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Central-Verein-Zeitung · 1933-06-15 · 24 (15.6.1933) · p. Seite 222

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
24 (15.6.1933)
Date
1933-06-15
Page
Seite 222 (sequence 2)
Language
German
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für Gleichschaltung, fasse aber mein Amt jhäusig so auf, daß ich den Kommissar gegen Gleichschaltung spiele. Wehren Ne sich, wo es berechtigt ist, und Sie werden dabei meine Unterstützung finderr. Gewisse Personelle Aenderungen sind allerdings notwendig. Auch müssen manche Gremien, die zu zahlreich sind, verringert werden. Hier und da muß jcrner eine gewisse Verjüngung und eine stärkere Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmer stattfinden. Aber ein Schema auszustellen, ist geistlos/ Diese Auffassungen beweisen, wie sehr der Regierung an einer Beruhigung d e r W i r t s ch a f t liegt, die als organisches Ganzes willkürliche und Plötzliche Eingriffe in ihr feines Getriebe nicht verträgt. OteibL in öen Serufsverbänösn! Die Neuordnung aller Berufsverbände ist im Gange. Noch weiß niemand, wie der Ausbau der berufsständischen Organisationen schließlich aussehen wird, welche Rechte und Pflichten die neuert Organisationen haben werden. Es ist daher im Augenblick auch unmöglich, die Rolle der jüdischen Bernfszngehörigen in den einzelnen Verbänden klarzustellen. Am weitesten sind die Dinge bei den Angestelltengewerkschaften gediehen. Bis zum 1. JuA soll die Uebersührung aller bestehenden Verbände in den neuen einheitlichen, nur nach Fachgruppen unterteilten EesamLverband der Angestellten durchgesührt werden. Im Juni-Heft des amtlichen Organs der Deutschen Arbeitsfront, „Arbeitertum", schreibt Franz S L ö h r, der Leiter des Amtes für soziale Fragen in der Deutschen Arbeitsfront: „Ta die völkische Grundlage für den Aufbau der neuen Arbeitsfront selbstverständliche Voraussetzung sein muß, wird man für die jüdischen nud anderen frcrndrassigerr (ffc* mente Kveckmäßig ein Ausnahmebecken schaffen, in dem man sich aus die Sicherstellung der rein materiellen Angelegenheiten der zusammengeschlosstnen Mitglieder beschränken kann." Ob es sich bei dieser Aeußerung nur nm einen Vorschlag oder schon um einen endgültigen Beschluß handelt, bleibt abzuwarterr. Ans jeden Fall ergibt sich für die jüdischen Mitglieder der bestehenden Verbände die Notwendigkeit, zur Wahrung ihrer wohlerworbenen Rechte, im Augenblick in den Dcr- Dänden, denen sie angehören, zu verbleiben. Einige Organisationen versuchen offenbar, der Entscheidung über das Schicksal ihrer jüdischen Mitglieder dadurch ausznweichen, daß sie den Mitgliedern nahelegen, freiwillig auszuscheiden. Hierzu liegt kein Anlaß vor. —li— vjjPv y/lirvV V \ w wf/ «V wichtige Entfchrröung eines PlröritsgcrlchLs In den letzten Wochen sind jüdische Arbeitnehmer unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist entlassen worden, lediglich weil sie Juden sind. Ein solcher Arbeitnehmer kann gegen die Kündigung Einspruch einlegen und, falls der Betriebsrat sich seinem Einspruch anschließt, beim Arbeitsgericht auf Weiterbeschäftigung oder Entschädigung klagen. Das Arbeitsgericht M ü n st e r hat in einem Urteil vom 12. Mai 1933 — A. C. 424/33 — anerkannt, daß die Kündigung wegen der Zugehörigkeit zum Judentum eine „unbillige, nicht durch das Verhalten des Arbeitnehmers oder durch die Verhältnisie des Betriebes bedingte Härte darstellt^ (8 Ziffer 4 des Detriebsrätegesetzes). In diesem Urteil heißt es: „Daß der Kläger Jude ist, wußte die Beklagte, als sie ihn anftellte. Während seines Arbeitsoerhältnisies hat sichrer Kläger nichts zuschulden kommen lasten; er war vielmehr unstreitig ein guter Arbeiter. Tie Kündigung bedeutet eine Härte für ihn: denn er ist auf sein Gehalt angewiesen und würde angesichts der starken Arbeitslosigkeit nur sehr schwer eine neue Stellung finden können. Die Verhältnis des Betriebes rechtfertigen die Kündigung nicht. Denn es ist nicht anzunehmen, daß der Beklagten aus der Tatsache, daß sie unter 100 Angestellten einen in Krieg und Frieden bewährten jüdischen Angestellten, der noch dazu mit dem Publikum kaum in Berührung kommt, beschäftigt, Nachteile erwachsen. Irgendwelchen Beweis dafür, daß es anders wäre, hat die Beklagte nicht angetreten. Jedenfalls hat aber die Abwägung der beiderseitigen Jnteresten der Parteien, die nach denn Willen des Gesetzes nach Billigkeits-- grundsär.en zu erfolgen hat, zu der Feststellung zu führen, daß „die Kündigung sich als eine unbillige, nicht durch das Verhalten oder durch die Verhältnisse des Betriebes bedingte Härte darsteUO. Der Gcntralvcreirr fammelt alle wichtigen Entscheidungen in Angeftelltenfragen. Wir bitten, solche Urteile Der juristisch-wirtschaftricheu Beratungsstelle Des Centratvercins zur Verfügung zu stellen. 'V/'pvff {Mf;? ly ly vv v-1 v4» | Ksf y is/ . Die deutschen Bischöfe haben, wie der Conti-Tienst vom 10. Juni verbreitet, einen gemeinsamen Hirtenbrief erlassen, in dem es u. a. heißt: .. Wir deutschen Katholiken brauchen keine neue Einstellung dem Volk und Vaterland gegenüber, sondern setzen höchstens bewußter und betonter fort, was wir bisher schon als unsere natürliche und christliche Pflicht erkannten und erfüllten. Gerade weil in der katholischen Kirche die Autorität ganz besonders zur Geltung komme, falle es den Katholikerl auch keineswegs schwer, die neue starke Betonung der Autorität im neuen deutschen SLaatswefen zu würdigen und sich ihr zu unterwerfen. Man würde anderseits aber erwarten, daß die staatliche Autorität die menschliche Freiheit nicht mehr beschneide, als es das G'Lsamtwohl verlange. . . . Wenn . die neue Staatsautoritat sich weiter bemühe, die eigene Volkskrast zu fördern und damit unser Volk zu verjüngen und es zu einer neuen großen Sendung zu befähigen, so liege auch das ganz in der Richtung des katholischen Gedankens. Es sei aber dringend zu verlangen, daß dabei nicht die Seele über dem Körper notleide und daß die staatliche Autorität bei der Forderung der VolksgesundheiL nicht zu Gesetzen und Verfahren greift, die sie vor Colt, dem alleinigen Herrn allell Lebens, nicht verantworten kann. Wir glauben, so erklären die Bischöfe, daß eine Volkseinheit sich nicht nur durch die Blutsgleichheit, sondern auch durch die Gesinnungsgleichheit verwirklichen läßt, und daß bei der Zugehörigkeit zu einem Staatswesen die ausschließliche Bekennung der Raffe und de? Blutes zu Ungerechtigkeiten führt. Was bisher für jede Volksgemeinschaft galt, daß die Gerechtigkeit die Grundlage aller Vollswohlsahrt sei, muß erst recht bei der Neuordnung des deutschen Volkswesens gelten. Diese Gerechtigkeit darf auch dem bisherigen Feinde gegenüber nicht versagen. Ten politisch nur Andersgesinnten aber wird diese Gerechtigkeit, sofern er aufrichtig entschlossen ist, im neuen Staat ehrlich und opferwillig zu dienen, nicht einem ungewissen Schicksal überliefern, sondern seine Mitarbeit wiederum ermöglichen . « /■ SeneralMrstarmL öe§ „Zeytrülemsschrrsfes" Ter „Zentralausschuß der deutschen Juden für Hilfe und Ausbau" hat kürzlich ein Generalselle- Lariat errichtet und die Herren Tr. Waller Allrandcr, Tr. Werner Senator und Tr. Ludwig Pietz mit der Verwaltung des. EeneraljckreiarratZ beauftragt. Dr. Tietz ist in seiner Eigenschaft al- Stellvertreter des Vorsitzenden ^dcs E. V. Bcrvllmächllgter des Eentralvereins im Zcntralausschuß. Das ncugeschast'ene Generalsekretariai soll eine zusammensassende, richtunggebende Stelle für die gesamte Arbeit sein, die Planungsarbeit im großen leisten sowie die Beschlüsse d<-s Zentralausschusses vorbereiten und ausführen. Tie Geschäftsstelle befindet sich Ber« jin-Eharlcltenbura, Kantstr. 158, II Treppen,

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