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Central-Verein-Zeitung · 1931-10-30 · 44 (30.10.1931) · p. Seite 510

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
10 (1931)
Issue
44 (30.10.1931)
Date
1931-10-30
Page
Seite 510 (sequence 2)
Language
German
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510 und Schulchan Aruch vorhanden seien, daß er sich aber auf die Auslegung nicht einlasicn könne. Man könne dem Angeklagten nicht zumuten, sich mit der Auslegung zu befassen und mau dürfe daher in der Wiedergabe der stellen und den daraus gezogenen Folgerungen kein Religions- Vergehen scheu. Er versuchte dann weiterfolgende Darstellung: Das Judentum sei nicht einheitlich, das liberale Judentum mache die Anzeige, sei aber dazu nicht aktiv legitimiert, weil es den Talmud nicht kenne; das orthodore Judentum, das den Talmud anerkenne, mach' die Anzeige nicht. Im großen und ganzen richten sich aber liberale wie orthodoxe Juden nach den Staatsgesetzen. Ta Talmud und Schulchan Aruch in ihrer Gesamtheit leine anerkannten Religionsbücher seien, sondern nur Gesetzbücher, in denen religiöses und bürgerliches Rocht durcheinandera-ohen, könne auch nicht von Religionsvergehen gebrochen noerden. Rach Bischofs gib: cs also leine jüdische Religionsgescllschast, die beleidigt werden kann, wenn man den Juden vorwirst. daß im Talmud und Schulchan Aruch die scheußlichsten Tmge stehen, nach denen sie sich richten. Professor Tr. Goettsbergcr legte in seinem Gutachten das größere Gewicht auf die Auslegung. Eine Polemik ans Grund der stellen ohne Würdigung der historischen Entwicklung lause die Gefahr einer Unrichtigkeit. Zum Schluß seiner Ausführungen ging Professor Goettsberger aus die gegen ihn erhobener! Vorwürfe nach dem letzten Schwurgerichts Pro zeß ein. Man habe ihm damals nachgesagt, er habe die Eidesprarls der Inden nicht richtig geschildert. Doch seine Anssassung habe sich nicht geändert, obwohl er die Stellen noch einmal eingesehen habe. In der letzten Verhandlung sei von Holz ein Eid ungebeten worden, der, trenn er geleistet worden wäre, falsch gewesen wäre. Er wies daraus hin, daß die Grenzet! nicht schwinden dürsten zwischen dem. was die Moral fordert und dem, was das Herz wünscht. Das Plädoyer des Staatsanwalts. Dieses ging zunächst ans den Fall der Beleidigung ein und setzte sich mit den Schüleraussagen und mit der Beweiskraft von Zeugenaussagen nach so langer Zeit im allgemeinen auseinander. Gegenüber der Meinung der Verteidigung, daß die Angrist'o nur der jüdischen .Sasse" gelten, wies er darauf hin, daß das nicht hindere, diesen Kamps auch auf dein Boden der Religion zu führen. Er griff das Sachverständigengutachten des Tr. Bischofs an, da cs nicht von Bedeutung sei, was wörtlich im Talmud und Schn schau Aruch stehe, sondern was geltendes religiöses Recht wäre. Er wandte sich gegen die Darstellung, als härten die Anzeigenden keine AlLivlegitiluation, mit der Begründung, daß man eine Religion nicht nur beleidigen kann, indem num die Lehren einer Rcligionsgesellschast beleidigt, sondern daß man es auch direkt tun kann, was hier geschehen sti. Er beantragte wegen des Religionsvergchens eine G c s ä n g n i ö st r a f e von -t 'Mona t e n, wegen der Beleidigt! ng gleichfalls eine solche von 4 Monaten, z u s a in mc n gc 5 o gc n zu 6 M on a t e n. Das Urteil lautete, wie wir schon kurz berichteten, i m Falle der Beleidig u n g aus 1500 Mark Geldstrafe, i m Falle des Religion svergehcns auf Frei, fpruch. Tie mündlich Begründung des Freispruchs stützte sich nn westntlichn aus das Gutachten von Tr. Bischofs: Talmud und Sehulchan Aruch seien leine Religiou-o-büchr, nach denen Religionsunterricht erteil: werde. Soweit religiöstr Inhalt vorhanden, sei er nicht kanonisches Recht. Es bestehe keine Beziehung zur Religion, da di» häusliche Tradition, die Erziehung, von welcher der ..Stürmers-Artikel spricht,." keine religiöse Einrichtung sei. Schlußbetrachtung. Das Nürnberger Schwurgerichts-Urteil nuiß von uns als außerordentlich bedauerlich empfunden werden. Talmud und Sehulchan 'Aruch sind nach diesem Urteil keine Ncligivnöbücher, aber die 'Antisemiten können behaupten, das; irgend welche übten Stellen darin stehen, und aus diesen gegen die Inden, für die sie ja nach denr Urteil gar nicht gelten, die übelste Heye errtscsscln. Weiter muß nun sich überlegen, wohin cs kommt, wenn Sachverständige deswegen abgelehnt werden, weil sie denr E. D. angehören. In d e r K o n { c q u c n z w ä r e damit j e d er R e ch t s s ch n tz nicht nur der de s (3. V. n n m ögli ch g c :n a ch t, weil diejenigen,d i esich einer Sache V<*r r^/ K Vl>' ^)/ a-' Wv v'ivj.1 SrcE’sis wgm £c'‘d Der CTentr allere in hat die von ihm heransgögebeme Liste der „Friedhefsschändungcn in Deutschland von 1923 bis 1^31 an eine große Anzahl von jüdischen und nichtjüdistchn Btäuern gesandt. Ucberall hat diese Liste Beachtung und ernsthaftes Echo gesunden. So schreibt der „Hamburger 'Anzeiger" vorn 12. September 1931: ..Es kann jedec Fanatismus irgendwie eine Entschuldigung für sich finden, wenn er sich vom Lebenden gegen Lebende richtet. Er bleibt hier immer irgendwie ein Ausdruck des Kampfes. der das Leben gegen das Leben wirst. Aber es gibt keine Entschuldigung für einen Fanatismus. der sich austobt gegen die Wehrlosigkeit des Todes, keine Verachtung, die groß genug und keine Sühne, die scharj genug wäre für die Gemeinheit einer Gesinnung, die, wenn nicht schon still und demütig, nicht einmal anständig wird vor der Majestät der Ewigkeit . . . Wenn gegen dcn ganzen Nationalsozialismus kein prliti'scher Spruch zu fällen wäre — allein dieser Scheußlichkeiten wegen muß er von der Geschichte uwicAvd) verurteilt werden." „Kasseler Tageblatt" vom 14. September 1931: „Ter Centralvercin lch eine Tculschrnt über Friedhostschäudungen in Deutschland von 1923 bis 193 L als Tokument der voliti'chn und kulturellen Verwilderung unserer Zeit zusammen gestellt. Tiefe Liste ist grausig." „Der Zoller", Hcchingcn, von: 16. Lktobcr 1931: .Diese Liste ist wirklich ein erschütterndes Tokument der polit'sthen und kulturellen Verwstderung unserer Zeit und dicke wieder nichts anderes als dar Produkt der beispiellose'.: Bolksverdetzung der radikalen Kreise. Ein wahrhaft erbunulichs .Heldentum'!" „Essener BotkszciLung" vorn 26. Oktober 1931: ,.waß wlch Untaten heute in Teutiällaud möglich sind, wirkt ans jeden sittlich c'mpsinwidmen und sio daher kenne;!, : \ cf nicht d a 3 u n u gern d ü r s e u. Bei der Ausgcdehntl>eit des G. B. '.raren damit mckezu olle jüdischen Kenner der- Talmuds als Tech, verständige ausgckcill osten, ein Zustand, der zweifellos der objektiven .'Rechtsprechung abträglich ist. Wir Juden haben mit allen andere:: Deutschen in den vergangenen und jetzigen Z.wi wohl schwor genug 'ur Deutschland gelitten.. Wir sehen uns einer natioualiost.alistischu Eene gegen, über, die unsere Sicherheit und lvas uollr oral' voller empstmdon wird, uuustre menschlich? Ehre bedroht. Wir wollen nicht d-m Borwuck der R e ch t s n n g l e i ch h e i L aussprechen. aGr man brauch: sich nickst zu venvuudern. wenn iiu folge einer' 'stl-chn Urteils in weiten Kreistu dmdeutschen Judentw.nsdie bittere Empfindung der B o g c l s r c i h e i t und S ch n tz l o s i g k e i: entsteht, Schutzto'iakeir gegen Angriffe, die iu ihrer Wirkung gegen Juden und Judentum gerichtet sind und vor Gericht w dargestellt weodeu. niewürden sie nur gegen etwas Aicht-Eristeatee geführt. denden Menschen niederdrückend. Für stin? politisch ttcberzergung zu kämpfen, ist das gut? recht jedes Menschen. Wenn ober die einfachste Pflicht der Sittlichkeit und Moral außer ach: gelassen, wenn in blindem Fanatismus vor der Ruhe der Toten nicht mehr haltgcm-achr wird, dann muß jeder anständige Mensch gegen sollst) eine Sinuenverwirrnug 'eine Stimme erhebenst „Kölnische Bolkszeitung" vom 23. Oktober 1931:' „Zerstörung jüdischer Friedhöfe ist kein politischer Kamps mehr, sondern nur ein Zeichen politischer und geistiger Unreife und Hemmungslosigkeit. ist die Frucht einer Erscheinung, die die jüdischen Mitbürger treffen will, aber nur geeignet ist, den deutschen Namen vor der Wellt herabzuwürdigen/ „AbwehrblätLer", Oktober 1931: „Gewiß, die Schändung jüdischer Friedhöfe ist kein Programmpurckt der Hitler-Parteien. Und es wird auch bei der NSDAP, genug führende und geführte Mitglieder geben, die solche inwrnalische Roheiten verurteilen. Aber wer jene maßlost antisemitische Hetze, wie sie von der Hitler-Partei in Wort und Schris: getrieben wird, mitmacht oder duldet, der trägt die volle moralische Verantwortung dafür, wenn dicke Hetze schließlich wirre oder unreife Menschn innerhalb und außerhalb der Partei zu Frredhos^schändungen aufrecht . . . Doch eren'o traurig wie wahr ist es, daß wir im eigenen Datcrlande Typen einer Unkultur erleben, wie sie es nicht einmal bei den primitivsten Bollern gibt. Oder hat man Phon jemals etwas davon gehört, daß bei den Astlwustinegern, Bowkuden, Uraustraliern oder sonstwo systematisch Totenschändungen Vorkommen? Bon den zahlreichen Aeußerungen von Einzel- Persönlichkeiten,' die dem Gentralchrciu aus Anlaß der Versend.mg der Friedhoss'chänduugsliste zugegangen sind, wollen wir hier nur eine Stelle aus de:u Brief eines hochstehcndctt kirchlichen WürdcnLrägcrs zitieren: „Ich habe diesesKullurdokument mit ereufe viel Eutrüstuug wst Betrübtheit gelesen. Hoffentlich ist cs auch Herrn Hitler zu gesandt worden. Tas Bstrübcudsto ist die Zunahme dieser Roheiten in den letzten Jahren. Aull) ist cs sthr traurig, daß selbst Kinder au diesen Grab'stäudüngen als Täter beteiligt tvarenst

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