Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 11 (1932)
- Issue
- 22 (27.5.1932)
- Date
- 1932-05-27
- Page
- Seite 220 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Berlin: Zu dem Tage, an dem vor zehn Jabren die erste Nummer der „C. V.-Zeitung" erschienen ist, spreche ich Ihnen meine herzlichsten Glückwünsche aus. Dieses vergangene Jahrzehnt hat an Ihre Umsicht und an Ihre Tatkraft die höchsten Anforderungen gestellt. Die Abwehr der zahlreichen gegen die Deutschen jüdischen Bekenntnisses gerichteten Angriffe, die Aufklärung über Wesen und Bedeutung des Judentums und der Mischen Lehre ist Ihnen in hohem Maste gelungen. Gerade in diesen Jahren, in denen das deutsche Judentum mit besonderer Heftigkeit und in einem vorher nie gekannten Ausmaße in seiner staatsbürgerlichen Stellung angegriffen wurde, haben Sie es verstanden, in den Blättern der „E. V.-Zeitung" die Würde und die Ehre der deutschen Juden zu wahren und zu festigen und Ihrem Blatte eine angesehene Stellung im Rahmen der deutschen Preye zu verschaffen. Ich will der Hoffnung Ausdruck geben, daß die „C. V.-Zeitung" auch in Zukunft die Stellung, die sie sich im schweren Kampfe errungen hat, zum Wöhle des deutschen Judentums halten und ausgestalten möge. Rechtsschutz für das angegriffene Judentum oft gegen das Widerstreben von Staatsanwälten und Gerichten erkämpft werden. So versagte eine vor mehr als 50 Jahren erlaffene Entscheidung des Reichsgerichts über die sog. Kollektivbeleidigung den Juden die Klageberechtigung, wenn sich die Beleidigung nicht gegen einzelne, sondern gegen die jüdische Gesamtheit richtet. Gerade die verbreitetsten und schmerzlichsten Porwürse blieben so straflos. Alle Hinweise darauf, dast die Rechtsprechung inzwischen längst anderen angegriffenen Personengesamtheiten, wie den Offizierkorps, der Geistlichkeit, den Großgrundbesitzern den Schutz in weitestem Maße gewährte, blieben beim Reichsgericht urigehört. Erfreulicherweise habenandere Gerichte/ wie das. bayerische Oberste Landesgerrcht und das Oberlandesgericht Karlsruhe wenigstens in solchen Fällen Öen Juden die Klageberechtigung zuerkannt, in denen die Beleidigung auf einen enger umgrenzten Teil der Judenheit (z. B. die Nassauer Juden) deutlich abzielte. Für die s ch i m p s l i ch st e n H e r a b Würdigungen der jüdischen Lehre, besonderZ durch Wiedergabe der längst widerlegten, aus trüben Quellen stammenden, gefälschten oder entstellten Zitate aus Talmud und Schulchan Aruch nehmen die Angeklagten Straflosigkeit in Anspruch unter dem Borgeben, dast sie, getreu dem Parteiprogramm der NSDAP., nicht die jüdische Religion, sondern nur die Rasse bekämpfen und den Talmud nicht als Religionsauelle, sondern als ein dem jüdischen Machtstreben dienendes Erzeugnis jüdischen Rassegeistes anschen. ' Solche Ausflüchte zu wiederlegen, bedarf es oft eingehender, für theologisch nicht geschulte Köpfe, namentlich für Laienrichter schwer verständlicher wissenschaftlicher Gutachten. Ein besonderes Hindernis bietet dabei der in letzter Zeit von nationalsozialistischen Berteidigern planmäßig betriebene Mißbrauch des Ablehnungsrechtes, durch den gerade die besten Kenner des Stoffes, jüdische Talmudgelehrke, vielfach ausgeschaltet werden, während zuweilen Männer, die nicht einmal die Sprachkenntnisse besitzen, um die Quellen lesen zu können und ihr „Wissen" nur aus Parteibroschüren beziehen, sich als Sachverständige aufspielen dursten. In zähem Bemühen konnten wir trotz all dieser Hindernisse meist die gerichtliche Verurteilung erzielen, besonders als in diesem edlen Treiben Nord und Süd, innig vereint, der .„Westdeutsche Beobachter" wie der Nürnberger „Stürmer" sich nicht schämten, an den Gladbecker Gymnasiastenmord anknüpsend, das mittelalterliche Ritualmordmärchen auszuwärmen. Aehnlich .suchten sich rmtionalsozialistische Redner und Redakteure bei Anklagen wegen Aufreizung damit zu verteidigen, das Gesetz verbiete nur die Aufreizung verschiedener Klassen der Bevölkerung gegeneinander, die Juden aber seien eine andere Rasse. Wenn die Gerichte auch solch tapferen Auslegungskünsien nicht folgten, so verkannten sie doch ost die sriedensgesährdcnde Wirkung der Hetzreden bei einer ohnehin schon zu Gewalttaten neigenden, durch Arbeitslosigkeit und Not erbitterten Bevölkerung oder sprachen nur allzumilde, jeder abschreckenden Wirkung entbehrende Strafen aus. Auf strafrechtlichem Gebiet blieb so unserem Rechtskampf oft der richtige Erfolg versagt. So entwickelte sich neben der vielerörterten Vertrauenskrise der deutschen Rechtsprechung eine besonders jüdische Rechtsn o t. Ihren Ursachen aus den Grund zu gehen, Mittel zur Abhilfe dagegen zu beraten, war die Aufgabe einer großen Tagung, zu der der C. V. m ernster Sorge um die Wahrung der jüdischen Rechtstellung im Sommer 1927 eine große Anzahljüdischer Juristen, Richter und Anwälte, die besondere Erfahrung Erfahrung gerade aus den einschlägigen Gebieten besitzen, berief. Tie dort vorgetragenen, gehaltvollen Referate liegen im Druck vor/ auf die Schrift sei verwiesen, wer sich eingehender mit dem Stoff vertraut machen will. Biel befriedigender waren die Erfolge der in den letzten Jahren unternommenen Versuche, auch mit zivilrechtlichen Mitteln gegen judcnseindliche Angriffe vorzugehen. Schadenersatzklagen tarnen wegen der Schwierigkeit, den durch antisemitische Angriffe verursachten Schaden zisternmäßig nachzwueisen, weniger in Betracht dagegen führte die Klage auf Unterlassung weiterer Eingriffe, vielfach unterstützt durch gleichgerichtete einstweilige Verfügungen, meist 311 dem gewünschten Ziel. Sie wurde angewendec gegen Beleidigungen, deren strafrechtliche Verfolgung wegen der Abgeordnetenimmunität des Angeklagten oder aus sonstigen Gründen auf Schwierigkeiten stoßen, vor allem aber gegen die immer mehr um sich greifende Boykottpropaganda. mit der nationalsozialistische Zeitungen jüdische Kaufleute und besonders Warenhäuser zu vernichten suchen. Die Gerichte haben fast durchweg diese bösartige Ausartung des Konkurrenzkampfes als rechts- und sittenwidrig gebrandmarkt. Gerade hier, aber auch bei den strafrechtlichen Maßnahmen ist die Mithilfe der „C. B.- Zeitung" für den Erfolg unsere Kampfes von größtem Wert. Ta die Angriffe meist nicht der Erfindungsgabe des einzelnen antisemitischen Redners oder Redakteurs entstammen, sondern ihm nach einheitlichem Plan von Parteipressezentralen geliefert werden, tauchen vielfach dieselben Tatbestände an verschiedenen Orten aus. Wenn nun unsere Zeitung die . an einem Orte erlangten Entscheidungen rasch auch den an anderen Orten für den jüdischen Rechtsschutz tätigen Juristen bekannt macht, wird ein einheitliches Borgehen sehr erleichtert. Ebenso vertieft die Bekanntgabe der gegen Antisemiten erwirkten Strafurteile die Wirkung. Wir Juden selb st werden dadurch in unserem Abwehr willen gestärkt und der Aufklärung zugängliche Nichtjuden werden über die niedrige Kampfesweise unserer Gegner aufgeklärt, zumal ja die politische Presse häufig Nachrichten der „C. B.-Zeitung" Nachdruck t. So schulden alle, die den Rechtsschutz des C. V. ausüben, wie auch die. für die er geführt wird, das heißt über den MtgliederkreiZ hinaus die Gesamtheit der deutschen Juden, die trotz des heute so populären Hohnes und Spottes über die angeblich veralteten liberalen Ideen von der Gleichheit aller vor dem Gesetz daran festhalten. dast eine Minderheit nie durch Anbetung der Gewalt, sondern nur durch Recht und Gesetz ihr Dasein sichern kann, der „E. V.-Zeitung" aufrichtigen Dank. Wenn wir mit den Mitteln' des Rechtes unerschrocken arckämpfen! gegen Gesetzlosigkeit, Roheit und Ungeist, so verfechten wir ja nicht selbstsüchtige Sonderinteressen, sondern können für uns in Anspruch nehmen, was ein an echter vaterländischer Gesinnung weit über den nationalsozialistischen Schreiber des „Tages" stehender Mann, der Deutsch-Amerikaner Karl Schurz, als die edelste Aufgabe bezeichnet hat. die einem Alaun gestellt werden kann: i n der eigenen Sache die allgemeine S a ch e z u führen. WIHielm Leviuger (München). v^“c*->v ,> €3? 133? 3 43 3-3 <3 \J \/ ^*34*1 i«! r~> O «""1 k \ f ■ «L/p *3»43 3_. .3 33<3 © t _rr 10.^3 33 3ü nn P 1 ^3r1l 1 £ \ / f\ r, w /- \ t;3 \ ,3 *33 r-' 2 1? TvTA/^, •J/S » ■ - . v v } i -1 4333" 4,3k