Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 11 (1932)
- Issue
- 49 (2.12.1932)
- Date
- 1932-12-02
- Page
- Seite 490 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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ZRoeckl-ZKandschuhe 27 eigene Filialen \ *n Q^en grosseren H^TtJ Stadien des Reiches Wir fjabcn daraufhin die Branche sondiert und feftgestetlt, daß immerhin einige christliche Fabritationssirrnen eristieren, die durchaus konkurrenzfähig sind und Ihnen bei Erteilung von Aufträgen alle Spezialwünsche erfüllen würden. Wir appellieren an Ihr deutsches Empfinden und nwchten Ihnen nahelegen, lnenigstens der Partei den Tank für ihre Bemühungen alumsiatten, indem ^ie sich schon beim nächsten Einkauf nur christlicher Firmen bedienen. Wir rech- - uen mit Ihrer Einsicht und Ihrer Verbundenheit mit den Volksgenossen und hoffen, daß Hinweise in der Prene und durch die Organisation überflüssig werden.. Diese christlichen Fabrikanten dürsten Ihnen bekannt sein, andernfalls wären sie Lurch die „Wirkschaßspolirische Pressedienst G. m. b. H.ft W 35, Am Karlsbad 19, zu erfahren. Mit Hitler-Heil! i. A. gezu G. Riegel. Mitähnlichen Methoden arbeitet die nationalsozialistische Tageszeitung „Grenzwacht In der Danziger nationalsozialistischen Zeitung „Ter Borposte n' wurden in einer Anzeige die Käufer in Indischen Geschäften als „Verräter am Teutschtmn und an Danzig" bezeichnet. Mehrere jüdische Firmen, erhoben Unterlafstmgsklage. Tas Löergcricht der Freren Stadt Danzig har mit Urteil vom 11. Oktober 1932 - 2IIU 170,32 — diese Verunglimpfungen untersagt. In den Urteilsgründen wird folgendes ausgeführt: „Tie Veröffentlichung enthält nicht nur eine' Beleidigung der Käufer, sondern zugleich eine beschimpfende Herabwürdigung der jüdischen Geschäftsleute. Wenn nämlich diejenigen, welche bei Juden kaufen, als Verräter am Deutschtum bezeichnet werden, so sind damit gleichzeitig die jüdischen Geschäftsleute als Schädlinge unb Feinde des Deutschtums und als verächtlich und minderwertig gekennzeichnet. Insoweit liegt also sowohl eine Beleidigung rmd damit eine Verletzung des § 823 ALs. 2, als auch ein Verstoß gegen die guter; Dirken, also eine Verlchmrg des 8 826 BGB., vor. Daß derartige Veröffentlichungen ihrer Bestirnmung gemäß dazu geeignet sind, den durch sie in Verruf erklärter; jüdischen Geschäftsleuten in geschäftlicher Beziehung Abbruch zu tun und Schaden zuzusügen, bedarf keiner weiteren Darlegung." * Der „Illustrierte Beobachter* in München beabsichtigte, das Namensschild einer jüdischen Amvaltsnrma z;; photographieren und mit der Unterschrift: „Zum Kapitel: Verjudnng des Auwaltsstar'äes* zu veröffentlichen und zu verbreiten. Tie in Frage kommenden Anwälte hatten Kenntnis von diesem Vorhaben erhallen und erwirkten beim Amtsgericht München am 31. August IM (Allen XI C 3593/32) eine einstweilige Verfügung aüt dem Verbot der beabsichtigten Herstellung und Verbreitung. Tie kmstiveilige Verfügung wurde durch Urteil -es Landgerichts München L vom 30. September 1932 — III C' 492*32 - bestätigt. Aus für die Graf-schaff Slatzch Um ein dort ansässiges jüdisches.Spielwarengeschäft zu rcrnichten, versendet sie nachstehenden vervielfältigten Brief: Am hiesiLM Platze mir 29W0 Einwohnern. Beamten- und Kaufmann'Haft, mit reicher Urngebuw;, fehlt ein christliches Spie!Waren^c:chäfr. - Es besteht nur ein einziges jüdisches Geschäft der Branche. Wir wollen nun für Las bevorstehende Deihnachkssest, erst, iür dauernd, ein Spielwarengeschäft für die insgesamt über 35 0(0 Parteiangehörigen aus unserem Derbreilungsgebiet in einem uns bzw. zwei unserer als unbedingt zuverlässig bekannten Parteigenossen zur Verfügung stehenden Laden Anrichten. Würden Sie uns bzw. unseren beiden Parteigenossen, Geschäftsführer Wagner und Anzeigenverwalter Förster, beide Angehörige unftres Verlages, mit entsprechendem Einkommen, Erzeugnisse Zhrcs Unternehmens in Kommi'sion bei wöchentlicher Ueberweisung des Ihnen zutommenden Teiles vti \rm4c uiu> cim. fträ irrer luvenuujmc in ftsie Rechnung geben? Es würde einem hierselost schwer empfundenen Mangel abgeholsen und außerdem ein guter Absatz Ihrer Erzeugnisse geschahen werden können. Ihren Bescheid erbitten wir mit Rücksicht am die vorgeschrittene Zeit umgehend. Cleicbzeitig wollen Sie uns Ihr- Preisliste bald zusenden. Deutschen Gruß! Grenzwacht für die Grafschaft Slatz. Verlag: Gauverlag NS. Schlesien E. m. d. H. Zweigstelle Elatz. Wasscrtorstraße 1. der Urteilsbegründung interessieren hier die nachstehenden Ausführungen: ,Das Bild sollte nur deshalb veröffentlicht und verbreitet werden, un; zu beweisen, daß der Anwaltsstand verjudet ist, und weiter, daß die Rechtsanwälte jüdischer Konfession eine Gefahr für das Ansehen des Rechts, anwaltsstandes und für die Rechtspflege seien. Es sollten damit die Rechtsanwälte jüdischer Konfession als minderwertig im Gegensatz zu Rechtsanwälren anderer Konfession hingestellt werden. Ter ,LÜuslricrte Beobachter*, ein Organ der NSDAP., die grundsätzlich antisemitisch eingestellt ist. wollte durch die Veröffentlichung des Bildes bezwecken, daß das Recht suchende Publikum die Kanzlei der Antragsteller.meiden und sich bei Anwälten nichtjüdischw Konfession beraten lasten sollte. Dieser Erfolg wäre auch bei einem Teil der Bevölkerung zu befürchten genxfteu. Turch die Veröffentlichung des Hildes kann aber überhaupt nicht bewiesen tverden. daß der dlmvaltsftand verjudet ist. Es konnte auch gegen die Antragsteller nichts Nachteiliges in persönlicher Beziehung zur Begründung ihrer Ungeeignetheit für den Anwaltsstand oder ihrer Minderwertigkeit hervoraebracht werden. Die össerttiichc Verbreitung des Bildes Ware also der Wahrheit zuwider erfolgt und geeignet, gewisse Nachteile für den Grwerb und das Fortkommerr der Antragsteller hcrbeizuführcn. Dieser Zweck war auch der Zeitung bekannt und von ihr gewollt . . «, Die Schadenszusügung wäre aber auch in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise erfolgt, denn die Veröffentlichung und Verbreitung des Bildes wäre um aus Unduldsamkeit und Haß gegen die .Antragsteller einzig und allein wegen ihrer Zugehörigkeit zur jüdischen Konfession erfolgt. Die Veröffentlichung hätte bei allen anständig und gerecht denkenden Menschen Arrswft erregt. Tie Antragsteller hatten daher einen zivilrechtlichen Anspruch auf Unterlassung." ' Rechtsanwalt Dr. Hans Lazarus (Berlin) Schmarl Llsisn Wir hrrZt Sein Nachbar! Wir und heute in der Lage, einen Fragebogen zu veröffentlichen, der den „legalen" Gen: Oer Hitler-Partei in einem merkwürdigen Lichte erscheinen läßt. Deuh^r Trdrller-PTttet' Calraai grU;'izzzzz-«• --- Dchzzg M! §r25Är^S « « - ÄfcrJwuu«* feisn Xfr^.r* &*?---1- ». «DK Sa* **t «<,'Q2i»r«te 5-V« tojrtun« für ent -- Diese Fragen offenbaren einen Landsknechtsgeist. wie er in der deutschen Geschichte seit einigen hundert Jahren nicht mehr zu finden war. Weshalb interessiert man sich wohl für die politischen Gegner - in - der Nachbarschaft? Weshalb fordert man die Adreffen der „Juden und Freimaurer"? Toch sicher nicht, um ihnen mrftlärende Schriften zusenden 311 können; denn auf die llftitglied-'chorst der „Juden und Freimaurer^ hat man ja irr der NSDAP, verzichtet. Sollte etwa ein Zusammenhang zwischen den „drei freien Tagen", die Herr Adolf Hitler, wie erinnerlich, für seine RegiernngsbeteiliglMZ im August 1932 für die SA. gefordert haben soll und diesem neuen Fragebogen bestehen? Es wird notwendig sein, daß sich die für die Erhaltung der Ruhe und Ordnung verautwörtlichen Behörden für die Methoden interessieren, mit denen polnische Gegner, „Juden rmd Freimaurer", nach dem Vorbild der NSDAP., Gauleitung Hesten-Nastan- Süd, registriert oder, wie man wohl zu 'aaen pflegt, proskribiert werden. Auch den Geschäftsleute!; empfehlen wnr eine Beachtung der Geünnungsschnüsftlei, die aus der Frage 3 des Bogens -spricht. Vielleicht werden sie, da ja diese Fragen nicht nur Juden bctreffen, bedenklich toerden, wenn ne hören, daß man den Einkauf im Kolonialwaren- oder Posamentenaeschäst von der politischen Gesinnung des Geschäftsinhabers abhängig machen will. In die gleiche Linie fällt ein Fragebogen, den Nationalsozialisten innerhalb eines von der Leipziger Studentenschaft veran - stalteten Arbeitslagers unter dem Signum „Vertraulich" haben kursieren lasten. Dieser Fragebogen, durchleuchtet die Familien- Verhältnisse der Hochschullehrer in einer Llrt. die sich wahrscheinlich jeder verbitten wird, der nicht persönlichen Nutzen aus einer de rar:: gor; Schnüsselei ziehen zu können glaubt. Es wird da gefragt: Welche Dozenten sind Juden, welche haben jüdisches Blut, welche sind arüch, Haren aber Jüdinnen zu Frauen (Mädchenname d<r Fran?), welche sind als Freimaurer bekannt (mit Angabe der Loge), welche sind Marrnten usw. Auch nach Angehörigen anderer Par:eien sowie nach eingeschriebenen Nationalsozialisten und nach Neutralen wird gefragt, ferner welche Dozenten Ausländer sind und welchen; Bol: ne zugehören. Der ausgefüüte Fragebogen soll vom ^Hochschulgruf" Unterzeichner werden. Sein nationalsozialistischer Ursprung ist dannt eindeutig bewiesen.' Gegenüber diesen verhetzenden Bestrebungen sind wir in der Lage, aus unserem Kampf gegen den Boykoll erneuk günstige Euischeidungen bekannkzugeben.