eher das Gegenteil. Wenn eine solche Entlassuug beabsichtigt wäre, so würde dies zweifellos zum Ausdruck gebracht worden sein. Weiter spricht gegen den Zwang zur Entlassung nach Ansicht der Kammer die Anhaltspunkte bietende Richtlinie für die Behandlung jüdischer Anwälte, denen ein Vertretungsauftrag nur daun sofort zu entziehen sei. wenn sie Rechtsstreitigkeiten des Staates zu vertreten hätten, nicht aber in anderen Fällen. Ob ein niehtarischer Verwalter nach § 153 Absatz 2 des Zwangsversteigerungsgesetzes zu entlassen sei, bestimme lediglich das pflichtgemäße Ermessen des Richters im Interesse der Verwaltung unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen des Verwakiers. Eine Entlassung könne erfolgen, wenn die Beibehaltung des Verwalters im Interesse einer reibungslosen Fortführung der Verwaltung unzweckmäßig erscheine, ohne daß Pslichtwidriglerteu vorgekommen zu sein brauchten. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen kann nach Ansicht deö Landgerichts allein die Tatsache der jüdischen Abstammung eines Zwangeverwalters zu Reibungen bei der Durchführung seiner Aufgabe führen und infolgedessen eine Entlassung rechtfertigen. Es ist hierbei aber st e 13 auf d i e Besonderheiten des einzelnen Falles a b z nft eilen. Gründe zur allgemeinen Entlassung aller, jüdischen Zwangsverwalter liegen in Hannover, wie auch eine Aeußeruug des Polizeipräsiden, ten vom 10. Juni 1933 auf Anfrage ergeben hat. nicht vor. Darf ein nichtarischer Verbandssekretär die dem Verbände angeschlossenen Firmen vor dem Arbeitsgericht vertreten? Das Arbeitsgericht in Berlin hat durch Beschluß vom 20. Juni 1933 (Jur. Wochenschr. 1933, «. 1794) einen Verbandssekretär von Firmen der Fikmindustrie von der Vertretung vor den Arbeitsgerichten ausgeschlossen. Das Gericht hält eine entsprechende Anwendung des Anwaltsgesetzes vom 7. April 1N33 für geboten. ES könne nicht der Wille des Gesetzgebers 'sein, daß ein jüdischer Rechtsanwalt in'der Beurteilung feiner Rasseuzugehörigleit weniger Rechte genieße als ein jüdischer VerbaudSvertreter. Wem; man der Ausfassung dieses Urteils folgen wollte, so hätten jüdische Arbeitgeber und Arbeitnehmer überhaupt keine Vertreter vor den Arbeitsgerichten, da Anwälte bekanntlich von diesen Gerichten ausgeschlossen sind. Kann ein Erbe die Entlassung eines Testamentsvollstreckers beantragen, weil dieser Jude ist? Das Amtsgericht Köln hat durch Beschluß vom 18. Juli 1933 (Jur. Wochenschr. 1933, S. 1787) einen nichtarischen Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten gemäß § 2227 B.G.B. entlassen. Ein wichtiger Grund zur Entlassung sei, ohne daß es aus das Vorliegen eines Verschuldens des Testamentsvollstreckers anläme, bann auzunehmeu, falls die Erblasserin, wem; sie noch lebte, die Ernennung widerrufe»; würde. Zur Zeit der Testamentserrichtung lm Jahrs 1929 seien dis Verhält uisfe in Deutschland im Hinblick auf die Lage der 'Nichtarier ganz andere als heute gewesen. Auch am 12. Februar .1933, dem Todestage der Erb- ' lassorin, sei die heutige Entwicklung noch nicht vorauszusehen gewesen. Wäre der Erblasserin diese Entwicklung bekannt gewesen, so würk>e sie von der Ernennung des Rechtsanwalts 3i. zum Testamentsvollstrecker gewiß Abstand genommen haben, Unseres Erachtens ist es außerordentlich schwer, heute darüber zu entscheiden, was der Erblasser bei Kenntnis der späteren Entwicklung angeordnet haben würde. — Bei leiden Beschlüssen handelt es sich um Entscheidungen erster Instanz. Erkenntnisse höherer Gerichte liege;; noch n i ch t v o r. F. 66t. Der Zusammentritt des Erziehungsausschusses der NeichSvertretuug der deutschen Juden hat in den Herzen vieler unserer Glaubensgenossen neue Hoffnungen erweckt: die Hoffnung darauf, das; nun endlich Möglichleiten geschaffen werden können, um die jüdische Jugend geistig und seelisch mehr als vorher zn sichern linb zu fördern. Es ums; einmal ausgesprochen werden, daß große Teile der jüdischen Eltern, der jüdischen Lehrerschaft und auch der jüdischen Jugend es geradezu von dem neu znsannnengetretenen Bildnugsausschuß erwarten, daß er endlich die Initiative in der Jugendbildungsarbeit ergreift. Bet der geistigen Vielfältigkeit innerhalb des deutschen Judentums ist es nicht zn vermeiden, das; sich jetzt die verschiedensten religiösen und politischen Richtungen zum Worte melden und ihre individuellen Forderungen vortragen. In einem aber sind sich wohl alle Kreise einig: in der Auffassung, daß, wenn etwas geschieht, es gleich geschehen muß, und daß jeder Verzug sich nur zum Schaden der jüdischen Jugend auswirken wird. Eine der wichtigsten und vordringlichsten Aufgaben der nächsten Zeit ist die Errichtung von jüdischen Schulen. Selbstverständlich ist es hierbei von allergrößter Bedeutung, in welcher Form diese Schulen gegründet und geleitet werden. So kann es den interessierten Kreisen keineswegs verübelt werden, wenn sie die Frage nach Lehrziel und Lehrplan, nach Schulform und Inhalt und nicht zuletzt auch nach den damit verbundenen Kosten stellen. Deshalb sei es erlaubt, der jüdischen Oesfentlichkeit einige Vorschläge zu unterbreiten. Das Lehrziel einer zu gründenden jüdischen Schule ist heutzutage nicht von den Ausgaben wirtschaftlicher Art, vor denen das deutsche Jndentmn steht, zu trennen. Der Ruf nach Verussumschichtung, der in unseren Kreisen niemals verstummt ist, schallt heute gebieterischer denn je. Wenn überhaupt Lebensmögs lichkeiteu für die jüdische Jugend in Deutschland geschaffen werden können, so wird dies in keinem Fall ohne eine grundlegende Normalisierung der jüdischen Derussschichtung möglich sein. Die Notwendigkeit der Berussnormalisierung hat auch die Neichsregierung erkannt und betont. Aus diesem wirtschaftlichen Ziel ergibt sich zwangsläufig das besondere Ziel der Schularbeit. Die neue jüdische Schule muß iu ihren! oberen Klassen eine systematische Vorbereitung auf Handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und kaufmännische Berufe betreiben! müssen. Das bedeutet, daß die praktischen Fächer in ihrem Lehrplan einen weit größeren Raum einnehmen werden, als das deutsche Judentum es bisher bei der Erziehung seiner Jugend gewohnt war. Ueberhaupt soll man sich darüber klar sein, daß es dabei nicht auf die Bewahrung eines bestimmten Schultyps (etwa der höhere;;, mittleren oder Volksschule) entkommt, sondern daß sich die endgültige Form aus den Berufsnot Wendigkeiten der Jugend ergeben muß. Tid Entwicklung der deutschen Judenheit vollzieht sich in dieser Beziehung durchaus in der gleichen Linie wie die allgemeine deutsche Entwicklung. Auch hier bestimmen die Notwendigkeiten, nicht irgendwelche vorgefaßten Theorien, die i;n Zeitalter des Neuhumanismus ihre Berechtigung hatten. Ties besagt natürlich nicht, daß die Geistesbildung in einer solchen Schule vernachlässigt und hinter der Berufsbildung zurückgestellt wird. Jüdisches, religiöses Leben,, jüdische Geisieshaltung ist ohne eine weitgehende Jugendbildung undenkbar. Deshalb JMct Mm MM Wir sitzen im Fraueukreise beisammen. Seit vielen Jahren haben nur uns nicht gesehen. Wir sind zusammen in die Schule gegangen, und am Tage des Schulabgangs gaben wir uns das Versprechen, uns alljährlich au einem bestimmten Tage zu treffen. Die meisten von uns sind verheiratet, einige sind aus Berlin forlgezogeu. Wir waren 35 „Kinder einer Klasse", 23 christliche und 12 jüdische, und wir haben zueinander gehalten. Wenn Nur uns trafen, gab es viel zu er-' zählen. Das Leben hatte uns gesellschaftlich getrennt, ulld Möglichkeiten gegenseitigen Helsens waren selbstverständlich. Jetzt hatten nur uns lange nicht gesehen, der Krieg hatte viele von uns gebeugt. Männer, Söhne waren gefniien, wirtschaftliche Not hemmte die Stunde harmlosen Frohsinns. Und noch ein anderer, sich erst nach und nach lösender Druck lag über uns allen. Es wollte kein rechtes Gespräch in Gang in.innen.' Gezwungen knüpfte die Unterhaltung au bei der Erinnerung an die Abwesenden. Wir sprachen von der Idee der Gemeinschaft bei uns und bei unseren Kindern und kamen zu den Gegebenheiten des Tages. Da brach sich das Leid der jüdischen Mutter unter uns BahuFjenes tiefe, stille Leid, das mit eingeht in die jüdische Not der Tage. Jede von uns spürte die innere Erregung, als wir von unserer „Klassenersten" hörten, daß ihr Sohn den Gemeinschaftskreis seiner Jugend verlassen habe und iu Paris sei. Ihm ist iu Deutschland der Weg ins Leben verschüttet worden. Schiver ringt er um einen Eriverb, aber cr wird sich bis znm letzten durchsetzen, denn er hat für die Mutter und drei jüngere Geschwister zu sorgen. Er, der mit allen Fasern an Deutschland hing, mußte es erleben, das; er kein Anrecht habe, in Deutschland zu wirken. — Ob er viel schreibe? „Nicht sehr viel, aber ans allen Briefen spricht eine tiefe Sehnsucht nach der Heimat, die er durch das Lesen deutscher Bücher in den Abendstunden' lindert." TioseS Mitleid empfanden alle mit unserer kleinen jüdischen Mutter, die früher als die luftigste unter uns gegolten hatte, und die schon so früh vcrlvitwet war. Mir hatten sic ans unserer Klassengemeinschaft heraus nach besten Kräften unterstützt und hatten ihre Kinder etwas lernen lassen. Jetzt waren auch diese Kinder aus ihren Bernsen heraus, aber sie wollten gern bei der Mutter bleiben. Es klang ein großer Stolz aus ihrer Stimme, als sie erzählte: „Meine Kinder sind durch die jüdische Volksschule gegangen und haben dort jüdische Geschichte gelernt. Da sind sie, das Mädel fast noch mehr als der Junge, in die Gedankengänge eingedrungen, die den Anteil der deutschen Inden an-der deutschen Geschichte und Kultur umfassen. Nun wollen sie die Aufgaben lösen, die sich nur aus deutschem Boden lösen lassen. Sie verstehen jeden, der hinausgeht, aber sie wollen bis zum letzten hier durchhalteu." „Ich habe meine Kinder erzogen als deutsche jüdische Mutter. Ich habe ihnen oft und gern den Stammbaum der Familie aufgezeigt, die seit mehr als dreihundert Jahren in Deutschland gelebt und gestrebt hat. Weine Kinder kennen die Not und das Leiden ihrer Vorfahren iu Deutschland." Unsere Freundin hielt einen Augenblick iuue, daun aber fuhr sie mit beherrschter Stimme fort: „Die Sehnsucht nach dem Laude der Väter ist iu meinen Kindern durch dieses Leid der Jugend gereist. Sie sind aus dem Elternhause sortgegangen, und ihr Trenuungsweh wurde durch das befreiende Gefühl gelindert: Wir gehen iu ein Land, das unsere Kräfte braucht, das uns Vaterland sein will. — Ob ich sie wohl je wiedersehe?" Es herrschte tiefe Stille unter nnS. Unsere Gedanken lösten sich von dem Erleben unserer Kinder. Sie werden ihr Leben durchkämpsen, jedes auf seine Art. Aber das tiefe Leid der jüdischen Mütter unserer Tage hallte wider. Wir merkten es unseren christlichen Freundinnen an, daß sie tief ergriffen waren. Ob sie wohl an die eigenen Kinder dachten, denen alle Bildungsmöglichkeiten offen blieben, und die ihr Deutschtum zur Schau tragen dürfen? Sie sprachen kein Wort, aber aus dem Druck ihrer Hände, aus dem schweigenden Verstehen, das von Mutter zu Mutter ging, lebte in uns jüdischen Müttern die bange hoffende Frage auf: „Ob sie wohl Linderung schassen könnten?" 'M.& Von Artur Holde. (Frankfurt a. Main). Viele Anzeichen sprechen dafür, daß der jüdische Mensch in Deutschland für die nächste Zeit der öffentlichen Kunstpslege als Ausübender und als Genießender mit großer Zurückhaltung gegenüber stehen wird. Tie Abonnements der Kimstiustttute dürften nicht mit jener Selbstverständlichkeit in Anspruch genommen iverden, die in vielen Familien seit Generationen zn beobachten war. Zunehmende Verarmung und soziale Entwurzelung iverden in seltenerem Besuch der Kunststätten ihren sichtbaren Niederschlag finden. Es besteht infolgedessen die Gefahr, daß der Jude unserer Zone die innere Beziehung zu den Gütern deutschen Geisteslebens verliert und einer Verelendung des Gemüts ausgesetzt ist. Denn es ist kaum zu erwarten, daß ihm der Radioapparat einen Ersaß bietet, der über den Entzug geistiger Besitztümer hinwegtrösten könnte. Die Frage, lote weit die Juden in Deutschland unter den gegenwärtigen Äerhältnissen überhaupt noch aktiv oder ausnehmend an der öffentlichen Musikpflege teilnehmen werden, läßt sich bisher nicht zuverlässig beantworten. Aber gerade dieser Zustand der Ungewißheit sollte dazu führen, die Möglichkeiten genauer ins Auge zn fassen, die aller Voraussicht nach bleiben werden. Der deutsche Jude wird unter dem Zwange der Zeitumstände erheblich stärker als in den vergangenen Jahrzehnten daraus angewiesen sein, Lebensfreude in der Pflege seines Familienlebens zu suchen. Bei dem ausgeprägten Mnsiksinn des jüdischen Menschen, der durch jahrtausendalte vokale Gebetübung außerordentlich verfeinert worden ist, können hierbei wieder Kraftquellen ausspringen, die durch die Entwicklung unseres zivilisatorischen Lebens fast am Versiegen waren. In zahreichen jüdischen Häusern wurde früher gediegene Hausmusik getrieben. Wie viele hervorragend geschulte Dilettanten sahen ihren Stolz darin, der klassischen Kammermusik bei sich als Ausübende eine Stätte zu-bereiten. Mit welchem Schmerz muhten dann in neuerer Zeit Eltern oft bemerken, wie das Interesse dafür bei der Heranwachsenden Generation, die sportbesessen den' seelischen Wert eigenen Musizierens mißachtete, nachließ. Lebenskunst besteht nicht zum wenigsten darin, daß man einer ungünstigen Situativn ein Höchstmaß an vorteilhafter Wirkung abringt: der Jude hat wieder einmal Gelegenheit, seinen unbesiegbaren Willen znm Leben zu bekunden, wenn er sein Augenmerk fester als bisher auf die ideellen Grundlagen feiner häuslichen Gemeinschaft richtet. Auch jetzt noch sind in den meisten Familien des jüdischeu Bürgertums Instrumente wie Klavier, Violine und Eello vorhanden. Leicht erlernbare und wenig kostspielige wie Laute, Maudoline, Gitarre und die wieder iu Aufnahme gekommene Blockflöte können der Hausmusik neue, reizvolle Bestandteile zuführen. Es gälte dabei zugleich, die jüdischen Musikpädagogen zn stützen, die plötzlich eines großen Teiles ihrer Berufsbasis beraubt sind, und in Zukunft hauptsächlich aus den Nachwuchs im eigenen Lager angewiesen sein werden. Möge das Schicksal, das der deutsche Jude jetzt erlebt, ihm den Blick für das schärfen, was wirklich erlebens- und erstrebenswert ist. Wenige Dinge der geistigen Umwelt können ihm so inneren Gewinn geben, wie die eigene Ausübung gepflegter Musik gerade dazu beitragen wird, den Juden zu dem Besten hinzusühren, was er sich aus uralter Veranlagung heraus selbst zu schassen und zu! erhalten imstande ist! Wetbt für hm Eulteümwö! In den iDi'nifli’n Wochen feine» Best ehe ns fjaf der Kulturbund leutfdjec Inden bereits Diele Tausende von SölitölicbennmelbiniQen erhalten. Tie Nvlweudigkcit des Unternehmens wird aus diesen; Mitgliederiustrom deutlich erkennbar. Um das in Angriff genommene Wert: i» allerwellcstcm Rahmen durchführe«. zu Immen, rni'men aber alle .Nreise erfaßt »netten. Der Kulturbund rechnet in der Periode seiner Mitglieder' Werbung auf die aktive Mitarbeit aller, denn nur so können nur bei; kulturellen Rusbauwillen des Judentums weithin sichtbar dokumentieren! Jeder einzelne Ut nicht nur alS Mitglied wichtig, sondern auch als Werder siir die Idee. Jeder werbe datier in seinem engeren und weiteren Bekanntenkreise. Werbemateriäl ist un Bundesbüro des Kulturbundes Deutscher Juden, Borlin-Charlottonburg 4, Mommsenstratzo 56. Gernsprechen I 1 Bismarck 471, erhältlich. Scbet 3 ube »d irbt für ben Jtulturbuab' Deutschex 2 udenl

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