Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 27 (6.7.1933)
- Date
- 1933-07-06
- Page
- Seite 261 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Z6I vle Zulassung Ssr nkchLarrschrn Stuölerenösn an öen preuBschrn Hochschulen In diesen Tagen haben die n i ch ta r i s ch e n Studierenden der Preußischen Hochschulen einen Fragebogen auszufüllen, in dem. Angaben über die Personalien/von Ellern und beiderseitigen Großeltern zu machen sind, sowie über Frontdienst deZ Vaters im Weltkrieg, Mitgliedschst des Studenten in politischen Parteien, verbänden und ähnlichen Vereinigungen, Zugehörigkeit zu studenti'chen Verbänden und Verbindungen. Ter Fragebogen sieht im Zusammenbang mit einem Erlaß des Herrn preußischen Ministers f ü r W i s s e n s cha s t, K u n ft und Volksbildung vom 16. Juni 1933 — U 11331 — an d ie Hochschulbehörden. Es handelt sich um eine Ausführungsverordnung zu dem Gesetz gegen die Ilebermllung der deutschen Lchulen lind Hochschulen vom 23. April 1933. (R.-G.-BL S. 225.) Ter Erlaß vom 16. Juni unterscheidet zwischen erstimmatrikulierten Studierenden (erste deutsche Fachsemester) und selchen Studierenden. die bereits im vorigen Semester an rreußi'chen Hochschulen eingeschrieben waren. Tie elfteren sind vorläufig in einer besonderen Liste zu immatrikulieren, jedoch ist ihnen weder eine Immatritulat ionsurkunde noch das Studienbuch und die Studentenkarte auszubändigen. Gebühren sind'bis zur endgültigen Entscheidung nicht zu gab lew Tiefe endgültige Entscheidung trifft der I m m utrikulationsans s ch u ß unter Vorsitz des Rektors und unter Hinzuziehung eines Vertreters der Etudentenschft in folgender Weise: Neuaufnahmen werden überhaupt nicht vorgerwmmen, wenn in der betreffenden Fakultät der Anteil der bereitimmmtrilulierten Richtarier 1,5 Prozent der Gesamtzahl aller in dieser Fakultät eingeschriebener Studenten übersteigt. Ist dies nicht der Firll. so werden Nichlarier nur bis zur Erreichung dieses nutzes ausgenommen, jedoch kann der Ausschuß von sich aus ohne Angabe von Gründen die Grenze von 1,5 Prozent tzerabfetzen. Mit der Herabsetzung der Anzahl bereits studierender Nichtarier in einem Verhältnis von höchstens 5 Prozent zur Gestamtziffer der studierenden in jeder Fakultät beschäftig! sich rin weiterer Absatz des Erlaßes. Auch hier heißt es, daß ohne Angaben von Gründen der Ausschuß die Grenze von 5 Prozent unterschreiten darf. Haben die von dem Ausschluß betroffenen Studenten ihre Gebühren sür das laufende Semester noch nicht bezahl: oder ist Stundung noch nicht bewilligt, so wird ihnen der Besuch der Hochschule mit sofortiger Wirkung unmöglich gemacht unter Streiämng des laufenden Semesters. Ueberzählige Studierende, die ihre Gebühren bereits entrichte: haben, dürfen bis z'.rm Ende des Sommersemesters an der Hochschule verbleiben. Tas Sommersemester wird ihnen auch nicht gestrichen. Die Auswahl bei der Ausschließung wird nach folgenden Gesichtspunkten getroffen. Es werden solche Studierende berücksichtigt, ..deren p-ersönliche uni) w ip msthastl iche Eignung zu in Studium si'ststeht. Eine persönliche Eignung wird nur dann anzunehmen sein, wenn der Bewerber den Nachweis führ:, daß sowohl er wie seine Vorfahren in engerer Beziehung zum Deutschtum gestanden fjabm'. In erster Linie dürfen unter Beachtung dieser Bedingung die höheren Semester an den Hochschulen verbleiben. Nach Möglichkeit soll sich der Ausschluß nur auf Studierende der ersten Semester erstrecken. Studenten, die sich im marxistisch:n Sinne betätigt haben, verfallen von vornherein dem Ausschluß. Auf Studierende, deren Däter an der Front standen, erstrecken sich die'e Vorschriften nicht, ebenso nicht aus Studierende, die aus einer Ehe stammen, welche vor .Inkrafttreten dieses Gejetzes geschlossen ist. nnbei denen ein Elternteil oder zwei Großeltern ari'cher Abstammung sind. Diese Studierenden „bleiben auch bei der Berechnung der Anteilzahl außer Ansatz". Reichsausländer jüdischer Abstammung dürfen nur von Fall zu Fall mit Genehmigung der Zentralstelle für das Studium der Ausländer zugelassen werden. Die Fragebogen sind bis zum 10. d. M. (in Berlin) unter Beifügung amtlicher Urkunden über die Personalien von Eltern (Geburt?-, im zutreffenden Fall Sterbeurkunden. Trauschein) sowie im zutreffenden Fall von amtlichen Beglaubigungen der FrontkäinPferZeit des Vaters einzureicheu. Ta es Standesämter erst seit dem Jahre 1875 gibt, wird es in mandjen Fällen nicht einfach sein, sich Geburtsurkunden zu beschaffen. Man wird sich dann cm zweckmäßigsten an die jüdische Gemeinde des einzelnen Geburtsortes wenden—sofern eine Gemeinde heute dort noch besteht. Es dürsten auch vorhandene Neise- oder Militärpäne und sonstige amtliche Ausweispapiere, in denen die Personalien enthalten sind — genügen. Besonders schwierig ist es. Urkunden aus einer Ortschaft des abgetretenen Gebietes zu erhalten. Hier ist es angeraten, die entsprechenden Anträge über die Generalkonsulate der betreffenden Lander zu stellen und Abschriften unter Nachweis etrva eines Posischeins bei Einschreibbriefen dem Fragebogen anzufügen. Auf jeden Fall must der Fragebogen bis einschließlich 19. Juli, mittags 12 Uhr, im Besitz der Behörde sein, wenn nicht der Studierende den sofortigen Ausschlrrtz gewärtigen will. In diesem Zusammenhang sei daraus hingewiesen, daß diejenigen nichtarischen Studierenden, die ihre Gebühren in Raten zahlen, bei Nichteinhaltung der gesetzten Zahlfristen sofort von dem weiteren Besuch der Hochschule unter Streichung ausgeschlonen werden rönnen. Ernst Reich mann. SsschWsrösoerfahren für SehoröLnangeftellLe u. -arbALer Nach einem Runderlaß des preußischen Finanzminifters zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und der übrigen Staats-. minister (mit Ausnahme des Justizministers) vom 16. Juni 1933 (Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung I, Seite 731) entscheiden die Fachminister die Streitigkeiten über die Zulässigkeit der Entlassung oder Kündigung. Die Beschwerden sind innerhalb zwei Wochen bei dein dienstberechtigten Tienststettenleiter einzureichen. Die Tienststellenleiter haben die Beschwerden mit sämtlichen Vorgängen und einer ausführ, lichen Stellungnahme unverzüglich und gesondert vorzulegen. Sind nach Auffassung des Regierungspräsidenten oder Oberpräsidenten die Voraussetzungen sür die Entlassung oder Kündigung nicht gegeben, so hat er die angesochtene Entscheidung bereits von sich aus aufzuheben, im anderen Falle hat er die Beschwerde mit allen Vorgängen und seiner Stellungnahme tem Fach min ist er vorzulegen. Tie Wiederbesetzung von Stellen entlassener Angestellter und Arbeiter, soweit die Wiederbesetzung zulässig ist, darf bis zur Entscheidung über eine etwaige Beschwerde nicht vorgenommen werden. Bei Streitigkeiten über die zu g e w ä h - renden Bezüge gelten diese Bestimmungen entsprechend. F. Gdt. - Ds? er,% Ehrruöürgsr der UrüysrMr bselln Zrun Herrngang: nuferes Freundes Generalkonsul Grnst Hirsch (Berlin) Am 23. Juni d. I. ist Ernst Hirckch. einer unserer besten Freunke. zur ewigen Ruhe ab. gerufen worden. < meinem bescheidenen 'Sinne ent-prechend, der jeder öffentlichen Ghrun.a abhold war, ist er in aber Stille am 30. Juni'd. I. beigefetzt worden. Ter Tod war sür Ernst Hirsch die Erlö'ung von jahrelangem Leiden. In gesunden Tagen war er einer uirciet Vesten, der mit wärmster Liebe und klugem Sinn der Arbeit un'erer Organisation ergeben war. Auch in feiner schweren Leidenszen gehörte sein Jnteresie dem G. D. Ernst Hirsch hat eine ehrenvolle kaufmännische Lausbahn hinter sich. Er war Mitinbaler von Louis Hirsch? Telegraphischem Büro, das er demnächst in die Telegraphen-Union Internationaler Nachrichtendienst G. m. b. H. (T. 11.) einbrackste. Er warmem er der feinsten Kenner der Presser-rhältnisie in der ganzen Welt. Reben seiner ihn voll in Anspruch nehmenden Tätigkeit hatte er jederzeit ein offenes Herz sür alle Mühseligen und Beladenen. Er betätigte sich nicht bloß in seinem engeren Krone als Rater und Helstr. sondern arbeitete insbesondere auf dem Gebiete der Studenten- Hilfe, deren Ambau in der Zeit der Jnslariorr und den darausfolaendeic Jahren ihm iur wesentlichen zu verdanken ist. Er wurde damals zu dem ersten Ehrenbürger der Universität Berlin ermmnt. Er widmete sich^ mit besonderer Liebender Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit. Lein Wirken bei Gründung des Kaiserin- August e - D i k t o r i a - Krankenhauses sür Säuglingsfürsorge wurde allseitig anerkannt. auch durch Verleihung eines hohen Ordens bei der Eröffnung dieses Kranken- Hauses. In unserer Organisation, deren Ehren- Mitglied er war, hat er sich insbesondere organisatorisch, namentlich auf dem Gebiete der Propaganda, mit großem Erfolge betätigt. Ganz besonders galt seine Fürsorge auch den Beamten und Angestellten unstres C. V. Sein Schmerz in den letzten Jahren ir>ar es, daß seine Krankheit es ihm nicht ermöglichte, seine Tätigkeit ftr dm C. V. sortzmetzen. Wer Ernst Hirsch nähertreten durfte, liebte diesen vornehmen, gerechten und von Liebe für seine Mitmenschen erfüllten Dtamu Im C. V. wird sein Gedächtnis in hohen Ehren gehalten werden. 3. Lr. & Justizrat Frorrzrg, der langjährige Vor-, sitzende der Ortsgruppe Liegnitz des Central- Vereins, ist in diesen Tagen nach kurzer Krankheit im Alter von 71 Jahren gestorben. Durch seine vielseitige Arbeit im deutsch-jüdischen Leben hat er sich viele Freunde erworben. Der Centralverein verliert in dem Dahingeschiedenen einen treuen und eifrigen Verfechter seiner Ideen, dessen Wirksamkeit über den Nahmen seiner Heimatstadt hinaus Anerkennung und Zustimmung fand. Ter Centralverein wird das An« denken seines toten Freundes in Ehren halten