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Central-Verein-Zeitung · 1931-08-21 · 34 (21.8.1931) · p. Seite 416

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Journal
Central-Verein-Zeitung
Volume
10 (1931)
Issue
34 (21.8.1931)
Date
1931-08-21
Page
Seite 416 (sequence 4)
Language
German
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416 DK SchWZstöM mm Koten tzakmiktlmZ T-er Nationalsozialismus ist^ bekanntlich nicht nur eine raven-, nein auch eine f r a u c n r c i n e Partei: in "feinem einzigen' Parlament beeinträchtigt eine Frau den heldischen Charakter der Fraktion. Grund dieser immerhin erstaunlichen Tatsache ist der bereits im vorigen Jahrhundert von Moebins gekennzeichnete „Schwachsinn des Weibes". Erste Lebensänßerung der jungen dänischen Faschistenpartei war^ daher logischerweise der Antrag, Frauen ^aus dem Storthing auszuschlietzen, weil der Frau jede Befähigung seble, etwas „Positives in der Politik zu leisten". Tiefe Auffassung erweitert Tr. Goebbels durch seinen bekannten klasumen Ansspruch: „Frauen sind dazu da, um schon zu sein und Kinder zu kriegen", was die Frauen um Hitler mit dem rührend bescheidenen Echo quittieren: „Politik mutz mit Verstand undmit der Faust gemacht werden; deshalb haben Frauen in der Politik nichts zu suchen." Tas soll nun nicht etwa heißen, daß Frauen als Hilfsarbeiter beim Bau des Trinen Reilles „gänzlich ausgeschaltet" werden. C nein, mich die schwächste "Kraft mutz an diesem großen Werke Mitarbeiten. Und so hat man die Frauen in der Schwesternschaft^ _ „jurn Roten Hakenkreuz" und dem „Hilfsdienst des braunen Mädels" organisiere. Tas Kampfblatt der Hitler-Jüngerinnen, „Ter Opferdienst der deutschen Frau", erzählt uns, das; 10 009 deutsche Frauen die Note Hakcnkrcuzbrosche tragen. Tiefe Brosche, die als Symbol „des bergeversetzenden Glaubens ihrer Führer, der Hoffnung auf Begerung der deutschen Geschichte und vor allem der Liebe zum deutschen Volk" das christliche Kreuz zeigt, umgeben von den Anfangsbuchstaben der Worte: Glaube, Hoffnung, Liebe, und in seinem Mittelpunkt das rote Hakenkreuz trägt, ist in ihrer merlwürigen Kombination der Symbole von Liebe und Haß charakteristisch für die Psyche ihrer Trägerinnen. Tie Liebe macht halt bei dem Juden, dem „Nichtarier", und damit dem Minderwertigen. Keine Nummer dieser Frauenzeitschrift,"die nicht in Artikeln, Notizen, Annoncen einen blöden Antisemitismus verrät! Um nur eines herauszngrei'en: Auf die auch in diesem Blatt ausführlich behandelten Studentenkrawalle und terroristischen Gewaltakte in Wien, die jedem gerecht Tentenden die Schamröte ins Gesicht treiben, bringt „Ter Opferdienst" in seiner Nummer vom 5. „Heuers" (sprich: Juli!) unter der Ueberschrift in Riesenlettern: „Judenterror in Wien" einen Artikel: „Völkische Studenten gegen jüdische Anmaßung", der, durch die Parteibrille gesehen, zu der optischen Täuschung führt, daß die Wiener jüdischen Studenten reißende Wölfe in Schafspelzen, die armen völkischen aber weiße Unschuldslammlein sind, an denen ein verjudeter Gerichtshof sein Mütchen fühlt. Folge des schwer gereizten kuroo teutonicus war die unter ungeheuren Beifallsstürmen beschlossene und sofort in die erlösende Tat umgesetzte „Säuberung der Universität von den Hebräern, denen es", wie es geschmaekvollerweise" heißt, „nicht einmal half, daß sie sich an sonst wenig erfreulichen Orten versteckten!" „Nach diesem Grotz-Reinelnachen" — das sich bekanntlich in den brutalsten Formen auch gegen jüdische Studentinnen richtete — „übergab der Rektor Ueberberger den Ordnungsdienst der S. A. Tas ist" — ich zitiere — „kein Trucksehler. Unsere S. A. steht tatsächlich als Polizei vor den Toren der Wiener Universität und läßt feinen Juden hinein. Wie lange, wissen die Götter und die österreichischen Juden." 'Tro .r*-1 "*•" e-r- 1 \' :1 l {- r, r ' rTT < G Mir will scheinen, daß es vornehmste Ausgabe aller Frauen ist, die sich ihrer ausbauenden mütterlichen Kräfte als segensreicher Mitgist der gütigen Natur bewußt sind, gegen eine solche Einstellung Front zu machen und alles einzusetzen, damit das Tritte Reich da bleibt, wo es hingehört: im Wölkenkuckucksheim unklarer Schwarmgeister. Wir danken für seine Segnungen, die sich auswirken in Hatz und Feindschaft gegen unsere jüdischen Mitbürger, deren Gut und Blut 'man im Weltkrieg nur allzu bereitwillig den deutschen Belangen opstrte, und denen man heute aus einem blöden, eugstirnmen Rassendnnkel heraus das Rech: weiacrr. vollwertige Staatsbürger des Landes zu sem, für das man sie bluten und sterben ließ. Auguste Kirchhof!. 10 KriegsarEel ß-Mn Mische §eirttsgs Der öunö öer Gottlosen in Eowjetrußlanö an üer sirbcit Tas Zentralkomitee des Bundes der Gottlosen hat folgende „Zehn Gebote" zur Bekämpfung der jüdischen Feiertage verkündigt, die in brutaler Weise zeigen, wie „verjndet" das Sowjetrutzland von heute in. Wirklichkeit ist: 1. In allen Fabriken, kooperativen Artels. Kollektivfarmen, Schulen und Klubs sind Borträge über die Themen: „Fünfjahresplan und Religion", „Antisemitismus und Religion", „Kollektivierung und Religion", „Ter Klasiencharakter der jüdischen religiösen Feiertage" und „Modernes Judentum und nationaler Haß" zu halten. 2. Zu Na u s ch H a s chonoh u n d I o m Kippur sind Exkursionen zu vera n st a l t e n , antireligiöse Filme z u z e i g e n u n d Theaterstücke antireligiösen Inhalts 3 u r Ausführung 3 u bringe n. 3. An Stelle der hohen Feiertage sind „nationale Arbeitstage" zu Proklamieren, an denen jedermann zur Arbeit im Tienste des Landes aufgesordert werden soll. 4. Es sind besondere antireligiöse Ausstellungen zu veranstalten. 5. Tas Radio soll in den Tienst der antireligiösen Propaganda gestellr werden. 6. Anläßlich der j ü d i s ch e n Feiertage sind besonder e Vers a m m - I n n g c nd er In gendundderFrauen einz n b c r u f e n. 7. Eine großzügige Werbung von Mitgliedern für den Bund der Gottlosen ist durchznsühren. 8. Es ist eine G e l d s a m m l u n g f n r den Ban eines Krieg s s ch i j f c s , d n s den N a m e n „M i l i t a n t e r A p i f o i r e s" tragen s oll, e i n z u l e i t e n. 9. Tie jiddischen Publikationen antioeliiösen Inhalts sind zu verwehren und in Kolonien und Fabriken zu verbreiten. 10. Jedes in einer Stadt a n - ä s s i g e jüdische Mitglied d e § B u n - es der Gottlosen hat sich an den jüdischen Feiertagen in die T 5 r - I cx 3u begeben, um die La ue r n zu r Abliesernn g der Ernte an die Regierung an zu eisern. (Ila.) Aö!ehmm§ MischörRrchLer unzulässig Ein wichtiges Rerchsgcrichtsnrieil Wir haben an diestr Stelle mehrfach Fülle erörtert, in denen im Gegensatz zur höchstrich-terlichen Rechtsprechung und zu den be - stehenden ministeriellen Anordnungen jüdische Richter wegen ihres Glaubensbekenntnisses abgelehnt worden sind. Wir verweisen ans Nr. 34 der „C. B.-Zeitung" vom 22. August 1030 und Nr. 42 der „G. D.-Zeitnng" vom 17. Oktober 1930. Nunmehr hat das Reichsgericht erneut irr einem Urteil vom 22. Mai d. I. (Aktenzeichen 11) 466 tti) ausdrücklich die Ablehnung jüdischer Richter wegen ihres Glaubensbekenntnisses als unzulässig gebraudmarkt. Tas Urteil ist in der Zeitschrist „Tas Recht", Jahrgang 1931, S. 42 7, Nr. 531, veröffentlicht. Tas Reichsgericht führt aus, daß auch in polit neben Prozessen die Neligions- und Parteizugehörigkeit keinen Ablehmmgsgrund bilde. Im einzelnen äußert sich das höchste deutsche Gericht wie folgt: Tie Gründe, mit denen die Ablehnung des Borsitzendcn der Strafkammer zurückacwiesen worden ist, stehen mit der Rechtsprechung des Reiahsgerillts im Einklang. An der bisherigen Rechtsprechung ist sestzuhalten. Vorr ihr abzugchcn recht fertigt auch der Umstand nicht, das; seit dem Anwachsen der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei die Angriffe gegen die Juden lebhafter und schärfer geführt werderr. Für die gegenüber einer solchen Sachlage bestehende Pflicht des jüdischen Richters gilt dasselbe, was der erkennende Senat in einer Sache wegen Vergehens -gegen die Religion in dem Urteil vom 11. März 1930 (1 O 145 30) ausgesprochen hat: „Tw allgemeinen Ausführungen, die die Gefahr einer Befangenheit eines katholischen Richters dartun sollten,, könnten die Ablehnung nicht rechtfertigen, denn für den Richter besteht die Pflicht, unbeirrt durch die Rücksicht auf sein Glaubcnsbeknntnis die Staatsgesetzo anzmrenden, so daß er, vor einen Gewipensßreit gestellt, von sich aus für den fraglichen Fall von der Ausübung des Richteramtes ab'eben müßte. Wenn also der Richter erkläre, sich nicht befangen zu fühlen, könne auch von dem Verständigen Standpunkte eines Angeklagten aus kein Grund bestehen, in eine unvoreingenommene Ausübung des Richteramtes durch diesen Richter Zweifel zu setzen." iE» cum CM" Presse Herrn Hermann EsscrS 48. prozes; Bor dem Amtsgericht Berlin-Whöneberg hatte sich am 5. August der HaupL'chriftleiter des „I l l u st r i e r L e n Beobachte r s", der nationalwziatistische Münchener Stadtrat Hermann Esser, zu veranlwortcn. Gr hatte in Nr. 40 seines Blattes vom 4. Oktober v. I. einen Artikel mit der Uebewllrifr „Die Geschick) L e d e r d e n t s ch e n S r a a t s b ü r g e r jüdischen Glaubens" veröffentlicht. Zur Illustrierung des Textes war u. a. ein außerordentlich stark retuschiertes Bild dreier Studenten, M i t g l i e d e r der Verbindung im K. C. „Sprevia" — setüstoerständlich ohne deren Einwilligung — verwandt worden. Die betreffenden Studenten strengten wegen Verletzung des Schutzgesetzes und, weil die Netuschierung im Zusammenhang mit der antisemitischen Tendenz des Artikels eine Verächtlichmachung darstellt, wegen Beleidigung Privatklage an. Ter Richter bemühte sich um einen Vergleich. Ter Angeklagte bestritt, bcein-

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