Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 11 (1932)
- Issue
- 7 (12.2.1932)
- Date
- 1932-02-12
- Page
- Seite 54 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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54 B.-S. Ursprung 1835 spsr- \m ummmsrnnrnm MLWA8LA7WN Mitarbeiter gesucht chämen, vor Juden öffentlich auszupuckerr. Es braucht auf die schändlichen Vorgänge am Vorabend des jüdischen Neujahrsfestes im Berlinsr Weften und auf die jüngsten Vorgänge an den Universitäten, die in aller Welt bekannt geworden sind, an dieser Stelle nur erinnert zu werden. Gewiß ereignen sich in Deutfchland zu unserer aller Schmerze täglich Uebersälle ans politischen Ursachen, denen blühende Menschenleben zum Opfer fallen. Kein Friede den Frevlern, gleich welcher Richtung, au deren Fingern das Blut der Erschlagenen klebt! Die deutschen Juden fordern niemand politisch heraus. Sie tragen keine Uniformen und keine Parteiabzeichen. Deshalb sind Angriffe auf Juden, nur weil sie Juden sind, zo besonders verwerflich, und es spricht Bände, daß sich Nationalsozialisten eins der heiligsten jüdischen Feste aussuchten, um ihren Haß gegen die Juden auszutoben. Ein kleiner, ganz kleiner Ausschnitt aus den betrüblichen Eeschehniffen, die ans den Terror der Judenfeinde zurückzusühren sind, sollte die Stimmung kennzeichnen. Der ZölstMgZürEül - Lm GcharrfsrHer In einer oberschlesischen ctabt hat sich folgender Vorfall zugetragen: In dem Schaufenster eines Ladens hing eine nationalsozialistische Zeitung aus, in der ein Artikel: '..Das staatsgefährliche Hakenkreuz" rot umrandet war. Fn diesem Artikel wurde behauptet, ein jüdischer Kaufmann habe einen Schuljungen geschlagen und gewürgt, als er .Uju dabei ertappte, wie er em Hakenkreuz ans eine Mauer walte. Ter Artikel "schloß mit folgender Betrachtung: „3p, ein Republik schutzgesch brauchen wir allerdings, und dag es tonnnt, dafür werden wir Nationalsozialisten schon sorgen,. nämlich dafür, das; das ungebetene hereinacfchi\chene jüdische Gesindel sich leine Frechheiten mchr erlauben darf und rvieder dorthin zurück kehrt, wo es keine Hakenkreuze zu sehen lriegt." Ter auf diese Werse beleidigte jüdische Kaufmann erwirkte gegenüber denn Vermieter dos Ladens durch eine einstweilige Verfügung keim zuständigen Anusgericyt die sofortige Erttsermmg des Zeitungsartikels aus dem Tchaudie di noch eine wüste, zügellose Propaganda der Nationalsozialisten im Laufe der Jahre geschaffen wurde. Ter Centralverein hat in alten Fällen den Betroffenen, Mitgliedern und Nrchtmitgliederrr, Neckffsschutz gewährt, ist in allen Fällen den Tingen bis zum letzten nachgegangen und bat Abhilfe geschaffen, soweit es in seiner Macht lag. Lbwohl der Centralverein und seine politisch geschulte und disziplinierte Anhängerschaft davor: überzeugt sind, daß Selbsthilfe und mit ihr Mut uud Entschlosienheit das belle Mittel sind, um dem Terror, wo er Juden begegnet, entgegenzutreten, hat er es aus Berantwortlichkeitsbewußtsein dem deutschen Judentum gegenüber für notwendig gehalten, dem Reichsinnen- und -wehrminister Groener in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden der Reichsarbeitsge'.neinschast der Landesverbände jüdischer Gemeinden Deutschlands und dem Vorsitzenden des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten den Ernst der Lage vorzutragen. Tie Besprechung im Reichsinnenministerium dauerte eiuundeineviertel Stunde; dcnr Minister wurden alle Besorgnisse dargelegt, von den Friedhossschändungen bis 51t hm Ausschreitungen in Wort und Schrift sowie dem täglichen Terror als Folgeerscheinung dieser Ausschreitungen. Tem Minister wurden Stellen aus Ausrufen, Liederbüchern und Reden der Nationalsozialisten, selbst lebender Männer, vorgetragen, in denen in unverblümten Worten zum Pogrom ausgesiudert wurde. Ter Minister nahm dieses Material zur Kenntnis und bat, es ihn: geordnet und gesammelt vorzulegen. Er zeigte sich außerordentlich gut unterrichtet über die gegen die Juden gerichteten terroristischen Akte und erklärte, daß er keine wie immer geartete illegale Handlung znlassen werde, von wem sie auch ausgeherr möge und gegen wer: sie sich auch richte. Er werde keinerlei Terror dulden und die jüdischen Milbürger, alle jeden anderen Teil des deutschen Volkes, mit allen Machtmitteln des Staates schützen. fensier. Er führte aus. daß die uütgeteilten Tatsachen unwahr seien und daß. abgesehen hiervon, die Veröffentlichung eine Beleidigung feiner Person darstelle, der gegenüber er gerichtlichen Tchutz zu beanspruchen habe. Ter beklagte Ladeuvermieter legte gegen das ihm ungünstige amtsgerichtliche Urteil Berufung ein, jedoch wurde auch diese vorn Landgericht Oppeln in den Alten 2 8 4llö 31 durch' Urteil von; 12. Januar d. I. zurückgewiestnr. Für den Unierlasinngsanspruch des beleidigten .staufmmms. so rührt das Landgericht zutreffend aus, komme es nicht ans ein Verschulden des Beklagten an, sondern es genüge, dag er lediglich objektiv einer; Verstoß gegen die guten Litten begangen habe. Das sei hier der Fall. Für die Entscheidung des Prozesses sei die Richtigkeit der behaupteten Tatsachen unwesentlich. Erlöst wenn die Tatsachen zutreffend gewesen waren, so wäre die Bezeichnung als ..jüdisches Gesiudelll auf jeden Fall eine schwere Beleidigung und daher unzulässig. Ter Beklagte war verpflichtet, für die Entfernung des Artikels aus dem Ladens-Ulster Zu sorgen, nachdem er davon Kenntnis erhalten hatte. Er ist ganz essensich!- lich ein Gesinnungsgenosse der nationalsozialistischen Ladcnbenuchr und hat die den ihnen um Schaufenster betriebene Propaganda positiv gefördert. Er hat daher den Tätern Beihilfe zu einer strafbaren Beleidigung geleistet und ist nach 83b BGB. deswegen ebenso wie die Täter verantwortlich. Für viele gleichiiegende Fälle wird die vorstehende Entscheidung wertvolle Tienste leisten können. ' Dr. II. L. Terror §§g§n einen _ jüdischen Mechaniker Ein aus Lemberg stammender jüdischer Mechaniker, der vier Jahre im deutschen'Heer gedient hatte und sich seit dem Krieg in Teutschland aufhiett, glaubte in der kleinen oberbayerischen _ Stabt Traunstein einen geeigneten Boden zn finden, um dort ein Jnstallationsgeschäst zu eröffnen Ter dort erscheinende nationalsozialistische „C h i e.rn g a u b 0 t t“ brachte daraus folgenden Artikel: ,Löie wir erfahren, hält eine neue Firma des geschäftstüchtigen Auswurfes der syrischen Wüste auch in Traunstein seinen Einzugs Tie jüdische Firma O. L. (!!), die em Radio- und JnstallationZgcschäst betreiben läßt, hat am Marplah einen Laden gemietet. Als ob in Traunstein noch nicht genug deutsche Radio- und Jnstallations f a ch I e u t c wären. Es ist bezeichnend für die Traunsteiner Mentalität, daß weder im Ttadtrat noch bei den heimischen Handels- und Gewerbeorganlsationen dafür ^gesorgt wird, das jüdische Geschmeiß von Traunstein sernzuhalten. Für diejenigen, die noch deutsch, denken, gehören der Vermieter des Ladens und diejenigen, die vielleicht wagen sollten, bei einem Einkanj dieses jüdische Geschäft den heimischen Firmen vorzuziehen, öffentlich an den Pranger gestellt. Wir Nationalsozialisten werden mit allen Mitteln dafür sorgen, daß die Firma L. baldigst wieder verschwindet. Für den Auswurf Syriens ist in Traunstein tem PstchG Als Folge dieser Veröffentlichung ließen sich Kunden, die schon Aufträge erteilt hallen, nicht mehr blicken, und säst niemand wagte den Laden zn betreten, weil ständig Nationalsozialisten auf und ab patrouillierten. Der jüdische Mechaniker mußte sein Geschäft wieder 2 u s g e b e n; die erheblichen Beträge, die er auf die Einrichtung verwendet hatte, waren verloren. Ein Vorgehen wegen Nütiaungsrersuchs wurde von der Ttaatsanwalffchaft und auf Beschwerde auch vom Ceneralstaatsanwalt abgelehnt. Unser LarrdeZverband Bayern nahm sich der Tache an und führte für den angegriffenen jüdischen Geschäftsmann wenigstens eine Beleidigungsklage durch, tue mit der Verurteilung des 23jährigen 'Redakteurs ztr einer Geldstrafe endete, die nur deswegen verhältnismäßig niedrig bemessen wurde, weil der Redakteur angeblich ohne-jedes Vermögen und Einkommen ist und die Redaktionsgeschäsch ehrenamtlich führt. Dieser in dem sonst friedlicheren Altbayern vorgekomrnene und nur recht urrgenügerrd gchlltznie Fall reiht sich ähnlich gewalttätigen Loytort' Handlungen in Pommern, Ostpreußen und Mecklenburg au die Teste. W. L. iii vk>:ks)li) vsJli C.Ü.G? zahlt eure Mitgliedsbcitrage auf Postscheckkonto 115501 (Sonderkonto). Centralverein deutscher Staats^ Bürger jüdischen Glaubens E. V. Landesverband Gross-Berlin, Berlin W 15, Emser Strasse 42.