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Central-Verein-Zeitung · 1932-07-08 · 28 (8.7.1932) · p. Seite 290

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
11 (1932)
Issue
28 (8.7.1932)
Date
1932-07-08
Page
Seite 290 (sequence 6)
Language
German
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290 unpolitischen Liste alle politischen Richtungen von d?n Demokraten bis zu den Nationalsozialisten enthalten sind. Tie Liste „^chulausbau" arbeitet im Sinne einer fort fcf;rittltcf;en Kulturpolitik und bekämpft aufs fjcftickte jeden Religions- oder Rassenhaß. Schwieriger ist die Beurteilung der christlich-unpolitn'chm Lute, wenn ihre Führer auch alles versuchen, um jegliche Haßatmosphare auszuschalten. ' Ter evangelische Elternbund aift der einen und die nationalsozialistische Elternschaft auf -er anderen Seite haben alles daran gesetzt, um die Mehrheit der Kandidaten zu stellen. Infolgedessen werden, wenn es wirklich zu irgendwelchen tiefergehenden Konftittcn kommen sollte, die jüdischen Elternrarsmitglicder dort ihren Standpunkt zu vertreten haben. Hoffen wir, daß die Arbeit in diesen Ettcrndeiräten ohne innere Kämpfe vonstaften gehen werde. Es wird Sache aller forrschrirrlichen Elternbeiratsmitglieder sein, die Gegensätze auszugleichen und im Sinne einer Verständigung aller zu arbeiten. Der Centralverein wird es nach wie vor für seine vornehmste Pflicht halten, alle Vorkommnisse aus diesem Gebiet aufs sorgfältigste zu beachten und alle antisemitischen Vorfälle energisch zu verfolgen. Dazu gehört allerdings, daß die jüdische Elternschaft selbst nicht untätig beiseite steht, wenn die Rechte und die Zukunft ihrer Kinder verteidig: werden. Eine tapfere Frau lehrt Anstand Kulturdebarte im Preußischen Landtag. Nach den Neben der Abgeordneten Professor N o l t i n g und Lauscher, Höhepunkten politischer Tebatte, senkt sich das Niveau. Tie nationalsozialistischen Abgeordneten Tr. Haupt (Hannover) und Pastor P ep erkor n (Schleswig-Holstein) fasten im Dolksverfammlungstou alle Gehässigkeiten gegenüber wahren Kulturleistungen, an denen Juden Anteil haben, zusammen, was ihnen ihre Parterliteratur darbieten konnte. Vor allem war es der G e i st l i ch e, Pastor Peperkorn, in besten Ausführungen ununterbrochen die Worte „Juden" und „Verlumpung des deutschen Volkes" abwechselten. Ta betritt eine Frau, eine Nichtjüdin, die Rednertribüne, die Oberschulrätin Tr. Hildegard W e g s ch ei - der (S.P.T.) und beginnt: ,^Jch bin ein Deutscher jüdischen Glaubens; meine Sprache ist deutsch, meine Kultur ist deutsch, und mein Glaube ist deutsch, und. dieser Glaube ist stärker als jeder andere' Glaube? Tiefe Sätze Walter Rathenaus . . . erledigen die antisemitischen Tiraden des Herrn Peperkorn. Das deutsche Volk erträgt mit Heldenmut das schwere Schicksal der sechs Millionen Arbeitslosen. Wir verbitten uns, daß Herr Peperkorn dieses Volk als innerlich verlumpt bezeichnet. Derlumpung droht dem deutschen Volk höchstens von der nationalsozialistischen Agitation. Herr Peperkorn hat versichert, seine Partei werde kein Judenpogrom ruachen, aber derselbe Abgeordnete hat im Wahlkampf erklärt, der sozialdemokratische Präsident Eggerstadt in Altona muffe hängen. Also ist Herr Peperkorn gegen die Juden freundlicher als gegen sozialdemokratische gute Germanen." Zunächst protestieren die Nationalsozialisten wütend gegen diese Zurechtweisung. Bald werden sie stiller, und einige'Minuten lang ist der Landtag Stätte deutschen Geistes im Goetheschen Sinne. ' ' Plauen, nicht ^srst-. In fcct Notiz ,,Terror" in Nr. 23 der C. V.-Heilung vom 3. Juni isr uns ein fceöauenid'cr Feiger unterlaufen. Die Fävr, die wir unter „Forst Laanausaezäh'U hoben, rabcu sich sämtlich nicht in Forst, sondern in Planen int Vogt- Land zügerragen. ' HieM TakaiidTsrSenI auf Das Reichsgericht hat in seiner Sitzung vom 5. Juli 1932 der Revision der Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen das freisprechende Urteil des Nürnberger Schwurgerichts gegen den verantwortlichen Redakteur des ..Stürmer", Carl Holz, vom 19. Oktober 1931, stattgegeben und die Sache zur nochmaligen Verhandlung zurückverwiesen. Es handelte sich um eine Anklage wegen eines Vergehens wider die Religion, beirangen durch die Presse. (§ 166 StGB.) Dagegen wurde die Revision des Angeklagten Holz wegen einer Verurteilung zu 1506 Mark Geldstrafe auf Grund eines öffentlich durch Verbreitung von Schriften begangenen Vergehens der üblen Nachrede abgewiesen. Damit ist ein Urteil aufgehoben worden, das schwerste Beunruhigung in die jüdischen Kreise gebracht hat.! Sobald die Begründung des Reichsj ge rieh is vorliegt, werden wir im einzelnen darstellen, aus welchen Erwägungen heraus das Reichsgericht zu seiner Stellungnahme kam. Der Justitiar des Landesverbandes Bayern des C. V. Rechtsanwalt Levinger, München, hat der Verhandlung beigewohnt Nichäjuden im füdischesi Religionsrechi Von Tr. Felix Goldmanrr (Leipzig) Tern Streite um die jüdische LeHie und die Sachverständigengutachten vor Gericht verdankt ein Buch') seine Entstehung, in dem ein junger jüdischer Gelehrter, Eli Munk, aus dem Schatze eines großen Wissens und eines tiefen Verständliches heraus die Vorschriften über die Behandlung von Nichtjuden im jüdischen Religio nsrechte darstellt. Hervorgerufen worden ist die Abhandlung durch eine Arbeit von Tr. Erich B i s ch o f f über den L ch u l ch a n a r u ch ch. Bischofs ist nicht abzastreiten, daß er sich mit Eifer und Verständnis in die Materie vertieft hat und d-aß er durchaus befähigt wäre. Wesentliches Zur Sache zu sagen. Nur spielt ihm seine subjektive Einstellung zu den Menschen einen böftn Streich. ^Bischofs, der in seinen früheren Werken die Lache von der Person Za trennen wußte, der über jüdische Anschauungen objektiv zu schreiben vermochte, ohne die Juden als Menschen anzugreiftn, hat in seinem Buche vom „Lchulchan aruch" diese Wege endgültig ferknen. Sein Urteil ist durch eine immer mehr hervortretende Abneigung gegen Juden und Judentum getrübt. Sein Buch ist voller spitzer und abfälliger Bemerkungen, die mit einer wissenschaftlichen Aufsagung des Themas nichts mehr zu tun Haben. Sein Zorn und seine Verbitterung gegen die Juden verleiten ihn aber nicht nur zu ganz subjektiver Auffassung von den Trugen, sondern lagen ihn außerordentlich schwere Fehler machen! Bei dem Ruse, den Bischofs als sachverständiger in Fragen der jüdi'chen' Lehre genießt, mußte von autoritativer «reite eine Richtigstellung erfolgen. Tiefe bietet Munk, indem er schlicht und eindringlich das jüdische Schrifttum sprechen läßt und durch einen knappen, klaren Kommentar die lvahre Bedeutung der einzelnen Stellen zeigt. Und wenn er dem Buche von Bischofs den Vorwurf macht, daß es Lehren der jüdischen Religion falsch dainelle, daß es grobe Entstellungen der jüdischen Lehre aufweise, die durch Auslassungen oder falsche Kommentierungen entstanden sind, so werden diese Anklagen in sehr klarer und auch für den in Fragen des jüdischen Schrifttums weniger Bewanderten verständlicher Art bewiesen! Tabei bietech Munks Buch den Vorzug, daß es im besten Linne wcherffcbaftlich ist und daß es auf alle persönlichen, satirischen und ironischen Bemerkungen verzichtet, mit denen Bischofss Buch vollgepfropft ist. Munk treibt keine falsche Apologetik! Er verbucht nicht, Anschauungen des jüdischen Schrifttums, die den Fremden anders zu behandeln ' *) ,ßt i äj i i u b e n im j ü gionsrech 1." (Theorie unb sckrrfte:: r,;c) Talmud, Schulchan im jüdischen Stell- ‘ ' aussecjchltc Lorch Talmud, sodmlciian aruch und STiaimo* mbcs.) Von Rabbiner Tr. Eli T? u n k, London. Berlin 1622. Philo-Verlag und Buchhandlung G. m. d. :) „D Q s Buch d am S ch u l ch a rr a t u 6." Mil Aninerkunaeu und Änhünger von Tr. Erich Bischofs. 1929. Haun.ier'Berlag Leipzig. trachten als den Juden, fortzudisputieron oder Zu beschönigen. Er stellt die Tinge schlicht dar, wie sie sind, und wo immer man die Probe macht, findet man, daß seine Ueberfetzungen und Erklärungen hieb- und stichfest sind. Sern Luch i ft wissenschaftlich, der Form wie dem Inhalt nach! Was Munk beispielsweise über „die Wertung anderer Religionen und die R e ch t s ft e l l u n g ihrer Bekenner in der jüdischen Lehre" oder über „Kultus ge gen stände anderer Religionen", über „gesellschaftliche Beziehungen der Juden zu Bekennern anderer Religionen" oder „die Autorität des Staatsgesetzes" schreibt, wird weitere kreise ebenso interessieren wie seine Ausführungen über „Eherecht und S e r u a leth i V und die „Ritualm o r d l e g e n d e". Auf Einzelheiten au dieser Stelle einzugehen, ist natürlich unmöglich. Ohne jede Uebertreiöung darf man aber sagen, daß Munk in vielen Fragen schlechthin Abschließendes bietet. Kein Gutachten über das jüdische Fremden recht wird in Zukunft an diesem Buche vorübergehen können. Und im wissenschaftlichen Abwehrkampf bedeutet es eine vortreffliche Waffe. »Fern von den Wegen der allgemeinen Politik liegt das Gebiet, dessen hier Erwähnung geschieht. Nur dem Umstande, daß der Antisemitismus unserer Tage nebenher auch das jüdische Schrifttum mit schmutz bewirft, ist es zu danken, dnß es etwas mehr in ba§ Licht des Tages getreten ist. Seine Bedeutung ist aber unter allen Umständen eine große! Bücher wie das vorliegende werden nicht für den Tag geschrieben, sie behalten ewigen Wert! Und es ist ein großes Verdienst des E.V., daß er dieBedeutung solcher Verö s s e n t l i ch u n g e n erkennt und fördert! Würdig reiht sich Munks Schrift den Werken von M i ch a e l C u t t m a n n („Tas Judentum und seine Umwelt") und Alexander G u t t m a n n („Enthüllte Talmudzitatech an, und es sei die Hoffnung ausgesprochen, daß trotz der drängenden Forderungen des Tages diese Arbeit fortgesetzt und insbesondere der zweite und drille Teil von Michael Cuttmanns Buch bald erscheint. Ter Centralverein erwirbt sich dadurch ein großes Verdienst um das Judentum und nur die Wahrheit! Es mag auch manchen Juden wenig angenehm berühren, daß unsere Religion, die den Grundsatz dxr Einheit von Eott und Menschheit, von der Gleichheit aller Menschen kündet, überhaupt eine Fremdengeschgibung hervorgebracht hat. Daß alle ihre Forderungen he u t e auch vom religiösen Standpunkte aus bedeutungslos sind u n i> nicht m ehr gelten, kann als a l f g e m ein bekannt vorausgesetzt w e r d e n. Taß ne aber entstehen konnte, liegt einerseits daran, daß das alte J

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