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Central-Verein-Zeitung · 1933-05-11 · 19 (11.5.1933) · p. Seite 171

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
12 (1933)
Issue
19 (11.5.1933)
Date
1933-05-11
Page
Seite 171 (sequence 7)
Language
German
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171 Die Helfer in den Beratungsstellen halten die Hand am Puls des deutschen Judentums. Wenn Vorgänge von besonders eindringlicher Nachwirkung Erregung und Unruhe schaffen, strömt das Blut rascher durch seinen Organismus — strömen die Ratsuchenden wahllos und ohne sich selbst vorher über ihre Wünsche im einzelnen klar zu werden, in die Sprechstunden. Sie verlangen irgendetwas und sie erwarten irgendetwas, und ihre Erwartungen werden meist insofern nicht enttäuscht, als man ihnen wenigstens die Uebersicht über die Lage, über die Grenzen der persönlichen und allgemeinen Hilfsmöglichkeiten gibt. Kommen Zeiten gewisser Konsolidierung, dann erscheinen Menschen, die in ruhiger Ueberlegung die Entwicklung ihrer Zukunft besprechen wollen, mit ganz bestimmten Anliegen. Es liegen keine allgemeinen Ressentiments und Sentiments mehr zugrunde, sondern eine sachlich-fachliche Aussprache wird geführt. Jede Woche prägt so der juristisch - wirtschaftlichen Beratungsstelle des Cenkralvereins einen besonderen Stempel aus. Als der Boykottag auch viele jüdische Angestellte vor das Nichts stellte oder zu stellen drohte, stand die praktische Behebung der dringendsten Unzuträglichkeiten im Mittelpunkt. Auch heute noch ist einzelnes nachzuglätten und auszugleichen, ' aber die springflutartige Fülle gerade der Angestelltenbeschwerden hat nachgelassen. Andere Wochen sind durch Ausführungsbestimmungen zu bestimmten Gesetzen geprägt. Da ist die Anwaltsstelle, da brauchen Beonite und Behördenange- SSZ WAN ■. stellte sachkundige Interpretation über die letzten Verordnungen, da wellen junge Aerzte wichtige, für ihr weiteres Leben ausschlaggebende Entscheidungen fällen, da fragen Studeuren nach Studiengang und -aussicht, Künstler und Angehörige anderer freier Berufe stellen Fragen aus ihren Rcchts- und Lebensgebieten, bringen Ideen und suchen nach neuen Berufswegen. Da kommen selbständige Unternehmer voller Sorge über zunehmenden Rückgang ihres Umsatzes und steigende Beschäftigungslosigkeit ihres Personals, um sich über BetriebseinschränkunZZmöglichkeiten zu unterrichten. — (Ein Merkblatt steht zur Verfügung.) Berliner Besucher und solche aus dem Reiche lösen einander in unmittelbarer Folge ab und das Ergebnis einer Anssprache, die eben über irgendeinen bestimmten Fall geführt wurde, kommt dem Nächsten bereits zugute. Eine enge Gemeinschaft zwischen Beratern und Ratsuchenden, zwischen Helfern und Hilfsbedürftigen besteht. Auch hier ist nicht, wie manchmal früher an derartigen Stellen, die fordernde oder anklagende Tonart deigen, der kommt, und die beruflich fachlichkühle Betrachtungsweise derer, die sitzen und raien, anzutreffen. Die ungeheure Schicksalswoge umfaßt alle, die hinter und die vor dem Beratungstisch sitzen, seelisch, geistig, menschlich gleichmäßig. So können die Beratungsstellen zu Kraft- und Ruhezentren werden, von denen, im kleinsten Einzelfall angefangen, langsam wieder Sicherheit und Zukunftsfreudigkeit ausgehen. A. H. Nach § 15 des Beamtengesetzes sollten die Vorschriften über Beamte auf An» gestellte und Arbeiter sinngemäße Anwendung ' finden. Danach war anzunehmen, daß nicht nur Frontkämpfer im Dienst verbleiben könnten, sondern auch solche Angestellte und Arbeiter, die bereits seit dem 1. August 1914 im Dienst gewesen sind. Sonderbarerweise erwähnt § 3 Absatz 2 der zweiten Durchführungsverordnung nur die Frontkämpfer und die Dienstverpflichteten, deren Väter oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind. Sie dürfen nicht entlassen werden. Bei wirtschaftlichen Betrieben, die an sich zur Kündigung verpflichtet sind, können aber, wenn zwingende Gründe vorliegen, wettere Ausnahmen zu gelassen werden. Streitigkeiten über die Zulässigkeit der Entlassung oder Kündigung und über die zu gewährenden Bezüge werden unter Ausschluß der Nachprüfung durch Gerichte von den obersten Reichs- oder Landesbehörden entschieden, die diese Befugnis auf andere Stetten übertragen können. Entlassungen und Kündigungen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgesprochen worden sind, behalten ihre Rechtswirksamkeit. Alls der Fülle der Vorschriften konnten nur einige der wesentlichsten herausgehoben werden. Es muß leider festgestellt werden, daß die Durchführungsverordnungen manche Begriffsbestimmungen des Gesetzes vorn 7. April d. I. noch einschränkend ausgelegt haben, so daß der Kreis der im Amt verbleibenden Beamten und Angestellten uno die Zahl der Versorgungsberechtigten sich verringert haben. Die juristisch-wirtschaftliche Beratungsstelle Des C. 28, wird sich bemühen, allen von Dem Gesetz Betroffenen weiter mit ihrcrn Rat zur Seite zu stehen. F. Gdt. Es ist uns bekannt geworden, daß jüdische Arbeitnehmer, die in den letzten Wochen entlasten worden sind, von den zuständigen Arbeitsämtern Arbeitslosenunterstützung erst nach Ablaus einer Sperrfrist erhalten haben, weil die Arbeitsämter annahmen, daß friftlofe Entlassungen berechtigt waren. Diese Stellungnahme ist mit 8 93 Des Gesetzes über ^Arbeitslosen- Versicherung ur:D Arbeitsvermittlung nicht vereinbar. Um jüdische Arbeitnehmer vor unberechtigten Kürzungen ihrer Unterstützung zu bewahren, bitten wir nur Benachrichtigung in allen Fällen, bei Denen Die Verhängung Der Sperrfrist mit Der Zugehörigkeit zum Judentum begründet wird. Wir werden uns Dann rnit Den znstäuDigen Stetten in Verbindung setzen. fl? 5’j H . a! Es ist jetzt nicht die Zeit, über die Mission zu sprechen, die die Juden in der Geschuhte Berlins von jeher gespielt haben. Unsere Tage gehören den Problemen roit heute, nicht der Betrachtung der Vergangenheit. Aber daß diese Stadt so wurde, wie sie ist, das Herz Europas, der wirtschaftliche Mittelpunkt des Kontüwr.ts, dieses Gemeinwesen voll brausendem Temperament und höchster Aktivität, das ver - d a n k t s i e n i ch t z u l e tz t den Juden, die seit Jahrhunderten in ihren Mauern wohnten. Tie Berliner Verwaltung hat nicht geglaubt, daraus Rücksicht nehmen zu dürfen. Das könnte verwunderlich sein in einer Stadt, die wie Berlin bis in die letzte Zeit die typische Kolonial st a d t geblieben ist. Karl S ch e s s l e r, dieser glänzende nichtjüdische Analytiker Berlins, hat deshalb in seinem berühmten Buch „Berlin. Ein Stadtschicksal" den Berliner „das historische Produkt einer Blut- Mischung" genannt, „deren Bestandteile aus allen Gauen Deutschlands, aus Holland, Frankreich und den slawischen Ländern stammen". Er hat in Berlin euren „vorgeschobenen Posten" gesehen, „zu dem immer neue Mcnschenmassen, Germanen und Slawen, Franzosen und Juden, halb gewaltsam hingeführt werden mußten". Aber Schefslcr hat auch daraus hingewiefen. daß es nn Berlin des 19. Jahrhunderts nicht ganz an jenen Namen berühmter Dürgersannlien fehle, die jedes Stadtkind kenne, und „die mit einer Art von städtischem Familiensinn immer genannt werden". Rur fällt es auf. daß die:e Familiennamen in Berlin säst nur jüdische Familien bezeichnen. So behauptet er. daß das bürgerliche Patriziat, soweit davon in Berlin überhaupt die Rede sein könne, im wcjont-

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