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Central-Verein-Zeitung · 1932-06-03 · 23 (3.6.1932) · p. Seite 238

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
11 (1932)
Issue
23 (3.6.1932)
Date
1932-06-03
Page
Seite 238 (sequence 6)
Language
German
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238 L'-4 if $ V V U1 V i*> / Zur §?agr örr Ablehnung von Richrsrn Wir haber-s Kr« in diesen Blättern häufig mit einer Zeittrscheinung befassen müssen, die im früheren Rechrslcben zu den seltensten Ausnahmen gehörte, nämlich mit der Ablehnung von Richtern. Entgegen der auch hier oft genug hcrvorgchobenen un<> bis in die letzte Zeit mit entschiedener Deutlichkeit aufrechterhaltenen Rechtsprechung des Reichsgerichts haben mehrfach Lntergerichte der Parteipolitik Zugeständnisse machen zu müssen geglaubt. So wurden Richter von der Ausübung ihres Amtes mit Gründen Lusgcschloffen, die dem unvoreingenommenen Kritiker nicht begreiflich erscheinen konnten. Besonderes Aufsehen erregte die Ablehnung der Chemnitzer Richter, des Landgerichtsdirettors Tr. Brodaus und des Landgerichtsrats Tr. Cohn, die in der Tagesprcsse behandelt wurde. Ter Centralverern hat sich^ in dieser Angelegenheit bisher Zurückhaltung auserlegt, denn politische Parteien und richterliche Organisationen hatten bereits die erforderlichen Schritte unternommen. Uns interessiert hier nur der Fall des Landgerichtsrats Tr. Cohn. Tiefer war abaelehnt worden, weil er Mitglied der Staats- Partei, Mitglied des Republikanischen Richterhnndes, vor allem aber, weil er Jude ist, dem Centralverein und depeu Huuptvorstand angehört und im Jüdischen Jugendbund tätig ist. Auf eine Interpellation im sächsischen Landtag umßte der sächsische Justizminiftcr daraus Hinweisen, daß er verfassungsmäßig nicht in der Lage fei. gegen den seiner Meinung nach unzutreffenden Beschluß oinzu sch reiten, daß aber die SLellttngrrahure des erkennenden Gerichts «nhQiröar^ sei und im Widerspruch Zu der hochftrichtcrlichcn Rechtsprechung Kchc. Tie Folge des Chemnitzer Falls sei, daß m Zukunft jeder Angeklagte bei Strafprozessen mit politischem Hintergrund einen Richter mit Erfolg ablehuen könne, der irgendwie zu Erkennen gegeben habe, daß er politisch anders, eingestellt sei als der Täter. Das Landgericht Chemnitz hat nunmehr seine .Fehlentscheidung wieder gutgemacht, ürdenr es mehrere wettere Ablchnungsgcsuche ständig zurückgrwieseu hat. So hat es in seinenr Beschluß vom 30. März d. I. u. a. ausgcführt: .iTas Ablehnrmgsgosuch ist nicht begründet... Weder im allgemein«, noch mit Rücksicht auf den hier zur Aburteilung stehenden Fall im besonderen liegen Gründe vor. die geeignet sind, in der Person des Angeklagten Mchtrauen gegen die Lbiparteilichkeir des Beisitzers, Landgerichtsrat Tr. Cohn, zu rechtfertigen. Insbesondere kann auf eine Befangenheit dieses Richrers nicht aus seiner Zugehörigkeit zur jüdischen Rasse, zur Deutschen Staats- Partei, zum Repnbtikanischcn Richtcrbund und zürn Hauptvorstand des Ccntralvercins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens geschloffen werden. "Auch durch die frühere nichtöffentliche Betätigung des abgelchnten Richters im Indischen Jugendbrrnd in der Art eines seminaristischen Leiters kann in dem Angeklagten ein solches Mißtrauen nicht begründet werden. Wenn der DerLeidiger des Angeklagten darauf hinweist, daß die 130 Mitglieder des Hauptvorstandes des Centralvereius praktisch die Interessen von etwa 11L bis 2 Millionen Juden in Teutschland vertreten*), so kann dieser Hinweis nicht die Annahme stützen, daß sich Landgerichtsrat Tr. Cohn schon dieserhalb aktiv politisch bc-- totigcn müsse. Weitere Tatsachen, die zu Erwägungen über eine angebliche Befangenheit des Landgerichtsrats Tr. Cohn in dieser Sache Anlaß geben könnten, sind nicht ersichtlich/ Unser Nampf gegen öen öopkott H. L. Tie Ortsgruppe Hameln der NSDAP, verbreitete dort ein Flugblatt mit der Ileberschrist: ^Verbraucher: Wahrt nationale Tisziplin!" Das Flugblatt enthielt die Aufforderung, die „morscher» Warenhäuser und Konsumvereine" zu meiden, „weil sie die-Totengräber des deutschen Volkes sind . . / Ter Konsumverein in Hameln sowie ortsansässig? jüdische Firmen in Hameln erwirkten beim Amtsgericht Hameln die einstweilige Verfügung vom 7. Te.zember 1931 — 5 G 86*31 —, durch die die Verbreitung des Flugblattes und die darin enthaltenen Bopkottausiorderungen untersagt wurden. Auch der Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung wurde'durch Urteil des gleichen Gerichts dorr 31. Januar d. I, rechtskräftig zurückgcwiescn. KLMMAuale Schächioerbste versLssArrgswidrig. Der Reichsminister des Innern hatte im Januar auf Grund einer Anfrage einer norddeutschen Stadt über die Zulässigkeit von kommunalen Schachtoerboten die Erklärung abgegeben, daß solche mit Artikel 133, Satz 2 der Reichsverfassung in Widerspruch sieben. Auf dieser Grunolage hat der preußische Minister des Innern sich dem Standpunkt« des Reichsministers angeschlossen und ausgesührt. „daß ein Schachtvcrbot in Gemeinden mit Schlachrhauszmang gegen Artikel 133 der Reichsverfasiung verstößt". Die Regierungspräsidenten dericnigcn Bezirke, in denen kommunale Verbote erfolgt sind, sind dahin angewiesen worden, „die ein Schächtverbor ausi'prccherrdew Ortsfatzungcn oder Ecmciirdcbeschlüffe als gesetzwidrig zu beanstanden". •) Der Verteidiger hat dabei übersehen, d a ß e s in ganz Deutschland noch nicht einmal 600000 Juden gibt! Die Lchriftleitung. Ms ösrr LanZLSsseZMörrr-' GrünLunssversamnüung örs Lanöcsverdanöes Mittelöeulfchianö öes C. v. in LcipZig Am 22. Mai kamen in Leipzig Vertreter der Landesverbände F r c i st a a t Sachsen, Provinz S a ch s e n , Anhalt und T h ü ring e n zummmen, uni zur Gründung des Landesverbandes Mitteldeutschland des C. V. zu schreiten. Tamit fand eilte organisatv'i'che Maßtiahme ihren Abschluß, die in sorgfältiger Planung während der letzten Monate vorbereitet worden war. "Am Vormittag des gleichen Tages waren die Telcgierten des Landesverbandes Freistaat Sachsen unter Leitung ihres Vorsitzenden * Rabbiner Tr. G 0 ldmann zusammcngctreten, um die formellen Nebcrgangsbcschlüsse zu fassen, unb mn zuvor einen Geschäftsbericht des Vorsitzenden entgegenzunchmen. Tr. Goldniann and in knappster Form einen umfangreichen Tätigteüsbericht, der für die Eindringlichkeit der C. D.-Arbeit in Sachsen das beste Zeugnis ablegte. Tanach referierte der stellvertretende Syndikus des C. V., Tr. Alfred Hirschberg (Berlin) über die organisatorischen Fragen. Eine sehr lebhattc Aussprache, in deren Verlauf die Vertreter der Tnsgruppcn des Landesverbandes bemerkenswerte Vorgänge aus ihren Bezirken mitteiltcn, endete mit einen: Tank des Landesverbandes an seinen bisherigen Führer, mit einem Tank Tr. Goldmanns an seine Mitarbeiter. Tic Gründungäsitzun.g Nachmittag stand in ihrem formellen Teil zunächst unter Vorsitz des Stellvertreters des Dorsihcnd.cn des C. D., Tr. Ludwig T i e tz (Berlin). Nach Turchsührung des Gründuugsaktes fand die Wahl des Vorsitzenden des neuen Landesverbandes statt; einstimmig wurde Rabbiner Tr. Felix G 0! d m a n n (Leipzig) gewählt. Zu Stellvertretern des Vorsitzenden wurden gewählt: der bisherige Vorsitzende des Landesverbandes Provinz Sachsen, Rechtsanwalt Tr.' Merzbach (Magdeburg), der bisherige Vorsitzende des Landesverbandes Thüringen, Rechtsanwalt Tr. Freudenthal (Erfurt), der bisherige Vorsitzende des Landesverbandes 'Anhalt, Staatsrat Tr. Cohn (Tenau), sowie der Vorsitzende der Ortsgruppe Plauen des C. V., Rechtsanwalt Tr. Go!db<rg. Zur Turchsührung der Umsicht und Erfahrung erfordernden Maßnahmen für die Konsolidierung des neuen Landesverbandes hat die Vcreinslcitung den stellvertretenden Syndikus der Zentrale,' Artur Schweriner, bis zum 1. Oktober d. I. zunächst zur Verfügung gestellt. Artur Schweriner erstattete in der Gründungsversammlung ein mit großem Beifall ausgenommenes politisches Referat, in dem P3® y y U y U LS? e m y V&Ül i» Li tu n Tomor, hergestellt unter Aufsicht Seiner Ehrwurden des Herrn Rabbiner Dr. Wolf, ist reinste Mandelmilch-Margarine! Sie können sie als Brotaufstrich unter Fleisahbelag verwenden und für Kuchen und Torten, die Sie unmittelbar nach der Mahlzeit reichen wollen. Tomor enthalt keine tierischen Fette und darf daher zu allen Speisen ohne Unterschied gebraucht werden. Palmin koscher besteht zu vollen 100% aus reinemCocosfett. Beim Kochen, Braten, Becken — immer freuen Sie sich über seine Ausgiebigkeit und seinen reinen Gesdimads. 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