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Central-Verein-Zeitung · 1933-06-01 · 22 (1.6.1933) · p. Seite 198

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
22 (1.6.1933)
Date
1933-06-01
Page
Seite 198 (sequence 2)
Language
German
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hohes Amt weiter ausüben können, den Schutz ihrer AutciitäL garantiert. Auch die Anwälte und Aerzte, die ihren Beruf wieder ausüben können, sollten nunmehr keinerlei Nachteile bei der Ausübung ihres Berufes zu erfahren haben. Das Gegenteil ist manchmal der Fall. Sicher geschieht dies nicht von behördlicher Seite, nicht einmal mit deren Kenntnis. Häßliche Rachsucht aber, wirtschaftlicher Egoismus kleiner Geister haben auch hier noch nicht aufgehört, sich zu betätigen. Ruhe und Ordnung benetzen in Deutschland, aber noch immer keine Beruhigung in gewissen judenseindliHcn Kreisen. Sie wird und muß einkehren. Die Stärke und die Energie der behördlichen Autorität, stärker denn je in Teurschland, wird notfalls sicher durchgreifen, um unleidliche Zustände hier und da, selbst wenn sie strafrechtlich nicht faßbar sind, gründlich zu beseitigen. Zwischen Himmel und Erde zu sich'-neben erträgt auf die Tabuer kein Mensch. Regierung und Bartei sind durchaus imstande, diesen untragbaren Zustand zu beseitigen. Geschieht das, so ist damit Wesentliches getan, um dem deuLschsn Judentum weiterhin die Existenz im deutschen BaLerlaude zu ermöglichen. Dann erst werden wir wohl eine grundsätzliche Regelung der jüdischen Verhältnisse in Deutschland erwarten dürfen.' ' ' Sollte die Regierung die Absicht haben, die Stellung der Juden in Deutschland grundsätzlich festzulegen, so wird sie sich schon aus staatsmännischen Gründen dabei nicht von den kleinlichen Haßgefühlen mancher Gruppen und Erüppchen im Lande leiten lasten. Sie wird in ruhiger Atmosphäre und, wie wir alle hoffen, mit unbeirrbarem Eerechtigkeitsstreben an diese Aufgabe Herangehen. Sollte sie die Wünsche der vaterlandsliebenden deutschen Juden zu dieser Regelung vernehmen wollen, so stehen Männer, von Erfahrungen und Kenntnissen bereit, Männer, die ihr Deutschland lieben und ihr Judentum Hochhalten, Männer, die das Vertrauen fast aller deutschen Juden genießen. Rur solche sind befugt, im Namen des deutschen Judentums 311 sprechen und zu handeln. Die deutschjüdischen Organisationen, voran die weitaus größte, unser Eentralverein, müssen „furchtlos imb treu" ihre Arbeit 311m Wohle des deutschen Judentums weiter verrichten. Sie werden alle versuchen, ihr Bestes und ihr Letztes zu tun. Lächerliche Eifersüchtelei unter ihnen muß restlos ausgemerzt werden. Jede tue das Beste nach ihrer Kraft und nach ihrem Eharakter. Jede Organisation erkläre die andere, die ihre Ansgaben erfüllt, für notwendig. „Jeder strebe zum Ganzen/ Die Kraft der deutschen Juden aber darf bei dem augenblicklichen Schwebe- , Zustand nicht erlahmen. Viele sprechen, ( seelisch erschüttert und in ihrer Existenz 1 bedroht vom Auswandern. Das deutschjüdische Schicksal wird sich auf deutschere Erde und nicht anderswo entscheiden. In dieser eisernen Feststellung gibt es keinen Schwebezustand. Werden alle untere deutschen Juden wieder arbeiten können, so werden sie nicht verzweifeln. In der großen Reichstagsrede Kanzlers wurde als Merkmal der deutschen Not die hohe Zahl der Selbstmörder in den letzten anderthalb Jahrzehnten herdorgehobcn. Ta wir die Zahl der Selbstmorde auch unsererseits als bezeichnendes Nlerkmal v'xr den Grad der wirtschaftlichen und seel'ckchen Not weiter Volkskreise halten, so haben wir versucht, zu ermitteln, welche Ernte der Freitod unter den Juden gehalten hat. Es ist gelungen, für einen längeren Zeitraum, nämlich für die Jahre J921 bis 1928, also für eine Zeitspanne von acht Jahren, sowohl für den Freistaat Preußen wie für den-Freistaat Bayern, den Anteil der'Juden an denen, die ihr Leben wegwerftn zu müsten glaubten, sestzustellen. In Preußen beträgt die Zahl der Personen, deren Tod durch Selbstentleibung einwat, in den acht Jahren von 1921 bis 1928 69 944. Davon waren '49 292 Männer und 20 732 Frauen. Innerhalb dieser Gesamtzahl sind die Juden mit 1390 Personen enthalten, darunter 860 Männer und 3-30 Jüdinnen. Setzt man die Gesamtzahlen derer, die in Preußen in den Freitod gegangen sind, mit den darin enchaltincn Zahlen per Juden in Beziehung, so ergibt sich, daß unter 106 Selbstmördern 2 Juden waren. Bei den Männern liegt der Prozentsatz unter dieser Ziffer, bei den Frauen noch darüber. Da innerhalb der Bevölkerung Preußens der Anteil der Juden 1,1 vom Hundert beträgt, so bedeutet dies, daß die seelischen und wirtschaftlichen Gründe, die zum Freitod geführt haben, bei den Juden im Verhältnis fast doppelt so stark gewirkt haben als bei den nichtjüdischen Devölkerungskreisen Preußens. Aehnlich ist das Ergebnis für Bayern. In diesem Land betrug in den acht Jahren von 1921 bis 1928 die Gesamtzahl der Selbstmorde 9596, darunter waren 6832 Selbstmorde von Männern und 2773 von Frauen. Die entsprechenden Zahlen der Juden sind 147 bzw. 101 und 46. Errechnet man wiederum den Anteil der Selbstmorde von Juden innerhalb der Gesamtzahl derer, die den Freitod gewählt haben, so ergibt sich daraus ein Anteil von 1,53 Prozent jüdischer Selbstmorde, der ebenso wie in Preußen bei den Männern etwas niedriger, bei den Frauen etwas höher ist. Ta innerhalb der Bevölkerung Bayerns der Anteil der Juden 0,7 Prozent beträgt jo ergibt sich für Bayern noch ahlkm- Mt Jüdische Selbstmorde in den Jahren 1921 bis 1928. des stärker als für Preußen, um wieviel mehl; Not und Elend dazu geführt Habers jüdischen Bewohnern Bayerns den Mut zum Leben zu nehmen. Wenn es eines erneuten Beweises für die Verbundenheit der Juden mit dem Land, das ihre Heimat ist und in dem sie ihr Brot suchen, bedarf, so geben ihn die vorstehenden erschütternden Anteilszahlen; sie lassen erkennen, daß das Elend, das ganz Deutschland in so schwerem Maße bedrückt, an den Juden nicht etwa vorbei^ gegangen ist: im Gegenteil, der letzte freiwillige Schritt vorn Leben zum Tode ist bei ihnen, im Verhältnis zu ihrem Anteilssektor gesehen, mehr als doppelt so oll getan worden als in den anderen Schichten der Bevölkerung. K. Wer darf unterrichten? Das Recht der Privatlehrcr in ve^ Provinz Brandenburg Der Oberpräsideut der Provinz Brandenburg und von Berlin Hot in einen: Erlaß vom 8. Mai 1933 Anordnungen getroffen, die eine Neuregelung des Privatschulwesens und des Privatunterrichts anstreben. Ter Erlaß geht von der Ann.chnie aus, daß die Bcsnumrungcn des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berussbeamtentums vom 7. April 1933 sinngemäß auf alle Privatschulen und den genemmgungspflichtigen Privatunterricht jeglicher Art wenden sei. Deinem sprechend wird ungeordnet, daß die Leiter sämtlicher Privatschulen, Lprach, schulen. Dorbercitnngsanstalten, Kunstschulen, KonservatorienTonz-, Ballett-.Gymnastik-Schuken usw. dem zuständigen Schulrat binnen 14 Tagen zu berichten haben, welche Lehrkräfte an ihrer Schule mchtarischer Abstammung sind. Diejenigen Lehrkräfte nrcyrar^^cyer Abstammung, bei denen nicht eine der Ausnahmen des Berufsbeartllengesetzes vorliegt (Tätigkeit seit 1. August 1914; Frontdienst, Eltern oder Kinder eines im Kriege Gefallenen), sollen zu dem nächsten zulässigen Termin entlassen werden. Darüber hinaus wird die Einziehung der den Privatlehrern nichtarischer Abstammung erteilten Lehrerlaubnisscheme und die ausnahmslose Versagung neuer Erlaubnisscheine für Nichtariev angeordnet. Ausrnhmcn von diesem Erlaß sollen nur für bestimmungsgemäß jüdische konfessionelle Privatschulen gellen, die ausschließlich, jüdische Kinder ansnchmen. Dir behalten uns vor, in einem besonderen Artikel aus die Tragweite dieses Erlaßes zurückzukommen, weisen jedoch bereits jetzt darauf hin, daß der Erlaß nur aus den -bereits rnch bisherigen Vorschriften genehmigungspflichtigen Privatunterricht, also den gewerbsmäßigen Unterricht Jugendlicher (Kabinettsorder bctr. die Aufsicht des Staates über Privatschulen und Privatpersonen, die sich mit dem Unterricht und der Erziehung der Jugend t-eschäftigcn, vom 10. Juni 1834, Gesetzinnmlung 1-35) Anwendung findet. Ter unentgeltliche Unterricht und der Unterricht Erwachsener wird also von dem Erlaß vorn 3. Mai 1933 jedenfalls nicht betroffen. Nicht betragen werden dürste durch ihn ferner auch der Unterricht jüdischer Jugend. Wir empfehlen jedern Privatlehrcr und Lehrer an einer Privatschule, Der glaubt, das; der Erlas; auf ihn Anwendung findet, sich vor weiteren Schritten durch unsere juristisch-wirtschaftliche Beratungsstelle Auskunft erteilen zn lasten»

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