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Central-Verein-Zeitung · 1933-08-03 · 31 (3.8.1933) · p. Seite 309

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
31 (3.8.1933)
Date
1933-08-03
Page
Seite 309 (sequence 5)
Language
German
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MMa, öis mm mpm wm$ Zur SreufsschichLunZ Uz ösuLfthLn %Utt In der Tagespreise waren in den letzten Wochen mehrfach Zahlen veröncntlicht, die einen übergroßen Anteil und Einfluß der Juden aur ösfentlicheil Geschehen in Deutschland dartun sollten und die Tendenz hatten, eine Uebersremdung t cutfcfjer Politik, Wirtschaft und Kultur festzustellen. Aehnliche Ziffern fand man and) in Zeitschriften, wie z. B. der „Wirtschastszeirung" (Zeitschrift der Industrie- und Handelskammern Magdeburg und Halberstadlj dorn 15. Jnni d. I. Die Artikel befasten sich insbesondere mit der beruflichen Siruktur der Juden in Deutschland, die zweifellos Eigenartigkeiten auiweist. Die Darlegungen beschranken sich auf die Wiedergabe von Ziffern, ohne auf ihre Entstehung, die in den besonders gelagerten wirtschastlichen und sozialen Verhältnissen der Juden in der Vergangenheit ihre Begründung findet, näher einzngehen. An dieser Stelle sei diesmal nur ein kurzer Abriß über die Berufsschichtung der Juden im allgemeinen wiedergegeben, wie sie entstanden ist'und wie sie nach dein Ergebnis der vorletzten reichsdeutschen Bevvlkerungs- und Berufszählung (19*25) au§- sieht: Die gegenwärtige wirtschaftliche Schichtung der Juden ist nur unter Berücksichtigung ihrer historischen Entwicklung zu verstehen. Während das Ln Palästina ansässige jüdische Urvolk Ackerbau trieb, sind die Juden seit ihrer Zerstreuung über die Welt mehr und mehr in den Handel gedrängt worden. In DenLschland waren ihnen sogar Handelsprivilegien, insbesondere auf dem Gebiet des Geldverkehis, eingeräumt, weil das kanonische Zinsoerbot Christen den Geldhandel im Mittelalter verschloß. Die Juden waren dagegen von der Landbesitzerwerbung und damit auch aus den Berufen der Land- und Forstwirtschaft, aus den Zünften und damit aus dem Handwerk und der Produktion überhaupt und der öffentlichen Verwaltung des Staates, der Provinzen und der Städte ausgeschlossen. Erst im letzten Drittel dos 19. Jahrhunderts begann man ihnen langsam die freie Berufsentwicktung zu eröffnen. Allerdings wurde auch dann jeder einzelne Jude, der einen bisher den Juden verschlossenen Berns ergriff, als Usurpator betrachtet. Die Auffassung, daß sich die Inden freiwillig aus den Handelsstand beschränkt hätten, ist deshalb irrig. In dem Augenblick, als die Zunft fiel, sind Tausende von Juden hi handwerkliche Berufe gegangen. Es gibt seit Jahrzehnten einen „Zentralverband jüdischer Handn>erker Deutschlands", der Tausende Angehörige aller handwerklichen Berufe ,yi feinen Mitgliedern zahlt. In den Ostländern, in denen der Zunftzwang keine Nolle spielte, sind die Inden noch heute überwiegend in handwerklichen Berufen tätig. Berücksichtigt man diese historischen Gegebenheiten, so erklärt sich die Wirtschansschichttmg der Juden in der Gegenwart. Während im Jahre 1813 in Preußen 90 vom Hundert aller preußischen Juden in Handel und Sauwirtschaft tätig waren, sind heute noch etwa 60 vom Hundert aller jüdischen Erwerbsiätigen in Handel und Berkehr in Deutschland beschäftigt. Ein Viertel aller erwerbstätigen Juden ist im Handwerk und in der Industrie tätig. Die folgenden Zahlen geben ein besseres, aufschlußreicheres Bild von der Verteilung der hauptberuflich erwerbstätigen Juden im Derufcbcn Reich (Mitte 1925t: LSirtichaftöabtcrlung Jüdische hauptberuflich Erwerbstätige d.h. vom Hundert A) Landu. Forstwirtschaft. . - . 4 971 1,91 B) Industrie und £>cni£U>erl . . . 63 276 21,24 C) Handel u. Verkehr . 160 106 61,33 D) Verwaltung und freie Berufe . . 11715 5,65 E) Gesundheit--- tu Wohlfahrtspflege 10 626 4,07 F) Häusliche Dienste .... 7 331 2,80 Sufarnir.en . . . .! 261 054 | 100.00 Die meisten Handelsbetriebe, die sich in jüdischem Besitz befinden, sind Kleinbetriebe, d. h. Betriebe, in denen oft nur der Inhaber mit einem oder zwei Angesiellten oder Familienangehörigen tätig ist. Bon dieser Seite her kann also ein „beherrschender" wirtschaftlicher Einslutz nicht ausgeübt oder erstrebt werden. Tue selbständigen Kaufleute dieser Art von Betrieben, ob Juden oder Nichtjuden, haben oft nur ein Einkommen, das nach Abzug der Unkosten hinter dem zurückbteibt, was Angestellte oder qualifizierte Arbeiter ohne Einsetzung eines Kapitalrisikos zu verdienen vermögen. Trotz des ziemlich hohen Anteils der Inden an der Wirtschaftssparte „Handel und Verkehr" ist ihr Verhältnis zu den in den gleichen Wirtschaftszweigen tätigen rüchtj irdischen Personen gering, denn von lOOO hauptberuflich Erwerbstätigen fftfxtt! NichLjuden Juden im Handel und Verkehr r*: Produkten- und Im¬ 970 30 mobilienhandel . . . im Hausiern. Ltraßen- 912 58 handcl . Im LNe in Handel, in dem Der Anteil Der Kadett innerhalb der selbständigen am stärksten 963 34 ist. in Der 2Qrgestcl!rcusch'.chL 976 24 (einschl. der Beamten) 931 16 Daß also ielbst in den Wirtschaftszweigen, in denen der Anteil der Inden prozentual höher ist, als es nach dem Bevölkernngsanteil zu erwarten ist. von einem vorherrschenden jüdischen Einfluß nicht gesprochen werden kann, dürste durch su die vorstehenden Zahlen bewiesen sein. Wenn eine solche Behauptung in der Preffe ausgestellt worden ist. so hat man sie meist durch Gegenüberstellung prozentualer Werte zu beweisen versucht; dabei ist außer acht gekästen worden, daß die nichtjüdische Bevölkerung die jüdische um das Hundertfache übersteigt und daß selbst ein etwas stärkerer Anteil der Juden in einzelnen Wirtschaftszweigen zu einer Ueüerfremdung der deutschen Wirtschaft durch die Juden oder gar zu ihrer Beherrschung bei der geringen Gesamtzahl' der Juden in Deutschland nicht führen kann. Mus ösv Ksirssts« Durchführung -es Wi-errufs von Einbürgerungen unö -erAberkennung -er -rutschen Staatsangehörigkeit Der Reichsinnenminister hat im Einvernehmen mit dem Neichsminister des Auswärtigen und dem Reichsfinanzministec eine Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 26. Juli 1033 (RGBl. I, S. 533) erlassen. Ob eine Einbürgerung als nicht erwünscht anzusehen ist, beurteilt sich nach völkischnationalen Grundsätzen. Im Vordergründe stehen die rassischen, staatsbürgerlichen und kulturellen Gesichtspunkte für eine den Belangen von Reich und Volk zuträgliche Vermehrung der deutschen Bevölkerung durch Einbürgerung. Dabei sind außer Tatsachen aus der Zeit vor der Einbürgerung vor allem auch Umstände zu berücksichtigen, die in die Zeit nach der Einbürgerung fallen. Hiernach kommen für den Widerruf der Einbürgerung insbesondere in Betracht: a) Ostjuden, es sei denn, daß sie auf deutscher Seite im Weltkriege an der Front gekämpft oder sich um die deutschen Belange besonders verdient gemacht haben, b) Personen, die sich eines schweren Vergehens oder eines Verbrechens schuldig gemacht oder sich sonstwie in einer dem Wöhle von Staat und Volk abträglichen Weise verhalten haben. Der Widerruf soll, soweit nicht besondere Umstände ihn angezeigt erscheinen lasten, nicht ausgesprochen werden gegenüber 1. Eingebürgerten, die vor dem 9. November 1918 die deutsche Staatsangehörigkeit besessen und sie auf Grund der Bestimmungen des Versailler Vertrages und seiner Aussührungsabtommen ohne ihr Zutun verloren haben; 2. Personen, die zufolge eines Einbürgerungsanspruches gemäß den Bestimmungen des Reichs- und Staatsnnqehorigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1933 (RGBl. I, S.584) eingebürgert worden sind. Ist der Eingebürgerte verstorben oder für tot erklärt, oder hat er die deutsche

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