Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1933-06-01 · 22 (1.6.1933) · p. Seite 202

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
22 (1.6.1933)
Date
1933-06-01
Page
Seite 202 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2277379-2277993-2278015--07952-2288906
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

2S2 fo -K NMM MMM Zur Zulassung der EkeuerSerater Tis deutschen Gesetze der letzten Monate verbannen grundsätzlich den Nichtarier aus den Reihen der Beamten, Ehren beamten, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Kassenärzte, Steuerberater und Besucher der höheren Schulen. Dieser Grundsatz wird^ zugunsten der Beamten, Aerzte und Anwälte durchbrochen, die bereits seit dem 1. August 1914 in ihrer Berufsstellung gewewn sind, vor allem aber zugunsten der Frontkämpfer. Formulierungen, die von der Fasiung der übrigen gesetzlichen Vorschriften abzuweichen schienen, brachte das Gesetz über die Zulassung von Steuerberatern vom 6. Mai 1933 (RGBl. I, S. 257). Nach Art. I § 1 dürfen Personen, die im Sinne des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 nichtarischer Abstammung sind, als Steuerberater nicht allgemein zugelassen werden. Zulasiungen, die solchen Personen bereits erteilt worden sind, sind zurückzunehmen. Rechtsanwälte oder Notare, auch wenn sie nichmrischer Abstammung sind, dürfen als Bevollmächtigte oder Beistände in Steuersachen von Fall zu Fall zugelasseu werden. Andere Personen nichtarischer Abstammung dürfen grundsätzlich auch nicht von Fall zu Fall als Bevollmächtigte vder Beistände in Steuersachen zugelassen werden. In der amtlichen Begründung des Gesetzes („Neichssteuerblcüt" 1933, S. 414) heißt es: „Ta nach den Vorschriften, die das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 . . . enthüll, die Zahl der Rechtsanwälte nichtarischer Abstammung auch in Zukunft beträchtlich sein wird, so ist es nicht vertretbar, außer den nichtarischen Rechtsanwälten und Notaren auch noch andere Personen nichtarischer Abstammung als Bevollmächtigte oder Beistände in Steuersachen von Fall zu Fall zuzulassen.* An manchen Stellen ist das Gesetz deswegen dahin aufgefaßt worden, daß es auch die Frontkämpfer unter den Steuerberatern von der Zulassung ausschließen wolle. Diese Ansicht dürfte aber irrig sein. Daß die Reichsgesetzgebung die Frontkämpfer allgemein begünstigen wollte und will, geht aus dem seitdem verkündeten Gesetz über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgüng vom 13. Mai 1933 (RGBl. I, S. 277) und der Erstell Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes vom 19. Mai 1933 (RGBl. I, S. 283) hervor. Danach gelten für die Amtsenthebung und die Neubesetzung im allgemeinen die Grundsätze des Gesetzes zur 2. Wearum . (Antwort auf unser Preisausschreiben) Wenn einer noch mit siebzig jabrea Gesnnde Zähne kann bewahren So fragt man, wie er das gekonnt* Er putzte stets mit Cklorodoot« Wiederherstellung des Berussbeamtentums vom 7. April 1933 und der dazu ergangenen Durchführungsbestinnnungen als Richtlinien (8 1 der Verordnung). Auch bei der Zurückweisung von Bevollmächtigten und Beiständen gelten dieselben Grundsätze (§ 4). Es ist nicht ersichtlich, daß der Gesetzgeber die Steuerberater schlechter stellen will als die Beistände bei dem llceichsversicherungsamt, dem Reichsversorgungsgericht, den übrigen Versicherungs- und Versorgungsbehörden, den Krankenkassen, Kassenverbänden usw. Unberücksichtigt bleiben die Frontkämpfer allerdings in dem preußischen Landesgesetz über Bauer- 11 d) c s Erbhofrecht vom 15. Mai 1933 (Preußische Gesetzsammlung S. 165). Nach § 2 dieses Gesetzes kann einen Erbhof als Bauer nur besitzen, wer deutscher Staatsbürger und deutschen oder stammesgleichen Blutes ist. Deutschen oder stamrnesgleichen Blutes ist nicht, wer unter seinen Vorfahren im Mannesstamm oder wer unter feinen übrigen Vorfahren bis ins zweite Glied eine Person jüdischer oder farbiger Herkunft hat. Eine in Zukunft erfolgende Eheschließung mit einer derartigen Person macht die Nachkommen dauernd unfähig, als Besitzer eines Erbhofs Bauer zu sein. Tie Eintragung des Hofes in die Erbhöferolle ist abzulehnen (Z 40), wenn sich ergibt, daß im Mannesstamm des Eigentümers ein Vorfahr nicht deutscher Art ist. Ergibt die Prüfung, daß der Mannesstamm rein ist, daß aber unter den übrigen Vorfahren des Eigentümers bis hinauf zum zweiten Gliede (d.h. bis zu den Großeltern einschließlich) eine Person nicht deutscher Herkunft ist, so ist ein besonderer Sperrvermerk in die Erbhöferolle einzutragen. Als die jüdischen Frontkämpfer mit ihren arischen Kameraden ins Feld rückten, kämpften sie in selbstverständlicher Pflichterfüllung. Sie dachten nicht an besondere Vorrechte für sich und ihre Angehörigen; sie hofften vielmehr ans den Tank und die Anerkennung des Vaterlandes für die jüdische Gesamtheit, zu der sie sich mit Stolz bekannten. Wenn sie jetzt neben den Vorkriegsbeamten, -ärzten und -anwätten fast die einzigen jüdischen Vertreter in amtlichen oder öffentlichen Stellungen bleiben werden, so sind wir überzeugt, daß sie auch in dieser schwierigen Lage ihre Amtsausübung nicht als persönliche Angelegenheit, sondern als Repräsentation des gesamten übrigen zurückgesetzten Judentums betrachten und dem Judentum Ehre einlegen werden! F. Gdt * In den letzten Tagen hat sich die Reichsregierung auch mit der Frage der jüdischen Kursmakler an den deutschen Börsen besaßt. Sie hat jedoch davon Abstand genommen, die für Rechtsanwälte eingeführten Bestimmungen aus die Kursmakter auszudehnen und von gesetzlichen Maßregeln aus diesem Gebiete angesehen. was tut öle Gemeinde? Unsere augenblickliche Lege stellt an die Gemeinden größere Aufoo.bcn als je, und die Frage nach der Tätigkeit der Eemein.de liegt da nahe. Zu ihrer Beantwortung hatte der Berliner Gemcindevorstand in die Byuagoge Fasamnstraße eingelad-en. Moritz R o s e n t h a l sprach von den gelingen Aufgaben der Gemeinde, die in Fortsetzung ihrer bisherigen Arbeit die Erhaltung der jüdischen Gemeinschaft als höchstes Ziel betrachte. Sowohl er als auch Dipl.-Ir.g. Bruno Woyda betonen die starke historische und tatsächliche Verbundenheit der teutscheu Judeuheit mit Deutschland, die nicht von einer Seite gelöst w-erden kann. — Praktisch hat die Gemeinde unzählige Aufgaben: von allen Seiten wird sie mit Forderullgen und Anfragen bestürmt und verüicht, diesen nachzukommen. Tie ncugegrünbete „Zentralstelle für jüdische Wirtschaftshilfe" bearbeitet im Verein mit allen großen jüdischen Trganisauonen die in Frage kommenden Gebiete. Aerztelomirees werden gebildet. Rechtsanwälte sachgemäß beraten, jüdische Künstlertrupe-en werden im Ausland Konzerte und Schau'piole geben — für alle Berufe wird gesorgt. Kurst zur Vervollkommnung auf einzelnen Gebieten ch. B. Zuschneiden u. a.) werden eingerichtet new die Berwsumjchichtung gefördert. Hierbei wird besonders ans die Ansbildnngsmöglichkeiieu in der Landwirtschaft hillgeloiesen, die früher von Juden nicht genug beachtet wurden. Ausgabe der GemeinVemikglieder ist es jetzt, diese Arbeit in jeder Weile zu unterstützen, den jüdischen Arbeitsnachweisen freie Stellen zu melden, praktisch zuzngreifen — und nicht ungeduldig zu werden, wenn die Gemeinde in der Fülle der neuen Arbeit nicht jedes Gesuch sofort beonrworten kann. F. Ar. Nathan Gondheimer seligen Angedenkens Die wir schon kurz berichtet, erlag Nathan Sonlheimcr lgrankstrt o. 201.)» Mitglied bei HauNvorstandes des C. D.. auf einer GeschöstsreisL rn Washington einer kurzen, tückischen Krankheit- Ter Heimgegangene war eine Persönlichkeit von seltener Prägung. c'A Jude, oll Teulscher, all Mewch. Als Nachkomme des berühmten Rabbi Mosche Tnbjio Sontheim in Hanau und Rabbi Jakob Elllingcr (Altona) pflegte cr bewußt dir besten jüdischen Traditionen im privaten Leben- Strengste Religiosität. verbunden mit einem seltenen Adel der Gesinnung und anßerordentllcher Güte des Herzens, gewannen ihm schon in jungen Jahren die Sympathien der Gemeindemitgliedw der Synagogengemrindo .chZsraelinsche Religronsgeseuschastch deren Vorstand er bis .zu seinem Lebensende angehöne und in deren Schulrat a den Vorsitz führte. Auch im Kuratorium der von Rabbiner Tr. Breuer sei. "Angedenkens gegründeten ThorolehranstalL nahm cr regsten Antci! .zur Förderung der jüdischen Wisiernchaft. Zahlreich sind die Wob-itätigkeitlanstallcn und Lrganisülionen, wie dol D i e tz e r Waisenhaus. (*: t! i n ß e r f £ i Kindcrhei in, R o t h s ch i l d s ch e Stiftungen und andere mehr, denen Na'.hon Sondhcim-r sein reickes Wollen und Können mit großem (infolge widmete. All Mitinhaber der von seinem Maker gegründeten MAallsilma Beer, Sondheimer u. (w. lernte cr die 30citc der Welt kennen. Seine Licke galt aber immer und immer wieder dem deutschen Judentum. und ttcTe Liebe war cl auch, die seiner Tätigkeit im Haupworstand dos C.B. dal Gctnäge auwrückte. Wo cs galt, Tr"onamm aulzuglcichen, Wckcrstrebendcl zu vermitteln, Gegensätze zur Synthese zu bringen, war er der Berufene. Seine üefe Einsicht, sein klarer Bläk, die Reinheit seines Streöcnl haben uni vst in schweren Stunden den richtigen Weg gewiesen, und so wird sein Andenken bei uns sorllebcn, segnend und gesegnet, JE—n*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.