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Central-Verein-Zeitung · 1932-09-23 · 39 (23.9.1932) · p. Seite 394

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
11 (1932)
Issue
39 (23.9.1932)
Date
1932-09-23
Page
Seite 394 (sequence 2)
Language
German
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394 Th©m@s Ivlcann schreibt über unsere Zweimonatsschrift: De r m © r g »Icherinnere mich an keine Nummer des »Morgen«, die mir nicht irgend etwas Anregendes, Belehrendes,Erfreuliches zu bieten gehabt hatte ...« Das scheuste Fesfgeschsnk ein Jahresabonnement s «skro R.Vui2,-. Zu beziehen durch jede Buchhandlung und PhiloVerlag u. Buchhandlung G.m.b.H. Beriin W15, Eimer Sirasse 42 e n ander auf Kosten unserer jüdischen Zukunft. Das bedeutet uns: Herstellung würdigerDafeinsbed^ingungen für eine lebensvolle jüdische Gerne: njchasi Ln deutscher Heimat und in untrennbarer V erbu ndenhe iL mit ihr. Ter begriff der Würdigkeit schließt das Vorhandensein eines gewissen Spannungsrerhältniges zwischen Leu: jürü- Sn und denn nichtjüdisch-m Volksteil st aus. Ein Teil der schöpferischen-deutschen Kraft beruht Zweifeuos auf der Vielfältigleit der Spannungen, die Zwischen den einzelnen Stammen besteht. Entscheidend sind Lediglich die Formen. in denen sich der Spannuwgsausgleich vollzieht. Kein Ereignis, so furchtbar auch die Schlüsse sein mögen, die für die aus den Fugen gegangene Gegenwart daraus abzuleiten find, wird unsere Hoffnung und unsere Arbeit zu dem Ziele eines würdigen Spanvungsausgleiches hin beirren können. Kurt Blumenfeld wirst uns vor, wir hätten den Fehler gemacht, die auftlürungs- und derpändigungsfreudige Jahrhundertwende, die nur eine Phase der Entwicklung war, zu verab-, svlutieren und auf ihr unsere SesarntLufsasfung von der Richtung des jüdischen Weges aus'ubauen. Tiefer Vorwurf, desien mangelnde Be» gung mit den obigen Darlegungen nach-!sen ist, muß mit mehr Recht der narional» n Ideologie zurückgegeben werden. Ihre daß es ^eine wirtlich restlos befriedigende dlntwort auf unsere Juden frage in den Ländern der Welt nicht geben" könne, trägt aufs deutlichste den Stempel der Zeirgebundenheit, und zwar der Gebundenheit an die Gedankenwelt und den äußeren Schein der engen Gegenwart. Weder ist die „Umwelt", die ihr Urteil über die Möglichkeit eines Zusammen» leben» zwischen Juden und Nichtjuden heute anscheinend in ablehnendem Sinne abgibt, so eindeutig, wie Blumenfeld meint, noch ist es überhaupt möglich, aus demGhaos der gegenwärtigen Krisen zeit Folgerungen .für säkulare Probleme n:it Schlüssigkeit ab Zulei ten. Es ist verständlich, daß auch scharfblickende Beobachter durch dre schmerzende Helligkeit gewisser jndenfeindlicher Zeitewcheimmgen, die die Leuchtkraft sämtlicher auch Home noch vorhandener: erfreulicher Tastachen überfunkeln, geblendet werden; daß sie nur noch in der Lage sind, die eine Lichtquelle zn setzen, und daß sie sie für die Lichtquelle batten. So überblendet sind vor allem diejenigen, die im Chaos der Zeit Richtung Zu gewinne:: versuchen, indem sie es sortdiSkntieren und künstlich vereinfachen. Sie verwechseln Lnngenkrafr, Tromuwlwirörl und BerZnstiflrmasausLrüchs mit echten Krastströmen, die Eestnichte machen. Ohne daß wir uns Propheten bunten, wagen wir voraus;utcaen, daß sich unter glücklicheren wirtschaftlichen Sternen schnell viele der heuw ün Schwange befindlichen Heilslchren. und angedlich für die Ewigkeit manifestierten Krisenübenvindungsrezepte selbst all adsurckum geführt haben werden. Vieles von dem, was sich heute entwurzelten und daher laich: zu sammelnden Geißern als „das Neue" und „das Richtige" schlechthin anöictet. wird die nächsten st;ns Jahre nicht überdauern. Und wir Inden, die wir lange Zeiträume zu überblicken gewöhnt sind, knüpfen an diese Einsicht eine Hoffnung, die uns diesen Beitraa zur menschlichen Unvollkommenheit leichter ra"en läßt: daß auch die Flut des Antisemitismus wieder in ihr geordnetes Flußbett gelenkt werden wird, und daß uns die verheerende Heber'chwemirnmg, deren Zeugen wir heute sind, nich: dazu verleiten darf, Regulierung und Tammban an falscher Stelle zu beginnen. . . So schwer auch die Fragen und Entscheidungen sind, vor die uns diese alles Bestehende durcheirranderwirbelnde Zeit als Juden stellt, eines kann sie nichr fragwürdig machen, eines, das am Anfang und anstEnde jeder derartigem Betrachtung steht, das Gegebenes und Aufgegebenes zugleich ist: Uns selbst in unserer aus Deutschem u n d Jüdischem untrennbar gefügten Wesensart. „Für die politische Entscheidung, die wir heute vollziehen müssen, ist die Frage unserer s e e l i s ch e n M i s ch u n g unwichtig geworden", sagte Blumenfeld, und er hat recht in dem Sinne, daß das Mischungsverhältnis zwischen deutschem und ji'ldifchem Seelengut höchstens eine Frage für Psychologisierende Literaten ist. Tie Tatsache dieser Mischung aber — und gerade deshalb ist es uns wichtig, sie untZiieleu betonten Einzelheiten von zionistischer Seite anerkannt w zu sehen— ist von ungetzeurer Wichtigkeit für" alle gedanklichen und prattiichen Folgerungen Nicht allein, daß sie in voller Konsequenz durchdacht die Erörterung zum Thema deutschjüdische „Demarkationslinie" und kulturelle „Erenzüberschreitung" in ihrer ganzen Fragwürdigkeit auszeigt, indem sie das 'Vorhandensein eines dem „deutschen Wesen" gegenüberzustellenden selbständigen und eindeutigen „jüdischen Wesens" leugnet — ihre Hauptbedeutung liegt in dem, was sie über unser Sein selbst aus sagt. „Wer aber die Kraft in sich fühlt, unter allen Bedingungen sich ze: behaupten, der muß heute ruhig der Weltentwicklung ins Auge sehen und sich fragen, wieer keine m S ein und seiner Sehnsucht ei ne brauchbare L e b e n s g r u n b l a g c s cha f f t." Tiefen Saß, den Blumen selb gesprochen hat, könnte» wir gerade'» zum Motto unserer Ausführungen nehmen. Säue jede Ern''chrünkung billigen wir die in ihm enthaltene Forderung. Nur daß wir die „seelische Mischung" ut msiercm Sein auch dann bejahen, wenn vielleicht die Fiktion eines „ungemischten" Seins d'le heroischere Haltung eines Entweder - Oder, eines Ganz - und - gar statt eines vermckworrungs- und wirklichlettsverhafteten Sowohl-alswuch ermöglicht. Die „brauchbare Levensgrundlage" für unser deutschjüdisches <-ein ist die Emanzipation. „Gatuth'verneinung bweutett unser Sein opfern. „Galuth^bejahuug heißt: unser Sein erhalten. Dabei sind mir urs bewußt, daß Grundlage noch nicht Sicherung bedeutet. Sicherung tut not, heute meör denn je. Sicherung nach außen durch den Acwehlckampf gegen jeden Versuch, unttre Emanzipation niederzuringen. Sicherung nach innen durch unermüdliche Arbeit für die aufs schweifte bedrohte Substanz unseres Judentums. Aber Sicherung in dem Sinne, daß unser dcunchjüdnches Sein nichtein durch die zu geringe Aufnahmefähigkeit Palästinas heute noch nottvendiges Nebel darstellt. sondern in dem Sinne, daß es für uns die bedingungslos zu bejahende E r i st e n z f o r m u n s e r e s Judentums bedeutet. Ter zionistische Tettgierte-ntag hat die Bedeutung des Referats von Blumenseld eingehend gewürdigt. Für uns war es willkommener Anlaß, die gedanklichen Voraussetzungen unserer Arbeit zu überprüfen und festzustellen, ob ihre Fundamente die Bürde der G-egenwart und der Zukunft tragen. Amtsgericht dLMöorf gegen öas Mshä'ngru von partsifahnrn Die Zeitschrift „Das Grundeigentu Nr. 34 veröffentlicht auf Seite 814 die nachstehende Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf — Io O 1432 52 —: „Ter Antragsteller ist Eigentümer des Wohnhauses A. . . . straße 29 in D. und hat im ersten Stock den Gegnern eine Wohnung vermietet. Tie Mieter haben vor kurzem in dem Fenster ihrer Wohnung, das nach der Straße geht, eine rote Fahne mit drei Pfeilen ■ (Fahne der Eisernen Front) herausgehängt und verweigern deren Entfernung, die der Antragsteller verlangt hat. Auf Grund dieses Sachverhalts und unter der Angabe, er habe wegen der Fahne Schwierigkeiten mir politisch anders eingestellten Mietern, er müne auch befürchten, daß die Fahne Angehörige anderer Parteien zu Angriffen auf das'Haus veranlasse, hat der Antragsteller um eine einstweilige Verfügung auf Verbot des Fahnenausbangs gebeten. Diese Verfügung ist am 19. Juli 1932 antragsgemäß erlagen. Tie Gegner basten dagegen Widerspruch eingelegt und sich auf Artikel 118 der Reicheversassnng berufen, wonach ^jeder Deutsche das Recht habe, innerhalb der schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Truck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. Tementwrc-chend könne ihm auch das Heraushängen politischer Fahnen aus seiner Wohnung nicht verboten werden. Das Amtsgericht hat die einstweilige Verfügung aus folgenden Gründen bestätigt: Dem Mieter eines Stockwerk-, das zu Wohnzwecken gemietet ist. sieht nur ein ordnungsgemäßer Gebrauch der Wohnung Zu. Tiefer wird bestimmt einerseits durch den Wohnzweck, zu dem die Wohnung gemietet ist, und durch die entsprechenden persönlichen und berechtigten Bedürfnisse deZ Mieters, andererseits durch das Interesse des Vermieters an der Erhaltung des Hauses und dessen Werts. Danach fällt nicht in den Rahmen der Benutznngsbefugnis das Recht, die Außenwände des Hauses zu anderen Zwecken zu benutzen, als sie das Bewohnen mit sich bringt. So darf d-r Mieter jene nicht zu Reklamezwecken benutzen und darf an Fenstern auch nur Tinge cmbringen, wie sie die Verkehrssitte zuläßt. Dam gehört bei allgemeinen besonderen Anlässen die Anvringung von Landesfahnen. Schmuck oder Beleuchtungskörpern. Innerhalb des Wohnungszwecks liegt aber nicht die Benutzung der Au ßeuch lüche des Hauses zu politischen T e m o n st r a t i o n e n irgendwelcher Art. also auch nicht das A n ö r i n g e n von P cllr - t e i f a h n e n . Zrrmak wenn dadurch dern Vermieter irgendivelche Beschädigungen drohen. Ties ist ich den aumeregten politischen Zuständen dieser Tage in'owrn der Fall, als der Vermieter Schwierigkeiten oder Räudigen politisch anders gesinnter Miewr des Hauses, ferner Angriffe a::f das Haus von außen her, wie Benxaien der Wände, vrimrerfen von Fenstern usw. zu befürchten hat. Das Herarrshangen pslitlscher Mahners bedcrrtct also uncrlav.dtcn Gebrauch dev Wohnung. Ter Ar.'prucst auf entsprechende Unterlnjsimg ist daher cerechägk. Ac:ch die für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung nach § 940 ZPO. erforderliche Dringlichkeit ist durch die oben angedeuteten. dem "Vern-ietsr drohenden Gefahren hier gegeben." Was hier gelegentlich des Aushüngens einer Fuhne der „Eisernen Fron:' festgestelltwurde, gilt, selbstverständlich auch für Hakenkreuz f a h n e n.

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