Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 31 (3.8.1933)
- Date
- 1933-08-03
- Page
- Seite 305 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Seelin, 3, August 1-!^ XII. Jahrgang . Nr. i-i tlnjelnammc? 2- Pfennig r-fJ f) a ' 'TV*;. \J kJ v s/v v *' .V w* W v^CvV '* L>-3 p fwwfij r 4> vj VW K? +Jj-J V^VVijV V-» V <U V/ v «r -V » . -■ •» v ’W »r -W TT -V —*• JrMsdMDMZLöMMN WWZ2NS s.T , ' »s . . , -Itfl'; :,’,j ri«. , , r - u7y?vr.:-..? SX Wv v*s/^ |? <3/ <? wv f> %? 0 v <> psOWHMSmÄ. Vierteljahrsadonnement 2,25 NM. (zuzüül. L-sie6gecd). Drrlag und SchrüLlrU'un§: Berlin Vi^ 15, EmserStr. 42. §ernspre^:r: 3 2 Oliva 6654—57 .:. Postschrckl.-nLo: Berlin 89472 ♦:. Danttgn!): Dresdner BanL. Depsfarnkalle 18* „ . Bsrlin-WUmersdorf L Hohenzollerndarrnn 136. Alleinige Änzelge7.annahn:e: Annoncen-Expedition Rudvlf Mosse, Berlin 8^'100, und deren Filialen. Anzeigenpreise: v,!>9 J? A für dir 7gespaltrn; Zeile nach Rudslf Mostes plormalzeilenmeire: Br. 4, Familienanzeigen und Stellengesuche (nicht Stcuenangebote)?ür Llitglieder t-:s Centralvereins 0,45 ^Uk, dir 62 mm breite Rcliarnezeile 3,50 Allgemeine Zeifung desOudenfums O-^n ClA' Vf /f . '• #(\ftf '\ftfäfftff?AIHr\nft ff? A fitils fAf)f’^f)fifl Vvvi>W ü4 v & y v v Lj'isK W Lj' Vi/Wsi ff :-JL v Jj V P-- W. Rg. Im Zeitalter des erstarkten Nationalismus erlangt der . Politische ».Status" eines Menschen, seine Staatsangehörigkeit, eine ganz besondere Bedeutung. Ist doch die Staatsangehörigkeit nicht nur Voraussetzung für die Rechte und Pflichten des Bürgers, entscheidend für seine ganze Stellung Im .Leben der Ration, sondern auch bedeutsam nach außen, als das Billett, das häufig erst den Eintritt in ein fremdes Land ermöglicht oder zumindest doch wesentlich erleichtert. Bei der erhöhten Bedeutung, welche die Frage der Staatsangehörigkeit im neuen Deutschen Reich erlangt hat, war es eine Selbstverständlichkeit, daß diesem Problem eine besondere Auftnerksamkeit geschenkt wurde, zumal das alte Reichs- und Staatsangehörigkeitsgeseh vom Jahre 1913 vielfach mit Recht als veraltet empfunden wurde. Im übrigen gehörte ja auch eine Abänderung des geltenden Staatsbürgerrechts zu den ältesten und stets konsequent sestgehaltenen Forderungen der nationalsozialistischen Bewegung. Es lag nur im Rahmen dieser Entwicklung, daß Herr Staatssekretär Pfundtner vor einiger Zeit erklären ließ, im Reichsinnenministerium sei ein neuer Gesetzentwurf über ein einheitliches Reichsbürgerrecht in Vorbereitung. (Vgl. hierzu „Sammeln und Richtung nehmen" von Hirschberg in Nr. 28 dieses Blattes.) Bisher gab es bekanntlich neben einer allerdings nur in ganz seltenen Fällen vom Reiche verliehenen u n m it,telbaren R e i ch s a n g e h ö r i g k e i t nur die Staatsangehörigkeit in einem der deutschen Länder. Tie Aushebung dieses partikularistischen Atavismus wird von jedem Deursrhen freildig begrüßt werden. Mit tiefer Sorge erfüllen uns jedoch andere Einzelheiten., die über den Gesetzentwurf bekannt wurden. Wir hörten, daß auch.eine staatsbürgerliche Scheidung zwischen Ariern und Nichtariern geschaffen werden soll,' neben dem nur Ariern zuteil werdenden Reichsbürgerrecht soll der neue Begriff der Reichsangehörigkeit eingeführt werden. Damit wären die Deutschen nichtarischer Abstammung eindeutig und zwei- -felsfrei zu Staatsbürgern minderen Rechts deklassiert. Es liegt durchaus in dieser Linie, wenn der neue Staatssekretär im Reichswirtschaftsministerium, Gottfried Feder, in einer kürzlich erschienenen Broschüre folgendes schreibt: „Wir sehen nach dem klaren Wortlaut unseres Programms die Lö'ung der Judenfrage darin, daß die Juden im deutschen Volke als Fremde betrachtet werden, die ste sind und als was sie sich selbst halten, und demnach unter Fremdenrecht gestellt werden. Die Juden . haben nur dieselbe Stellung im Staate wie die hier wohnenden Engländer, Italiener, Japaner, Reger irgend einer Negerrepublik. Welchem Staate sie angehören wollen, ob dem zionistischen in Palästina, ob dem so judensreundlichen Frankreich oder dem Herkunftstande der meisten von ihnen, Polen, das berührt uns nicht weiter, das ist ganz die Sache jedes einzelnen von ihnen. Als Angehörige eines fremden Staates haben sie keine Rechte im Deutschen Staat, und , auch das Wohnrecht nur so lange, als sie sich den Gesetzen d^es Staates fügen . . / Wir deutschen Juden haben uns bis auf verschwindende Ausnahmen niemals selbst als „Fremde" betrachtet. Für unser Handeln, Denken und Fühlen war seit 180 Jahren allein maßgebend und leitend das Wort des Freiherrn vom Stein: ..Ich kenne nur ein Vaterland, und das heißt Deutschland.'" Ein Vergleich mir anderen in Deutschland lebenden Ausländern kann schon deshalb nicht zugrunde gelegt werden, weil — abgesehen von unsrem deutschen Rationalgefühl — diese Ausländer ja Bürger i h r e s Heimatlandes sind und dessen Schutz genießen. Nichts ist für uns Undenkbarer als die Vorstellung, uns als >,F rembe* im eigenen Vaterland zu fühlen, dem einzigen Vaterland, das wir in der Welt besitzen und dem wir uns trotz allem auss tieme verbunden fühlen. Tie Vorbereitungen des neuen Gesetzentwurfs sind noch nicht abgeschlossen. Der Werdegang jedes Gesetzes schließt heute eine immiuelbare Einwirkung auf seine Gestaltung aus. Wir deutschen Juden dunen aber aussprechen, was uns bervegt, wenn wir von diesen Plänen hören. Wir wollen dabei weder die Gesühlstrompete blastn noch sentimentale Erwägungen anstellen oder unsere Leistungen für Nation Und Staat in Vergangenheit und Gegenwart in Erinnerung bringen. Nüchtern und realpolitüch sei allein auf die prakrischen und rechtlichen Schwierigkeiten hingewiesen, die entstehen könnten. LJ3 Ü L