Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 31 (3.8.1933)
- Date
- 1933-08-03
- Page
- Seite 306 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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306 GMMM NKd MWNdLZLNASSN wenn der Eesctzeniwins so ausfällt, wie er nach Pre'femcldungen projeziert zu. sein scheint. Wie die „Frankfurter Zeitung" vom 30. Juli d. I. berichtet, liegt die Ausgestaltung des neuen Reichsbürgerrechts »ni einzelnen noch nicht fest, „doch kann, wie von unterrichteter Seite verlautet, schon jetzt gesagt werden, daß das neue Reichsrecht zwar den Weg der rassenmäßigen Scheidung (zwischen Ariern und Nichtariern) sortsehen werde, daß aber keine Sonderbehandlung der nationalen Minderheiten beabsichtigt sei". Sollte diese Terminologie zum Gesetz werden, so würde es drei Gruppen von deutschen Bürgern geben: vollberechtigte Reichsbürger, die sich zum deutschen Volke bekennen, „Reichsangehörige" nichtarischer Abstammung, die sich zum deutschen Volke bekennen, vollberechtigte Reichsbürger, die sich zu einem nicht deutschen Volke, etwa Polen, Litauen oder Dänemark, bekennen. 6s würde danach der Zustand eintreten, daß Angehörige einer anderen Ration, die sich in Deutschland wirklich als „Fremde" fühlen, rechtlich besser gestellt ' werden als die Deutschen nichtarischer Abstammung, die allein das Deutsche Reich als ihren Staat, die deutsche Nation als ihre Nation empfinden und bejahen. Aber such praktisch würden Schwierigkeiten besonderer Art entstehen. In Qberschlesien beispielsweise gelten nach der bekannten Entscheidung des Velkerbundrats die dort ansässigen Juden als eine Minderheit im Sinne des deutsch-polnischen Abkommens. Es würde also in Zukunft im Deutschen Reich zweierlei Arten Juden geben: oberschlesische Juden mit Reichtbürgerrecht und die deutschen Juden des übrigen Deutschlands, die nur „Reichsangehörige" — also minderen Rechts — wären. Wie würden Juden eingruvpiert werden, die sich zu einer nationalen Minderheit, etwa zum dänischen Volkstum, bekennen, was nach dem von der Dölkcrrechtswisienschast geforderten Grundsatz der Freiheit des einzelnen in der Bestimmung seiner Nationalität durchaus denkbar wäre.' Toll für diese wieder eine Sonderbehandlung gelten? Diese Beispiele ließen sich beliebig vermehren. Sie zeigen die außerordentliche Kompliziertheit des Problems. Seelisch unerträglich für die deutschen Juden ist jedoch der moralische Gfsekt einer Deklassierung zu Staatsbürgern 2. Klasse in dem Lande mib in dem Volke, für das sie seit über 330 Jahren auf allen Schlachtfeldern, auf denen für die Verteidigung der deutschen Nation, ihre Ehre unb Würde, ihre Wissenschaft, Kunst und Kultur gekämpft wurde, ihren Mann gestanden und sich durch ihre Leistung in Vergangenheit und Gegenwart ihres deutschen Bürgerrechts würdig erwiesen haben. Nach beii Erklärungen der Reichsregierung ist die Revolution abgeschlossen und somit die Voraussetzung für einen Ausbau der deutscher Wirtschaft geschaffen. Im Gegensatz zu den anderen Gebieten, bei denen auf gesetzlichem Wege eine Regelung der Judenfrage erfolgt ist, gibt es keine wirtschaftliche Ausnahmegesetzgebung gegenüber Juden. In der Wirtschaft soll lediglich das Können ausschlaggebend sein. So sagte der Reichskanzler in einer Rede vom 6. Juli vor den Reichsstackhaltern: „Der Wirtschaftler muß in erster Reihe nach seinen wirtschaftlichen Fähigkeiten beurteilt werden, und nur müssen selbstverständlich die wirtschaftliche Apparatur in Ordnung halten. Mit Wirtschaftskommissionen, Organisationen, Konstruktionen und Theorim werden wir die Arbeitslosigkeit nicht beseitigen . . . Die Wirtschaft ist ein lebendiger Organismus, den man nicht mit einem schlag - verwandeln kann. . . Tie geistigen Bazillenträger, die fetzt in die Wirtschaft einzudringen suchen, bringen Staat und Volk in Gefahr. Man darf nicht die Prakrisä)e Erfahrung ablehnen, weil, sie gegen eine bestimmte Idee ist." AehnUch hat sich auch der Reichskanzler in einer Rede an die Gauleiter der NSDAP, und die Treuhänder ' der Arbeit am 32. Juli geäußert. Nach einer Mitteilung der Reichspressejtelle hat er erklärt: Tie Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten habe uns großgemacht, und nur durch sie könne auch unser großes Aufbauwerk zum Erfolg kommen. . Beugung höherer Arbeitsleistung unter - die mindere Arbeitsleistung werde nicht geduldet. Das fordere das Wohl des Volles. Im Rahmen dieser Grundsätze , die Interessen der Gesamtheit wahrzunehmen, das sei das Problem, das uns zur Lösung gestellt sei. Das Tempo unserer Einwirkung auf die Ziele und die Stellenbesetzung in der Wirtschaft sei daher abhängig von der Heranbildung eines wirtschaftlichen Führernachwuchses. Tie Betriebsamkeit gewisier Organisationen auf diesem Gebiete sei noch kein Beweis dafür, daß dieser Nachwuchs bereits vorhanden ist. Es sei Grundsatz der NSDAP., eine Stelle nicht eher neu zu besetzen, solange nicht eine fähigere, durch Leistungen erprobte Persönlichkeit zur Verfügung stünde. Neichswirtschaftsminister Tr. Schmitt brachte gcrcv7entr:d) einer Besprechung im Reichswinschastsministerium mit den Leitern der Wirtschaftsresiorts der Länder zum Ausdruck, daß es darauf ankomme, die Wirtschaft in jeder Hinsicht st a b i lund s i ch e r z uführen; Ord - nung und Rechtssicherheit seien die unerläßliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Führung der Wirtschaft. Dr. Schmitt wies, wie es in dem amtlichem Bericht vom 12. Juli über die Besprechung heißt, barmi? hin, es müsse nunmehr mit aller Entschiedenheit praktisch sichergestellt Werdern. daß die Wirtschaftspolitik allein und unter ausschließlicher Verantwortlichkeit des R e i ch s w i r t s ch a f t s m i n i st e r s und der Wirtschastsminister der Länder, forveit letztere zuständig sind, geleitet wird. Legt man diese autoritativen Erklärungen zugrunde, denen Anordnungen in» den deutschen Ländern entsprechen, so ergeben sich ans den im Anschluß an diese erfolgten Veröffentlichungen eine Anzahl von Fragen, deren Klärung im Jnteressg der Sicherheit der wirtschaftlichen Entwicklung durch die zuständigen Stellen erfolgen mußte. . Keine UeLenaklionsn Reichsarbeitsminister Seldte hat am 27. Juli eine Kundgebung gegen die Ein* griffe unzuständiger Stellen in sein Aufgabengebiet erlassen, in welcher er u. a. auf zwei Punkte aus den Ausführungen, des Reichskanzlers verwies: „1. Jede Nebenaktion, möge sie Herkommen, woher sie wolle, muß zurück-- gewiesen werden. 2. Keinerlei Organisationen odev Parteistcllen irgendwelcher Art dürfen sich Negierungsbesugniffe anmaßen, Personen absetzen und Aemter besetzen. Wie in bezug auf die Wirtschaft allein der Reichswirtschaftsminister, so ist auf dem Gebiete der Aufgaben des Reichsarbeitsministeriums allein der Reichsarbeitsminister zuständig und den Richtlinien der Politik des Herrn Reichskanzlers entsprechend verantwortlich." Im Anschluß hieran hat die Nationalsozialistische Betriebszellenorganisation (NSDO.) am 28. Juli eine Erklärung herau?gegebcn< wonach alle bisherigen NSDO.-Beauftragten für Konzerne, Behörden usw. zurückgezogen werden; niemand habe das Recht, sich künjiig als NSDO.-Beauftragter für Betriebe usw. 311 bezeichnen. Ter Preußische Staats rat Walter Schumann hat nach einer Mitteilung des Amtes Propaganda des Gesamtveröandes der Deuts ch e 11 Arbeiter als Führer der NSDO. jeden Eingriff von NSDO.-Gliederungen in die Wirtschaft untersagt. Diese Erklärung wird durch eine Verlautbarung des Treuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Westfalen, Tr. Klein (Düsseldorf), vom 27. Juli unterstützt, die sich gegen die Versuche richtet, Arbeiter und Angestellte zum Beitritt zu einem der Verbände der Deutschen Arbeitsfront zu veranlassen. Tr. Klein erklärte, daß durch diese Eipzelaktionen, die in lernen