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Central-Verein-Zeitung · 1933-08-03 · 31 (3.8.1933) · p. Seite 308

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
31 (3.8.1933)
Date
1933-08-03
Page
Seite 308 (sequence 4)
Language
German
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30$ in der schon erwähnten Rede, in welcher es heißt: „Denken Tie nur an das, was sich gegenwärtig als eine absolute Fortpflanzung des alten Regimes, z. V. in einzelnen Auswüchsen in den Kämpft dünden, noch abft'.elr, die nichts anderes tun, als die eigenen Interessen vor die der Allgemeinheir zu stellen. Es wird der ruhige Au Wau derjenigen Kräfte, die das Wohl der Gesamtheit im Auge haben, durch derartige Tinge unerhört gefrört. Wenn ich das hier ausspreche, ho darf ich Ihnen nur'sagen, daß es innerhalb der Negierung über diese Ausfannng überhaupt gar keine Meinungsverschiedenheit gibt/ Aus den durch das Reichskabinekt hicrzi; beschlossenen Richtlinien ist hervorznheben, daß grundsätzlich ausschließliti) d i e Vera n r ir örtlichen a m 1 - 1 i di c ii Organe des Reiches, der £ ä n b c r und G e m einden nach Maßgabe der behördlichen Best i in m u n gen ü b e r die Vergebung ö s s e n t 1 i ch e r Aufträge z n entf d) eiben haben. Tie häufig eigennützigen Motiven entspringende Einwirkung anderer Personen und Organe darf unter kernen Umstanden geduldet werden: dom „Kampfönnd für den gewerblichen Mittelstand" wird die Einwirkung auf die Vergebung öffentlicher Aufträge von Reich, Ländern und Gemeinden unterlagt. Bei der öffentlichen Auftragserteilung ist aber nicht nur untersagt, daß von irgendwelchen nichtamtlichen Stellen Eingriffe vorgenommen werden, sondern auch bei der Behandlung der sich um öffentliche Aufträge bewerbenden Firmen mutz die Rücksicht aus die Lösung des im Vordergrund aller Ueberlegungen stehenden Aröeitslosenproblems allen anderen Heber.egungen vorangehen. Tas gilt insbesondere bei Firmen, deren Inhaber oder maßgebend an der Ecschästsführung beteiligte Personen nichtarischer Abstammung sind. Hier ist nach dem Grundsatz zu verfahren, daß bei gleichwertigen Angeboten deutschstämmige Firmen zu bevorzugen sind. „Im übrigen sollen die Beschaffungspellen sich jeder Schnüffelei enthalten; es muß unter allen Umständen vermieden werden, daß sie ohne besonderen Anlaß etwa in jedem Einzelsalle weitläufig _ Untersuchungen nach der Ariereigenschast dcr etwa in Frage kommenden Perwnen anstellen und — namentlich bei Aktiengesellschaften und Unternehmungen ähnlicher Rechtsform säst undurchführbare — Untersuchungen vornehmen, die vielfach zu willkürlichen Veränderungen in der Organisation einzelner Betriebe unb damit unter Umständen zu einer Gefährdung der Eristenz der in dem Werk beschäftigten Arbeitnehmer führen können." chFranksnrter Zeitung" vom 30. Juli 1933.) Ter Rcrchswir:schaftsminister hat diese Gesichtspunkte auch sämtlichen staatlichen kommunalen Bergelungsstellen einschließlich der Tentschen Aeichsbahn-Gesellschast ruitgeteilt und hierbei hinzugefügt, daß die Einleitung peinlicher Untersuchungen nach dem deutschstämmigen Eharakter einer Firma in jedem Einzelfall und ohne besonderen Anlaß die Wirtschaft in ständig neue Beunruhigung versitze, die letzten Endes auf Kosten der von der Reichsregierung an die Spitze ihres Programms gestellten Arbeitsbeschaffung geht. „Deutsches Erzeugnis" In einem Gutachten der Berliner Industrie- und Handelskammer wird zu dem Begriff „deutsches Erzeugnis" Stellung genommen. In dem Gutachten heißt es („Deutsche Bergwerkszeitnng" vom 25. Juli 1933): „Die Bezeichnung „deutsches Erzeugnis" oder „rein deutsches Erzeugnis" bezieht sich lediglich auf die Ware und auf diejenigen. Personen, die an der Herstellung arbeiten, also auf die deutschen Arbeiter und Angestellten. Tie besagt nichts über den Verkäufer der Ware. Ein Erzeugnis, das in Deutschland von deutschen Arbeitskräfte!! hergeftellt wird', ist ein deutsches Erzeugnis und kann diese Eigenschaft nicht dadurch verlieren, daß dvon einem Richrarier vertrieben wird." V. 8. M. M m mm LAWLMk!SD KÄKN In letzter Zeit wurden gelegentlich jüdische Bauhandwerker von Arbeiten ausgeschlossen, die mir Mitteln der Reichszuschüsse für Hausinstandsetzungsarbeilen und Wohnungsteilungen durchgeführt werden; einzelne amtliche Stellen haben auch jüdischen Hausbesitzern die entsprechenden Mittel versagt. Ter Jüdische Handwerkerverein für Gleiwitz und Umgebung hatte sich deshalb beschwerdcführend an den Reichsarbeitsminister und den preußischen Minister für Wirtschaft und Arbeit gewandt. Auf diese Eingaben sind dem Beschwerdeführer folgende Antworten zugegangen: „Der NcrchsarbeiLsnrinister IV Nr. 5195/33 Wo. Berlin NW 40,12. Juli 1933. Ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vorn 8. d. M. In der Angelegenheit selbst habe ich im Einvernehmen mit dem Herrn Neichsrninister des Innern dahin entschieden, daß eine Touderbehanvlung jüdischer Gcwerbetrcibcttdcr unzulässig ist." „Der NcgicrnngspräsidcnL 1 e, Nr. KOI c.33. Oppeln, 17. Juli 1933. Auf Ihre an den Herrn Preußischen Minister für Wirtschaft und Arbeit unter dem 25. Mai d. I. gerichtete Bechwerde, betreffend Berücksichtigung jüdischer Bauhandrverker bei Ausführung von bevorschußten Hausinstandsetzungen und Wohnungsteilungen, hat der Herr Minister mit Erlaß vom 12. Juli 1933 — A.Z. II 4401 a/8.7. Sch. 111 D. — entschieden: Dasz eine Bcnachkcitignng jüdischer Bauhanvwerker nud Hausbesitzer nach den gegebenen Vorschriften nicht Platz greisen kann . . SiJ FQM MW' KM G Das „Coburger Tageblatt" vo:n 24. Juli veröffentlicht nachstehende Notiz „In eigener Sache", die wir ihrer erfreulichen Tcirdenz wegen auszugsweise wicdergcben. „Ten klaren und eindeutigen Anweisungen des Reich-mrbeitslninisteriums und der Reichsleirung der NSDAP, zuwider ruft die „Coburger National-Zeitung" immer wieder zu Boykottmaßnahmen aus. Crnnd dazu glaubt sie in der Tatsache zu haben, daß in der Truckerei des „Coburger Tageblattes" eine gesetzlich znlänige und von der Deutschen Neich»po't verbreitete Drucksache für eine jüdische Firma gedruckt worden ist. Es handelt sich um eine Drucksache, die in tausend anderen Druckereien Deutschlands und wohl fast in sämtlichen Druckereien Coburgs gedruckt worden "wäre, wenn unsere Druckerei sie mwerständlicherweise abgelehnt hätte. Wohl die ganze Coburger Industrie, das Handwerk, die Geschäftsleute, Bäcker, Metzger usw. führen nach toie vor Bestellungen und Aufträge an indische Eeschätte und Bewohner aus. Selbst die „Coburger nal-Zeikuug" ist so inkonsequent, sich selber gegen die übliche Bezugsgebübr Inden ins Haus bringen zu lassen. Die Druckerei des „Coburger Tageblattes" aber soll der „Cobnrgcr "National-Zeitung" zuliebe jüdischen Jirrnen nichts mehr liefern dürfen. Es ist vorn Rabatt- und Handelsschutzvercirr Coburg die Forderung, Drucksache! für jüdische Eeschäste nicht mehr anzusertigen, weder gestellt noch vom „Coburger Tageblatt" eine solche Zusage geinacht oder nur angedeutet worden. Die allergrößte Sorge der Reichsregicrnng und ihre vordringlichste und. sogar heiligste Ausgabe ist die Arbeitsbeschaffung. Durch solche Artikel, wie sie die „Coburger National-Zeitung", entgegen den Befehlen d-er Führer, immer wieder bringt, gefährdet sie die Eristcnz vieler Arbeiter und Angestellter . . . Eobrrrgcr Tageblatt." Achtung, MiLglleösr privaisr Krankenkassen! Nach Zeitilngsmeldungen ist zwischen der Vertrcttmg der deutschen ÄerzteschasL und der Vertretung der privaten Krankenversicherungen eine Vereinbarung geschlossen worden, die eine nicht unerhebliche Anzahl jüdischer Aerzte von der Behandlung privater Versicherter alisschließt. Jüdische Aerzte sind hiernach insoweit zur Behandlung zugelasien, als sie die allgemeine Kasienzutassung erhalten haben (Altärzte und Frontkämpfer). Außerdem sind alle jüdischen Aerzte zur Behandlung jüdischer Patienten oder solcher, die sich als nichtarisch bezeichnen, zugelasien. Rach den Versichcrungsbedingungen ist aber die unbeschränkt freie Arztwahl Bestandteil des Versicherungsvertrages. Tiefe Verträge können einseitig nicht geändert werden. Eine Aenderung bedarf der Zustimmung der Versicherten. Solange sie nicht vorliegt, gelten die alten Vertragsbestinnnungen, so dasz die Honorare auch derjenigen Aerzte, die nach der obengenannten Vereinbarung von der Behandlung ausgeschlossen sind, zunächst von den privaten Krankenkassen zu begleichen wären. Wie verlautet, hat sich das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherungen seine Stellungnahme nach Anhörung der Verbände der privaten Krankenversicherungen Vorbehalten.

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