Central-Verein-Zeitung
- Journal
- Central-Verein-Zeitung
- Volume
- 10 (1931)
- Issue
- 23 (5.6.1931)
- Date
- 1931-06-05
- Page
- Seite 287 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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m Guts SÜLM fe AEÄ wichtige SopkottentscheiSung öes Lanögerichts Augsburg Die „Neue Nationalzeitung"' in Augsburg brachte an der Spitze ihres Anzeigenteils ein über die ganze Breite der Zeitungsjerte gehendes ausfälliges Inserat in gesperrt gedruckten Lettern mit folgendem Inhalt: „Parteigenossen und Anhänger der na- Lionalsozialistisäpm Bewegung kaust nicht bei Juden! Unterstützt den deutschen Geschäftsmann in seinem schweren Ringen um seine Existenz! Vergeht nicht bei Einkäufen auf die ,Neue Nationalzeitung* Bezug zu nehmen! Haltet Disziplin!" Durch einstweilige Verfügung vom 25. Februar 1931 — II €24631 — wurde der Altung und ihren Schristlaitern Wiederholung einer Veröffentlichung des Inserats unter Strafandrohung verboten. Auf Widerspruch hat das Landgericht Augsburg durch Urteil vom 7. Mai 1931 die einstweilige Verfügung bestätigt und in vorbildlich objektiver Weise begründet: Das Gericht untersucht zunächst die überparteiliche Stellung des Richters: „Der deutsche Richter dars als solcher keiner Partei dienen; er muß über den Parteien stehen, wenn er zu richten hat. Er darf die Prinzipien einer Partei zum Gegenstand einer Urteilsfindung nur soweit machen, als der jeweils strittige Fall selbst ein Eingehen auf das Parteiprogramm notwendig macht, dann aber hat er unbeeinflußt und unparteiisch dazu Stellung zu nehmen. Dazu hat er das Recht, aber auch die Pflicht, weil anders dr seinem verantwortungsvollen Amte zu richten, das heißt Recht zu sprechen, gar nicht gerecht werden könnte." Sodann geht es auf die programmatisch judenseindliche Stellung der Nationalsozialistischen deutschen Arbeiter ein, durch die die Juden als ein fremdes Volk und als unfähig bezeichnet werden, Staatsbürgerrechte in Deutschland zu genießen. Sodann fährt die Begründung fort: . . Wenn die P anbei aber diesen Programmpunkt in praktischer Anwendung ihrer theoretischen Grundsätze in der Presse, also in der Oefjentlichkeit vertritt, dann muss sie und ihre Presse das in einer Weise tun, datz ihr Gegner, ohne Zweifel der Jude, nicht in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Art verletzt oder geschädigt wird. Die „Rationalzeitung" in Augsburg ist zwar ein Parteiorgan der NSDAP. Äugsbürg, aber sie begnügt sich, so wenig wie ein anderes Parteiblatt einer anderen poliusckM Partei nicht nur mit ihrem Parteileserkreis; sie will, daß das täglich er scheine?: de Blatt überall Leser findet; das Blatt wird wie ein anderes öffentlich verschleißt; es soll für die Idee weiter werben, will neue Anhänger der Partei finden. Das Inserat, das den Gegenstand des Prozesses knldet, wendet sich schon in seiner Amrede nicht nur andieParte r genossen , sondern auch an die Anhänger der nationalsozialistischen Bewegung; das Inserat ist als an die Allgemeinheit gerichtet anzusehen. Tann aber muß sich das Presseorgan auch Reserve auferlegen. Der Jude, soweit er in Deutschland geboren ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist staatsrechtlich ein Deutscher mit den ihm durch die Verfassung gewährleisteten staatsbürgerlichen Rechten. Diese Qualität des Juden hat mit der Rassenfrage nichts zu tun. Im gegebenen^ Falle sind die zehn Antragsteller jüdische Firmen, deren Inhaber oder Leiter unbestritten deutsche Staatsangehörige und dannt staatsrechtlich T-eutsche und geschützt wie jeder rnchtjüdisck)e Deutsche sind. Diese auch den verantwortlichen Leitern der „Nationalzeitungch also den drei Beklagten bekannte Tatsache durfte von diesen bei der Veröffentlichung des Inserats nicht außer acht gelogen werden; es war ihnen hierbei bewußt, daß sie durch bie Antithese: „Hie deutscher Geschäftsmann — hie jüdischer (Äschäftsmarm" den deutschen Juden, so auch die Antragsteller nicht nur schwer kränken, sondern durch diese gewählte Art der wirtschaftlichen Verrufserklärung auch wirtschaftlich schädigen . . ." Diese Entscheidung möge viele Freunde, die sich gegen gleiche, sie nwralisch und wirtschaftlich schädigende Angriffe zur Wehr setzen könnten, zur Aktivität ermuntern. Paebtsanvealt Dr. Hans Lazarus (Berlin). »rMMWAttMSAÄ In Nr. 15 der „C. D.-Zeitung" vom 10. April hatten wir einen Brief von Rabbiner Tr. P o s n e r (Kiel) an Pastor Uhlhorn (Eckernsörde) veröffentlicht, in dem Rabbiner Tr. P o sn er den katholischen Geistlichen wegen eines Aufsatzes „Tie jüdische Gesahr" in der von ihm redigierten Zeitschrift „Ter Fels, kacholisches Blatt für die nordische Tia'pora" zur Rede stellte, weil dieser Artikel, entgegen der offiziellen Stellung der katholischen Kirche, von Anfeindungen und Verleumdungen gegen das Judentum strotzte. Pastorn Uhlhorn antwortete Rabbiner Tr. Posner am 18. April in einem Schreiben, in dem es heißt: ,Lhre Anfrage vom IO. März in betreff des Felsartlkels Zlle jüdische Scscchck habe ich bisher nicht beantwortet, weil ich eine Auseinandersetzung über den genannten Gegenstand für fast zwecklos halte. Ta es aber für Sie und Ihre Glaubensgenossen doch^ von einigem Nutzen sein könnte, wenn Sie winen, was man auf christlicher Seite am Judentum auszusetzen hat, so teile ich Ihnen heute zu Ihrer Information folgendes mit . . Tann nennt er als Quellen bekannte antisemitische Werke, wie die Schriften von W. Meister (München) und andere. Rabbiner Tr. Posner kennzeichnet die Zitierungsweise des Pastors Uhlhorn und seine Quellen in nachstehend wiedergegebener Antwort an Pastor Uhlhorn: „Mein »Offener Briest hat den Herrn Pastor doch veranlaßt, mir zu antworten. Er nennt mir seine Quellen. Das erste Zitat steht bei Wilhelm Meister, »Judas Schuldbuch' (4. Auslage, München 1919, S. 155). ' 1. Das Zitat ist vom Abschreiber zusammengestrichen worden, damit das gröbste Material recht klar herauskomme. Nicht nur da. wo Punkte sind, sondern auch an anderen Stellen, die milder klingen, sind absichtlich Auslassungen vorgenommcn; 2. die Einleitung ,auf dem letzten Judenkongreß in Lembergs soll den Anschein erwecken, als sei dies eine übliche internationale Institution der Juden. In der Vorlage heißt es »auf dem Judenkongrcß in Lemberg 19124 3. die Quelle dieser Stelle hat der Oerr Pastor nicht weiter nachgeforscht, wie es seine wissenschastliä>e Pflicht wäre, dies um so mehr, da cs sich bei dem Buche von Meister 4. um ein antisemitisches Pamphlet schlimmster Sorte handelt. Man sicht also, welche Schriften für Uhlb.orn maßgebend sind. Dieser W i l h e I m M e i st e r, dessen „Schuldbuch" im Deutschen Volksverlag in München herausgekommen ist, ist ein Pseudonym, dessen Entdeckung dem dcutschkirchlichen Pfarrer Falk gelungen ist („Deutschkirche' vom 5. Dezember 1929). Es ist der bekannte deutschnationale Reichstagsabgeordnete, Oberfinanzrat Tr. Paul Bang, der in der judenfeindlichen Bewegung nicht unbekannt ist. Also der Herr Pastor befindet sich in guter Gesellschaft. Eine „Schundschrift" wird in den „Mitteilungen des Vereins zur Abwehr des Antisemitismus' (vom 16. April 1920, S. 52) dieses Buch genannt, das sich ein höherer Staatsbeamter zu schreiben erlauben darf. Uhlhorn verweist weiter auf eine Biographie des Jesuitenpaters Michael über „Ignatz von Töllinger'. Vielleicht liest er einmal die „Akademischen Vorträge' des genannten Versagers durch und liest in ihnen die blitze: „Die Juden hat der Christ so gemacht (nämlich zum Handel gezwungen) . - . V:el zu lange hat die falsche, abscheuliche Ledre, daß die Menschen berufen seien, Sünden und Verierringen der Vorfahren an den schuldlosen Nachkommen fort und fort zu rächen, die Welt beherrscht und die Länder Europas mit Greueln und Schandtaten befleckt, von denen wir schaudernd uns abwenden. Eines aber ist. was die heutige, -antisemitisch sich nennende Agitation nicht vergessen sollte: Haß und Verachtung sind Gefühle, traurig und unerquicklich für den, der sie hegt, peinigend und erbitternd für den davon Betroffenen. Schlimm, wenn, um biblisch zu reden, ein Abgrund den anderen anrust! Unser Wahlspruch sei und bleibe da- Wort der Sophokleischen Antigone: Nicht mitzuhassen, mitzulieben bin ich da!" Daß ein gläubiger Katholik, ein Akademiker, einen Artikel wie den des Pastors Uhlhorn nicht billigen kann, zeigt mir eine Zeitschrift, die ich in diesen Tagen erhielt. Darin heißt es u. a.: „Tie Schamröte steigt mir ins Gesicht, aber auch Zorn, Ekel kommt hoch vor einem solchen Hetzapostcl. Das muß ein Sonderling sein . . . Scheut sich denn ein katholisches Blatt nicht, sich mit nationalsozialistischen Blättern auf ein Brett zu stellen!" Pubdmer Dr. A. Posner (Kiel). LanöeskirchenamiAeffen-Kaffel gegen politische Verrohung Der L a n d e s k i r ch e n t a g Hessen- Kassel rief im März d. I. die evangelischen Bürger seines Bezirks in einer Entschließung zur Achtung der Staatsgesetze ans und mahnte sie vor den zerstörenden Kränen der Volksverhetzung. In dieser Entschließung hieß es: „Wir fühlen uns verpflichtet, unsere evangelischen Glauben-genvven in allen Parteien daran zu erinnern, daß wir alle der Ordnung und den Gesetzen des Staates Achtung und Gehorsam schuldig sind, und daß Leidenschaft und Laß nicht aufbaucnde. sondern zerstörende Kräfte innerhalb der Volksgemeinschaft sind. Wenn in Versammlungsräumen und auf offener Straße politische oder weltanschauliche Meinungsverschiedenheiten nicht selten in gewalttätiger Weise ausgetragen werden, wenn dabei manches blühende Menschenleben zugrunde gerichtet, ja. wenn sogar mit blutigem Bürgerkrieg gedroht wird, so dürfen wir zu solchen Erscheinungen des öffentlichen Lebens nicht schweigen. Wir warnen nachdrücklich vor solchem Spiel mit dem Jener, rufen zu gegenseitiger Duldung und brüderlichem Verstehen auf und richten an alle die ernste Mahnung, an der Ucber- Windung solckwr beklagenswerten Mißstände mit zn arbeiten." Tiefe Entschließung hat das Landeskirchenamt Hessen-Nassau neuerdings durch eine Veröffentlichung l im „K i r dp liegen Amtsblatt" ergänzt, die die Hergäbe von kirchlichen Gemeindehäusern zu Versammlungen an gewisse Voraussetzungen knüpft. Diese Verfügung lautet: „Unter Hinweis auf die Entschließung des Landeskirchentages vom 11. März d. I. in der Frage der Verwilderung unseres politischen Lebens weisen wir darauf hin, daß bei der Hergabe vorr kirchlichen Gemeindehäusern zu irgendwelchen Versammlungen nach Möglichkeit Vorsorge zu treffen ist, daß in diesen Versammlungen alle Aeußerungcn vermieden werden, durch welche Die religiösen Gefühle Andersdenkender, auch die aus anderen Rcligionögefellschasten, verletzt werden müssen. Es ist auch dafür Sorge zu tragen, daß in dieser Richtung die Versammlungen überwacht und bei Zuwiderhandlungen alsbald unter Benutzung des Haus rechtes geschlossen werde«." Diese Entschließung des Landoskirchenamtes verbietet also auch antisemitische Hetz« Propaganda. Tie Nationalsozialisten werden sich, wenn sie — wie es in kleineren Orten, wo Mangel an anderen Lokalen ist. häufiger geschieht — ihre Versammlungen in evangelisck-en Gemeindehäusern abzuhalten gezwungen sind, eines anständigen Tones bedienen müssen!