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Central-Verein-Zeitung · 1932-07-01 · 27 (1.7.1932) · p. Seite 274

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
11 (1932)
Issue
27 (1.7.1932)
Date
1932-07-01
Page
Seite 274 (sequence 2)
Language
German
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274 und zwar ohne Rücksicht auf Herkunft, Rasse und Religion, ist ein bedauerliches Zeichen der heurigen Zeit. Tie Instanzen der Anwaltschaft haben ihrerseits seit langer Zeit den Kamps gegen diese Schädlinge ausgenommen und werden diesen Kampf erfolgreich weitersühren. Es ist zu hoffen, daß die von der Vertretung der Anwaltschaft geforderte Verschärfung und Beschleunigung des Disziplinarverfahrens, insbesondere die vorläufige Dienstenthebung solcher Anwälte, die gegen ihre Standespflichten verstoßen haben, möglichst bald von den gesetzgebenden Faktoren in Kraft gesetzt werden. Auf keinen Fall darf es aber geduldet werden, daß Anwälte, die gegen ihre Standespslichten und gegen die Standesfirte verstoßen, unter dem Schutz oderdem Deckmantel irgendeiner Parteirichtu ng, und sei diese Parteirichtung noch so stark, sich ihrer Verantwortung oder den Folgen der Verurteilung ihrer Standesehrengerichte entziehen. Auch die nationalsozialistische Bewegung wird sich auf die Dauer derartiger objektiver Auffassung nich: entziehen können. Dis AniragsAui im preußischen Lanökag Von Erich Kuttner, M. d. L In den nächtlichen Dauersitzungen des Preußischen Landtags, deren längste (bisher) in der Nacht vom Freitag, den 24., zuur Sonnabend, den '25. Juni, stattsand, haben narionalsozialtftische Abgeordnete die wildesten Pogromrcden gehalten. Nun kommt es zwar in der Politik nicht auf die Reden, sondern auf die Taten einer Partei an. Aber in der heutigen wilderregteu Zeit bleiben Reden, eben nicht bloße Reden, sondern der aufhetzende Charakter einer Rede setzt sich sthr rasch in Tumulte, Straßenschlachten und' Blutvergießen um. (Man denke an die Kurfürstendamm - Krawalle des vorigen Jahres.) Aber bleiben wir bei den Taten. Die Taten einer Parlamentssraktion ergeben sich aus ihren Anträgen. Ihr Inhalt soll nach dem Willen der Antragsteller Wirklichkeit werden. Oder vielmehr: sollte... Tenn auch hier ist eine Einschränkung zu machen^ bei dem heutigen lieberwuchern eines agitatorisch eingestellten Radikalismus werden viele Anträge in den Parlamenten gestellt, mit deren Verwirklichung es den Antragstellern selber nicht Ernst ist. Die Anträge sollen nur die Anhänger im Lande draußen darüber beruhigen, daß ihre Erwählten im Sinne der gemachten Agitationsversprechen tätig sind, wobei man darauf vertraut, daß die Masse die Unwirksamkeit dieser Anträge nicht durch, schauen kann. Diesen Gesichtspunkt mutz man auch bei der Betrachtung der sudengegnerischen Anträge, die jetzt die Nationalsozialisten im Preußischen Landtag eingebracht haben, im Auge behalten. Solche Anträge liegen in größerer Zahl vor. Aber für den Laien ist es nicht leicht zu unterscheiden, wie weit diese Anträge ernst, wie weit sie nur agitatorisch gemeint sind. So ereignete sich z. B. in der Nachtsitzung vom Freitag zum Sonnabend eine fast komische Episode, die für diesen AgitakionsparlLmeutarismlus bezeichnend bleibt. In vorgerückter Nachtstunde wurde über den Antrag der Nationalsozialisten abgestimmt, der ein Schächrverbot verlangt und den der Hauptausschuß des Landtags in etwas „veredelter^ Form angenommen hatte. An der verlangten namentlichen Abstimmung beteiligte sich überhaupt keine Fraktion, auch die Nationalsozialisten gaben keine Karten ab: es wurde eine einzige mit ,£a~ bezeichn eks Sri munkarte (eines deulschnationalen Abgeordneten) abgegeben. Unter ungeheurer Heiterkeit verkündete der Präsident die Beschlußunfähigkeit des Hauses. In dieser gleichen Nacht brachten nun die Nationalsozialisten einen weiteren Antrag (Drucksache Nr. 417) ein, der sehr erhebliche Ausnahmebestimmungen . gegen die „O st - juden" verlangt. Dieser Antrag hat eine eigentümliche Vorgeschichte. Vordem war ein kommunistischer Antrag angenommen worden, der (rechtlich wirkungslos) die radikale Wegbesteuerung der Einkommen über 12 000 Mark verlangt. Tie Nationalsozialisten hatten sich nicht entschließen können, diesem Antrag zuzu stimmen, und sich dadurch bei-Lern proletarischen Teil ihrer Anhänger eine agitatorische Blöße gegeben. Um diese wettzumachen, brachten sie Ln der gleichen Sitzung einen Gegenantrag ein, der ein Sammelsurium von Forderungen teils vulgärsozialistischer, teils vulgär-antisemitischer Art darftellt. Durch Ziffer 4 dieses Antrages, wird das Staat-Ministerium ersucht: „4. die gesamten Vermögen der seit dem 1. August 1914 eingswanderten Ost fuden als unsittliche Brrcich-erur.g einer produktiv nicht arbeitenden, sondern rastenden Rasse zu Lasten des geknechteten, dcm.schen Dockes sofort rest- I o § z u beschlagnahmen und nach einem binnen drei Wochen von der ^taatsregierung im Landtag vorzr.'eaenden Ceststentwurf der Arbeitsbeschaffung dllnstbar zu machen." Wer die Technik der Gesetzgebung kennt, der sieht, daß dieser Antrag rein agitatorischer Natur ist. Er schafft kein Gesetz, sondern er fordert die Preußische Staatsregierung einem bestimmten Handeln aus. Aber keine preußische Regierung könnte (selbst lvenn sie die Absicht hättet) dieser Aufforderung Nachkommen, denn ein solches Handeln wäre ein glatter Vev st otz gegen die Reichsver- „Wir wsllsn keim iZu-sn- U sagt Gregor Girasssr. Msr As NSDAP, vsrörsllsi in Bsrlm du WaU. flugblaLi, in dem es nach einer DarßelAng ösr Irr'aawarnsiöße im /,Vorwüris"-Gsväuöe am 2S. 3um hsißi: feffung. Ter Artikel 153 der Reichsverfassung gewährleistet das Eigentum, er sprich: ferner aus, daß eine Enteignung nur zum Wöhle der Allgemeinheit und auf gesenlicher Grundlage vorgenornmen werden kann. Ein Gesetz, Las die im Antrag verlangte Enteignung der Ostjuden gestattet, besteht nichr. Die Annahme eines EnLschließungsantrages durch den Landtag schafft noch lange kein Gesetz. Ein solches kann nur aus einen Gesetzentwurf in drei Lesungen hin beschlossen werden und unterliegt dem Einspruch des Staatsrates. Würde aber der Preußische Landtag selbst ein solches Gesetz beschließen, so wäre es dennoch verfassungswidrig, da es gegen die in Artikel 109 garantierte Gleichheit vor dem Gesetze verstoßen würde. Tie Reichsverfassung außer Kraft zu senen. ist der Preußische Landtag in keinem Falle befugt. Eine vom Preußischen Landtag beschlossene Judenenteignung wäre genau so r e ch t s u n w i r k s a m wie eine von einem Landesparlament beschlossene Fersten e n t e i g n u n g. Damit steht der rein demonstrative Charakter dieses Antrages fest. Ihren. Anhängern freilich werden die Nationalsozialisten erzählen, daß der Preußische Landtag die Enteignung der Lsrjuden beschlossen hatre. In der Tat wurde der Antrag angenommen. Als er in den Morgenstunden zur Abstimmung gelangte, hatte die gesamte Zentrumssraküon — wohl als Protest gegen die unwürdige Art der Tagung — bereits den Landtag verlassen, von den Teutschnatwnalen waren nur noch drei oder vier da. Die Nationalsozialisten beherrschten mit absoluter Mehrheit das Feld. Die beiden noch in größerer Stärke vertretenen Linksparteien, Sozialdemokraten und Kommunisten, stimmten, wie selbstverständlich, gegen Ziffer 4 des Antrages, weil diese Ziffer ein durchaus eimfeitiges und ungerechtes Ausnahmegesetz gegen einen bestimmten Bevölkernngsteil darstcllt. Man braucht sich durchaus nicht zu verhehlen, daß namentlich die Jnflatiorrsjahre z u m T e i l auch unerwünschten, nicht nur jüdischen Zugang aus dem Osten nach Deutschland gebracht haben. Aber einmal ist gerade dieser Teil des Zugangs dieser Jahre längst nach anderen Landern verschwunden, sodann würda ein „Reichsbanner spielt Bürgerkrieg... . . . Die Judenjungenangst der Synagogenbrüder des „Vorwärts" hatte sich derart auf das Reichsbanner übertragen, daß sie nicht einmal so lange warteten, bis ihre eigenen Genossen aus dem Schußfeld waren. Vielleicht war es gar so ein Judenstmge, der geschossen hat . . . Nein, ihr „VorwärtM-Juden, wenn ihr schon lügen müßt, dann darf es nicht so plump geschehen ... Ihr aber, deutsch Arbeiter, Volksgenossen, wollt Ihr Euch noch länger von Judenjungen belügen und an der Nase herumführen lassen? ... Und was tut die Regierung dagegen. Die Empfindungen, die sich in den 400 000 S. A.- Männern aufgespeichrrt haben, vertragen keine Steigerung mehr. Mit unserer Geduld ist es zu Ende. Wir sehen nicht mchr länger tarenlos zu, wie unsere Kameraden von vertiertem Gesindel hingeschlachtet werden . . /

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