Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 31 (3.8.1933)
- Date
- 1933-08-03
- Page
- Seite 307 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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307 NN Neueste JMa ciftt *Lß6 &> Runderlaß an die Bibliotheken Wie der „Amtliche Pressedienst" mitteilt, hat der preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung in einem an die Universität?-, •öocfjjdjitU und Akademiebibliotheken gerichteten Runderlaß darauf hingewiesen, daß für die wissenschaftlichen Bibliotheken die Beschlagnahme oder Vernichtung jüdischer oder marxistischer Literatur nicht in Frage kommt. Ter Ausleihung dieser Literatur ist aber in Zukunft besondere Austnerkfamfeit zuzuwenden. Sie darf nur noch erfolgen, wenn der Entleiher den Nachweis führt, daß er die Bücher zu ernster wissenschaftlicher Forschungsarbeit benötigt. Keine Sonderbehandlung jüdischer Firmen im Geireidehandel In einem im .Berliner Tageblatt" veröffentlichten Bericht über die Generalversammlung deZ Vereins der Cetreide- . Händler der Hamburger Börse heißt es u. a.: „ ES gilt für den D. L. B. (Deutscher Landhandelsbund) alS oberstes Gesetz nicht allein die Berücksichtigung wirtschaftlicher Wünsche einzelner Juteressentengruppen und am Vereinsleben hängender Persönlichkeiten, sondern er wird, als Träger und Mittler nationalsozialistischen Denkens, das Primat der Politik jederzeit anderen Erwägungen voranstellen und sein Wirken und Wollen nur in den Dienst der gesamten deutschen Nation stellen. Der D. L. B. schreibt den jüdischen Handelsfirmen bewußt keine Richtlinien vor. Dieselben haben bis heute völlige Freiherr des Handelns, al'o auch außerhalb des D. L. B., denn alle von diesem aus den alten Vereinen zu übernehmenden bewährten Einrichtungen, wie Kontrakte, Schiedsgerichte und die damit zusammenhängenden Funktionen, stehen jedermann zur Verfügung, soweit sich die abgeschlosienen Geschäfte im Rahmen des soliden, ehrbaren Handels bewegen .. / Verbandszwang im Viehhandel Tie „Königsberger Hartungsche Zeitung" meldet die Auslösung des Königsberger Pferdehändlervereins und schreibt u. a.: „ . . . Da die Negierung für alle Berufsstände eine Konzessivnierung plant, werden auch die Pferde- und Viehhändler behördlich konzessioniert werden. Jüdische Händler sollen, soweit sie organisiert sind, in den Verband ausgenommen werden, doch werden in Zukunst keine neuen jüdischen Händler mehr zum Gewerbe zugelassen werden. . Anstellung ausländischer 'Rabbiner genehmigungspflichtig Ter preußische Kultusminister hat im Einvernehmen mit dem preußischen Innenminister unter Aufhebung älterer Bestimmungen verfügt, daß über Anträge auf Erteilung der Genehmigung zur Anstellung ausländischer Juden als Rabbiner oder Synagogenbeamten von jetzt an der Regierungtorästdent, in Berlin der Polizeipräsident, zu entscheiden hat. Wenn diese Steilen beabsichtigten, die Genehmigung zu erteilen, so ist dem Kultusminister vorher zu beri allen. Im Nürnberger Stadion: Juden Zutritt verboten Wie die „Franmche Tageszeitung" mit- Leilt. ist laut einer Direltorialverfügung zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung allen Juden der Zutritt zum Stadion in Nürnberg verboten, worden. Eingeschränkter Arier- Paragraph im Münchener DOeAV. Aus der Hauptversammlung der Sektion München des Deutschen und Oe sterreich:' che n Alpeuvereins erfahren wir: „Eine weitere Forderung betrifft den Arier - Paragraphen, wonach Personen jüdischer Abstammung nicht als Mitglieder in den Alpenverein ausgenonnnen werden sollen. Der Forderung radikaler Mitglieder, auch der Seküon schon angehörenden Nichtariern den Austritt nahezulegen, wurde nicht stattgegeben, da es sich dabei vielfach um Mitglieder handelt, die 2) und selbst 50 Jahre der Sektion die Treue gehalten haben..." Weise den Verlautbarungen der Reichsregierung entsprächen, der Arbeitsfriede erheblich gefährdet und die Belegschaft beunruhigt werde. Diese Stellungnahme entspricht der ersten Anordnung des Treuhänders nach Uebernahme seiner Tätig!.rit, in welcher er nachdrücklich jeden eigenmächtigen Eingriff von Unbefugten in die Betriebe und in wirtschaftliche Derbandsorganisationen untersagt. HerufsstänSischer Aufbau Bei den Bemühungen um den organisatorischen Umbau der Wirtschaft nach den für den neuen Staat maßgeblichen Gesichtspunkten ist der berufsständische Aufbau, in welchem die Schaffung von Organisationen mit Zwangsmitgliedschaft allein zur Mitarbeit im Wirtschaftsleben berechtigen sollte, gefordert worden. Troß der Fortschritte, die die berufsständische Gliederung in einzelnen Sparten der Wirtschaft gemacht hat, ist von einer weiteren Durchführung zunächst Abstand genonnnen worden. In der bereits oben zitierten Rede bemerkte der Reich s w irisch a f t s m i n i st e r hierzu: „Der ständische Aufbau kommt! Der ständische Ausbau, der in unserem Reich selbstverständlich kommen muß und denen Nichtoorhandensein gerade jetzt sehr schmerzlich empfunden wird, ist im Augenblick adgestoppt und zurückgeuellt worden, nicht, weil er nichr kommen soll, sondern weit die Gemhr bestand, daß eine ganze Reihe unberufener Elemente versuchte, auf diesem Gebiete Expert mente zu machen, die Wirtschasr zu stören, sich Einflußsphären zu schaffen, Stellungen auszubauen zu allen möglichen Absichten/ Ter Spi tzenver ba nd der I ndüst rie, der Reichsstand der Deutschen Industrie, hat demzufolge in einem Rundschreiben erklärt, daß die Arbeiten für den ständitckzen Ausbau der Industrie vorläufig nicht weitergeführt werden. Tie Vielgestaltigkeit der industriellen Gliederung Deutschlands sei so groß, daß auf diesem Gebiete nicht so schnell vorgegangen werden könne, wie dies beim deutschen Handwerk und Handel der Fall gewesen ist. Auch in Italien, wo die Verhältnisse wesentlich einfacher tagen, habe der ständische Ausbau, der Arbeit mehrerer Jahre bedurft. Auch für den Handel ist eine ähnliche Erklärung durch den Deutschen Indüst r i e - u n d H a n d e l s t a g ergangen. Nach einer amtlichen Mitteilung wird der ständische Aufbau im Einverständnis mit dem SLablleiter Tr. Ley und Reichswirifchastsmmister Schmitt von dem „Amt für ständischen Aufbau der NSDAV/ vorbereitet. In dieser Erklärung vom 24. Juli heißt es: „Der Gedanke des ständischen Ausbaues wurde von unberufenen Elementen als Deckmantel benutzt, um durch Bildung von wirtschaftlichen Organisationen Sonderinterepen zu verfolgen. Diese Bestrebungen, die die Wirtschaft beunruhigten und dadurch das deutsche Volk schädigten, wurd'en durch die Erklärung des Führers, daß der Zeitpunkt der Durchführung des ständischen Aufbaues noch nicht gekommen sei. unterbunden." Geffentliche Aufträge Im Zusammenhang mit dem großen Gefetzgebungswerk des Reichskabinetts vom 14. Juli sind auch Richtlinien über die Regelung öfüntlicher Aufträge verabschiedet worden. Diese Richtlinien knüpfen an an Erklärungen des Reichswirtfchastsministers * * Jr yPL* J4 ULnJ ’ f — ■ -g -1 f ( ' •"!! 3 :