Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 28 (13.7.1933)
- Date
- 1933-07-13
- Page
- Seite 271 (sequence 3)
- Language
- German
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271 hieraus Ütedjte entstehen. Es ist also aus der allgemeinen Staatsaugehörigkeit die Staatsbürgerschafi herauszuhcden. Dieser Unterschied besteht heute nick-, er ist also hervorzuheben, und dabei festzustwen. das; nur Deutsche die Staatsbürgerschaft erhalten dürfen. Die Derfassungsbestiminung würde also tauten: ..Reichsbürger kann nur sein, wer deutscher Abstammung ist/ Meiner Meinung nach genügt es. wenn in der Bersaiurng diese kurzen Feststellungen getroffen werden. Da? Nähere kann dann in einen: Reichsgesetz geregelt werden. An diese Gesetzgebung schließt sich dann die Fremdengesetzgebung an. Die fremden Reichsangehvrigen sind an? dein Blutskörper de? deutschen Volke?- auszuscheiden und einem besonderen Minderheitenreckste zu unterwerfen. Es ist zunächst genau festzustellen, wer nichtdeutscher Staatsangehöriger ist. Zur Durchführung werden besondere Behörden einzurichten sein, denen die Ausstellung und Führung von Stammrollen obliegt, in denen die Fremden und ihre Nationalität eingetragen werden. Die so festgestellteu Fremden werben dann, ihrer Verschiedenheit entsprechend, verschieden zu behandeln sein. Praktisch werden wir vor allem drei Gruppen zu unterscheiden haben: die Juden, die Polen und die sonstigen Fremden.' Für jede dieser Gruppen wird ein - besondere? Gesetz ihre Pflichten und Rechte regeln, zu denen insbesondere auch die'Feststellung einer Autonomie auf kulturellem Gebiet gehören wird. In einem Nassen sch utzgesctz werden dann die Eheschließung und sonstige Beziehungen zwischen Deutschen und Fremden zu regeln sein, mit dem Ziele, das Einstekern fremden Blutes in den deutschen Volkskörper fortan unmöglich zu machen und das deutsche Voll vor weiterer Bastardierung.zu. schützen/ Die endgültige gesetzliche Regelung dieser im grundsätzlichen, trotz mancher durch die zeitlichen Abstände der verschiedenen Kommentare bedingten begrifflichen Nuancen — so nennt Rosenberg S i a a t s Zugehörigkeit, was Pfundtner und Nicolai mit Reichs angehörigkeit bezeichnen — einheitlichen Auffassung vom staatsrechtlichen Bild der deutschen Judenfrage wird abzuwarten sein. Vom Wesen einer neuen Emanzipation Am Ende einer jüdischen Entwicklung in Deutschland, die 120 Jahre anhiclt und die mit dein vieldeutigen Begriff der Emanzipation verknüpft ist, stehen wir einer Situation gegenüber, die in vielen Beziehungen heute schwieriger ist, als sie an ihrem Ausgangspunkt war. Im Wesen des damals ansteigenden liberalen Staatsgedan- -kens, in seiner Heranführung des Individuums zur immer größeren Freiheit lag auch die Chance des Inden als Individuum, zur Freiheit im Staatswesen zu gelangen. Er hat sich, von der Lrthodorie und viel spater von nationaljüdischcn Gruppen abgesehen, — und dies ist, historisch betrachtet, vielleicht ein Vergehen gegen das innere Gesetz des Judentums gewesen, bestimmt aber war es Ausdruck einer umfassend loyalen Sraatsgesinnnng — in diesen immer breiter und mächtiger flutenden Freiheitsstrom hineiugestürzt und sich von ihm tragen lassen können, weil er keine Sonderintercsien hatte und jüdische Grnp- Pentendenzen ausschloß. Nun aber sind wir als einzige, arimäßig unveränderliche Gruppe, vom Hochwasser staatsrechtlicher Entwicklung fortgerissen, an ein unfruchtbar sandiges User geschleu.dert imb müssen darangehen, während deutsche Geschichte und deutsche Entwicklung in einen! nach dem Willen der Führer hoffentlich bald immer ruhiger flutenden Strome an uns vorbeifließt, eine eigene, karge, neue jüdische Cristen; wenigstens am Rande deutschen Geschehens aufzubauen. Nichts wäre falscher, als nun in gedankenarmer Uebernahme kämpferischer Emanzipationsvorbilder zu sagen: Wir beginnen heute genau so, wie Moses Wende l s s o h n, wie Gabriel Riester augefangen haben. Ihr Wille, ihr Wissen und ihreZielsetzung bleiben beispielhaft. Aber die Voraussetzungen sind grundlegend andere. Emanzipation bedeutet die Heraufführung aus dem Zustande minderen Rechts in den eines vorhandenen höheren Rechts. Für uns aber ist heute der Anstieg zu einem höheren Recht nicht rnöglich, weil dieser an eine objektive Voraussetzung. die ./Ariereigenschaft", geknüpft ist. Theoretisch könnten nur jede Rechrsstufe im System der Möglichkeiten erreichen, nach dem im allgemeinen Staatsbürgerrechte zu erwerben sind. Aber eine E m an* ziPatiou vom Semiten zum Arier i st u n m ö g l i ch — und wenn wir unser Judentum und den Willen der Geschichte für unser Judentum richtig deuten, auch nicht erstrebenswert. Tenn in der Bewahrung unserer unvergänglichen jüdischen Wesenseigenarten bei gleichzeitiger Verbindung mit den verjüngenden und erneuernden Strömen gegenwärtig geschichtlichen Umweltgeschehens liegt die Erhaltung des Judentums jeweils in seiner Zeit begründet. „ Das Judentum aber auszugeben, war niemals eine jüdische Tat. ' Auch wenn man uns' nicht, was wir besonders unverdient und schmerzlich empfänden, unter Fremdenrecht stellte — man wird sich nicht fremd, wenn man sich plötzlich nicht mehr grüßt —/sondern uns die unterste Stufe staatsbürgerlichen Tasseins.dieReichsangehörigkeit verliehe.so läge hierin noch ein qualitativ ausschlaggebender Unterschied zum gleichen Rechtsgrade irgendeines Ariers. Jeder Arier, auch der ursprünglich von staatsfeindlicher Gesinnung erfüllte, trägt sozusagen den Reichsb ü r g e r b r i e s in seiner Tasche. Er kann durch Leistung, Bewährung und Gesinnung zur Vollbürgerschast Heransteigen. Den An- 'gehörigen der jüdischen Gemeinschaft, die gehorsam den Gesetzen, treu der Lbrigteit, Staatsgesetz mit Gottesgesetz gteichstellen, ist von vornherein der Weg zum Reichsbürgerrecht versperrt. Unsere innere Verknüpfung mit beut deutschen Vaterlande wird Gedanken eines Minderheiten rechts bei uns nicht aufkommen lassen, das ja bekanntlich kein m i n d e x c s Recht ist. Aber cs ist eine schmerzende Vorstellung, das; unter Umständen kühle Fremdheit Deutschland gegenüber den deutschen Juden mehr an Rechten verschafft als unerwiderte, aber trotzdem nicht erloschene Liebe . . . Aber trotz allen: ist eine gan; leise und ferne Hoffnung in uns, daß vielleicht das mmm mm iäKi-Ss re-°——-er.e HauBe-?a 2a hagL ruhige Unterkunft. Bitterste und Kränkendste von unk serugehalten oder in nicht zu ferner Frist wieder genommen ivcrde. Tie staat-urünuischen Worte des Kanzlers, daß Revoluüon kein Dauerzustand, und die Präambel der nativnalsozialisiischcn 25 Punkte, daß da? Programm nur ein Zeitprogramm jei, berechtigen uns auch formell dazu. der ösutsche Staatsbürger jüöischen Glaubens Ist uns honte keine Emanzipation in' die Rechtssphäre der Umwelt möglich, solange der R a s s e g e d a n k e als Rechtsvoraussetzung der Umwelt, weiterbesteht, so sind eigene Daseinsformen zu finden. Wir haben in der Gr> schichte unserer Gemeinschaft viele vernichtende Schläge erlebt,'die unser Schicksalsgehäufe: Berechtigungen, Wirtsckmst, Wohlstand, Bitduugssreiheit zerbrachen,- Niemals hat der Geist des Judentums,' als dessen Sinnbild die Lehre des Judentums Kraft und Schwert ablehnt, vor einem anderen Geist kapituliert, weil mit ihm die stärkeren Bataillone waren. Aber ww verraten nicht die deutsche Jndenemanzipation. wenn wir behaupten, daß das deutsche Judentum von einer völligen Eieicrcherechtigung, würde sie ihm beute Plötzlich verliehen, nicht den gleichen Gebrauch machen würde wie in der vergangenen Epoche. Es zeugt von einem Mangel an perspektivischem Denken, wenn man Entwicklungsvorgänge nicht in ihrem Verhältnis zur Entwicklurigsepoche wertet. Das deutsche Judentum des Emanzipationszeitalters ist auf seinem Wege den damals gültigen deutschbürgerlichen Idealen von Bildung und Besitz für den einzelnen als Voraussetzung der wirtschaftlichen und kulturellen Höhe der Gesamtnatiou gefolgt. Das jetzt gleichberechtigte deutsche Judentum würde schon aus der Gesinnung und ans dem Lebensrhythmus seiner jungen Generation heraus auch Ideale der jungen deutschen Gegenwart als verpflichtend und erstrebenswert auch für sich anerkennen und zu erreichen versuchen. Für viele liegt eine ungeheure Tragik in dem Schicksal, nicht an den Wirklichkeiten mitbauen zu können, die sie in Abkehr von den geistigen Idealen des Jahrhunderts erstrebt hatten, und in der die Vorstellungen von einem werktätigen, erdnahen Dasein ihren beherrschenden Platz hatten. Von diesen jungen straften und Zeitgedanken wird die Entwicklung desjenigen Teiles des bemühen Volkes, der als deutsches Judentum nun eine Eigenentwicklung zu beginnen gezwungen ist. parallel der sichtbaren deutsehen Entwicklung getragen und getrieben werden müssen, damit sich einmal — hoffentlich in nicht allzuferuer Zeit — die beiden Geraden tut Endlichen und Zeitlichen . schneiden oder für eine neue Wegstrecke zusammenkaufen.