Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 12 (1933)
- Issue
- 12 (23.3.1933)
- Date
- 1933-03-23
- Page
- Seite 101 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Ihr Versager, Werner Heise, ist ein junger Historiker aus strenger Schule. Eine ruhige Objektivität durchweht das ganze Buch, sie verlast: den Verfasser auch au. den wenigen 8teHeu nicht, an denen er von der Darstellung der Tarsachen zu Urteilen fortschreitet; er weiß stets beiden Teilen gerecht zu werden. Heise hat die ganze weitschichtige Literatur verarbeitet — ihr Verzeichnis füllt über neun Leiten. Doch ist er größtenteils auch auf die Duellen selbst zurückgegaugen, vor allem natürlich auf das große R i e d e l s ch e Urkundenwerk. Ilngedruckte Quellen hat er namentlich für die Verhältnisse in Frankfurt a. d. O. erschließen können. Besondere Anerkennung verdient die Heranziehung älterer Pläne, für die nicht nur die großen Sammlungen des Stadtarchivs, des Märkischen Museums und der Preußischen Staatsbibliothek, sondern auch die Plankammer des Preußischen Landwirtschafts- Ministeriums benutzt worden sind. -Das Buch zor-fällt in zwei scharf getrennte Teile. Der erste, größere, gibt eine sorttausende geschichtliche Erzählung, wä.hrend der zweite die Wohnstätten der Juden und alle damit zusammenhängenden Fragen behandelt. Ter Haupttei! ist in 18 chronologische Abschnitte gegliedert, diese wiederum in sachliche Unterabschnitte. So wohlüberlegt diese streng systematische Gliederung auch ist, so scheint sie mir doch nicht recht glücklich zu sein. Tenn in fast allen Abschnitten kehren die gleichen Hauptabreitnngen wieder: Ausnahme, rechtliche Stellung, wirtschaftliche Verhältnisse und Abgaben der Juden. Glücklicher wäre es wohl gewesen, wenn zunächst ein allgemeiner Ueberblick über die gesamte Entwicklung gegeben worden wäre, an den sich dann die einzelnen Sachgebiete augeschlosien härten. Dadurch wäre nicht nur die Lesbarkeit des Buches erhöht worden, sondern es hätte sich auch sein Umsang etwas verringern lallen. Diese nicht wohlgeluugene Disposition ist indessen das emsige, was die Entstehung des Buches aus einer Erstlingsschrift verrät. *) Werner Heise: „T:.t Juden in der Mar? Brandenburg bis zunr Iab-rc ISTr\ Berlin, Verlag fcir.il Ebering. 1532. XIX und ccitcu. Preis broschiert RM. 14,80. Wenden wir uns nun dem Inhalte zu, so wüsten wir uns auf die Hervorhebung des Wichtigsten beschränken. Tie Geschichte der märkischen Juden beginnt gleichzeitig mit der deutschen Kolonisation im Lauft des 12. Jahrhunderts. Von ihr werden sich auch die Juden des deutschen Westens, die schon unter Verfolgungen zu leiden hatten, eine freiere und gesichertere Existenz versprochen haben. Ihre Hoffnungen haben sich unter der Herrschaft der askanistchen Markgrafen ersüllt. Sie haben unter landesherrlichem und teilweise unter städtischem Schutz in einer steche von Städten, dagegen weder jetzt noch später aus dem Lande, Gemeinden gebildet und sich in Handels-, weniger in Gold- und Pfandgeschästen betätigt. Ein gewüftr Gegensatz zu den christlichen Schlüchtern, die sich durch den Fleischhandel der Juden beeinträchtigt fühlen, bildet den einzigen wirtschaftlichen Aeibungspuukt mit der deutschen Bevölkerung. Bon religiöser Feiudseligkeit ist noch nichts zu spüren. Mir dem Aussterben der Askanier im Jahre 1020 verschiebt sich zunächst die Schutz- und Verfügungsgewalt über die Juden von den Landesherren auf die Städte. Eharakteristisch dafür ist, daß die Juden öfter als bisher das städtische Bürgerrecht erwerben, müssen. Markgraf Ludwig der Aeltere (1024—1051} nimmt dann aber seine obrigkeitlichen Rechte wieder stärker wahr, erteilt 1034 und in den folgenden Jahren eine Reihe von Schutzbriesen und sucht willkürliche Besteuerungen abzustellen. Diese Bestrebungen gipfeln in dem von Heise als „freigebig und wohlwollend" charakterisierten großen Privileg für die neumärkischen Juden vom Jahre 1344. Sein Inhalt sichert ihre Rechtsstellung und regelt ihre wirtschaftliche Tätigkeit, vielfach Wohl im Anschluß an älteres Herkommen. Trotz der an Wirrungen reichen Zeit der bayerischen Herrschaft hatte sich die Zahl der Juden besonders in der Altmart, der Prignitz und der Neumark erheblich vernwhrt. Kein Wunder, daß sich mm auch hier bei der 1348 ansbrechendcn großen Pest, dem „schwarzen Tod", die Verzweiflung des Volkes in Judenverfolgungen Luft machte, die noch begünstigt wurden durch die politischen Unruhen, die dem Austreten des falschen Woldemar folgten. Markgraf und Städte suchten die Angegriffenen zu schützen, doch wissen die jüdischen Martyrologien von Opfern in mehr als einer Stadt zu berichten. Schlimmer aber war die allgemeine Folge, daß mm auch in der Mark „jener fanatische Judenhaß" heimisch wurde, den Süd- und Westdeutschland schon fest den Kreuzzügen kannten. In den nächsten Jahrzehnten werden die Städte immer mehr rechtlich oder mindestens tatsächlich zu Herren über die in ihren Mauern wohnenden Fremdlinge. Wie sie dieses Amt cuffaßwn, lernen wir am ausführlichsten aus den sehr interessanten Ausft'chrungen des best©! si-dißca _rrnllßj#3«*«i8® fca’:eo»eiwfl ■r«rascj V/asjcr. £a;ch::s:o?^o^. »onC-gL Cotton von Mari 3333 frPfc — Holla Act?!«-::käse*:2»35* frdgotchoS; Siebtes-£*tf&arafi» rühmten Berliner Stadtbuches vom Ende des 14. Jahrhunderts kennen, die durchaus von dem Gedanken des Rechtes getragen sind. Der erste Hohenzoller hat die jüdischen Rechte anerkannt, ja 1420 das große neumärkische Privileg auf die ganze Mark ausgedehnt und es in zwei Punkten zugunsten der Juden erweitert. Sein Sohn Friedrich II. bestätigt das Privileg bald nach feinem Regierungsantritt im Dezember 1440. Inzwischen waren die Inden immer stärker in die Rolle als Geldgeber hineingewachsen-, nicht nur Privatpersonen, auch ganze Städte wurden zu ihren Schuldnern. Auf der andern Seite aber wurde ihre Zahl und damit auch ihre Steuerfähigkeit durch ein großes „Sterben", eine nicht naher bekannte Seuche, in den Jahren 1439 bis 1440 erheblich verringert. In diese Situation fällt die erste, in ihren Motiven nicht ganz klare Vertreibung der märkischen Juden im Jahre 1446. Vielleicht ging sie auf kaiserlichen und päpstlichen Druck zurück. Ihr folgten schon seit 1447 zahlreiche Acuausnahmen, aber keine neue Bestätigung des allgemeinen Privilegs. Vielmehr beginnt nun die schwierigste Zeit für die Juden, deren wirtschaftliche Macht in einer Periode allgemein wachsenden Kapitalbedarfes zunimmt, doch eben dadurch heftige Reaktionen bei der christlichen Bevölkerung auslöst. Friedrich II. hat deren Klagen vorübergehend dadurch radikal beseitigen wollen, daß er den Juden alles Zins« nehmen verbot und sie auf Handelsgeschäfte beschränkte. Das ließ sich jedoch nicht durchführen und lag ganz außerhalb der Politik seine- Nachfolgers Albrecht Achill, der in den Juden ein kräftig heranzuziehendes Steuerobjekt sah. Unter ihm, seinem Sohn Johann (1486—1490) und dessen Sohn Joachim I. sind vielmehr Geld- und Pfandgeschäfte, gelegentlich durch Höch'tziusen etwas eingeschränkt, zum ausschließlichen Tätigkeitsbereich der Juden geworden. Die Kehrseite ist eine wachsende Verschuldung der Christen und das immer dringendere, von den Ständen als den Vertretern des Landes erhobene Verlangen nach Ausweisung der Fremden. Tie Kurfürsten haben sich dem stets widersteht, gelegentlich auch darauf hingewiesen, daß das Verbot des jüdischen Celdverleihens nur zu mindestens ebenso schlimmen Zinsen der christlichen Kapitalisten geführt habe. Noch schärfer hat sich später, 1555, Joachim II. geäußert; er meinte, die Christen seien nunmehr in verbotenen Münzgeschästen, Wucher und anderen unziemlichen Händeln „der Inden Meister"' geworden. Demgegenüber behaupteten die Städte, der Wucher der Christen fei nicht so schädlich, da diese nur n (0 (o j (o : I h : ] i Zur Herstellung der herrlich erfrischend schmeckenden Chlorodont-Zanr.pasle werden nur die anerkannt besten Rohstoffe verarbeitet Chlorodont, morgens imd vor allem abends benutzt: madrfr die Zähne blendend weiß und erHälfr sie gesund ist sparsam im Verbrauch, und daher preiswert.