Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1933-06-01 · 22 (1.6.1933) · p. Seite 200

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
22 (1.6.1933)
Date
1933-06-01
Page
Seite 200 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2277379-2277993-2278015--07950-2288904
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Zur G88on£iaHuag Bezug in Gross-Berlin frei Haus darch dis Versand» stelle der Staatsqaeilen Fachingen und Xiederselters Berlin SW II, SchOneberger Str. 16a. TeL* B2Lütz.52G4 daß ihre Neucmfrollung grotesker Züge nicht entbehrt, wiederum formiert wird. Ganz wie früher, mit nahezu den gleichen Worten und Bildern wird hier der Unterschied gemacht zwischen guten und schlechten Juden, zwischen deutschen und undeutschen. Alles, was wir seit Wochen erleben, wovon wir betroffen find und erhoben zugleich, die Unterschiedslosigleit jüdischen Schicksals — Naumann hat sie nicht begriffen. In einer Zeit, in der der einzelne Tropfen Blut, den der Vorfahre dem Enkel als unheiligheiliges Erbe Hinterlien, ausreicht, um das Urteil zu vollziehen, das anch den heimattreuesten, den deutschesten Menschen aus der vaterländischen Verknüpfung herausreibt, in solcher Zeit steckt Naumann den Kopf in den Sand und glaubt, sich so zu ' retten. Denn das ist esst was diese Haltung eines Mannes, der der Wortführer deutscher Männer und Frauen zu sein vorgibt, so unerträglich macht. Hier handelt es sich nicht oder nicht nur um Fehler des Erkenntnisvermögens. Hier hat nicht nur einer, der die Zeit so zrr meistern glaubt, daß er meint, er könne ihr gebieten, ihn auf ihren Wellen emporzutragen, noch nicht verstanden, worum es geht. Sondern hier wird der traurige Versuch gemacht, einen Teil der eigenen Gemeinschaft auf Kosten des Ganzen zu retten. Dieser Aufsatz begnügt sich nicht — was verständlich, ja geradezu billigenswert wäre — damit, eigene Auffassung und eigenen Zukunftswillen mil Ileberzeugungsmut und Entschiedenheit darzuftellen, sondern er macht den Versuch, die Weiße seiner eigenen Staatsgefinnung vor dem Hintergrund der angeblichen Schwärze seiner schwer bedrängten Mitjuden zur gewünschten Leuchtkraft emporzusteigern; anders kann dieser Aussatz nicht verstanden werdenl Vor allem muß der Eentratverein dazu herhalten, die kleidsame Gegensatz- Wirkung hervorzubringen. Er wird für alles und jedes verantwortlich gemacht, was in den letzten 34 Jahren im deutschen Judentum schief und quer war. Er wird verhöhnt und seine Führer werden verleumdet. Diese Sonderatracke aber hätte uns nicht ans den Plan gerufen. Wir glaubten zwarder Gegensatz, um den sie gesührt wird, sei zusammengeschrmnpst vor dem großen Zeitgeschehen. Jetzt, da sich der Gegner wieder enthüllt, sehen wir: hier wäre ein Frieden ein ehrloser Frieden gewesen. Hier muß der Karnpf weiter gekämpft werden. Nicht der Kampf der Rechtfertigung und Richtigstellung, nicht der Kamps für den Eentralverein. allein. Nicht auch der Kamps um die großen, grundsätzlichen Fragen, aus deren Ebene Naumann ihn gern abschieben möchte. Hier stellen w i r uns i h m nicht. Vieles, sehr vieles ist in uns durch das Erleben der letzten Monate in Bewegung geraten. Erschütterungen und Einbrüche, aber auch der Sturz vieles Morschen und die Freilegung fruchtbaren neuen Bodens bezeichnen die jüngste Entwicklung. Aber selbst da, wo der Klärungsprozeß in der Richtung desjenigen ttefen Verstehens für den Weg unserer Umwelt sich vollzogen hat, das Naumann uns mit höchster Geschäftigkeit abzusprechen versucht, würden wir uns s ch ä m e n, uns zu offenbaren. Es hieße, unseren Glauben an Deutschland vernichten, wenn man uns weismachen wollte, deutsche Männer könnten uns darum höher schätzen, weil wir ihnen willfährig unseren Rücken zur Züchtigung darbieten. Nie und nimmer kann eine solche Haltung den Anspruch auf die Achtung des Gegners begründen. Das ist cs, was uns hindert, in diesen Zeiten laut und dröhnend auf unser Deutschtum zu pochen, was uns zwingt, gerade über diese aufgewühlten Tiefen unseres Erlebens heute den Mantel des Schweigens zu breiten. Wir lehnen es ab, unter Truck Bekenntnisie Zu erneuern, die wir in freiwilliger Liebe oft und freudig abgelegt haben. Wir lehnen es aber noch entschiedener ab, durch Bekenntnisse irgendwelcheVorrechte für uns in Anspruch zu nehmen, die wir im gleichen Augenblick denRichtbekennenden absprechen. „Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben, der täglich sie erobern muß" — so zitiert Naumann. Aber er vergißt bei diesem Goethe-Wort, daß seine Art der Eroberung die Preisgabe und Auslieferung Hunderttausender von Klassengenossen einschlicßt. Ter Fall Naumann ist weder in der allgemeinen noch in der jüdischen Geschichte ein Einzelfall. Seine Haltung hat auch in der jüdischen Geschichte eine Reihe von Vorgängern. Zu allen Zeiten hat es Juden gegeben, die sich durch Lösung von ihrer Gemeinschaft und durch ein allzu umfassendes Verständnis für die Methoden ihrer Feinde zu retten versuchten. Nur dev Grad der Gutgläubigkeit, mit dem diese eigenartigen Ziele verfochten wurden, mag geschwankt haben. Niemals aber vermochten selbst die erbittertsten Apostaten die Masse der Juden zu beirren, die auch in den tragischsten Epochen ihres Weges den lockenden Schalmeien falscher Hirten zu widerstehen wußten. Auch Mar Naumann steht in der Reihe dieser Apostaten, mag er gleich die Religionszugehörigkeit nicht gewechselt haben, weil der Geist der Zeit den Sinn solcher Flucht zerstörte. Auch er erfüllt wider Willen jüdisches Schicksal, wenn auch in seiner traurigsten Abart. Auch über ihn wird die Geschichte hinweggehen. Das SchWl der Durch R'.mdvcrfügung vom 22. Mai 1933 (Pr. J.-M.-Bl. 3. 164) sind nunmehr die Rechtsverhältnisse der jüdischen Gerickstsreferendare in Preußen geregelt worden, nachdem gerade das Schicksal dieser jungen Beamten wochenlang inr lIirgciDnlcn schwebte. Nach der neuen Regelung sind alle diejenigen Referendare aus dem Justizdienft zu entlaßen, die nichtarischer Abstammung find. Wer als nicht-arischer Abstammung angesehen wird, bestimmt sich nach den Grundsätzen, die für das Beru'sl'eamLengesetz ausgestellt worden sind. Danach sind schon diejenigen zu enttassen, bei denen nur ein Großelternterl zur jüdischen Religionsgemeinschaft gehört hat. Die hier vorgesehenen Ausnahmen sind noch geringer als bei Beamten und Rechtsanwälten. Denn es bleiben nur die Referendare von der Entlassung bewahrt, die entweder im Weltkrieg an der Front gekämpft haben oder deren Väter im Weltkriege gefallen sind. Von dieser Ausnahmebestimmung werden naturgemäß im Verhältnis Zur Gesamtzahl der jüdistchcn Referendare nur sehr wenige erfaßt werden,;oei! die Zahl derer, die am Kriege Leilgenounnen haben, schon aus Altersgründen sehr gering sein wird. Als weitere wichtige Ausnahmcbestinununz ist für diejenigen, die jetzt erst ihre Prüfung oblegen wollen, der Zeitpunkt der Entlasstmg auf den Tag nach der Ablegung der mündlichen Prüfung herausgeschoben. Dafür kommen nur solche Referendare in Betracht, die bereits zur Asiesiorprüfung Zugelasien sind oder sich spätestens am 1. Juni 1933 Zur großen Staats prüstmg melden. Rur diejenigen Referendare also, die unter eine dreier Ausnah mcbestininmnaen fallen, können ihren Vorbereitungsdienst beenden und die große Staatsprüfung ablcgen. Dabei sind noch einige Fragen Zu klären, wie die, ob den Zwangsbeurlaubten die Urlaubszeit aus die Ausbildungszeit an gerechnet wird, oder ob ihnen noch über den Zeitpunkt des 1. Juni hinaus Gelegenheit gegeben wird, den durch den Zwangsurlaub versäumten AusbildungsabschnuL nachzu holen. Besonders bedauerlich ist die in dieser Rrmdversirgung getroffene Regelung,- daß die RechiskandidaLen ansrrahmslos vom Rcserendareramcn ausgeschlossen find. Das preußische Justizministerium stützt diels ganze Regelung auf die dritte Durchführungsverordnung zum Berussbeamtengesetz, nach dcr das Berussbeamtengesetz auf Beamte im Borb< reitungsdienst s i n n g c m ü ß zur Amveudung gelangen soll. In der Rundversügnng ist ausdrücklich hervorgehol>en, daß das Reichsrecht andere und lveitere Ausnahmen, als die bereits Vorgesehenen, nicht zulasse. Demgegenüber sei hervorgehoben, daß die Referendare nach Ablegung der großen Staatsprnstmg selbst in Anbetracht der geltenden Bestimmungen (vergl, das Gesetz über die Zulasiung zur Rechtsanwaltschrstz die Möglichkeit haben, ihre Zulasiung zur Anwaltschaft zu erwirken. Diese Bestimm nnmgcn können also auch so ausaclegt werden, daß die Referendare ihre Ausbildungszeit trendigen und dann zwar nicht Beamte, wehl aber Anwälte werden können. An dieser Stelle sei nur noch daraus hirv gewesen, daß der iveitaus größte Teil l<t Referendare general ionsmäßig den Hochschülern viel näh^er steht als den Berufsbeamten. Auch aus diesem Grunde wäre eine dem Schul- und Hoch'chulgesetz entsprechende Regelung nach den bisher erlassenen Gesetzen zu erwarten gewesen, Referendar Br. Swarsensky» .

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.