Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1933-06-29 · 26 (29.6.1933) · p. Seite 251

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
26 (29.6.1933)
Date
1933-06-29
Page
Seite 251 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
83% known words query
IRI
…/2277379-2277993-2278019--08005-2288963
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

251 .SM© amdl i-SüMiem Krisgsieiluehmsr! Wir haben bereits vor mehreren Wochen an dieser stelle darauf hingewiesen, daß das ZeniralnachweisamL für Kriegorverluste und Kriegergräber in Berlin-Spandau, SchmidMKnobelsdors-Str.31, aus Antrag Kriegsstammrollenauszüge ausfertigt. In Ergänzung zu dieser Notiz weisen wir daraus hin, daß das Reichsarchiv in Potsdam, in dem die Regimentsgeschichten und amtlichen Auszeichnungen über Truppenbewegungen ausbewahrt sind, Auskunft darüber erteilt, ob ein Truppenteil, der in einem Kriegsstammrollenauszug genannt ist, als fechtende Truppe zu betrachten ist, d. h. an Kampfhandlungen teilgenommen hat. Falls trotz Borliegens ordnungsmäßiger Militnrpapicre Schwierigkeiten bei der Feststellung der Teilnahme an Gefechten gemacht werden, ist eine Nachfrage beirn Reich s a r ch i v i n P o t s d a in empfehlenswert. Gemeinnützige Wohnungsösraiungssiells Bei. lex 3trbrif des ßcucinnü^ißcn Vereins iüx Haosrat-verweil,rrmg unbbeprn Ir:- cn'prud-nähme täßlid} *iiRimni:. Hainen - sich die Wünsche auch um Beratung , in Wohnungsfragen aller Art. Ter HausratsvcNvabriw.asstelle ist daher im Einvernehmen mit der Jüdi'ckon Gemeinde Berlin und deren Wvhlfahrlsamt eine gemeinnützige W r> b n u n g e b e r a t u n 3 e ft c [ I e angegliedert werden. Unter Leitung eines im Wohnungswesen rrschrcnen Architekten steht sie zur Verfügung: 1. mit s a ch m 5 r. n i' c: e m R c t in c.Z:n Fragen der Wobnunvsverklein-errrng und -zusannmnlegnng. der Teilung ran Großeoohuunoeu, der Umänderung van geuaeiä'.icheir Raoineu in stleintvolunmgen nun.: 2. den jüdischen Familien und Eigentümern. die <Aeinwolmungen such.n and anbieten. für den 2! d r e i 1 e n a u § t a 11' ch. Jne-bewndero fall sie eü der So/He van Erfttznuetern, Partnern van Lllchngelneina'chasten, Tciln-rdnungcm usw. bcbitflich iw in. Jnan'vruchnahme Rr Wobnnngsbcratungsstelke ist kostenlos. prech st u n d e n täglich (außer Sonnabend) § bis 12 II Sr /wntstraße 158II (Zeutralmolümartestesle der deunch.n Inden). Fernsprecher: Bismarck J. I. 11*03—05. Iüdischs Blindenanstalt Cs ist wiederholt beobachtet worden, dass von unberufener Leite sällchlicherwci'e Bürstenwaren als aus der Werkstatt der güdi'chen Blindenanstal: herrsch re ud, durch Hausierer zum Verkauf gebracht wurden. Tie Jüdische Blindenanstalt nu Teutschlanw gibt bekannt, daß sie die in ihrer Werkstatt hergestellten Lürstenwaren meist durch Hausierer vertreiben läßt. Ilm den crrvähn-'.n Auswüchsen zu begegnen, bitte: die Jüdische Binrdenanst-alt für Teutschiand, bei sich wiederholenden irrcsiüvronden Anpreisungen von Bürstewvaren. angeblich aus der Werkstatt der Jüdischen Blindenanstalt staunuend. Aamensststslellung des Hausierers zu treten und dem Vorstand der Jüdischen Llindvnanstalt hiervon Kenntnis zu geben. Berwaliunssrechisräis - Ein preußisches Gesetz überdie Zulassung von Verwaltungsrcchtsräion vom 12. Irrni 19-33 (Preußische - Eesctzsauunluna,- S. 209) bestimmst, daß die Eintragung von Borwaltungsrechtsräten ab 10. Juni 1933 den Vorschriften des Gesetzes zur Wiederherstellung des Bernfsbeamten-ums vom 7. April 1933 entspricht. Näheres ergibt sich aus Lern genannten Gesetz. Tie I n r i st i s ch - w i r t s ch a ' t l i ch s Beratungsstelle des C e n t r a l v e r c i n s erteilt gern lren-re Auskünfte. Zugsnörvanösrung T e r R s i ch s a u s f ch u ß der jüLi' chett Iugendvrrbände, Berlin - Cborlottenborg, Kanlstraße löst birn: alle Adressen van St-llen, dis bereit sind, Juoendwanderer unterzubringen. ihm mitzuteilen. Turn-LnüSporlöerein,Schil-^ (E. D.), Frankfurt a. M. Durch die Cinmhrung des Ariervaragrava.m. in' den Parität'.'wen Turn- und Sportvereinen :sr der Verein „Schild", der 1925 gegründet wu:de, vor reue große Austabm gestellt worden. Cr bietet allen sportlich heimatlos gewordenen jüdischen Turnern und Turnerinnen, Sportlern und Sporte le rinnen eine neue Heimstätte. Ter Verein betreibt allen Aastn'vort, Fußball, Handball für Herren und Tarnen. Leichtarvlosil. Turnen, Turnerringen, Tennis, Fechien, Boren: eben': sind dem Verein stbr Jugendliche und Kinder Turn, und Cymnaftikabreilungen ungegliedert. Anmeldungen und 'Auskunft: Gc'chä'stsstells 2lrthur Fnld, FranksinL c. M., Schastrgasic 52 (Laden). Professor-D.- Sr'monsen- Gtiftung, Bad Nauheim - Mit Ilnterstützun.g aus Mitteln der Bros j c s f 0 r - T. - S i m 0 n s e n - Stiftung kann jüdischen Kranken, die einer Kur in Bad Nauheim bedürfen, die Turchmtzrung dieser Kur zu besonders ermäßigten Gebüör-.n crmögllcht werden. Gesuche sind an den Syndikus der VrostGws D.-Simonftn-Cefellschüfr e. V., Herrn Rcchesanwalk Dr. Selmar Lpier, Frankfurt a. I’i., Taunusstraße 1, zu richten. ■ Nnch § S des Reichsgesetzes vom 7: April 1633 wird den wegen nichtarischer Abstammung oder politischer Unzuverlässigkeit, in den Richestcmd versetzten oder entladenen Beamten ein Richegeld grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie mindestens eine "zehnjährige Dienstzeit vollendet haben. Tas Gesetz sicht ausdrücklich vor, daß die §§ 36, 47 und 49 des Neichsbeamtengesetzes, das Gesetz über eine erhöhte Anrechnung der während des Krieges zurückgelegte' Dienstzeit vom 4. Juli 1621 und die entsprechenden Vorschriften der Landesgesetze unberührt bleiben. Tie Tritte Durchführungsverordnung des Reiches vom 6. Mai 1933 hat diche Bestimmungen bereits eingeschränkt und neben den besonders anrechnungssühigen Zeiträumen der Kriegszeit nur die tatsächl i ch e T i e n st z e i t in Planstellen des Reichsdienstes oder des unmittelbaren Landesdienstes als anrechnungsfähig bei der Ermittlung der Dienstzeit, deren mindestens zehnjährige Tauer Voraus-Atzung für die Gewährung eines Ruhegeldes ist, bezeichnet. Die Dritte preußische Ausführung?- Vorschrift schränkt das Reichsg e s e tz noch weiter ein: Sie berücksichtigt Zw-ar bei der Ermittlung, ob eine mindestens zehnjährige Tieustzeit vollendet ist, sieben der tat'ächlichen Tieustzeit in Planstellen des Reichsdienstes, des unmittelbaren Swatsdieustes und des preußischen vjfenl'ichen Schuldienstes die Zeit des aktiven Militürdienstcs und den Kriegsdienst im Kricgsg-biet lK 15, 17 Z. G.), ordnet al^er weiter an, daß die nach dem preußischen Gesetze vom 23. November 1920. das dem Reichsgcsetz vom 4. Juli 1921 entsprich!, vorgeschriebene anderthalbfache Anrechnung der Zivildienstzeit während des Krieges auf die sonst anrechnnngsfnhigen Ticnsizeiten itatsächliche Dienstzeit in Planstellen) beschränkt wird. Hierdurch wird der Kreis dar ruhegeldberechtigten Beamten äußerst eingeschränkt und viele Beamte, die a^ch t z e h n b i s w an 3 i g Jahre im Staatsdienst anden und ein Lebensalter von 4 0 Jahren überschritten haben, werden ohne jedes Ruhegeld aus dem S t a a t s d : e n st a u s s ch e i d e n müssen. Unter ihnen bennden sich auch Beamte mit besondererQualisikation. die nach bestandener Prüfung amtlich auf-' gefordert worden sind, im Staatsdienste 311 bleiben! Tie Aussührungsvorschriftel'. werfen wiederum eine Reihe von Zweifelsfragen auf. Tie Juristisch - w i r t s ch a f t l i ch e Berat u n g s st e l! e des C. B. wird auch weiterhin bemüht sein, allen Betro'''enen mündlich und schrisstlich Auskunft zu erteilen. 1^. Oät. ÄndMW öeZ AmmMMLAZ Durch Gesetz vorn 23. Juni 1933 iR. G. Bl. I, S. 363) hat die ^ieichsregierung das Gesetz zur Sicherstellung des Berufsbemutelüums 'vom 7. April 1633 in erheblichere Bestimmungen a bgeändert, und zwar mit rückwirkender Kraft vorn k. April 1133 an. 2kach bisherigen; Recht konnten nur Beamte nichtarischer Abstammung (mit Ausnahme der Frontkämpfer usw.), Parteibuchbeamle uu.d politisch unzuverlässige Beamte in den Ruhestand versetzt oder entlanen werden; und bei einer Versetzung in den Ruhe stand zur Vereinfachung der Verwaltung durfte die Stelle des Beamten nicht mehr besetzt werden. Nunmehr können zur Vereinfachung der Verwaltung oder im Interesse des Dienstes Deamke m den Ruhestand versetzt werden, auch w cim sie noch nicht dienstunfähig finds unter den gleichen Voraussetzungen können Ehrenbeamte aus dem Amtsverhallnis enrlasien werden. Auch letzt dürfen grundsätzlich dis dadurch frei werdenden Stellen nicht mehr befttzb werden. Ties gil: aber nicht mehr für llTahlfccamte der Gemeinden und Gemeindeverbände und für sonstige Beamte der Gemeinden und Gemeindeoerbän.de in leitender Stellung, die im Jnterepe des Dienstes in den Ruhestand veifttzt werden. Ferner kann bei Beamten in Eingangsstellen (z. B. Regierungsräten, Studienräien, Landgerichtsräten), die aus diesem Grunde in den Ruhestand versetzt werden, die für das Besoldungswescn allgemein zuständige oberste Reichs- oder Landesbehörde ansriahmsweise diL Wiederbejctzung der Stelle zulapen. Bisher^ war bestimmt, daß die Bermgungen der Entladung aus dem Amte, der Versetzung in den Ruhestand und der Versetzung in ein anderes Arnt den Beamten spätestens am 30. September 1633 zugestellt werden müssen. Nunmehr ist die Frist für die Zustellung der Verfügung dev Vorsetzung in ein anderes Amt und der Verätzung in' den Ruhestand zur Vereinfachung der Ver^ waltung od.'r in: Interesse des Dienstes bis zum 31. Bl ä r z 1 634 verlängert worden. F. GdL . Gerade an heißen Tagen . ♦.» wird die herrkick) erfrischende Wirkung -er Ehkvro-- doni-Zahr.paste und des hochkonzentrierten Lhlorodont-Wn.ndwasiers überaus angenehm empfunden. Gepflegte weiße Zähne und reiner Atem sind überall und zu jeder Zeit eins Empfehlung. Ehlorodont Tube 50 Pf.» große Tube 80 Pf., auch in den llelnsien Orten erhälto.ch.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.