Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 32 (10.8.1933)
- Date
- 1933-08-10
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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schnell mal Hinelch wenn der Kuhgeru'ch gar zu arg wird. Ein anderer Trupp hat schon begonnen, einen Entwässerungskanal zu stechen. Gestank und Bremsenstiche werden dabei mit dem Stoizismus ertragen, der einem disziplinierten K. E.er ziemt. Aber es sind nicht nur Studenten dort, auch Arbeiter, kaufmännische Angestellte, junge Mädchen, die die Hauswirtschaft lernen, ja sogar einige Ehepaare, die später in fremdem Lande siedeln wollen. Jeder wird an der Stelle ciuflcjcUt, wo der Inspektor zunächst die Möglichkeit sieht, ihm das neue Leben am leichtesten uahezubringcn. Da müssen Garben gerichtet werden, da gilt es, Pflöcke zu schnitzen, um Zäune zu flicken, Handwerkszeug im Schlossereibctrieb auszubessern. Jeder soll lernen, überall Hand anznlegen, damit er auch in unwirtlicher Gegend sich immer helfen kann. In den nächsten Tagen schon wird auch der theoretische Unterricht beginnen, aber die praktische Landarbeit soll auch weiterhin im Mittelpunkt der Ausbildung stehen. Nach einem Jahr schon meint der Inspektor seine jungen Leute so weit zu haben, daß er sie kann. Sie werden bis dahin nicht nur Berufspraris, sondern auch Gemeinschaftsgeist gelernt haben, und manche Schwierigkeit, die sich vielleicht anfangs durch das Zusammenleben von -Menschen so verschiedener sozialer Herkunft und verschiedener landschaftlicher Prägung ergeben, wird sich bis dahin geglättet haben. Schon jetzt machen all die jungen Leute einen vergnügten Eindruck. Sie sehen ein neues Ziel, sie haben einen Schlußstrich unter ihr früheres Dasein gemacht und sangen nun mit der Freudigkeit, mit dem Eifer des jungen Menschen, der eben auch Misthaufen zu überwinden fähig ist, den Weg in die neue Zukunft an. Als wir am Spätnachmittag das schöne Gut mit seinen weitgedehnten Feldern und Wiesen verlassen, nehmen wir das befriedigende Gefühl mit, daß wieder 60 bis 70 junge Menschen den Schritt zur Bernssumschichtung getan haben, den Einsichtige schon so Viel früher wünschten. vr. M. E. M Hausfrauen bieten sich an, jüdische junge Mädchen als Haushaltshilsen cinzustellen. Man glaubt, der „Glaubensgenossin etwas Gutes damit anzutnn". Bei näherem Augenschein stellt sich heraus, daß die Arbeit für einen jungen Menschen viel zu schwer, der Haushalt viel zu umfangreich ist. Gehalt? Nein, schon Obdach und freie Station seien doch so eine Wohltat für das junge Mädchen. Und wer darf die Schuhsohlen, die Strümpfe bezahlen? Woher soll das Mädchen am freien Tag Fahrgeld nehmen oder einmal ein Kinobillett, eine Tasse Kaffee bestreiten? ÜJv\£*Ü fikW(sSuüü(BlIamc3s• ecw MMVMÄSM Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn der Betriebsrat meinen Einspruch nicht sachgemäss bearbeitet? In diesem Fall ist unter Umständen ein Cchadenscrsatzanspruch gegen den Betriebsrat gegeben, der sich aus den §§ 823 und 826 BGB. ableiten läßt. Ein solcher Anspruch besteht, wenn der Betriebsrat sich nicht, wie cs dem Gesetz entspricht, auf die Ein- .spruchsschrift erklärt oder wenn die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt mißbrauchen, insbesondere den Einspruch aus u n s a ch l i ch e n Gründen zurüclweisen. Das Reichsarbeitsgcricht hat für die Prüfung eines Einspruchs den Botriebsratsmitglie« dern die Verpflichtung zur eingehenden Prüf u n g u n d ZN ä r u n g auferlegt. Liegt eine schuldhafte Verletzung dieser Obliegenheiten vor, so ist zynischen dieser Amtspslichtsverletznng und der Entlassung ein ursächlicher Zusammenhang gegeben und somit ein Schadensersatzanspruch begründet. (Entscheidungen des Reichsarbcitsgerichts, Baud 14, S. 543). Ein Schadensersatzanspruch ist auch gegeben, wem, bei der Bearbeitung der Einsprüche der Betriebsrat sein Pflichtgemäßes Ermessen überschreitet oder mißbraucht. Ties ist insbesondere dann anzunchmen, wenn systematisch die Einsprüche der Angehörigen bestimmter Richtungen ans Voreingenommenheit verworfen werden. Allerdings muß in einem solchen Fall der Gekündigte die behaupteten unsachlichen Erwägungen des Betriebsrates beweisen. (Kommentar zum Betriebsrätegesctz von Flatow und Kahn- Freund, S. 522.) Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen ein Vertrag mit einem jüdischen Arbeitnehmer fristlos gekündigt worden ist und trotzdem dem klagenden jüdischen Arbeitnehmer eine Entschädigung zuerkannt wurde? Eine solche Entscheidung ist von dem Landesarbeitsgericht Berlin gefällt worden. Es hat einem entlassenen Arbeitnehmer, dessen Weiterbeschäftignng nach Ansicht des Gerichtes dern Arbeitgeber nicht mehr zugemntet werden konnte, einen Anspruch auf Entschädigung nach Recht und Billigkeit zuerkannt. Tas Gericht sagt: „Durch die zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeaintcntmns vom 4. Mai 1933 ist den nichtarischen Angestellten und Arbeitern der Behörden eine gewisse Weiterzahlung des Gehalts über die Beendigung des Arbcitsverhältnisses hinaus zugebilligt worden. Diese Anordnung läßt sich bei der allgemein schwierigen Finanzlage nur dadurch erklären, daß die Umstände einen solchen sozialln Ausgleich zur Vermeidung von Härten unbedingt erfordern. Auch bei den Privatbetrieben verlangt die soziale Gerechtig'eit einen solchen Ausgleich. — Bei der Frage, wie die der Klägerin zuzubilligcnde Entschädigung zu bemessen ist. hat das Gericht den § 87 BRG. über die Abkchrentschädigung zugrunde gelegt, weil auch dort dem Arbeitgeber nach rechtswirksamer Kündigung eine Entschädignngspslicht auferlegt wird. Die Bestimmung ermöglicht außerdern eine weitgehende Berücksichtigung der verschiedenen Umstände des Einzelfalles." Halten Sie eine fristlose Entlassung eines jüdischen Angestellten für gerechtfertigt, der erst kurze Zeit vor dem 1, April 1933 eingestellt worden ist? Die Zulässigkeit einer solchen Kündigung.ist in vielen Fällen von den Arbeitsgerichten verneint worden. In diesem Zusammenhang sagt das Landcsarbeitsgcricht Berlin, daß der für den 1. April ungeordnete Boykott nicht den Zweck verfolgte, um einer oder weniger Angestellten willen ein ganzes Unternehmen stillznlcgen; aber selbst wenn eine solche Maßnahme zu befürchten gewesen wäre, hätte bei der Anstellung eines jüdischen Angestellten am 27. März 1933 von dem Arbeitgeber bedacht werden müssen, daß ans einer solchen Anstellung eines jüdischen Verkäufers unter Umständen Schäden erwachsen können, da die Oeffentlichkeit zu diesem Zeitpunkt über den bevorstehenden Boykott schon genügend unterrichtet war. „Mit dem Bcrtragsabschluß am 27. März hat die Beklagte das Risiko der Beschäftigung des Klägers übernommen." Welcher rechtliche Gesichtspunkt ist für die Frage der Zulässigkeit einer fristlosen Entlassung massgebend? Es kommt allein darauf an, ob ein wichtiger Grund zur sofortigen Aufhebung des Vertrages vorliegt. Dieser ist grundsätzlich dann gegeben, wenn Umstände eingetreten sind, die nach verständigem Ermessen dein einen oder dem anderen Teil die Fortsetzung des ArbeitsvcrhältnisseS nicht mehr zumuten lassen, da durch sie das Interesse eines Teiles in unbilliger Weise geschädigt werden würde. Ties ist die ständige Ansicht des Reichsarbeitsgerichts. (Amtliche Entscheidnngssammlung, Band XVII. S. 259.) Wie beurteilen Sie die fristlose Entlassung eines jüdischen Angestellten, die im Juni d, J., also lange Zeit nach dem Boykott vom 1. April, ausgesprochen worden ist? Eine solche fristlose Entlassung kann keineswegs durch das Borliegen eines wichtigen Grundes gerechtfertigt werden. Für diese Frage verweisen wir Sie auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld — A. C. 591/33 —, in welchem es heißt: „Im vorliegenden Falle hat aber die Beklagte Nieder die Bvylvttbeweguiig im März/April noch die darauf folgenden weiteren judenseindlichen Bestrebungen zum Anlaß genommen, der Klägerin fristgemäß — sei es auch nur vorsorglich — zu kündigen. Dadurch hat sic die Klägerin der Möglichkeit einer rechtzeitigen ander-wenigen Stellenbeschisfnng beraubt. Sie hat in einer Zeit, in der zum mindesten mit der Möglichkeit werterer Aus- Wirkungen der antisemitischen Bewegung in Densichland zu rechnen war, das Risiko der Weiterbeschästignng ans sich genommen, und zwar offenbar im geschäftlichen Interesse; denn die Beklagte hat im Termin erklärt, daß die Entlassung der Klägerin ebenfalls zahlreiche Knuden zum Fernbleiben ans dem Geschäft veranlaßt habe. Dann kann aber nicht angenommen werden, daß der Beklagten die Weiterbeschästignng bzw. Weiterbezahlung bis zurrt nächsten Kündigungstermin nicht mehr zuzumutsn *"i." Können Sie mir weitere allgemeine Gesichtspunkte, die das Recht des jüdischen Arbeitnehmers betreffen, angeben? Jawohl, wir werden diese Antworten hiev auch sortsetzcn. Wir haben aber bereits daraus hingewiesen. daß cs im Arbeitsrcchi besonders ans die näheren Umstände des einzelnen Falles anknmmll Falls Tie also von Kollegen um Rat gefragt werden, so verweisen Sie diese Ratsuchenden an die Juristisch-Wirtschaftliche Beratungsstelle des E. B. Diese Stelle ist Ihnen, wie Eie sich denken können, auch besonders dafür dankbar, wenn ihr lausend Entscheidungen oder sonstiges Material. das für jüdische Arbeitnehmer wichtig ist, zugeht. X _ W. 8. M.; tm MchMke« füt die UMrgemkg Nachdem das Neichsgcsetz über die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit in bestimmten Fällen und den Widerruf von erfolgten Einbürgerungen mit seinen Durchführungsbestimmungen wirksam geworden ist, werden jetzt Richtlinien bekannt, die in deutschen Ländern in Zukunft für neue Einbürgerungen maßgebend sein sollen. Diese Richtlinien werden der breiteren Oessentlichkeit zum erstenmal durch die Pressestelle des Staatsministeriums in Karlsruhe mitgeteilt. In der Veröffentlichung der badischen Negierung konunt zum Ansdruck, daß bis zum Erlaß ' des neuen Reichsgesetzes folgendes zu beachten sei: Die . Verleihung des Staatsbürgerrechts ist ein Vorrecht für besonders befähigte oder verdiente Personen. Im nationalen Staat wird kein Wert ans möglichst umfangreiche Einbürgerungen gelegt. Es fei davon anszugehen, daß der Staat grundsätzlich kein Interesse daran hat, nichtdeutsche Personen in seine Gemeinschaft anfzunehmen. Einbürgerungen müßten also besonders begründete Ausnahmen sein. Für die Prüfung von Einbürgerungsgesuchen werden dann elf einzelne Richtli n i e n gegeben. Die erste beschäftigt sich mit der arischen Abstammung. Dev Staat lege auf Bevölkerungszuwachs von Nichtariern keinerlei Wert. Zwecks Verhütung einer weiteren Nasieuvermischung lehne er es von vornherein ab, Nichtarrcr auszunehmen. Bereits Die Möglichkeit, Dafz der (Hcsnchstellcr in entfernterem Grade als dern der (Ärrrszcltern von Nichtariern abstamnre, gebe genügenden Grund zur 'Ablehnung des Gesuches. Fremdstäminige dürften grundsätzlich nicht eingebürgert werden. Ausnahmen gälten nur, wenn sich der Gesuchsteller besondere Verdienste um Deutschland erworben habe. Kriegsdienste auf deutscher Seite berechtigen zur Borzugsbehandlnng ebenso wie Verdienste um die Erneuerung Deutschlands. Wenn sich Der (Hcsuchftctler mit einem Angehörigen einer fremden Raffe, besonders der jüdischen Nasse, verheiratet, sei die Einbürgerung grundsätzlich zu versagen. Leiste ietalffelifsl hmWee WM . Der Kulturbund deutscher Juden hat am 2. und 3. August Werbcabende in Berlin veranstaltet. Bei dem Werbeabend in der Synagoge Berlin, Fasanenstraße, am 2. August, hielt Julius Bab nachstehende Ansprache: Nicht nur materielle Not ist es, die die Ereignisse dieser Zeit über uns deutsche Juden gebracht hat, nicht nur die Erwcrbsmöglichkeit ist für viele von uns jetzt so außerordentlich beschränkt lind beeinträchtigt. Und es ist auch nicht nur das moralische Leid, das wir spüren, weil inan unserer Ehre und Würde aus so vielfache Weise nahelritt. Am größten von allem ist vielleicht die geistige Not, ist der furchtbare Hieb, der das doppelte Wesen, in dem wir lebten, auseinanderznspalten droht — unser Wesen als Deutsche und als Juden. In diesem Lande haben wir gelebt — viele Familien seit tausend Jahren und länger — und aut Leben und der Geschichte dieses Landes haben wir zum mindesten seit fünf Menschenaltern auch handelnd teilgenommen. In deutscher Lust hat sich aus jüdischer Wurzel unser Geist entfaltet, durch deutsche Weisheit.und deutsche Kunst haben wir den Weg zur Kulturgemeinschast der Welt gesunden; und wenn wir im Glauben, Denken und Handeln dabei Juden blieben, so fühlten wir uns durch diese doppelte Vestiunnung unseres Wesens nicht ärmer, sondern reicher. Nun aber wird unser Anteil an der deutschen Geistesgemeinschast nicht nur gering erachtet, er scheint aus mannigfache Art sogar in seiner Existenz bedroht. Hunderten von deutschen Künstlern, Schauspielern und Musikern und Geistesarbeitern aller Art, Gelehrten und Dozenten ist heute die Wirkungsmöglichkeit genommen, weil sie jüdidischer Abstammung sind, und diese Menschen, die großenteils ihrem Berns innerlich unentrinnbar verbunden sind, haben nicht einmal die Möglichkeit, sich aus eine andere Tätigkeit umzustellen. Eine Notlage besonders schrecklicher Art tut sich hier auf. Und doch ist diese in solche Lebenstiese reichende Gefahr nach ihrem Ausmaß in der Breite noch gering gegenüber der Gefahr, die der gesamten Judenheit droht, weil sie sich heute von der Ausnahme geistiger und dem Genuß künstlerischer Werte in Deutschland ausgeschlossen sieht. Daß der Anteil an ^kulturellen Darbietungen den Juden ausdrücklich verwehrt ist, mag heute noch keine entscheidende Rolle spielen. Daß sich das Gefühl vieler Juden sträubt, Stätten als Ausnehmende zu besuchen, aus denen mau unsere jüdischen Schicksalsgenossen als Mitarbeitende und Darbietende verbannt hat ~- das fällt schon schwerer ins Gewicht. Aber vor allem: wie sollen wir heute als Juden Stätten der Kunst und der Lehre aufsitchen, die eindeutig beherrscht werden von einem Geist, der die Feindschaft gegen alles Jüdische als wesentliche Forderung erhebt. So fühlen wir uns verbannt und verwaist gerade ans geistigem Gebiet. Und es ist diese Not, der zugleich mit der Not der jüdischen Künstler und Geistesarbeiter der Kulturbund deutscher Juden entgegentreten will. Wir gründen eine Gemeinschaft, in der einem nur jüdischen Publikum Werte künstlerischer und geistiger Art von nur jüdischen Händen dargeboten werden sollen. Und gewiß erhebt sich da fast unvermeidlich die bange Frage, ist damit nicht das „Ghetto" organisiert — ein völliger Ausschluß der Inden auch aus dem geistigen Leben Deutschlands anerkannt und vollzogen? - Aber diese Frage wollen wir entschieden verneinen! Gewiß, die Form strenger -äußerer. Abgeschlossenheit kann erzwungen werden von der staatlichen Macht, der wir uns fügen. Tas Ghetto aber als Ort einer in Weltabgeschlossenheit verdorrenden Tradition — dies Ghetto kann nicht erzwungen werden. Es kommt nur, wenn wir es wollen. Aber wir sind gewillt, es zu verhindern; denn das ist keine Angelegenheit der äußeren Form, sondern der inneren Gesinnung! Die Gesinnung aber, mit der wir die bewußt jüdischen Kräfte unseres Wesens zum Einsatz bringen wollen, diese Gesinnung wird weiter ans Deutschland, aus Europa und ans die Welt zielen. Neben den Propheten des alten Bundes werden wir die Lehrer unseres Geistes und unseres Herzens weiter in Lessing und Goethe, in Rembrandt und Beethoven, in Kant und Humboldt verehren und werden Anteil suchen an jenem Weltreich des Geistes, für das Lionardo und Ecrvantcs, Moliäre und Shakespeare, Ibsen und Dostojewski ihre Merke geschaffen haben. Jüdisch wird die Arbeit unseres Bundes gewiß sein, denn es sind Juden, die hier schassen wollen und die etwas von ihreur ureigenen Wesen in alles fließen lassen müssen, was sie tun oder sagen. Und dieses jüdische Wesen soll in nichts verborgen, sondern mit selbstverständlichem Stolz entfaltet werden. Und wie wir jüdische Schauspieler und Musiker einsetzen, so soll unser Theater auch Werke jüdischer Dichter, sollen unsere Ausstellungen auch solche jüdischer Maler zeigen, schon weil denen jetzt jeder andere Ort der Berössentlichung in Deutschland verwehrt ist. Aber nie und nirgends soll eine Ausschließlichkeit des jüdisch Geschaffenen und Erdachten mit der Arbeit unseres Bundes erstrebt werden. Immer soll unsere jüdische Kraft lebendig Mitarbeiten an der großen Kultnrgemeinschaft der Welt, wie die Klassiker Deutschlands sie tms empfinden lehrten. Ein Ort lebendigen Geistes — das ist es was wir-schassenwollen- — ein Ort, wo sich auch weiterhin jüdisches Wesen mit deutschem und europäischem zu freier, fruchtbarer Arbeit findet. Ein Ort jenes Geistes, an dessen schließlich überwindende Kraft wir glauben. Dem Geist wollen wir dienen, von dem ein Wort Goethes kündet: Getrenntes Leben, wer vereinigt's wieder? Vernichtetes, wer stellt es her? Der Geist! Des Menschen Geist, dem nichts verloren geht. Was er von Wert mit Sicherheit besessen. von Arthur LUbsrglstt Du O/.eanumgürter Und König von Jerusalem, Von Kronen stets Umklirrter, Was soll dir noch ein Diadem? .In deiner Bundeslade Ruht heimlich aller Glanz der Welt. Die Sonne deiner Gnade Hält Wacht vor deinem Herrscherzelt. Die Morgenröten hissen Uns deine Siegesfahnen stolz. Die Abendröten wissen, Dass deine Flamme in sie schmolz. Der Nachtwind wird dein Buhle; Sein Liebeslied wiegt sanft dich ein. In deiner Sternenschule Lass’ mich dein stillster Schüler sein! Hier will ich ewig lernen So demutsvoll zu dienen dir Wie jeder von den Sternen. So öffne deine Pforten mir! t