Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 11 (1932)
- Issue
- 45 (4.11.1932)
- Date
- 1932-11-04
- Page
- Seite 452 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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452 Du mußt LS -srkMÄ st§M! Hrunösätzs öer MüßenprovQganöa Vor dein Kriege waren viele Inden der Meinung, der Antisemitismus werde iw Laufe der Zeit von selbst verschwinden und desbcckb sei jeder Abwehrkampf unnötig. Tie Ercignipe der letzten Jahre haben biejcn Cpiimiiinui widerlegt. Heute haben wohl alle Juden eingesehen, daß die judenseindlichen Verleumdungen abgewehrt und die Rechte der Juden verteidigt werden münen. Tie Erkenntnis hat sich durchgesetzt, daß dieser Acwchrkampf nur durch eine große, selbständige Organisation von einer zentralen Stelle aus geführt werden kann, die über genügend Erfahrung verfügt, um eine verantwortliche Führung zu übernehmen. Tie Notwendigkeit der Verteidigung und der Abwehr wird also nicht mehr bestritten. Mancher, der diese Notwendigkeit durchaus eingesehen hat, glaubt aber, man müpe den Kampf anders führen, als es tatsächlich geschieht. Tinge immer nieder und wieder zu sagen. Es kommt tatsächlich darauf an, dieselben Wahrheiten ohne Ermüden den Vtenschen einzuhämmern. Ter Geblldcre mag das langweilig finden. aber er kann Dir'e Rollvendigkeit nicht bestreiten. Aus welche Weise haben die Judengegner es rerstcnden, ihre Verhetzung ins Volk zu tragen? ^re wiederholen immer wieder die gleichen Lügen. Obwohl cs sich rm Lügen handelt, hat die stete Wiederholung Erfolg. Auch die Wahrheit karm auf keine andere Weise verbreitet werden. Tie unglaubbiw.en Verleumdungen, die über die Juden rerbreirrt sind, werden vielfach in weiten Schickde-halb für bare Münze genommen, weil ne Tag für Tag auf alle nur erdenkliche Weise wiederholt werden. Es müßte erreiche werden. daß die Wahrheit über die Juden genau so eil crjaqt und wiederholt wird. Taher darf der Eenwalverrin nicht müde werden: seine Wunlarungsarbeit muß fortgesetzt und vervielfacht, sie darf nicht eingeschränkt werden. Dr. 8. W. MÜser wkchtigs <§erichtsmtHsGs«§e« für öm a.N.-MLsZS von Rechtsanwalt Dr. Hans Lazarus lDeclraj Legt man diesen Kritikern die Frag? vor, wie nach ihrer Meinung gegen die antisemitische Verhetzung vorgegangen werden soll, so werden entweder phantastische und daher undurchführbare Vorschläge gemacht, die von selbst ausscheiden. oder die Kritiker sehen sich zu ihrem eigenen Erstaunen genötigt, genau das awzrraten, was der Centralverein stets getan har und unermüdlich tut: Aufklärung über Juden und Judentum Zu verbreiten, den Verleumdungen in jeder Weise entgegenzutreten, den Anteil der Juden an der deutschen Kultur und das Deutschtum der deutschen Juden stellen. Es gibt eben keine anderen Abwehrmöglichkeiten. Was allein getan werden kann, aber auch getan werden muß, ist das ständige Wiederholender W ahrheit, di-unermüdliche Zurückweisung der Verleumdungen in schwieriger, aber unentbehrlicher Kleinarbeit. Ties ist der einzig mögliche Weg und auch der einzige, der auf die Tauer Erfolg verspricht. Abwehrmaßnahmen können nur danach beurteilt werden, ob sie in der gegebenen Lage und bei den vorhandenen Möglichkeiten richtig find, ob der Angegriffene bei ihrer Anwendung alles tut, was er zu seiner Verteidigung tun kann. Ist dies festgestellt, dann wichen diese Maßnahmen durchgeführt werden, auch wenn dem Außenstehenden, der die Schwierigkeiten des Kampfes nicht kennt, ein unmüiel&er In die Augen springender Erfolg nicht sichtbar wird. Nichtige Maßnahmen üben stets auf die Tauer eine große Wirkung aus, mau darf sie nicht verwerfen, weil der erwartete Erfolg nicht sofort allen spürbar in Erscheinung tritt. Das hieße sich selbst aufgcden und dem Gegner das Feld räumen. Wer im Kamps für seine gute und gerechte Sache ermüdet, der trögt nur zur Verschlimmerung seiner Lago bei. Daher ist es unter allen Umständen die Pflicht aller deutschen Juden, ihre Rechte zu verteidigen. Ter Kampf kann aber nicht aus phantastische Weist geführt werden, wie es sich der Außenstehende ohne. Kenntnis der Tatsachen leicht zurecht leck, sondern nur auf dem wohlerwogenen Wege der sachlichen Abwehr- und Aufklärungsarbeit. Man begegnet öfter dem Einwand, alles, was mark gegen den Anti fern? tismus Vorbringen könne, sei schon längst mit genügender Teuilichkeit gesagt worden; wer die Wahrheit hören wolle, der müsse sie schon längst veruouunrn haben; habe es denn trotzdem Wert, wenn der Ccntralverein in Versammlungen, Broschüren. Büchern und Zeitungsaussätzen immer wieder die gleichen Argumente und Tatsachen vorbringe? Wer so redet, der verkennt völlig die Notwendigkeiten der Massenaustlärung und das Wesen der modernen Propaganda. Gewiß, für den Intellektuellen, der an sachliche Beweisführungen gewöhnt ist und der sich cm selbständiges Urteil bilden will, ist ein ständiges Einhämmern der gleichen. cinfad.}cn Wahrheiten nicht notwendig. Wer aber breite Massen mr* klären will, der ist gezwungen, die eim'ack.sicu I. Ben den Segnungen des Tritten Reiches für die denckchm - Juden hat der Stadtrat in ■JUuftßbt c/ d. A i s ch eine Probe geliefert. Tie naLionackozialisissche Mehrheit der Stadtverwaltung, die bei Feierlichkeiten die Anbringung einer Hakenkreuz sahne am Rathausturm durchsetzte, hat darüber hinausgehend den Beschluß gefaßt, daß jüdische Geschäfte in Zukunft bei Vergebung von städtischen Aufträgen und Lieferungen, und zwar verbindlich für sämtliche Betriebe, Line Berücksichtigung mehr finden dürften. Auf Beschwerde des Cerrtralvereins hat die Vorgesetzte Behörde diesen Beschluß als gesetzwrvrrg ausgehoben. II. Ein bei einer jüdischen Firma beschäftigter Kontorist unterhielt sich Zwei Tage vor der Preußenwahl mit der Portiersrau seiner Firma über das 'roreussichtliche Wahlergebnis und äußerte Beleidigungen gegen die Juden. Aus den Widerspruch der Portierfrau, daß die Juden anständige Menschen seien, erwiderte der Angestellte, dich Frau muffe sich schämen. eine Deutsche zu Tein! Tie von der Firma wegen dieses Bonalles ausgesprochene fristlose Kündigung des Angestellten wurde vom Landesa r b e i t s g e z i dj i Berlin durch Urteil VOM 30. Juli ml — 103 S 1577/32 — für berechtigt erklärt. Aus den Urteilsgründen geben wir folgendes bekannt: „Tie Worte können nicht nur als allgemein abfällige Äußerungen über die Juden angesehen werden, sie sind auch gegen seinen Ärreirgcker und gccen seine jüdischen Arbeitskollegen gciicte: und begründen daher, da sie eine erheb tick? Chcverletzimg der Eeschästsinbaber darstcllon. eine fristlose Kündigung. Eine W-citcrbclchZfrrguNg ist dev beklagten Firura nicht zuzunwtcn, da der Kläger durch diese Beleidigung das Vertrauen seiner Arbeitgeber verloren hat. Wcstcihiw ist bei der Entscheidung zu bersicksichngen. daß die Ausrcchterhalrung eines ordnungsmäßigen Betriebes auch dadurch gefährdet worden wäre, wenn die Betlac'e dieses Verhalten des Klägers sich hätte gefallen lassen. Es wckersprickt einem geordneten Betriebe, wenn die Ana-'stellen gegenseitig ihre abweichende religiöse oder politische Anschauung zum Gegenstand eerarriger Auseinandersetzungen machen. Selbst wenn die leichte Erregbarkeit des Klägers berücksichtigt wird, so ist doch ein starker Verstoß gegen die Dienstpflichten gegeben, t<rß eme Weiierbeschäftigung nusgeschloffcn erscheint. Tie heutige politisch erregte Zeit Huk bei dar Beurteilung ebenfalls eine andere Ensscheidung nicht rechtfertigen körnen. Tenn als Maßstab kann nur die allgemeine Ordnung und Ruhr im Betrieb angesehen werden. Aus diesem Grunde erscheint die fristlose Entlassung des Klägers gerechtfertigt." III. In einem Strafverfahren war ein Kommunist wegen Landsriedensbrucks, vollendeten und versuchten Totschlages an zwei Rationalsozialisteu angcklagt. Vor dem Schwurgericht wurde das Abckhnungsgesuch eines als Nebenkläger zugelanenen 'Rarioralwstalisten gegen einen jüdischen richterlichen Beisitzer sorvie gegen zwei als Geschworene Timgierende kommunistische Stadtverordnete zurückgewiesen. Tie Revision des natiowalroZialistischen Nebenklägers rügte u. a. die^'e Zurückweisung seinesAblehnungsgesuches. Das Ncicksgcricht hat mit Urteil vorn 14. Zilxztz 1932 — 1 D 1171/32 — den Standpunkt des Schwurgerichts gebilligt und die Revision Zurückgenckeseu. Es hat ausgesührt: „selbst bei Maffewzufamiwerstüßew zwilchen kommunistischen und natiowalsoziallstischen Gruppen ist also noch nicht einmal ein kommumstisc^r Funktionär als befangen anzusehen. falls er nicht in uwmirte-barer Nahe des Tatortes wohnt oder irgendwie zu der Tat in Beziehung stehtck Tie gegen den jüdischen Richier vorgebrachte Ablehnung ist demgemäß natürlich erst recht als völlig unbegründet angesehen worden. was sagt öer Name! Im S.-Kurier* vom 27. Oktober 1932 lesen wir: „Ter Name sagt alles. Warschau. 27. Oktober. Baron Rofenbcrgh <!!), der Tizevrcsident de? Aeroklub? und gewesene Prä -d:nt des Verwaltung? rates der polnischen sslna'wgsaörik Biala «vdaska. ist unter der verhasrct worden, zuungunsten der ^Lugzeugstdrik und des Staatsschatzes 90<) <X«t> Jcknz Überschlagen zu haben.' Wir fragen: Was sagt der Name? Heiß! nicht and) der ■ nationaljozialistchche Verfasser des „?Rythos des Zwanzigsten Jahrhunderts" und HaupLschristt-iter des ,.B 5 l k r s ch e n B e - obachicrs' Ro!enberg; dre SoZlalrLpublikQrrWs Partei gegen ösn JuLsahaß Ein WahlfluLblart der So'si.ckrcvudllkanischen Partei Deutschlands tHörstng-BL wögrrngnimmt in erstenUchm Weise ynx io-Q'iicnmn I^denfrage Stellung. Es beißt darin: „(gc§e:r Len ver-brecherifcherr Antiferrritisrrrns» de? derr Nuf Des deutschen Beltes als KuLturrration vnicv$mb, griff niemand durch. . . . Otto Eresing rchr zum Kampf der Geister aur . . . Dir errckäsiedenen Neyndlikauer — tsercinrgt irr Ter L6BTD. —- zeigen dem ganzen Belke ohne LnLerssdicd des Berufs, der klaffe, der SiaH-, der Nerigivtt oder der Weltanschauung wie itrsmt, Sicherheit und Hoffnung wiedergewsttn-en werden können . .