Mannheim
Compact Memory

Central-Verein-Zeitung · 1932-06-17 · 25 (17.6.1932) · p. Seite 255

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
11 (1932)
Issue
25 (17.6.1932)
Date
1932-06-17
Page
Seite 255 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2277379-2277939-2277964--07404-2288303
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

L55 "1 Ay? p'1^ (v"_Oyy Hfe^r^VfA VWQ) Wv* V j^^<y ^«V<* v^y^ ^r:f'*t,^“t^/-‘';'^ f-i-v;*" ■'‘M'-rS fT v/-y«äV .jW»^f#J v4W.JW*w» W-vi Ä.Ä. Im sächsischen Landtag fand, wie wir in Nr. 23 der „S. V.-Zeüung" vom 3. Juni berichtet haben, eine Aussprache über die Ablchnung des Landgerichtsrats Dr. Cohn (Chemnitz) wegen seiner Zugehörigkeit zum Hauptvorstand des E. V. statt. Dabei verdächngte der natiOnalsozialistische Abgeordnete Studentkowski unter dem Schutz seiner Immunität den C. B. verbrecherischer politischer Handlungen. Vor Jahren sei der Pg. Kütemeyer „viehisch" ermordet worden. Dieses Verbrechen sei eine Folge der vom C. V. empfohlenen und befolgten „geräuschlosen Eegenaröeit" sowie einer von ihm ausgegeöenen geheimen Mordparole gewesen. Diese Erklärung müpe er aufrecht erhalten, trotzdem der nationalsozialistischen Presse durch Gerichtsentscheidungen Behauptung und Verbreitung derartiger Zusammenhänge verboten worden seien. Studentkowfli setzt sich also bewußt über gerichtlich festgestellte Tatsachen hinweg. Da wir ihn seiner Immunität wegen strafgerichtlich nicht belangen können, wollen wir - wenigstens an dieser Stelle den klaren Sachverhalt nochmals der Oessentlichkeit unterbreiten. In der Nacht, nachdem der Nationalsozialist Kütemeyer an einer Hitler - Versammlung im Sportpalast zu Berlin teilgerwinmen hatte, geriet er auf der Straße mit Straßenarbeitern in einen Wortwechsel und eine Schlägerei; am nächsten Morgen wurde er als Leick>e im Landwehrkanal aufgefunden. Ohne das Ergebnis der sofort eingeleiteten polizeilichen Ermittlungen obzuw-arten, brachte der völkische Beo 5achter" in München (und ähnlich der „A n - griff" des Herrn Goebbels in Berlin) sensationell ausgemachte Berichte, mit der in Niesenlertern gedruckten Spitzmarke „Mord", In hinterhältiger Weise wurden aus drei verschiedenen, aus ganz andere Dinge bezüglichen Artikeln der „C. V. - Zeitung", die kurz vorher erschienen waren, einzelne aus dem Zusammenhang gerissene Sätze zusanunengesiellt, um dem Leser die Meinimg beizubringen, der C.V. habe diesen Mord veranlaßt und dränge die Polizei dazu, diesen Mord zu vertuschen. Gegenüber dieser bösartigen Verleumdung erwirkte der C.D. beim Landgericht Manchem! eine einstweilige Verfügung, die dem Verlag und den Redakteuren des völkischen Beobachters" die Weiterverbreitung dieser Behauptungen bei Strafe verbietet. In der Begründung dieser Verfügung ist ausgesprochen: „Damit ist den im Centralverein zusammengeschkossenen Juden und den mit der Vertretung ihrer Organisation und der Her- ' aus gäbe ihres Organs befaßten Personen nicht mehr und nicht weniger als planmäßige Vorbereitung und Anstiftung zum Mord vorgeworfen ... Die Zusammenstellung des ^Völkischen Beobachters wird also dem wahren Sinne der Artikel rnrd der daraus entrreurrrwuen Satze nicht gerecht; sie entstellt den. Sinn und legt itznerr Motive rrntce, deren Bortzaudenfcrn jedenfalls nicht erwiesen werden konnte." Tie Berufung gegen dieses Urteil wurde zu- *) Ngl. „C. D.-Zeitung" Nr. 4L vom 30. SlosemBrr 192S isn& Rr. H com 8. Februar 1529. rficfgcnommen; auch ein auf die Unterlaffungsklage in der Hauptsache ergangenes Urteil des gleichen Gerichts wurde rechtskräftig. Aehnliche Urteile ergingen gegen den Abgeordneten Gottfried Feder, der in der von ihm herausgegebenen Wochenschrift-„Flam me" die Vorwürfe gegen den C. D. wiederholte. Der „Völkische Beobachter" wollte trotz dieser gerichtlichen Klarstellung auf dieses von ihm für sehr wirksam erachtete Agitationsmittel gegen den C.D. nicht verzichten und brachte in Form eines verlogenen Prozeßberichtes die Anschuldigung von neuem, weshalb gegen ihn eine Zuwiderhandlungsstrafe vom Landgericht festgesetzt wurde. Dem Verlag des „Völkischen Beobachters" schien dieser Agitationsstoff so wertvoll, daß er sich mit seiner Verwertung in einer vergänglichen Tageszeitung nicht zufrieden gab, sondern auch in ein von dem Llbgeordneten Goebbels herausgegebenes Buch „Knorke" einen Beitrag mit der Ueberschrift „Mord" aufnahm, der mit geringen Abänderungen den Inhalt der seinerzeitigen Artikel wiedergab. Auch deswegen wurde gegen den Verlag auf Grund des erwähnten Urteils eine Zuwiderhandlungsstrafe festgesetzt. Inzwischen war das gerichtliche Ermittlungsverfahren wegen des Todes des Kütemeyer zu Ende geführt; es hatte das deutliche Ergebnis, daß an Kütemeyer nicht ein planmäßiger Mord verübt, sondern daß er das Opfer einer Straßenrauferei geworden war; demgemäß wurde von den fünf angeklagten Arbeitern einer überhaupt freigesprochen, und vier andere wurden nicht wegen Mords oder Totschlags, sondern nur wegen gefährlicher Körperverletzung zu Strafen von ein bis vier Monaten Gefängnis verurteilt; dabei wurde sogar noch Bewährungsfrist emgeräumt. Dieses Urteil des Schöffengerichts Berkür-lleböneberg vom 19. Juni' 1929 ist längst rc-chrskräfrig. Als nun Goebbels nach diesem Urreil das Buch „Knorke" herausgab, stellte der G. V. auch gegen ihn eine Unterlassung? klage bei dem Landgericht München I. Mrch Beweiserhebung gab nun Goebbels im Prozeß eine Erklärung ab, „daß er nicht behauptet habe n&b nicht behaupten wolle, daß der Kläger derr Mord an Kütemeyer veranlaßt hmt". Mit Rücksicht auf diese Erklärungen sah das Oberlandesgericht München von einer Verurteilung ab. Es führte in seinem Urteil vom 24. Juni 1930 u. a. ans: „Goebbels hat in aller Fsrnr die Er- Närrrrrg abgegeberr, er wolle nicht behaupten, daß der Centralvereln den Mord an KiUemLher veranlaßt habe. ... Die weitere Behauptung, die In een hätten die Behörden dazu gebracht, den MordfaL Kütemeyer zu vertuschen, wird in dieser Erklärung allerding? nicht erwähnt: allein diese Behauptung hätte ja nur einen Sinn, wenn cn der anderen, day der Centralvcrem den Mord in die Wege geleitet habe, festgehalten würde. Nun hat der Beklagte weiter darauf lnngewiesen, daß er als ein mitten in der Oeffeutlichkeit stehender Mann, nachdem er einmal eine solche (hrttämxn® abgegeben habe, doch unmöglich die Behauptungen trotzdem wieder anfstellen könne; ,er würde seine Stellung damit selbst unmöglich machem. 'Dieser Anschauung ist auch das Ber-chung-gericht. Mag der Beklagtauch'immerhin in feinem polirischen Kampfe gegen die Inden mit großer Bedenkenlosigkeit zu Waffen greifen, die rddjt den Beifall ruhig denkender anderer Leute finden können — so ungeschickt wird er doch nicht sein, den von ihm so gehaßten Juden selbst durch sein Verhalten die Möglichkeit zu geben, daß sie ihn mit Recht und unter unwiderlegbarem Hinweis auf seine eigene Erklärung eines ehrlosen Wortbruches zeihen könnten. Dazu kommt aber noch, daß der ganze Fall Kütemeyer rm raschen Fluge des politischen Treibens doch jetzt schon so gut wie der Vergessenheit anheimgllallen ist. Einst ein willkommenes Mittel zur An.speil sch rrrrg der Leidenschaften, würde er, arr?- gcwärmt, heute Wohl großer Gleichgültigkeit begegnen. Es ist recht tm* wahrscheinlich, das; der Beklagte diese nun abgetane Sache nochmals srrfs Tapet bringen sollte, die ans die Masse Dann err.ofehlen wir zur Pflege Ihres Körpers und zugleich zurSt^rkurg ihrer Nerven TERAS EAU DE COLOGNE RUSSE ©ln Kölnisch Wasser, das mit erfrischender, kräftiaender Wirkung den Charakter eines vornehmen, anhairend - würzigen Parfüms verbindet. Ein© kleine TaschenHasche kostet 0,80 RM., und ein~ Versuch wird Sie überzeugen, dass wir nicht zuviel versprechen. TERAS EAU DE COLOGNE RUSSE nur echt mit demlerashaus.ist fn ollen cufen einschlägigen Geschähen erhältlich „TERAS-HAUS" MAX SCHWARZLOSE Co: C::o C£=K5 O kLÄ ca Ca VA dM D) «ÄlÄ! Dcnke darüber nach! Kleine Anzeichen melden den beginnenden Zerstörungsprozeß im Organismus' Erhöhter Blutdrrrck, Cchwirrdelanfalle, Herzklopfen, StnhttragheiL, Bltttwallurrgeu, Kops ich merz err und viele andere, mehr oder weniger beunruhigende Erscheinungen deuten darauf hin. daß auch Dir ernste Gesundheitsstörungen, schwere Krankheiten drohen. Beuge vor, greife sofort ein. Dr» Esmder's Lebens-Essenz, eine wissenschaftlich erprobte Kombination des millionenfach bewährten Knoblauchsaftes mit 20 anderen, die Wirkung vielfach potenzierenden Pflanzen- Heilsäften und Heilstofsen, nach dem Gesetz des berühmten- Pharmakologen Prosesior Bürgi zusammengesetzt, reinigt und befreit Dein Blut von allen Krankheitsstoffen, macht Dich wieder gesund und lebensfroh. Schwere Arterierrverkaltrrrrg verschwurrdeo, Geschwüre beseitigL. Kerns Harrrsürrre me5;r. Dorr NhemnaLismus befreit. Schwere Nervenleiden wie weggedlasen, und ähnliche Briefe schreiben uns dankbare KlinLen. Dr. Ban* der's Lebens - lllffenz wird such Dir helfen. Große Originalflasche 2.85?llk. Zuzügl. Porto, Kurpackung Z Flaschen. 6 Domen ausreichend, 8.50 Mt. franko. Versuchsflasche gegen Einsendung von 60 Ps. in Marken franko. Dr. Sanders Lebens-Esienz ist auch in den Apotheken haben. Jeder, der an diesen oder anderen schwerden leidet, erhält auf einfache Postkarte ein sehr lehrreiches Buch: Die Kunst, das Leben zu verlängern, gratis und fraicko. Schreiben Sie aber heute noch an die Schweizer Apotheke. Berlin W 8, Friedrichstr. 173/Abll Ä 3, denn um so schneller werden Sie Hilfe finden.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.