Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 14 (6.4.1933)
- Date
- 1933-04-06
- Page
- Seite 121 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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121 als wieder vuhig an seine Arbeit gehen zu dursen. Laßt uns beginnen; es ist unendlich viel zu tun." Das ,,Berliner Tageblatt" schreibt in seinem Leitartikel vorn 5. April, Nr. 159: „ . . . An der Notlage dieses Standes kann man nach den angeführten Ziffern nicht mehr zweifeln. Nun tritt für einen Teil der Anwaltschaft eine abermalige Verschärfung ein. Man wird die jüdischen Standesangehörigen einem besonderen Numerus clausus unter* * werfen, wie er in Teutschland bisher unbekannt war; hatte bod) selbst die alte preußische Versagung von 1850 bestimmt: „Ter Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Nechre ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse." Nun aber sollen, falls die jetzige provisorische Regelung Gesetz wird, nicht mehr Anwälte semitischer Herkunft vor Gericht austreten, als dem Prozentsatz der jüdischen Bevölkerung entspricht. Schon hier ergeben sich technische Schwierigkeiten der verschiedensten Art. Es ist nicht leicht, eine Methode zu finden, die eine gerechte Auslese der tüchtigsten und charakterfestesten Elemente ermöglicht. Aber auch die Errechnung der Anteilsziffern macht Kopfzerbrechen. Es bandelt sich jedoch hier viel weniger um ein statistisches, als um ein ethisches und kulturelles Problem. Tn bis zur Nrvember-Vevolution die jüdische Intelligenz von der höheren Deamteukarriere und voui Richterarnt so gut wie ausgeschlosien war, haben seit Generationen viele ihrer besten und vornehmsten Köpfe den Anwaltslvru? ergriffen. Persönlichkeiten wie Gabriel Riester und Eugen Juchs, wie Albert Pinner. der jüngst verstorbene Ehrenvorsitzende des Berliner Anwaltvereins, und der Mannheimer Handelsrechtler Mar Hachenburg (um nur ein paar der Mann kn en Namen zu nennen} sind stets als Zierde ihres Standes angesehen worden. Und auch unter jenen jüdischen Anwälten, deren Ruf auf einen engeren Kreis beschränkt blieb, sind allzeit viele kluge und gediegene Menschen gewesen: dast es daneben^ auch schwarze Schafe gab und gibt, leugnet niemand. Bei eine: Revolution dari man vom Sieger kaum völlige Objektivität erwarten. Aber wir sind überzeugt, daß sich in ruhigen Stunden viele der borrte regierenden Männer für eine Losung gewinnen lanen, die den wahren Bedürfnisien unseres Volkes und zugleich den deuLsch-jüdistch-en Anwälten gerecht wird." görÄaSsf LWS WMM Am 4. April dieses Jahres hat das ReichskabinoLt auf Grund eines Ermächtigungsgesetzes ein Reichsgesetz verabschiedet, das den Betänbungszwang für alle warmblütigen Tiere vor der Schlachtung anvrdner. Ter Wortlaut „warmblütige Tiere" umschließt auch Geflügel, Nach dem Stand der Wissenschaft ist damit die vom jüdischen Neligionsgesetz gebotene Schlachtform untersagt. falsche Zitate Ter „Völkische Beobachter" veröffentlicht in seiner Ausgabe 92.03 vom 2./3. April wiederum jenes Zitat aus Walther Rathenaus Aufsatz „An Frankreich", das beweisen soll, daß Rathenau Frankreich zur Hilfe gegen Deutschland gerufen habe. Wir haben bereits in unserer Nummer 48 vom 25. November 1932 den ganzen Aufsatz aus Walther Rathenaus Nachgelassenen Schritten, Band 1. Seite 113, Verlag S. Fischer, Berlin, wiedergegeben. Wir haben schon damals sestgestell't, dast das Zitat aus dem O IfepKMw'Mmo SIS; HZS Auch in der letzten Woche mehrten ich täglich die Besuchs in der wirt- - chaftlich-juristi scheu Beratungsstelle )es Certtraloereius. Die meisten Anragen betrafen naturgemäß den Boykott und die^dabei angekündigten fristlosen Entlastungen jüdischer Angestellter. Der Centraloerein haue noch in letzter Stunde gemeinsam mit den zuständigen Gremien des Einzelhandels eine maßgebliche Auslegung der Kündigungsirage erreicht. In zahlreichen Einzelbesprechungen konnte bei jüdischen oder nichtjüdischen Arbeitgebern, die sich nach den Boykottbestimmungen zur Kündigung der jüdischen Angestellten für verpflichtet gehalten hatten, Aufklärung darüber gebracht werden, daß die Frage der Entlassung der jüdischen Angestellten vorläufig zurückzustellen sei. Nach Mitteilung der NSBO. sollen auch die Betriebs,zellen entsprechend verständigr worden sein. Andere Besucher, die durch die Aussperrung von den Gerichten, durch den Abbau im Lehrberuf oder in der Verwaltung betroffen waren, wünschen Rat in ihrer gegenwärtigen Lage. Wieder andere wollten über Studienaussichten oder über die Möglichkeiten, sich hier oder cm anderer Stelle eine neue Existenz zu errichten, beraten sein. Im Anschluß an die Erfahrungen der Sprechstunde und tun die Stimmung der betroffenen Kreise im großen kennenzulernen, veranlagte der Zentralverein zwanglose Zusammenkünfte der einzelnen "Berufsgruppen; diese Besprechungen zeigten die Entschlossenheit, aus der Realität der Gegenwart schnell und tatkräftig Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft zu finden/ Die Tatkraft der jüngeren Generation belebte dabei auch die Entschlußfähigkeit der Weiteren. Jeder Tag zeigt von neuem, wie notwendig die Sprechstunde der Wirtschaftlich - juristischen DerekungssteLe des Cenkralvereins ist. Sie findet Tfiontags bis Freitags von 12 bis 2 Ilhr in der Hauptgeschäftsstelle des Lentralvereins, Berlin W 15, Ems er Straße 42, statt. In besonders dringenden Fällen können Rücksprachen durch telephonnch-r Anfragen zu anderen Zeiten vereinbart werden- Die Sprechstunde ist auch fiir Richtmitglieder geöffnet. Die Landesverbände des Central- Vereins haben in ihren Syndikaten ähnliche Sprechstunden eingerichtet. Wir bitten unsere Freunde, sich nach den Besuchszeiten bei Len ihnen bekannten Büros der zuständigen Landesverbände zu erkundigen. Zusammenhang geripen ist und den Sinn des Austatzes in davöllige Gegenteil mnkehrt. In Wahrheit stellt der von hohem Ethos getragene Aussatz einen Appell an Frankreich dar, um diesem Lande die moralische Widerrechtlichkeit seines Verlangens auf Auslieftrung der 800 „Kriegsverbrecher" eindringlich vor Augen zu führen. * Ter Aurrick des „Zentralkomitees zur Abwehr der jüdischen Greuel- und Boykotthetze" enthielt nach Zeitungsmeldungen folgende Sätze: „Tie Juden handelten nach dem Programm. das der juDijclje Zwnmemuyrer Theodor Herzl im Zähre 1897 in Baftl auf dem großen jüdischen Kongreß feieilich vordem großen jüdischen Kongreß feieilich verkündete. (Auszug aus der 7. Sitzung.) Sobald ein nichtjüdischer Staat es wagt, uns Juden Widerstand zu leisten. müiOn wir in der Lage sein, seine Nachbarn .zum Kriege gegen ihn zu veraulasien.?lls llüit'el dazu werden wir die mftntliche Bleiuung vorchützen. Tieft roerden wir vorher durch die ogenanute achte Großmacht — die Prege — n nuferem Sinne bearbeiten. 70.it ganz wenig Ausnahmen, die überhaupt nicht in Frage konnncu, liegt die ganze Treue der Welr in unseren HüudcnS Ter „Völkische Beobachter" brachte irr einem Leitartikel dasselbe Zitat in etwas anderem Wortlaut als Auszug aus angeblichen „Zionistischen Protokollen", niedergeschriebn zit Baftl im Jahre 1d79 (Verlag Franz Eher, München). Die Zionistische Vereinsu n g für Teutschland übergab der -resse dazu folgende R i ch t i g st e l l u n g: 1. Es bat 1879 keinen Zionistenkongreß gegeben. Ter erste Zionistenkongreß fand 1897 in Bafel statt. — Tie Zitate des erwähnten Ansruis und des „Völkischen Beobachter-" sind Werken entnommen, die längst als Fälschungen entlarvt sind. Es eristicren keine zionistischen Protokolle dieftr Ar:, cs haben keine zionistischen oder jüdischen Sitzungen stattgestmden. wo Terartiges beschlo^en worden wäre. Es erifticrcn keine derartigen Deschlüsic. ~ Drc Zionistische Organisation dient einzig und allein der friedlichen Besiedlung Palästinas durch Juden. Ihre Ziele sind der ganzen Welt bekannt und völkerrechtlich sanktioniert. 2. Tas Zitat entstammt vielmehr dem Pamphlet „Tie Geheimnisse der Weisen von Zion*, herausgegeben von Gottfried zur Beek (3. Auslage. Verlag Aus Vorposten, C'retr» lottcnburg -!, 1919;, Seite 89. Tie Verbreiter dieser Schrift erklärten, wiederholt dringend nach der Herkunft der angeblichen Protokolle befragt, daß does Richtlinien seien, die der jüdnche Schont» stelle: Ginsborg für den 1. Zionistonlouurest obgesaßt Hobe. In der Berhandlmm vor dem iSchöfftugericht Berlin-Mitte am 19. Avril 1923 erklärte"Graf Ncr-tnttow. einer der Verbreiter dieser Behauptung, dast er seine Behauptung nicht ansrtchterhalten könne, Er bedauerte, seine Angaben verbreitet zu^baven, und übernahm die ttrswn des ProziU-oe- 3. Tie Protokolle der Weisen von Zirm sind kompiliert aus verschiedensten Quellen,